Verkratzte Aufzugkabine

Diskutiere Verkratzte Aufzugkabine im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine Eigentumswohnung bei einem großen Bauträger gekauft und bin nur als Mitglied des Eigentümerbeirates...

  1. KlausM

    KlausM

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich habe eine Eigentumswohnung bei einem großen Bauträger gekauft und bin nur als Mitglied des Eigentümerbeirates mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums befasst. Ich würde hier gerne einmal zu einem strittigen Punkt die breite Meinung des Forums einholen. Die Aufzugkabine ist (s. angehängte Fotos) auf der Rückseite relativ weit oben - gut sichtbar für alle Benutzer des Aufzuges - verkratzt. Dies ist in der Bauphase geschehen und in den Abnahmeprotokollen als Mangel gerügt.

    Ein Austausch des betroffenen Panels würde 2000 EUR kosten. Der Bauträger hat uns (nach langem hin und her mit deutlich geringeren Minderungsangeboten) die Montage eines zusätzlichen Spiegels (zwecks Kaschieren der Kratzer) oder alternativ 1000 EUR Gutschrift angeboten.

    Ich bin der Meinung, dass der Bauträger hier eigentlich auch zum Austausch des Panels verpflichtet sein müsste, da ich dies doch für einen optisch relevanten Mangel an einer sehr repräsentativen Stelle des Gebäudes betrachte und habe wenig Lust, mich auf einen solchen Handel einzulassen.

    Gibt es hier Einschätzungen im Forum, ob ich mich mit einem solchen Mangelangebot zufrieden geben muss oder ob man hier guten Gewissens auf dem Austausch des Panels bestehen kann?

    Danke und viele Grüße,
    Klaus Michel
    IMG_2044.jpg IMG_2037.jpg IMG_2040.jpg
     
  2. #2 Pruefhammer, 18.03.2013
    Pruefhammer

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    würde ich persönlich so auch nicht abnehmen.
    Meine Meinung (keine Rechtsberatung): BT zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung auffordern, falls er dem nicht nachkommt, entsprechenden Einbehalt, max. das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
    Hintergrund: wenn ein Mangel nur marginal ist und die Beseitigung unangemessenen Aufwand erforden würde mag man zu dem Ergebnis kommen, dass eine solche Forderung unangemessen ist und damit nicht durchsetzbar.
    Hier sind 2k€ zwar auch kein Pappenstiel, aber ich denke, dass muss der BT hinnehmen, das ist nicht unangemessen viel.
     
  3. #3 Gast036816, 19.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hier liegt ein optischer mangel, kein technisch-funktionaler mangel. ein streit wird sich nicht lohnen. den mangel schriftlich anzeigen wird nicht schaden, um eigene eigene rechtsposition zu haben.
    fragt den unternehmer an, ob der aufzugsbauer sich zutraut, die kratzer raus zu polieren. ich hatte das mal machen lassen, das ergebnis sah auf jeden fall besser aus, als mit kratzer, die original-optik kann damit nicht wieder hergestellt werden. hängt aber auch von der tiefe der kratzer ab.
     
  4. #4 ars vivendi, 19.03.2013
    ars vivendi

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    Rauspolieren dürfte in dem Fall nicht gehen da es auf den Fotos aussieht als wäre es eine strukturierte Oberfläche.
     
  5. #5 RHM2012, 19.03.2013
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    @rolf: dachte mir schon, dass jemand diese Frage so beantwortet.

    Ich höre immer wieder optischer Mangel und das sich ein Streit nicht lohnt. Hatte bisher einige Kratzer an einem Dachfenster und dies wurde anstandlos getauscht. Darf ich als Bauherr nicht ein optisch einwandfreies Gewerk erwarten ?? Ich bin da etwas eigen und Kratzer an Scheiben, Rahmen oder Dellen an Türen stören mich einfach.

    Sicher, die Relation muss gegeben sein aber ich möchte eine einwandfreie Arbeite erhalten und auch den vollen Preis dafür bezahlen. Was bringt mir ein Preisnachlass von x, wenn ich mich jahrelang über eine Schramme in der Rahmen der Haustüre ärgern muss.

    Das ist eine grundsätzliche Frage und ich habe hier schon gelesen das es dafür Normen gibt, wie ein optischer Mangel zu bewerten ist. Muss ich auf meinem Mangel sitzenbleiben nur weil jemand der Auffassung oder eine Norm meint das wäre nicht so schlimm??

    Den einen juckt es nicht aber mich bestimmt. In meinem Fall habe ich ne Schramme am Rahmen der Hauseingangstüre. Dem Bauleiter schon gemeldet aber noch keine Rückmeldung bisher

    LG RHM
     
  6. Julius

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    Auch Ich würde auf Austausch bestehen!
    Und mit Erfolg rechnen (bei genügend langem Atem).
     
  7. #7 RHM2012, 19.03.2013
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    Auf den würde ich auch bestehen! Sieht schon heftig aus...
     
  8. #8 Gast036816, 19.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    natürlich könnt ihr drauf bestehen, ob ihr es bekommt, ist eine andere sache. die fotos nr. 2 und 3 sind natürlich so gemacht, dass der mangel krass dargestellt ist, während beim ersten bild schon wieder relativiert ist und man genauer hinschauen muss. ihr könnt nicht nur den mangel mit der makro-optik betrachten. entscheidender ist die betrachtung aus der distanz und da zählt das erste foto mehr.

    ich empfehle immer in solch einem fall sich mindestens mit einem bisschen literatur zu befassen:

    hinzunehmende unregelmäßigkeiten bei gebäuden von Rainer Oswald und Ruth Abel, vieweg-verlag.

    die beurteilung der hinnehmbarkeit von geringen mängeln ist dort sehr gut beschrieben und wie eine minderung betrachtet werden muss.
     
  9. Julius

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    In einer Aufzugskabine sind die Betrachtungsentfernungen regelmäßig nicht im Bereich mehrerer Meter...
    Von (gar hinzunehmenden) Unregelmäßigkeiten kann hier auch keine Rede sein. Es sind grobe Beschädigungen der Oberfläche. Und nicht etwa nur punktuell.

    Da ja noch nicht abgenommen wurde, sehe ich die Position der Eigentümergemeinschaft als gut an.
     
  10. #10 Thomas B, 19.03.2013
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    Je nachdem wird so eine Aufzugskabine nutzungsbedingt ohnehin alsbald über eine Vielzahl von Kratzern verfügen. Abhängig von den Nutzern (exklusive Wohnanlage vs. Wohnblock in einem Scherbenviertel...mal ganz drastisch formuliert).

    Optische Mängel werden zudem, weil technisch ohne Belang, in vielen Fällen kein so hoher Minderwert zuerkannt, so daß eine Miderung in Höhe von EUR 1.000 m.E. evtl. sogar am Ende die bessere wahl wäre.

    Natürlich müßte man das Ganze mal live und in Farbe sehen. Die Fotos (speziell #1) lassen hier keine Beurteilung zu...für mich jedenfalls.
     
  11. #11 MartyMcFly99, 19.03.2013
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    Verstehe ich nicht. Warum muss eine Minderung hingenommen werden? Entweder handelt es sich um einen Mangel oder nicht.
    Es gibt für Kratzer an Scheiben mittlerweile klare Richtlinien, wann welcher Kratzer in welchem Bereich als Mangel anerkannt ist und wann er hinzunehmen ist.

    Bei diesen Kratzern nehme ich kaum an, dass sich das als "hinzunehmen" herausstellt. Ergo: Mangel! Und der ist nachzubessern und dabei ist doch sogar völlig egal, wie hoch der Aufwand dazu ist. Immerhin ist das hier ein Vertrag mit einem Beuträger. Wird die Leistung nicht abgenommen, ist der Vertrag nicht erfüllt.

    Wieso sollte man einen Mangel oder eine Minderung hinnehmen müssen?

    Marty
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Weil es der Gesetzgeber so geregelt hat, und es entsprechend auch so kalkuliert wird (Risiko)
     
  13. #13 Gast036816, 19.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    weil du auch die wirtschaftlichkeit einer mangelbeseitigung in betracht ziehen musst. hier kann es sein, dass der aufzugsbauer einen großen teil der kabineninnenverkleidung demontieren muss, um an dieses blechpaneel heran zu kommen - thema nicht sichtbare befestigung. ist der aufwand größer an demontagen und wiedermontagen als das auszutauschenden bauteil wert hat, werden die meisten auftragnehmer dir eine minderung anbieten, die auch juristisch vertretbar sein kann.
     
  14. #14 Pruefhammer, 19.03.2013
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    es wird immer wieder mit der Verhältnismäßigkeit argumentiert, aber bei z.B. einem Auto brauche ich bei Lieferung auch keinen Kratzer zu akzeptieren, gab jetzt erst ein Urteil, da hatte ein Auto bei Auslieferung einen Kratzer, das Autohaus hat neu lackiert, ein Sachverständiger hat festgestellt, dass die nachträgliche Lackierung nicht der einer Lackierung entsprach, wie sie im Werk geamcht wird, Folge: Kunde hat das Recht das Fahrzeug zu wandeln.
    Da spricht kein Mensch über Verhältnismäßigkeiten und einer kleineren Minderung. Auch beim Auto stellt die Neulackierung bzw. später sogar die Wandlung eine erhebliche Einbuße da für den Verkäufer, aber das zählt nicht, der vertragsgemäße Zustand ist halt herzustellen.
    Sicher passieren beim Bau mal Mißgeschicke und wenn der Fragesteller eine Lupe benutzt hätte um die Kratzer zu zeigen würde ich die Sache auch anders sehen. Und der BT sollte auch bei sorgfältiger Überwachung kein Problem damit haben den Schuldigen zu ermitteln und diesen haftbar zu machen. Dafür muss er natürlich entsprechendes Personal auf der Baustelle haben zur Überwachung oder er schützt solche empfindlichen Oberflächen durch Abdeckung oder er untersagt die Nutzung des Aufzugs bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Möglichkeiten gibt es hier, hat er nur nicht wahrgenommen. Ein Autohändler kann dem Kunden auch nicht sagen: Auto hat Kratzer weil man sich Abdeckung, Wachs etc. beim Transport gespart hat. Wer heute mal ein Auto auf dem Weg vom Werk zum Händler gesehen hat, weiß, dass da ein ganz netter Aufwand getrieben wird um das Fahrzeug vor Beschädgung zu schützen.
    Das Argument, dass es nachträglich sowieso verkratzt ist abenteuerlich, da muss man wohl nicht weiter drauf eingehen.
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Dann ändere du die Rechtslage, wenns dir nicht passt.

    Unternehmen ändern dann den Preis, weil das Risiko höher wird.

    Und wenn man den Unterschied zwischen einer Baustelle und einer Autofabrik nicht kapieren will, wird man wohl auch seine Meinung nicht ändern. Es zählt aber nicht deine Meinung, sondern die Rechtssprechung.
     
  16. KlausM

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    Hallo beisammen und vielen Dank für die ersten Feedbacks.
    Zu den Fotos: Natürlich sieht ein Kratzer je nach relativem Standpunkt aufgrund der schwankenden Reflexionen anders aus. Nachpolieren sollte man wegen der struktierierten Oberfläche wohl vergessen können. Die von mir genannten 2000 EUR sind das konkrete Angebot des Aufzugsherstellers INKL. der Arbeitskosten, das Panel läßt sich also mit moderatem Aufwand austauschen, wie ein Kotflügel bei einem Auto. Alles schon geklärt. Von daher lässt sich der Schaden präzise beziffern. Auch ich habe mir schon die Tabelle von Oswald angeschaut und nach meinem laienhaften Verständnis dieser Tabelle sollte das Gewicht des optischen Erscheinungsbildes in einer Aufzugkabine doch wohl eher unter "sehr wichtig" oder "wichtig" einzuordnen sein. Ist ja schliesslich kein Kratzer an der Dachrinne. Wo wenn nicht dort sind diese Kategorien sonst gegeben?.
    Und den Grad der optischen Beeinträchtigung nach Oswald kann man wohl auch kaum noch als "kaum erkennbar" einsortieren. Damit werden die Kratzer laut Oswals als "nicht hinnehmbar" eingeordnet und nach meinem Rechtsverständnis kann ich dann auf einem Austausch bestehen und muss mich NICHT mit einer Minderung begnügen, auch wenn es ein paar EUR kostet. NATÜRLICH gibt es auch Blickwinkel, aus denen man den Kratzer aufgrund der Lichteinfallswinkel nicht so stark sieht wie aus anderen. Deshalb habe ich ja MEHRERE Fotos angefügt. Ich kann noch gerne ein paar mehr anfügen, aber ich glaube, um die Kratzer als nach Oswald als "kaum erkennbar" einzuordnen muss man sich wohl schon sehr anstrengen, oder? Bei allem anderen kann ich nach meiner Lektüre bei vertretbarem Aufwand auf einen Austausch bestehen. Und der Bauträger hat an diesem sehr teueren Objekt in einer hochwertigen Wohngegend einen zweistelligen Millionenumsatz gemacht, da kann man wohl doch ein paar tausend Euro für Mängelbeseitigung erwarten, oder?
    Danke für Euer Feedback und viele Grüße,
    Klaus Michel
     
  17. KlausM

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    Hallo,
    aufgrund der Speicherrestriktionen hier im Forum kann ich nicht alle Fotos hochladen, hier noch ein paar weitere:
    IMG_2042.jpg IMG_2043.jpg IMG_2044.jpg IMG_2046.jpg IMG_2048.jpg
     
  18. #18 Gast036816, 19.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mach mal fotos ohne blitz! bei den spiegelnden flächen kann man nur die blitzreflektionen bewerten.

    wenn du die tabelle von Rainer Oswald zu hilfe genommen hast, kannst du ja mit dem bauträger den mangel anhand der tabelle durchsprechen und er sieht die erfordernis zum austausch ein.
     
  19. #19 Pruefhammer, 19.03.2013
    Pruefhammer

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    @Lebski: bei den sog. optischen Mängeln geht es in der Rechtsprechung fast immer um solche, die auf der nunmal handwerklichen und nicht maschinellen Erstellung beruhen, also Unebenheiten beim Putz, Farbunterschiede bei Pflaster, Fliesen und Bodenoberflächen, wolkiger Anstrich etc. Hier sagen die Gerichte, daß es sich um Handarbeit handelt und gewisse Mängel im optischen Erscheinungsbild hinzunehmen sind, wenn díe Beseitigung des Mangels unangemessen ist UND keine erhöhten Anforderungen vereinbart waren.
    Hier sieht die Sache ganz anders aus: der Aufzug ist vermtl. während des Bauablaufs beschädigt worden und ich hatte schon ausgeführt, dass das mit recht einfachen Mitteln zu verhindern gewesen wäre, das hat nichts zu tun mit Abweichungen, die auf Grund handwerklicher Verarbeitung eines Materials auftreten, denn das Panel im Aufzug ist sicherlich so nicht vom Hersteller geliefert worden und falls doch hätte es der Aufzugsmonteuer noch vor dem Einbau beim Hersteller rügen können.
    Ich beurteile die rechtliche Situation hier auf Grund der Umstände anders und sehe weder unangemessenen Aufwand zur Beseitigung des Mangels noch eine Unzulänglichkeit auf Grund handwerklicher Verarbeitung.
     
  20. KlausM

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    Ich schau noch mal, dass ich - wenn ich das nächste mal da bin - ein paar Fotos ohne Blitz mache. Aber dann wird man die Kratzer immer noch sehen, glaube mir. Nach meiner Interpretation der Tabelle von Oswald bin ich mir mit meiner Laiensicht eigentlich sicher, dass ich hier auf Austausch bestehen kann. Aber wie gesagt, ich verdiene mir meine Bröchten mit IT-Beratung und nicht in der Bauwirtschaft, daher wollte ich mal die breite Meinung hören, ob ich hier was falsch verstehe, da der Bauträger hier "zickt".

    Der Bauträger war bei der Nachbesserung eigentlich immer dann kulant, wenn man es mit ein paar Klecksen Farbe richten konnte. Sobald Teile auszutauschen waren, wurde es schwierig. Das ist ja nicht die einzige Stelle, die ich als verkratzt moniert habe. Ich könnte da auch noch einiges von den Attikablechen erzählen, das erspare ich mir hier. Da ich ne Staffelgeschoßwohnung gekauft habe, darf ich da jetzt auf ein paar nicht wirklich 1a geschnitte Bleche schauen. Der Aufzug ist für mich nur das Extrembeispiel...
    Vg,
    Klaus
     
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