Wasser läuft unter Abdichtung bei Dachterrasse

Diskutiere Wasser läuft unter Abdichtung bei Dachterrasse im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir hatten nach starken Regenfällen einige nasse Flecken an den Innenwänden im EG. Direkt darüber befindet sich der Anschluss zur...

  1. #1 hausbauer2008, 21.11.2010
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    Hallo,

    wir hatten nach starken Regenfällen einige nasse Flecken an den Innenwänden im EG. Direkt darüber befindet sich der Anschluss zur Dachterrasse.

    Heute bin ich über die Dachterrasse gelaufen, und "höre" darunter das stehende Wasser, was durch Darüberlaufen in den Luftblasen verdrängt wird.

    Architekt war schon da und hat zunächst einige Anschlussfugen im Dachbereich durch den Dachdecker abdichten lassen. Das Problem scheint aber noch nicht behoben zu sein.

    Ich habe die Verblendfassade in Verdacht, da durch das Fugensystem sehr viel Wasser transportiert wird. Eigentlich ist dafür ja eine Folie unterhalb der Schlitze vorgesehen, die man bei den unteren Schlitze in Realität auch sieht.

    Könnt Ihr eine Ferndiagnose stellen? Kann es sein, dass die Folie an einer Stelle durchlässig ist und daher das Wasser durch die Verblendfassade unter die Abdichtung laufen kann? Ist das ein 'bekanntes' Problem?

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  2. H.PF

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    Mhhh, Anschlußhöhe Fenster ist ja völlig daneben... Das Fenster liegt ja schon fast in der Wasserführenden Schicht. Und die Verblender, die können schön Wasser hinter die Kappleiste/Folie leiten, habe ich schon öfters erlebt...
     
  3. #3 Wieland, 21.11.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Wasserführende Schicht im Berreich der Terrassentür ist durch eine Lochrinne zu
    unterbrechen. Terassenablaufbausätze und Notüberlauf ist zu installieren.

    In Bezug auf Ihr Doppelschaliges Mauerwerk würde ich zunächst prüfen ob
    sich Wasser zwischen den Mauerschalen befindet. ( Kamera durch Stoßfugenöffnungen
    einführen ). Danach ein geeignetes Konzept entwickeln um Abhilfe zu schaffen.

    Safety first.
     
  4. Eric

    Eric

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    Die Durchfeuchtung im EG ist der Mangel. Die Ermittlung der Ursache ist Aufgabe der Verursacher. Das " Problem " ist erst dann behoben, wenn die Ursachen der Feuchtigkeit gefunden wurden.

    Wenn Wasser unter der Abdichtung = offenbar die Kunststoffbahn EVALON steht, muß das Wasser beseitigt werden. Also Abriss und Trocknung erforderlich. Bei der Neuerstellung der Abdichtung können dann die Planungs- und Ausführungsfehler behoben werden.

    Verlegeanleitung zur Evalon gibts hier unter dem Link " Download Verlegeanleitung ", dort insbesondere dann ab S. 81 ff.

    Die Abdichtung am unteren und am seitlichen, aufgehenden Türrahmen ist falsch. Die Rolladenschiene bindet am Fuß in die Abdichtungsebene ein und die dort vorhandene Leckage ist nur mit als Abdichtung ungeeignetem Silikon zugespritzt worden. Die EVALON hätte vor Anbringung einer Rolladenschiene 15 cm an der Türleibung hochgeführt und am aufgehenden Türrahmen befestigt werden müssen. Hier: Der abzudichtende Wandanschluß endet vor der Mauerwerksfuge zur Rolladenschiene und die Abdichtung fehlt im gesamten Querschnitt der Rolladenschiene.

    Und welcher Belag soll oberhalb der Abdichtung angebracht werden ??

    Anschlußhöhe der Abdichtung an Türschwelle von 15 cm ist schon ohne den Belag nicht eingehalten. Gleichwertige Ersatzlösung mit Rinne + mindestens 5 cm Hochführung der Abdichtung an Türschwelle fehlt. Ob nachrüstbar, hängt davon ab, ob ein Bodenablauf mit Entwässerungsrohr angebracht werden kann. Türrahmenentwässerung ist dann aber immer noch zu tief. Also wohl auch die Tür zur fachgerechten Abdichtung nicht brauchbar.

    Planungsfehler des Architekten. Ausführungsfehler des Unternehmers. Unternehmer ist nur dann aus der Gewährleistungsverpflichtung, wenn er auf Bedenken gegen die Planung ( sofern es eine solche überhaupt gab ) hingewiesen hat und der Bauherr sich über die Bedenken hinweggesetzt haben sollte.

    Entwässerung der Z- bzw. L-Abdichtung des zweischaligen Mauerwerks sehe ich oberhalb der Anpreßschiene. Die Frage wäre daher eher, ob die Z-/L-Abdichtung auch umlaufend ordnungsgemäß ( mit Gefälle, an den Überlappungen verschweißt, mit leichter Aufkantung am Türrahmen ) ausgeführt wurde.

    Vom Bauherren muß ein Sachverständiger beauftragt werden, der die schwierige Ursachenermittlung und die hieran anschließende Sanierung begleitet. Verweigern Unternehmer und Archi Bauteilöffungen, sollte der Sachverständige mit den Bauteilöffungen beauftragt werden. Herumdoktern und Flickschusterei an der Oberfläche helfen hier eh nich mehr, weil der Balkon/die Terrasse ( ? ) " abgesoffen " ist.
     
  5. #5 gunther1948, 21.11.2010
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    hallo
    ich geh mal davon aus, daß die klinker bestand d.h. älter sind und das flachdach da angedichtet werden sollte.
    also eric bei bild 2 ecke fenster/wand das ist wahrlich keine handwerkliche meisterleistung, abdichtung im anschluss an das fenster überprüfen (stau-/spritzhöhe 15 cm nicht eingehalten geht aber wohl auch nicht) kantprofil zur abdeckung des anschlusses sitzt auf dem fensterrahmen viel zu hoch, abdeckung der fensterrahmen - entwässerungs-/lüftungsschlitze/-öffnungen. silikon in der ecke rolladenschiene no go versuch. anpressschiene auf der klinkerwand kann hinterlaufen werden.( silikon ist dort auch die falsche lösung )
    kannst dir aussuchen wo du anfängst ab zu reissen. meine glaskugel hat eine umkreisbegrenzung von 50 km.
    ich glaub nicht, daß das alle kritischen punkte an der konstruktion sind.
    Wasserführende Schicht im Berreich der Terrassentür ist durch eine Lochrinne zu unterbrechen.
    maurermeister den tip/hinweis versteh ich aber jetzt überhaupt nicht schau nochmal auf die bilder vielleicht kommt dann die erkenntnis, daß das hier ein hinweis für die falsche baustelle ist.

    gruss aus de pfalz
     
  6. Eric

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    Sag ich doch. Tür mit Rolladenschiene muß entsorgt und eine Tür eingebaut werden, die so ausgebildet ist, daß sich daran die Abdichtung fachgerecht und funktionsfähig anschließen läßt.

    Ist es ein Altbau, dann wären die Kosten für eine neue Tür Sowieso-Koste
     
  7. #7 gunther1948, 21.11.2010
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    hallo
    nix für ungut als ich angefangen hab zu schreiben war dein tread noch nicht da,hab dann unterbrochen zum kaffeetrinken/besuch und dann erst weitergemacht und abgeschickt.

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 hausbauer2008, 21.11.2010
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    Ist alles Neubau, im Sommer eingezogen.

    Danke schon mal für die Hinweise.

    In dem Zusammenhang: Wer bekommt eigentlich die Mängelanzeige, der Archi, der Dachdecker oder der Rohbauer? Habe mit allen Einzelverträge abgeschlossen.
     
  9. Eric

    Eric

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    1. Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Nachbesserung bekämen nur der Fensterbauer, der Dachdecker und - bei Fehlern an der Z-Abdichtung und der Abdichtung der Vertikalfugen - der Rohbauer.

    2. Der Archi hat kein Nachbesserungsrecht, denn der Fehler hat sich bereits in seinem Architektenwerk ( = Planung auf Papier und Überwachung der Handwerker ) realisiert. Eine Nachbesserung ist ihm insofern nicht mehr möglich. Der Archi haftet insofern gegebenenfalls auf Schadensersatz in Höhe der Mangelbeseitigungskosten und der entstandenen Folgeschäden im EG wegen a.) eines Planungsfehlers und b.) eines Bauuüberwachungsfehlers.

    Für 1. muß, wenn die Handwerker innerhalb der gesetzten Nachbesserungsfrist nicht tätig werden, geklärt werden, 1. welche Mängel vorhanden sind und wer sie zu verantworten hat, 2. welche Maßnahmen zur Nachbesserung erforderlich sind und wie hoch die Nachbesserungskosten sind und 3. mit welchem Anteil sich die Handwerker an den Nachbesserungskosten zu beteiligen haben.

    Beispiel: Ist die Tür für eine fachgerechte Abdichtung unbrauchbar und muß sie erneuert werden, dann haftet der Fensterbauer für die Kosten des Einbaus einer neuen Tür und der Kosten der erneuten Abdichtung.

    Der Dachdecker würde nur für die Kosten des Abrisses und der Erneuerung der Abdichtung, hingegen nicht für die Kosten einer neuen Tür jhaften. Den Durchfeuchtungsschaden im EG werden beide gleichermaßen verursacht haben, also insoweit gesamtschuldnerische Haftung.

    Zu 2: Zur Schadensersatzverpflichtung des Archis muß geklärt werden:

    1. Welche Planungsfehler und/oder Bauüberwachungsfehler sind dem Archi vorzuwerfen? Wenn Planungsfehler: In welcher Höhe vermindert sich wegen des Planungsfehlers die Haftung des/der Handwerker(s)?

    2. Ansonsten wie Ziffer 2. bei den Handwerkern.

    Kooperieren die Handwerker und der Planer nicht, brauchst Du neben dem eigenen Privatgutachter noch einen Anwalt.

    Alleine machen kannst Du also vorläufig nur die Nachbesserungsaufforderung mit Fristsetzung gegenüber den Handwerkern.

    Nehmen wir an, die Handwerker kommen, führen Bauteilöffnungen durch und bessern nach: Dann brauchst Du in diesem Zeitpunkt schon einen Fachmann, der beurteilt, ob das, was die vorhaben und tun, auch richtig ist und zur vollständigen Beseitigung aller Mängel ausreicht. Ob der Archi als Mitverantwortlicher hierzu noch der richtige Fachmann ist oder ein zusätzlicher Privatgutachter hinzugezogen werden sollte, kannst nur Du beurteilen.

    Klar sollte sein, daß wir hier nur Fotos beurteilt haben und dies nicht die erforderliche Begutachtung vor Ort ersetzt.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 22.11.2010
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    a) Laß Dir vom Architekten seine Haftpflichtversicherung nennen.
    b) Wenn der Kollege die Bauüberwachung hatte, Euch nicht auf die Risiken des Türanschlusses hingewiesen und den auch bei der Ausführung nicht beanstandet hat, braucht Ihr wen, der sich damit auskennt. Der Kollege wird nicht plötzlich eine Erleuchtung haben und nun wissen, wie es richtig geht!

    @ Eric - kleiner Widerspruch
    An sich hat doch der Bauherr ein Recht auf eine den Regeln der Technik entsprechende Ausführungslanung. Der Kollege müsste hier also eigentlich doch seine Planung nachbessern, damit zumindest die Sanierung dann sachgerechtes Ergebnis bringt.

    Gibt es ein Bild, wie die Folie in der Verblendung in dem Bereich aussieht, bevor die Tür eingebaut wurde?
     
  11. #11 hausbauer2008, 22.11.2010
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    Leider nein. Es gibt nur ein Foto von der Bitumenabdichtung, die sauber an das Hintermauerwerk hochgezogen wurde. Das war aber noch vor Fenstereinbau.
     
  12. #12 gunther1948, 22.11.2010
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    hallo
    mit bitumenabdichtung meinst du doch die dampfsperre oben ist doch alwitra drauf.

    gruss aus de pfalz
     
  13. #13 hausbauer2008, 22.11.2010
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    Hier der Aufbau gemäß LV (nur verkürzt aufgelistet):

    - Vedagard SKB-Plus auf Betondecke
    kaltselbstklebende Elastomerbitumen-Dampfsperre nach
    DIN EN 13970 mit AluKombiträger und
    Glasvliesverstärkung

    - VEDAPOR EPS 035 DAA dh, 150 kPa,
    Styroporplatten gem. DIN EN 13163,
    DIN 4102-B1 (schwerentflammbar),

    - VEDATOP SU, kaltselbstklebende
    Top-Elastomerbitumen-Unterlagsbahn, nach DIN EN 13707
    und DIN EN 13969

    - VEDATOP S5 blaugrün Top-Elastomerbitumen-Schweißbahn
    nach DIN EN 13707 und DIN EN 13969,


    Ich meinte mit dem Foto dann wohl ersteres.

    Im Bauvertrag schreibt der AN noch: Sämtliche Flachdachabdichtung werden mit den Produkten Sarnafil tg/tf hergestellt.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 22.11.2010
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    DAS ist eine beschieferte Bitumenbahn.

    Auf dem Bild ist aber eindeutig eine Kunststoffdichtungsbahn zu sehen.

    Die ist nicht schlechter als eine Bitumenbahn, aber eben ein ganz anderes Material, das andere Anschlüsse, Übergänge usw hat als eine Bitumenbahn.
    Wer hat denn hier die Abweichung vom Vertrag (LV ist Teil des Vertrags) genehmigt?
    Und warum wurde abgewichen?

    Um Mißverständnissen vorzubeugen - ich halte bei Plastefenstern eine Kunststoffbahn sogar für besser, weil nicht mit offener Flamme gearbeitet wird, sondern nur gezielt im Nahtbereich der Bahnen mit einem Heißluftfön.
    Aber der Kollege wird sich ja was dabei gedacht haben, wenn er sein LV so aufstellt.
    Alles etwas merkwürden. :bef1006:
     
  15. #15 hausbauer2008, 22.11.2010
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    Ich denke, mit meiner Unterschrift unter dem Bauvertrag habe ich das wohl genehmigt. Aus der Diskussion erinnere ich mich, dass die Firma wohl ausschließlich mit dem genannten Produkt arbeite, weil es angeblich das Beste sei.

    Als das LV geschrieben wurde, stand ja noch gar nicht fest, wer den Auftrag bekommt. Insofern halte ich es auch für ok, das machen zu lassen, was die Firmen am besten können.

    War auch bei anderen Gewerken so. Wärmepumpe war Fabrikat xz ausgeschrieben, aber der Sani verbaute nur yz, weil er das am besten kann, also haben wir auch yz einbauen lassen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 22.11.2010
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    Sorry - aber so laufen Ausschreibungen (eigentlich) nicht. Wenn ich einen bestimmten Ausbau oder ein bestimmtes Produkt in den Text schreibe, dann ist DAS anzubieten.
    Wenn ich dem Unternehmer die Wahl lassen will, beschreibe ich entweder, was gewollt ist - hier
    X m² Dachaufbau aus Dampfsperre, Dämmung, Abdichtung (Anforderungen aus der FlDaRiLi)
    dann hat der Unternehmer genau anzugeben, was er anbietet.
    Oder ich schreibe XYZ oder gleichwertig aus. Auch da ist das vom BU angebotene anzugeben.
    Eine Kunststofffolienabdichtung ist zwar weder besser noch schlechter als eine Bitumenabdichtung, aber auch nicht gleichwertig, weil eben ein anderes System.

    Wenn der BU XYZ nicht kann/will/darf/macht, kann er ein Nebenangebot abgeben mit dem System, das er verarbeitet.

    So sind die Angebote vergleichbar. Anders nicht. Denn wer sagt, dass nicht auch andere Dachdecker mit Kunststoff besser klarkommen, aber eben auf Wunsch auch Bitumen anbieten.
    Ggf. wäre einer von denen preisgünstiger gewesen, hätte er auch Kunststoff angeboten.
    Sorry - so nicht. Jedenfalls nicht, ohne das der Bauherr aufgeklärt wurde.
     
  17. #17 hausbauer2008, 22.11.2010
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    Ja, macht absolut Sinn, was Du schreibst. Für mich ist die Info leider zu spät, hoffe, dass hier andere Bauwillige mitlesen und das dann entsprechend beherzigen.

    So detailliert wurde ich übrigens nicht aufgeklärt und habe dem Architekten weitesgehend freie Hand gelassen, was aus meiner Sicht auch ein Stück weit ok ist, denn wenn ich Vertrauen zu ihm habe, gehe ich erstmal davon aus, dass er das Optimale für mich auswählt.
     
  18. sniper

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    dies ist leider eine weitverbreitete bauherren meinung,die aber meist nicht der realität entspricht
     
  19. Eric

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    Das " beste Produkt " sollte das Produkt sein, daß der Archi im Zuge sorgfältiger Planung ausgewählt und ausgeschrieben hat. Dahinter steckt die Erwägung, daß er sich über das ausgeschriebene Produkt in der Planungsphase kundig gemacht hat ( gemacht haben sollte ) oder das Produkt bereits kennt und es daher hinsichtlich der Langzeitbewährung, des Materialpreises und der Art der Verarbeitung beurteilen kann. Läßt er sich auf ein anderes Abdichtungsprodukt ein, birgt das die Gefahr von späteren Beurteilungsdefiziten.

    Ganz schlimm wird es, wenn das angebotene Alternativprodukt aus irgendwelchen baulichen Gründen überhaupt nicht einsetzbar ist. Der Handwerker kennt im Gegensatz zum planenden Archi nicht alle Erwägungen, die für die Produktwahl entscheident waren. Die Aussage des Handwerkers, es könne auch Y statt X verwandt werden, ist daher mit Vorsicht zu genießen und zu hinterfragen.

    Hier wurde die EVALON vielleicht deswegen für " besser " gehalten, weil Dachdecker und Archi vor Ort gemerkt haben, daß 2-lagige Schweißbahnen mit einer um 1 cm höheren Aufbauhöhe und noch schlechterer Verarbeitbarkeit am Fenster, in den Eckbereichen und unter der Rolladenschiene schon überhaupt nicht ausführbar gewesen wären :biggthumpup:

    In jedem Fall führt ein nicht angebotene Alternativprodukt mit meinen Vorrednern zu einer fehlenden Vergleichbarkeit des Ausschreibungsergebnisses. In öffentlichen Ausschreibungsverfahren nach der VOB/B führen daher solche Angebote zu Recht zum Ausschluß. Damit wird dem uralten Handwerkertrick, die Vergleichbarkeit der abgegebenen Angebote zu unterlaufen, ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit hätte zumindest auch allen weiteren Bietern die Gelegenheit geben müssen, die EVALON der Fa. Allwitra anzubieten. Haben die beiden aber vermutlich nicht, weil 2-lagige Schweißbahnen erst Recht nicht funktioniert hätten ( s.o.).

    Hier bist Du auch noch reingefallen: Die Firma hat zwar erklärt, die Evalon " am Besten " zu kennen, hält sich aber nicht an deren Verlegevorschriften. Der grundlegende Fehler dürfte - wie so oft - bereits in der Planung gelegen haben: Die Aufbauhöhen der Terrasse zum Wohnraum stimmen meiner Ansicht bereits jetzt nicht und werden zur Katastrophe, wenn auch noch der Belag verlegt wird.

    Die Dinge nahmen Ihren Lauf: Falsche Aufbauhöhen, falsche Fenster, fehlende Abdichtbarkeit der Fenster und wieder einmal hat sich keiner getraut, dem Archi zu sagen, daß seine Planung für die Tonne ist.

    Der Archi hat nach Ansicht des BGH grundsätzlich kein Nachbesserungsrecht. Das liegt an der Art des Architektenwerks. Ist die fehlerhafte Planung im Bau realisiert ( danach gebaut worden ), dann kann der Architekt seine fehlerhaften Pläne stundenlang ändern und korrigieren, ohne dass sich an dem Mangel am Bau etwas ändert. Der Bauherr kann dem Archi allerdings das Recht einräumen, den Fehler durch eine Sanierungsplanung im Zusammenwirken mit den beteiligten oder anderen Unternehmern ( auf Archis Kosten ) zu beseitigen. Wenn das Angebot in Ordnung ist, sehe ich keinen Grund, ihm das zu verweigern ( schnelle und pragmatische Lösung ! ).

    http://www.thomaslaw.de/Einzelansicht-News.53.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=18&tx_ttnews[backPid]=36&cHash=6fb3e937b4

    http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-baurecht-736.htm

    Das funktioniert in der Regel aber eh nicht: Archi und Unternehmer bekommen sich spätestens bei der Kostentragung > Quotierung in die Wolle und die Haftpflichtversicherungen spielen da auch in der Regel nicht mit.

    Lustig ist immer wieder: Archi unterläuft Planungsfehler und Handwerker ein Ausführungsfehler, von dem er sich nicht freizeichnen kann, weil er auf erkennbare Mängel der Planung nicht hingewiesen hat. Nach dem Hinweis des Handwerkers, daß er selbstverständlich nachbessert, wenn der Bauherr wegen des ihm anzurechnenden Planungsfehlers mindestens 50 % der Nachbesserungskosten übernimmt. Dann ist in vielen Fällen Ruhe, weil Bauherr und Archi nicht wissen, wie das zu lösen ist.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 22.11.2010
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    Siehste - Du kannst das viel schöner formulieren als ich - und auch noch juristisch richtig.
    Denn genau das meinte ich :o
     
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