Verkauf altes Haus - Kauf neues Haus

Diskutiere Verkauf altes Haus - Kauf neues Haus im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich plane den Verkauf meines jetzigen Hauses und möchte gerne neu bauen (Bsp. 350.000 Euro). Auf dem bestehenden Haus A ist eine...

  1. #1 Tommy423, 04.02.2014
    Tommy423

    Tommy423

    Dabei seit:
    04.02.2014
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo,
    ich plane den Verkauf meines jetzigen Hauses und möchte gerne neu bauen (Bsp. 350.000 Euro). Auf dem bestehenden Haus A ist eine Grundschuld von 200.000 Euro der Bank A. Dazu 2 laufende Kreditverträge (60.000 von der Bank und 70.000 über KfW Wohne mit Kind) bei Bank A, welche bis ins Jahr 2020 laufen (130.000 Euro).
    Wenn ich nun das Haus für angenommen 300.000 Euro verkaufe, wie kann ich das ganze mit dem neuen Haus kombinieren.
    Version 1 ist klar: Mit dem Erlös die Grundschulden "freikaufen" , die laufenden Kredite auf einmal ablösen macht aber aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung ja keinen Sinn. Wenn ich nun bei Bank A auch das Neubauprojekt finanzieren ist es leicht - ich übernehme die Kredite und eine neue Grundschuld wird auf den Neubau übertragen.
    Version 2:Wenn ich aber nun bei Bank B finanzieren möchte, wie kann ich die Kredite von Bank A "übernehmen"? Ist der KfW Kredit hier einfacher zu "übertragen" , so dass letztendlich nur der 60.000 Bank-Kredit vorfällig wird oder beide?
    Welche Möglichkeiten gibt es hier, um nicht völlig abhängig von Bank A zu sein?
     
  2. Bowman

    Bowman

    Dabei seit:
    18.12.2013
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Hannover
    verstehe ich nicht.. 200.000 Grundschuld, da sind die 130.000 Euro drin? oder was heißt "dazu" Wo sind die 60.000 und 70.000 abgesichert?

    Du kannst der Bank alternatuive Sicherheiten anbieten.. wie Kapital-LV oder das Haus der Mutti
    Vllt lassen Sie sich darauf ein, weil es für die Bank A besser ist als die Vorfälligkeitsentschädigung.

    Fakt ist aber.. du brauchst den Goodwill von Bank A
     
  3. Bowman

    Bowman

    Dabei seit:
    18.12.2013
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Hannover
    Die KFW Darlehen sind ja immer sehr zweckgebunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die "von Haus zu Haus" übertragen kann. Aber dass weiss ich nicht. Die KFW hat doch ne tolle Hotline
     
  4. #4 Tommy423, 06.02.2014
    Tommy423

    Tommy423

    Dabei seit:
    04.02.2014
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Ok, hab ich vielleicht umständlich geschreiben.
    Also, insgesamt mom. 280.000 in Darlehen. 3 davon sind aber bald "fällig", d.h. Laufzeit läuft aus und kann neu abgeschlossen werden. Es laufen also nur die zwei oben genannten Kredite weiter. Insgesamt sind 200.00 Euro Grundschulden eingetragen.
     
  5. #5 feelfree, 06.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Es wird immer dubioser. Jetzt übersteigen die Darlehen sogar schon die eingetragenen Grundschulden?
     
  6. #6 Tommy423, 06.02.2014
    Tommy423

    Tommy423

    Dabei seit:
    04.02.2014
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    @feelfree
    Verstehe ich nicht ganz - was soll daran dubios sein, wenn die Grundschulden geringer sind als die Darlehen? Letztendlich spielt das doch hier keine Rolle.

    So ganz ungewöhnlich ist doch der Fall nicht - vereinfacht ausgedrückt: Haus A mit Schulden und laufenden Darlehen der Bank A soll verkauft werden und Haus B finanziert werden. Dabei wäre es vielleicht möglich bei Bank B bessere Konditionen zu bekommen. Vielleicht haben hier andere einen ähnlichen Fall gehabt und können Erfahrungen oder Tipps geben wie sie das gemacht haben.
     
  7. #7 feelfree, 06.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wie sind die Darlehen dann abgesichert?

    Vereinfach beantwortet:
    Rein rechtlich hat die Bank Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Du das Haus verkaufst und deshalb den Kredit ablösen willst.
    Wenn Du mit Bank A finanzierst, hängt es vom guten Willen und vielleicht der Tageslaune des Sachbearbeiters ab, wie weit man dir entgegen kommt.
    Wenn Du mit Bank B finanzierst, kommst Du unter keinen Umständen um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädiung herum.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wenn die Schulden höher sind als die Grundbucheintragungen, dann stellt sich die Frage wie diese besichert sind. Es wäre gut möglich, dass jede andere Bank da umgehend nein sagt.

    Oder aber Du hast das falsch dargestellt, die Grundbucheintragungen belaufen sich auf 200T€ und die Restschuld der Darlehen nur noch auf 130T€. Also bitte mal die Zahlen so darstellen, dass man das auch verstehen kann.

    Ob die jetzige Bank die Darlehen auf ein anderes Objekt übernimmt, das ist fraglich. Eine fremde Bank ist da sowieso außen vor, die interessiert das nicht. Somit bleibt nur Verkauf, Ablösung der Verbindlichkeiten, und dann neue Verträge mit Bank B.
     
  9. #9 Unregistrierter, 07.02.2014
    Unregistrierter

    Unregistrierter

    Dabei seit:
    22.04.2012
    Beiträge:
    465
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Einkäufer
    Ort:
    Waltrop
    die meisten KFW-Programe kann man aber ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit ablösen, das sollte dann recht einfach sein.
    einfach mal das genau verwendete förderprogram durchleuchten.
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Da genügt doch ein Blick in die Programmbedingungen. Wohnen mit Kind, das ist doch ein über die L-Bank subventioniertes KfW124 (Wohneigentum), und da sind sowohl SoTi als auch eine komplette Rückzahlung während der Zinsbindung ausgeschlossen. Das geht also nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

    Ob die Bedingungen damals als die Darlehen vereinbart wurden anders waren, das lässt sich ja auch nachschlagen.
     
Thema:

Verkauf altes Haus - Kauf neues Haus

Die Seite wird geladen...

Verkauf altes Haus - Kauf neues Haus - Ähnliche Themen

  1. Container als Verkaufs- und Lagerraum

    Container als Verkaufs- und Lagerraum: Hallo zusammen, ich beabsichtige, auf einem bereits erschlossenen Grundstück einer befreundeten Firma auf entsprechend tragfähigem Betonboden...
  2. Nebengebäude ins bestehende Haus integrieren und nach Renovierung Haupthaus verkaufen

    Nebengebäude ins bestehende Haus integrieren und nach Renovierung Haupthaus verkaufen: Hallo ins Forum, ich wohne in einem Haus mit einem Nebengebäude (Halle/Scheune). Ich würde die Scheune nun gerne zu einem Wohnhaus umbauen. Wie...
  3. Teilung und Verkauf von Grundstück / Steuer

    Teilung und Verkauf von Grundstück / Steuer: Hallo zusammen, wir haben die Möglichkeit, sehr günstig (verglichen mit örtlichen Objekten) ein älteres Haus auf großem Grundstück zu kaufen....
  4. Alter Ofen - wo verkaufen?

    Alter Ofen - wo verkaufen?: Hallo zusammen, mal eine Frage im Auftrag von Freunden, die ein 150 Jahre altes Bauernhaus gekauft haben. Sie haben das Kunststück vollbracht,...