Was würdet ihr tun

Diskutiere Was würdet ihr tun im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Wie ist Eure Einschätzung dazu? [ATTACH]

  1. #1 Fragensteller69, 24.05.2015
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    Wie ist Eure Einschätzung dazu?
    IMG_1785-westseite-außen-c-red-small2.jpg
     
  2. #2 Fragensteller69, 24.05.2015
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    Andere Wand - selber Bau..es sind Risse in der ersten Ziegelreihe zu sehen..
    IMG_1771nordwetsecke-außen-c-red2-small.jpg
     
  3. #3 Halbwissender, 24.05.2015
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    Unten ist es eine Ausgleichschicht, deshalb absolut ok. Kimmsteine oder gedämmte Mauerfußelemente haben meist andere Maße.

    Oben ist das eine Deckenrandabmaauerung des Deckenauflagers? Auch kein Problem.

    Die Feuchten Stellen kommen vom Regen, die Brüstungen hätte man abdecken sollen.

    Die Risse mal größer aufnehmen, ich vermute eher das diese vom brennen sind.
     
  4. #4 Fragensteller69, 24.05.2015
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    Um eine möglichst hohe Tragfähigkeit der Mauerwerkbauteile zu erreichen, müssen die Mauersteine von
    Schicht zu Schicht gegeneinander versetzt werden. Das Versetzmaß wird als Überbindemaß bezeichnet.
    Nach Norm DIN1053-1 [1] sowie DINEN1996-1-1 muss das Überbindemaß mindestens 40% der Mauersteinhöhe h aber nicht weniger als 45mm betragen: ü ≥ 0,4 × h bzw. ü ≥ 45mm.
    Besonders bei Wandenden und Pfeilern ist auf ein regelgerechtes Überbindemaß zu achten.
     
  5. #5 Thomas B, 24.05.2015
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    Bin ja selber ein Fan von überkragendem Mauerwerk. Man muß aber schon im Auge behalten wieviel dieses übergreift. Wieviel cm sind es denn und wie stark ist das Mauerwerk? Welche Art von Ziegel?
     
  6. #6 baufix 39, 24.05.2015
    baufix 39

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    ich sehe da überhaupt nichts auffälliges, Verband ist ok,
    Risse ? nix zu sehen, evtl. vom Brennen der Ziegel.
     
  7. #7 Gast036816, 24.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was wurde geplant? was wurde statisch nachgewiesen? wer achtet auf einhaltung der planung und berechnungen?
     
  8. #8 wasweissich, 24.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mich freuen über scheinbar vernünftige verarbeitung .....

    na ja , wenn man nur lange genug den kopf über der terriene schüttelt , sollte sich auch irgendwann ein haar in der suppe finden
     
  9. #9 Fragensteller69, 24.05.2015
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    Die Brüstungen hatten wir abgedeckt. Der Rohbauer hat die Folie wieder entfernt.
    Geplant: 36,5 Poroton T7 auf Außenmauerwerk als Sockel mit Rohdichteklasse 1,2, Druckfestigkeitsklasse 12, 24cm
     
  10. #10 Thomas B, 24.05.2015
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    ..also kragt der T7 12cm über, richtig?

    Wenn da jetzt kein mehrgeschoßiges haus drauf steht, dürfte das wohl gehen. Die statik wird darüber aber sicher irgendwo was aussagen.

    Ansonsten sehe ich, bis auf kleinere "Verstöße" gegen das gef. Überbindemaß, nichts Auffälliges. Ich glaube ich wäre da jetzt tiefenentspannt....
     
  11. #11 Fragensteller69, 24.05.2015
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    Und die fehlende Einhaltung des Überbindemaß bei jedem dritten Stein bzw. jeder zweiten Fuge (teilweise auch jedem Stein) zwischen erster und zweiter Ziegelreihe bzw. oberstem Ziegelreihe und dem T7 darunter beunruhigt hier keinen?

    Gegen den Rest in der Mitte sag ich ja nichts...Das ist fein!
     
  12. #12 Starbond, 24.05.2015
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    Steht doch im Beitrag #3

    Schöne, entspannte Pfingsten
     
  13. rodopp

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    Na ja, die Aussagen der DIN (ich denke, gleichzeitig auch ARdT) sind ja schöne Theorie, wenn es aber dann an die Durchsetzung geht und die Mangelbesitigung mit Kosten für die Baufirma verbunden ist, dann können die Aussagen in Frage gestellt werden und als unwichtig abgetan werden.

    Als wir ein mangelfreies Mauerwerk u.a. mit Überbindemaßen nach DIN und ARdT gerichtlich durchsetzen wollten, so hat der gerichtlich bestellte Sachverständige ausgeführt (Zitat):

    "Örtlich ist festzustellen, dass das nach Zulassung und DIN 1053 erforderliche
    Überbindemaß an vielen Stellen der Mauerwerkswände unterschritten wird.
    Die Unterschreitung der Überbindemaße stellt in dieser Häufung ebenfalls einen Mangel dar.
    Dabei wird vor allem die Tatsache gewürdigt, dass prinzipiell ein Überbindemaß,
    wenn auch nicht immer in der erforderlichen Größe, vorhanden ist. …. Als logische Konsequenz wird von Seiten des Verfassers empfohlen, den Mangel hinzunehmen."

    Soweit die Empfehlung des gerichtlich bestellten Sachverständigen - Statikers. Ob der Richter nun entscheidet, dass dieser Mangel beseitigt oder hingenommen werden muss, wird sich zeigen, wenn er irgendwann mal Zeit findet, ein Urteil dazu zu schreiben ...
     
  14. #14 feelfree, 24.05.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    rodopp, selbst an Pfingsten nicht entspannt?
    Hier wurde ja bereits von mehr als einer Seite festgestellt, dass eben KEIN Mangel vorliegt.
     
  15. rodopp

    rodopp

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    feelfree - ein Mangel ist es laut Definition (Unterschied Soll-Zustand - Istzustand), es wurde halt nur von "Experten" als hinnehmbarer Mangel qualifiziert

    deshalb ist es auch Schwachsinn, wenn jemand - wie so oft - behauptet, es gibt einen Anspruch auf "mangelfreies" Werk ;-)
     
  16. mls

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    rodopp, mit eigenem sachverstand (sowohl technisch wie
    juristisch) wär das (vielleicht) nicht passiert ..
     
  17. rodopp

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    mls - der Prozess ist noch nicht/wird vermutlich in den nächsten Jahren noch nicht zu Ende sein, es kann also weiterhin diskutiert werden, ob der Mangel hinnehmbar ist oder nicht, ich habe nur am Beispiel gezeigt, wie die Antwort auf die Frage des TE ausfallen KANN ... je nachdem, was der gerichtlich bestellte Sachverständige so erreichen will :-)
     
  18. #18 Fragensteller69, 24.05.2015
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    Also der ÖBUV empfiehlt einen Rückbau - auch aufgrund der waagerchten Fugen, wo teilweise Dünnbettmörtel fehlt...
    Und wir sind alles andere als entspannt...
     
  19. rodopp

    rodopp

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    privater? der kann viel empfehlen ...
    Es kommt auf die Meinung des gerichtlich bestellten an ;-)
     
  20. #20 wasweissich, 24.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    .....
     
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