Vertragsbestätigung

Diskutiere Vertragsbestätigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe folgende Frage: von einem Fensterbauer habe ich nur eine Auftragsbestätigung erhalten kein VOB oder BGB oder sonstiger Vertrag. Der...

  1. leany

    leany

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    Hallo, habe folgende Frage:

    von einem Fensterbauer habe ich nur eine Auftragsbestätigung erhalten kein VOB oder BGB oder sonstiger Vertrag. Der Fensterbauer meint, sie arbeiten immer so und es gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen nach BGB, weil sie (die Firma) keine eigenen AGB's haben.

    Stimmt das so? Habe ich dann 2 Jahre Garantie bzw. Gewährleistung in diesem Fall auch, falls doch was schief laufen sollte? (Habe bisher von der Firma nur beste Rückmeldungen erhalten.)

    Oder ist das alles total unsicher und besser doch einen Vertrag abschließen!?!

    Danke!
     
  2. leany

    leany

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    Weiß es echt keiner oder gehe ich bereits auf die Nerven?
     
  3. Eric

    Eric

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    Stimmt so und Du hast 5 Jahre Gewährleistung ab der Abnahme nach BGB.
     
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