Was passiert mit Darlehn bei Insolvenz des Bauträgers?

Diskutiere Was passiert mit Darlehn bei Insolvenz des Bauträgers? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Es stellt sich bei uns die Frage, was passiert mit unserem noch nicht abgerufenen Bankdarlehn,...

  1. #1 FrankMueller197, 12.04.2014
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    Hi, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Es stellt sich bei uns die Frage, was passiert mit unserem noch nicht abgerufenen Bankdarlehn, wenn
    der Bauträger in die Insolvenz geht. Aktuell ist es ja so, das wir seitens des Bauträgers nach Bauvortschritt eine Rechnung bekommen, die wir dann zu unserer Bank
    schicken. Diese überweist den Betrag dann auf das Konto des Bauträgers. Geht dieser aber Insolvenz, stellt sich uns die Frage, wie wir an das restliche Geld kommen, welches
    wir noch nicht abgerufen haben. Wir müssen ja die offenen, bzw. noch nicht fertig gestellten Gewerke von einem Handwerker fertigstellen lassen.
    Kennt sich hier jemand damit aus?
    VG Frank
     
  2. #2 Unregistrierter, 12.04.2014
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    Wir hatten dieses "Vergnügen".
    Die Bank hat den Restbetrag dann entweder direkt an die Handwerker bezahlt oder uns anhand von Rechnungen erstattet.

    In so einer Situation ist deine gestellte Frage das mit Abstand nichtigste Problem, das kannste mir glauben...
     
  3. #3 FrankMueller197, 13.04.2014
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    Hallo, das hört sich ja überhaupt nicht gut an:-(
    Trotzdem vielen Dank für deine Informationsweitergabe!
    Es scheint ja dann, doch mit der Bank relativ einfach zu gehen. Ist das Grundsätzlich so, oder gibt es bei anderen Häuslebauern da andere Erfahrungen?

    Grüße
    Frank
     
  4. papeFT

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    Frank, der natürlichste Weg ist mit der Bank zu sprechen. Die kennen solche Situationen und sagen was sie erwarten und wie es in Zukunft mit der Freigabe der Gelder geht.
     
  5. Julius

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    Warum?
    Ich finde, es hört sich gut an.
    Inwiefern bist Du anderer Meinung?

    Hast Du derzeit irgendeinen Anlaß, an ein solches Insolvenzszenario ernsthaft zu denken oder ist Dir nur langweilig...?
     
  6. #6 Unregistrierter, 14.04.2014
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    Sagen wir es zur Klärung/Erleuchtung mal so:

    An das noch verfügbare Restguthaben bei der Bank zu kommen, war GAR KEIN Problem.

    Problematischer waren da eher:
    Nach der Insolvenz abgetaucht...selber weiterbauen ohne Detailplanung ab Richtfest (das ist dann wirklich mal ein Traum!)
    Kalkulation des GÜ stimmte nicht, Bude wurde teurer, sprich Geld aus dem Darlehen reichte nicht
    Nach Fertigstellung gab es keinen mehr der für die KFW die notwendigen Dokumente gestempelt hat...entweder abgetaucht oder "war ja nicht von Anfang an dabei, ist mir zu gefährlich":...das führte dann zu einer lustigen Situation mit der Bank. KFW stellt Kredit fällig, Bank muss überzeugt werden diesen Betrag in die normale Baufi zu packen....

    Soll ich weiter machen? ;)

    Die Bank ist bei verfügbaren Restdarlehen völlig schmerzfrei solange du zwei Dinge beachtest:

    1. Kommunikation! Immer den geraden Weg suchen
    2. sauber zu Ende bauen und entsprechende Rechungen nebst Geldverwendung vorweisen können

    Hältste beide Schritte ein, landeste bei meinem ersten Statement.

    Die Bank ist im Bereich des verfügbaren Restkredits dein kleinstes Problem....

    Falls du so ein Problem hast und Rat aus erster Hand möchtest, jederzeit gerne per PN.
    Ich hab die volle Nummer gekriegt und bitter lernen müssen, dass selbst ein vermeindlich wasserdichter Vertrag nicht vor erheblichen anderen Schwierigkeiten schützt.
    Und wir hatten einen echten Architekten, keinen Bauträgerverkäuferheinz....AUTARKER Architekt.
    Und auch der ist dann mal eben auf Tauchstation gegangen.
    Aber auch das kann man stemmen, nur nicht den Kopf in den Sand stecken. Aussitzen funktioniert nie...Mut nach VORNE lautet die Devise.
     
  7. Neutal

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    Das Insolvensverfahren ist nicht gleichbedeutend mit derSchließung der Baufirma. Ich kenne einige Baufirmen die seit Jahren im Insolvensverfahren stecken, aber dennoch regelmäßig und zuverlässig Ihre Baustellen abarbeiten und soweit ganz gut im Geschäft sind.
    Trotzdem würde ich unverzüglich die Bank über die Entwicklung informieren und das weitere Vorgehen mit Bank und Ihrer Baufirma besprechen.
     
  8. #8 bulletproof, 14.04.2014
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    Wenn es wirklich ein Bauträger ist, gehört dann das Grundstück/ die Baustelle nicht zur Insolvenzmasse?
     
  9. Gwenny

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    Der TE hat sich wahrscheinlich mit
    auf
    bezogen
     
  10. Alex80

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    Wir waren in so einer Situation. Firma hat Insolvenz angemeldet gerade als wir die Baugenehmigung gekriegt hatten. Keine andere Firma wollte nach den Bauplänen der insolventen firma weiter bauen. Alle wollten neue Planung erstellen und dafür Geld kassieren. Aus diesem Grund sind wir anderen Weg gegangen. Im Groben wie folgt:

    (viele dieser Punkte können und müssen parallel ausgeführt werden)

    1. Insolvenz-"Heini" los werden!!! (ev. "Bau-Anwalt" wird benötigt. In unserem Fall war es einfach, da bis dahin nur eine Leistung und entsprechende Zahlung erfolgt sind.
    Der Insolvenzverwalter soll euch eine Bestätigung geben, dass er euer Haus nicht zu ende bauen kann/will. Auf jedenfall nicht weiter bauen, solange dieser Punkt nicht
    geklärt ist!!! Wohl aber weiter planen und alles vorbereiten.)
    2. Einen Architekten/Bauingenieur suchen der die Baustelle übernimmt
    (Dieser Punkt kann auch entfallen, wenn ihr mit dem Bau bereits weit fortgeschritten seid. Es wird jedoch jemand benötigt der euch die Fortschrittanzeige für die Bank
    unterschreibt, aber das kann auch ein Gutachter sein, s. 5. Eventuell wird jemand benötigt der Unterschriften für das Bauamt leistet. Es ist halt so, dass die meisten
    Gewerke nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn ein zugelassener Ing/Meister die Aufsicht/Leitung garantiert. Sehr oft kann dies für das jeweilige Gewerkt der Meister der
    ausführenden Firma übernehmen. Nervig für euch und auch fürs Bauamt, weil für jedes Gewerk neue Unterschrift, aber was solls.)
    3. Firmen suchen, die die Gewerke ausführen und um Angebote bitten
    4. Bank informieren,
    a) mit dem Hinweis dass ein Architekt die Sache übernehmen wird
    b) eine abgeschätzte Kostenaufstellung anhand der Angebote aus Punkt 3.
    5. Einen Gutachter suchen!!!
    6. Bauexpertenforum ;-) fragen. Wobei hier meistens nicht viel Hilfe zu erwarten ist, aber wenn sie alle anfangen sarkastisch zu werden, dann läuft mit großer Wahrscheinlichkeit
    die die Frage betreffende Sache ganz schlecht.
     
  11. #11 waldimar, 23.05.2014
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    Hallo Frank, sind die Probleme mit Deinem Bauvorhaben inzwischen gelöst?
     
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