Vereinigungsbaulast und GRZ

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  1. ASDBau

    ASDBau

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    Hallo,

    (eventuell eine sehr banale Frage auf die ich leider keine Antwort finde)
    wenn der Eigentümer zweier nebeneinanderliegender Grundtücke bauen will, wie verhält sich dabei die Bebaubarkeit dieser hinsichtlich der zulässigen Grundflächenzahl.

    Beispiel:
    Grundstück A: 1000 m²
    Grundstück B: 500 m²

    zulässige GRZ nach B-Plan: 0,4
    (Baufenster sei ausser Betracht)
    (Flurstücke in BW)

    Frage: Ist es durch die Eintragung einer Baulast beim Bauamt somit möglich auf einem von diesen ein Gebäude mit insgesamt 600 m² Grundfläche zu errichten?
    Ist soetwas üblich oder bedarf es hierfür einer Vereinigung/Verschmelzung (im konkreten Fall nicht möglich da die Grundstücke unterschiedlich belastet sind) der Grundstücke?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Und auch über Quellen, in denen man das explizit nachlesen kann)


    Gruß
    ASDBau
     
  2. ms2012

    ms2012

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    Hallo,

    wir bauen gerade auf zwei Grundstücken, genau in der Mitte- berechnet wurde alles nach der Gesamtfläche-
    allerdings hat das Bauamt auf die Vereinigungsbaulast bestanden.
     
  3. #3 Baufuchs, 28.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eben.
    Damit die Fläche beider Grundstücke als Basis für die Berechnung der GRZ herangezogen werden kann, gehts nicht ohne Vereinigungsbaulast.
     
Thema: Vereinigungsbaulast und GRZ
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