Unterlagen zum Bauen:

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  1. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wie sieht es bei einem "ordentlichen Ablauf" aus:

    Erstmal Baugenehmigung: (Maßstab 1:100)
    Ein genehmigtes Planheft geht an den Bauherrn als rechtlichen Ansprechpartner der Baurechtsbehörde.
    Wenns schneller gehen soll, werden "viele Baugesuchsmappen" eingereicht. Kostet allerdings jedesmal Genehmigungsgebühr. Nachträglich kann man noch Baugesuchsmappen einreichen und stempeln lassen (gegen Gebühr).
    Die Baurechtsbehörde verwahrt ein Exemplar im Archiv.

    Werkpläne: (Maßstab 1:50 und Details)
    Werden auf Grundlage der genehmigten Baugesuchsunterlagen erstellt.
    Sind ein internes Thema Bauherr - Planer. Werden an die Planungsbeteiligten verteilt. Gehen nicht an die Baurechtsbehörde.
    Und manchmal läßt man die Werkpläne auch weg und wurschtelt mit Zettelwirtschaft - kein ordentliches Bauen.

    Ausführungspläne Rohbau (Maßstab 1:50 und Details)
    dazu zählen:
    Schal- und Bewehrungspläne - alles mit Beton (Mauerwerk über Werkpläne)
    Übersichtpläne Holzbau, Stahlbau
    Fertigteilpläne, Verlegepläne - für Betoiinfertigteile oder Halbfertigteile
    Werden auf Grundlage der Werkpläne erstellt und intern zwischen Planern abgestimmt. Sind dann Ausführungsgrundlage für den Rohbau, die tragenden Bauteile. Werden manchmal auch dem Bauherrn vorgelegt.


    Statische Nachweise (DIN A4:lock )
    Werden für die tragenden Bauteile erstellt.
    Tragwerksplaner und dann auch von Herstellern der Stahlbauteile, Fertigteile usw. Tragwerksplaner sollte dies koordnieren, aber da wird oft gespart und er bekommt auch oft nix davon mit - muß auch hinterherrennen.

    Ausführungspläne technischer Ausbau (Maßstab 1:50 und Details)
    Werden entsprechend der Planung für Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär erstellt. Sonderstellung siehe Entwässerungsplan. Kursieren nur intern und für die Baustelle.

    Entwässerungsplan (Maßstab 1:100)
    Darstellung der Grundstücksentwässerung, also Anschluß Kanal bis zu den Fallrohren. Gehört i. d. R. zu den Genehmigungsunterlagen, d.h. Vorlage bei der Baurechtsbehörde. Ein Exemplar bekommt der Bauherr. Danach wird die Entwässerung verlegt.

    EnEV Nachweis
    Besteht aus 2 Teilen: Wärmeschutznachweisen (Berechnungen und so) und dem Wärmebedarfsausweis. Letzterer ist das Dokument, was manche vorgelegt haben möchten. Mancherorts wird der bei der Baufertigstellungsmeldung von der Baurechtsbehörde verlangt, woanders will der Kaminkehrer ihn sehen. Egal ob Vorzeigepflicht oder nicht, er ist auf jeden Fall gesetzlich gefordert.
    Beide Teile gehören zusammen und sollten aufbewahrt werden. Wer bekommt ihn? Da sollte man sich drum kümmern.

    So und dazu können noch ein paar andere Unterlagen kommen. Kann ein ganz großer Berg Papier werden.

    Wer bekommt was?
    Bauen mit Bauträger: Der Erwerber/Käufer ist kein Bauherr, kein Planungsbeteiligter -> Das muß dann über den Kaufvertrag geregelt werden.
    Vor allem wenn es nicht ein Einzelobjekt ist, dann gibt es die Unterlagen ja nur im Satz für alle Objekte! Das ist dann auch aufzudröseln, da man nicht alle Infos über die Nachbarbebauung preisgeben möchte - möchten Sie, dass die Nachbarn die Tresornische erahnen oder Ihre Sonderwünsche sehen?

    Bauherr:
    bekommt erst mal alles was mit der Genehmigung zu tun hatte. Und da gehts los. Denn es gibt verschiedene Abläufe: Kenntnisgabeverfahren, Baugenehmigungsverfahren, ohne/mit bautechnischer Prüfung, bautechnische Prüfung hoheitlich/privatrechtlich ...
    Und das genehmigte Exemplar gehört nicht in den Schrank, sondern auf die Baustelle für die Ausführenden. Jau, ist so.

    Sonst
    gehört immer dem Auftraggeber ein Exemplar. Da muß man allerdings manchmal hinterher sein. Das dann auch wieder auf der Baustelle ruiniert wird.

    Ganz ordentlicher Ablauf - bautechnische Prüfung hoheitlich (d.h. vom Amt veranlaßt):
    die statischen Nachweise werden geprüft und alle Ausführungspläne zum Rohbau. ein Exemplar bleibt bei der Baurechtsbehörde. Ein Exemplar geht an den Bauherr (manchmal über Umwege) für die Baustelle zur Ausführung - es besteht sogar die Pflicht, dass es auf der Baustelle präsent ist. Danach kann der Bauherr die Pläne bügeln und in den Schrank legen. Oder er bestellt ein weiteres Exemplar.
    Tja bei nicht geprüften Bauvorhaben bleiben die statisch relevanten Unterlagen intern unter den Planern und den Ausführenden.

    Nicht ordentlich:
    Ich (ja ich) kopiere die Unterlagen brav 2x und ... keiner will diese haben.

    Leider wollen die meisten Bauherren/Auftraggeber bei EFH die Unterlagen nicht, können nix damit anfangen, die Behörde will auch nix und verwahrt nix. Also wartet man bis sich da jemand rührt.

    Resümée: Will man die Unterlagen: vorher ankündigen und regeln.

    Und nach der Aufzählung kann keiner mehr sagen, dass er nicht weiss, was es alles so gibt.
     
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