Vertragliche Abdeckung für Folgeschäden von Mängeln

Diskutiere Vertragliche Abdeckung für Folgeschäden von Mängeln im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, Sachlage: Neubau EFH, alles über einen Generalunternehmer. Nun sind Mängel aufgefallen, wo ich mir unsicher bin, ob sie auf die...

  1. #1 Cyberbau, 02.11.2016
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    Hi,

    Sachlage: Neubau EFH, alles über einen Generalunternehmer.

    Nun sind Mängel aufgefallen, wo ich mir unsicher bin, ob sie auf die Lebenszeit des Gewerkes überhaupt zum Tragen komme, deshalb hätte ich gerne Eure fachkundige Meinung, wie ich damit am Besten Umgehen soll.
    Gibt es hier eine vertragliche Möglichkeit (wenn ja auf welche Dauer? 30 Jahre?) dass der GU bei einem Schaden die Auswirkung des Mangels auf seine Kosten behebt?

    Mangel 1: alle Rolläden sind zu weit vom Fassadenbauer eingeputzt worden. Sprich, die Rolladenschiene als auch der Rollokasten sind nicht wartbar.
    Auswirkung: der Rolladenkasten ist nicht mehr öffenbar, kein Zugang zu Motor und Rolladensystem. Auch die Schienen sind, falls sie es überhaupt wären (Josko Rolladensystem), nicht wechselbar.
    Meine Angst: ein Rolladenmotor geht kaputt, man muss um diesen zu tauschen die Fassade im oberen Bereich öffnen, danach wieder zuputzen. für mich nicht machbar, folglich mit Kosten verbunden. Um dann wieder eine einheitliche Fassadenfarbe zu bekommen muss der Teil neu gestrichen werden.
    Entkräftigt: von Josko, welche laut deren Aussage so gut wie nie mit kaputten Motoren zu kämpfen haben (Somfy Motor ist verbaut); vom GU, der entsprechend seine Aussage auf Josko stützt.

    Behebbar: indem bei allen betroffenen Fenstern die Fassade aufgerissen wird und die Laibung neu eingeputzt wird, so wie es gehört.
    Auswirkung: Gerüst um das Haus, eventuelle hässliche Rollokästen und schienen vom entfernen des alten Putzes

    Mangel 2: eine Fensterbank bei einem Kellerfenster ist mit Neigung zum Gebäude hin gesetzt.
    Auswirkung: unwahrscheinlich, dass dort Wasser stehenbleibt, obwohl die Seite die Witterungsseite ist (Das Fenster ist ca. 1.20m unter Belagsniveau und von einem Betonlichtschacht umgeben.
    Meine Angst: Wasser kommt unbemerkt hinter die Fensterbank und damit unter die Dämmung
    Entkräftigt: vom GU, der sagte dass es da wirklich nie hinregnen wird, und wenn doch müsste das Wasser so weit drauf zu stehen kommen dass es über die Aufkantung der Fensterbank drüberkommt (wobei die Neigung nicht so schlimm ist, also ca. 5mm Wasser würden stehen bevor's abrinnt, die Aufkantung ist aber ca. 15mm hoch)

    Behebbar: vermutlich neu setzen der Fensterbank, inklusive etwas Dämmung drunter wegschneiden?
    Auswirkung: unnötige Kosten für den GU?

    Ich weiß nun nicht, was ich am besten machen soll. Bezahlt ist bereits alles, die Mängel sind nach dem Kauf aufgetaucht (schriftlich habe ich nichts davon akzeptiert). Soll ich auf die Gewährleistung pochen, oder ist das alles "nur Angst"?

    Danke!

    LG
     
  2. maxl81

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    Zu 1) Wenn du noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bist, dann würde ich diesen Mangel sofort rügen. Die Aussage, dass diese Antriebe so gut wie nie kaputt gehen und sich der Bauträger/GU auch noch darauf stützt, ist völlig inakzeptabel und obendrein auch noch eine Unverschämtheit.
    Denn genau für Wartungen und Reparaturfälle sind Revisionsöffnungen da und müssen entsprechend zugänglich sein. Wenn das generell so ausgeführt ist, ist die Beweisführung für euch relativ einfach, dass es sich um einen berechtigten Mangel (oder besser gesagt "Murks") handelt.

    Auch 2) würde ich rügen. Ob es dahin regnet oder nicht, kann den GU egal sein. Hätte der GU von Anfang an vernünftig gearbeitet, hätte er nur einmal die Kosten gehabt.
     
  3. #3 Cyberbau, 03.11.2016
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    okay, danke.
    ja, ich bin noch in der Gewährleistung, da wie du gesagt hast es nicht schwer ist zu Beweisen dass der Mangel von Anfang an war.

    Eine vertragliche Möglichkeit gibt es sozusagen nicht?
    Ich hadere, weil
    a) Gerüst - wieder x Wochen ums Haus (oder habe ich da Handhabe dass der Mangel innerhalb von y Tagen beseitigt sein muss?)
    b) zerkratze Rollokästen und -schienen nach dem Entfernen der alten Putzschicht (oder habe ich da dann auch Reklamationsmöglichkeit bzw. ein Recht aufs Austauschen? die Funktion wäre ja vermutlich nicht beeinträchtig)
    c) leicht unterschiedliche Farben (oder kann ich erwirken, dass Farbunterschiede mit einem Neuanstrich angeglichen werden?

    Hier noch Bilder der aktuellen Ausführung. Hätten die Rolloschienen auch Wartungspunkte?
    Das dunklere wurde übrigens schon gerichtet, da die Endanschläge der Rollos beim Einbau kaputtgegangen sind und dies erst zu spät bemerkt wurde. Dadurch ist die Sache auch ans Licht gekommen, weil ein einfaches "Plug & Play" der neuen Endanschläge natürlich nicht funktioniert hat. :-/

    Die Fensterbank werd ich noch heute reklamieren.

    LG
     

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  4. maxl81

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    Ich denke, dass das mit Versicherungen schwierig bis kaum möglich sein dürfte. Meines Wissens ist es so, dass bei VOB-Verträgen 4 Jahre auf Baumängel Gewährleistung besteht (2 Jahre auf alles was beweglich ist), bei Bauverträgen nach BGB sind das 5 Jahre auf Baumängel.

    Ich bin kein Anwalt, aber ich würde den GU schriftlich auffordern, die Mangelpunkte innerhalb einer realistischen Frist (z. B. 4 Wochen) zu beheben und eine schriftliche Stellungnahme von ihm einfordern.

    Reagiert er daraufhin nicht, müsste man dann im nächsten Schritt Ersatz- bzw. Selbstvornahme ankündigen mit der Aufforderung die Kosten zu übernehmen bzw. einen Vorschuss zu überweisen. Weigert er sich dann immer noch, dann macht es wirklich Sinn, den Vorgang einen Fachanwalt zu übergeben, um an sein Recht zu kommen.

    Wie sich das mit deinen Fragen a, b und c verhält, kann ich leider nicht beantworten, aber ich kann mir vorstellen, dass auch hier der GU in der Pflicht ist, "Folgeschäden" durch eine Mangelbehebung wieder zu beheben.
     
  5. #5 Cyberbau, 07.11.2016
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    hi maxl81,

    ich danke dir für deine Hilfe!

    LG
     
  6. #6 Cyberbau, 04.07.2018
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    so, nachdem (zum glück) pünktlich vor ablauf der dreijährigen gewährleistung der erste rollomotor kaputt ist wurde das thema wieder aktuell.
    jetzt wurden alle laibungen der 7 Fenster soweit aufgeschnitten dass man den nächsten mangel erkennen konnte - die fensterbankabdichtungen sind alle komplett vernachlässigt worden.

    macht aber nichts, dadurch dass die fensterbänke sowieso jetzt zu schmal sind (die laibungen sind alle zusammen um ca. 1cm links und 1cm rechts zu weit eingeputzt) werden die eh auch neu gemacht werden müssen. bei den Bildern ist der 1cm noch nicht weggeschnitten, sondern erst der silikatputz und die spachtelschicht entfernt.

    Was sagt man dazu?

    Aber, mir ist damals versichert worden, dass das Dichtband hinten eingelegt ist. Ich hab auch nicht gewusst dass man das seitlich auch braucht (was weiß ein unwissender?), also eigentlich ja selber schuld, hätte ja nach dem dichtband seitlich auch gleich fragen können.

    Ist schon irgendwie frustrierend. :-(
    Fenster_1.png Fenster_2.png
     
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