Ungewöhnlicher Bauträger

Diskutiere Ungewöhnlicher Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich war bei einem Architekturbüro der auch gleichzeitig sowas wie ein Bauträger ist. Seine Leistungen waren: - Festpreisgarantie...

  1. Jan81

    Jan81

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    Hallo,

    ich war bei einem Architekturbüro der auch gleichzeitig sowas wie ein Bauträger ist.

    Seine Leistungen waren:

    - Festpreisgarantie
    - Man bezahlt nur das was man bekommen hat, also z.B. Bodenplatte ist fertig und Bodenplatte wird bezahlt und nicht früher.
    - 10%iger Sicherheitseinbehalt während der Bauphase (Forderungsgesetz). Also die 10% bekommt dann den Bauträger zum Schluss.
    - 5%iger Sicherheitseinbehalt von allen Handwerkerrechnungen für den 5 jährigen Gewährleistungszeitraum.
    - Man soll auch Skonto von 2% bekommen, wenn man sofort bezahlt.
    - Es wird nicht nur nach DIN, sondern auch nach den „anerkannten Regeln der Technik gebaut“.


    Das waren so grob die wichtigsten Leistungen von den Bauträger bzw. Architekturbüro.

    Was haltet ihr von diesem Model? Ist sowas üblich? Für mich hört sich erst mal richtig gut an. Wenn der Bauträger pleite geht, dann habe ich trotzdem nur das bezahlt, was ich bekommen habe.

    Vielen Dank
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier wird der Tee nicht nur mit Wasser gekocht, wir verwenden auch Teeblätter. :mega_lol:

    An sonsten - stinknormaler GÜ!
     
  3. Jan81

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    na wenigsten hattest du was zum lachen ;)
     
  4. #4 Gast036816, 18.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dass man so etwas aber auch zusammen machen kann, ist ein ungeheurer vorteil!!!

    du schreibst von pleite, bauträger - ist eigentlich gü - wie sieht denn die solvenz desjenigen aus? auf was ist der vertrag abgestellt - vob oder bgb? wer sagt dir denn, ob nicht in der summe zum abschlag die bodenplatte nicht mit x prozent zusätzlich beaufschlagt wurde und nur die letzte rate für diverse gewerke nur noch der obligatorische tausender übrig bleibt?
     
  5. Jan81

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    Wie meinst du das? Meinst du dass ernst oder ist das Sarkasmus?

    Ich habe den Vertrag ncoh nicht. Also kann ich noch nicht sagen ob vob oder bgb. Was spielt das für eine Rolle?

    Den letzten Satz verstehe ich nicht ganz. Ich stelle mir dass so vor, dass wenn z.B. das Haus 100.000 euro gekostet hat, ich am Ende die 10.000 euro bezahle und davor einzeln pro Gewerke die 90.000 euro.
     
  6. #6 Thomas B, 18.04.2013
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    Norbert meint:

    Du denkst, Du zahlst z.B "nur" die Bodenplatte, weil diese ja gerade gefertigt wurde.

    Die Bodenplatte kostet gem. Zahlplan z.B. 10.000 EUR. Du zahlst aber (wegen Sicherheit) nur 9.000 EUR. Den Bauträger hat die Erstellung aber z.B. nur 5.000 EUR gekostet.
     
  7. #7 Gurkensalat, 18.04.2013
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    @Jan: Ich habe mir ja auch ein paar so Unternehmen angeschaut. Was Du hier erzählst, ist weitestgehend absoluter Standard und wird gerne als "Wir sind ja so bauherrenfreundlich" verkauft. Welche Prozente da wo und wie einbehalten werden, ist noch sehr undurchsichtig - wenn die für Dich als GÜ bauen, dann hast Du keine Handwerkerrechnungen, von denen Du etwas einbehalten könntest...
     
  8. Jan81

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    Ah da gebe ich euch recht. Er kann ja irgendwas auf die Rechnung schreiben.

    Also mir wurde gesagt, dass ich alle Quittungen von den Gewerke bekommen würde.
     
  9. Neutal

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    Das will nichts heißen. Wenn man sich kennt stellte einem der Sub aus was gebraucht wird. Die eigentliche Abrechnung wird dann intern geklärt. Allerdings gebe ich keine meiner Rechnungen dem Kunden bekannt. Das sind meine ausgehandelten Preise die gibt man nicht ohne Aufschlag weiter, sonst hat man sehr schnell das Finanzamt am Hals.
    Im Baugerwerbe kochen alle nur mit Wasser. Es gibt erfreulicherweise auch viele Betriebe die ehrliche Arbeit zu ehrlichen konditionen anbieten. Diese Betriebe scheinen aber langsam auszusterben.
    Wenn jemand so wirbt wie Ihr GU, dann würde ich lieber zweimal hingucken.
     
  10. #10 Baufuchs, 18.04.2013
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    @Jan81
    Klär erst mal, mit wem Du über welche Leistungen einen Vertrag abschliesst.
     
  11. Jan81

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    Werde ich machen. Nur so wie ich verstanden habe, habe ich mit jedem Betriebe einen eingenen Vertrag. Ich werde es mir ncoh mal erklären lassen.
     
  12. #12 mastehr, 18.04.2013
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    2% Skonto und 5% Sicherheitseinbehalt hören sich nicht schlecht an.

    Die Zahlung nach Baufortschritt ist aber wohl sehr üblich. Ein GÜ in meiner Nähe bietet an, dass erst nach Abschluss der kompletten Bauarbeiten gezahlt wird. Das finde ich schon sehr attraktiv, allerdings baut er nur Häuser aus seinem Katalog zu diesen Konditionen.
     
  13. #13 mastehr, 18.04.2013
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    Auf so etwas würde ich mich nicht einlassen. Dann beschwert sich der Putzer, dass die Wände zu schief sind und der Elektriker über den Putzer usw.
     
  14. #14 Gast036816, 18.04.2013
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    das klingt nach franchiser und du hast weder gu oder gü, sondern teil-gu oder teil-gü. dann darfst du auch koordinieren.
    lass mich raten, das ganze fängt damit an, dass erdarbeiten, bodenplatte nicht im hauptauftrag enthalten sind, lediglich rohbau und dachstuhl, der rest wieder durch dritte. für die vermittlung der dritten zahlst du eine gebühr von x % der auftragssumme. so oder ähnlich?
     
  15. #15 Gurkensalat, 18.04.2013
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    Aber wenn das Ding gleichzeitig ein Architekturbüro sein soll, dann spricht das m.E. eher gegen Franchise.
     
  16. Jan81

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    Doch erdarbeiten und Bodenplatte sind im haufauftrag drin. Wegen Vertrag werde ich nachfragen.

    Der Zuküftige nachbar hat auch mit denen gebaut und zwei weitere auf der Referenzliste habe auch auch gesprochen.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2013
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    Das nennt sich Baubetreuer und ist der grösstmögliche Unfug, weil Du Dir die Nachteile eines GÜ und die eines Architeten einfängst, ohne einen einzigen von deren Vorteilen zu bekommen!
     
  18. #18 Gast036816, 18.04.2013
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    aber die vertragsgestaltung zusammen mit dem eingangstext eher wieder für franchise. ob das ein architekturbüro ist? gleichzeitig bauträger? gibt es diese möglichkeit als eintragung bei der ak nds? freier architekt und bauträger!!!
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 18.04.2013
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    ja - nennt sich baugewerblich tätig
     
  20. #20 Gast036816, 18.04.2013
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    ja - die kenne ich auch, aber nicht als architekturbüro.
     
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