Wasserschaden was nun?

Diskutiere Wasserschaden was nun? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallöchen liebe Bauexperten, ich habe schon ein paar Beiträge zu dem Thema durchgelesen aber so richtig schlau bin ich immernoch nicht. Ich...

  1. #1 Freddy403, 30.06.2014
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    Hallöchen liebe Bauexperten,

    ich habe schon ein paar Beiträge zu dem Thema durchgelesen aber so richtig schlau bin ich immernoch nicht.

    Ich habe eine bodengleiche Dusche im Obergeschoss. In dem Ablauf der Bodengleichen Dusche wurde anscheinend eine Dichtung vergessen.
    Nach dem Duschen wird die Wand neben der Bodengleichen Dusche, welche Badezimmer zum Flur begrenzt, nass.

    Nun meint der Sanitärinstallateur, dass mit Ausbau des Ablaufes (& 1-2 Tage offen stehen lassen) das ganze wieder trocknen wird.
    Ich habe in dieser neuen Dusche bisher zwar nur 4-5 mal geduscht bisher aber kann mir das so kaum vorstellen, das Wasser verschwindet ja nicht einfach.
    Mein Bodenaufbau ist wie folgt [v.u.n.o]: Betongeschossdecke, Styroporplatten, Folie, Fußbodenheizung, Estrich, Fliesen.

    Ich vermute, dass sich das Wasser in der Styropor-Dämmschicht sammeln wird und ich damit eine Mittelschwere Katastrophe habe.
    Was gibt es für Möglichkeiten die Dämmschicht unter dem Estrich zu trocknen? Kann es ausreichen das ganze am Abfluss frei zu legen?
    Gibt es irgendein Regelwerk auf das ich mich dabei beziehen kann? Wie würdet Ihr hier vorgehen?

    Ps.: Ich habe mal einen kleinen Test gemacht um die undichte Stelle zu identifizieren, wenn ich Wasser direkt in den Abfluss leite wird nach ca. 5 min die Wand in Höhe oberkante Geschossdecke nass.

    Ich habe das Haus leider schon vor 1 Monat abgenommen. Kann man das als versteckten Mangel zählen um die Abnahme zu wiederrufen?

    Bild von Wasser auf der Flurseite:
    20140626_083714.jpg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Abgenommen ist abgenommen! Deswegen muss der Mangel trotzdem behoben werden!

    Wasserschäden werden mechanisch getrocknet. Frag mal bei Deiner Wohngebäudeversicherung, bei denen ist das Alltag!
     
  3. sarkas

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    Sogenannte, versteckte Mängel gibt es nicht (mehr), aber eine mangelhafte Ausführung muss durch den Sanitöter in Ordnung gebracht werden.
    Also schriftliche Mängelbesteitigung (ggf. per Einschreiben) zusenden und reparieren lassen.


    Möhhh, wieder 2 Minuten zu spät ...
     
  4. Jan81

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    Also das Rohr ist immer noch undicht? Also erst mal das rohr dicht bekommen und dann trocknen.
    Auch wenn du schon abgenommen hast, es ist ein Mangel. Nur dieses muss du wohl nachweisen. Die Wand wird nass :D dass muss doch reichen.

    Man muss die undichte Stelle finden.

    Also es gibt wohl zwei Möglichkeiten:

    1. mit der Kamera die Stelle versuchen zu suchen.
    2. Man muss die Höhe bestimmen. In dem Abfluss einen speziellen Luftballon runter lassen (oder wie man es nennen will) und dann wird dieser aufgeblasen. In dem Abfluss wird Wasser reingekippt und man guckt ob es abfließt oder stehen bleibt. Wenn es stehen bleit dann ist in dieser Höhe dicht. So kann man sich an die Stelle rantasten.

    Wirst auf jedenfall eine Spezialisten brauchen. Laien Test bringen da nichts und duschen würde ich auch nicht mehr.
     
  5. sarkas

    sarkas

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    Das sollte aber in jedem Fall erst einmal der Installateur sein.
    Er hat das Recht zur Nachbesserung und Reparatur.

    Wenn Du da gleich einen "Spezialisten" holst, wirst den auch selber zahlen müssen.
     
  6. #6 Freddy403, 30.06.2014
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    Die Frage ist wenn ich den Installateur nachbessern lasse wie er das will, also Freilegen Rohre neu abdichten und wieder zu machen,
    bleibt das Wasser in der Dämmung für immer und ewig und dann habe ich irgendwann die Schimmelprobleme nach Ablauf der Gewähr.

    Ich muss dem Installateur also schon direkt sagen können: So nicht weil ...

    Die undichte Stelle kennt er ja inzwischen selbst, die konnte er recht einfach finden. Er will sich aber vor der Trocknung drücken.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz einfache Frage: Hast Du ein Haus mit tropischer Terrarienklimazone im Fußbodenaufbau bestellt?
    Antwort vermutlich. Nein!

    Ausserdem - wie oben schon gesagt - wende Dich an Deine Wohngebäude(leitungswasser)versicherung.
    Vielleicht geben die Dir ja auch was schriftliches, dass die die Regulierung von Schäden ablehnen, wenn der Schaden nicht getrocknet wird oder so.
     
Thema: Wasserschaden was nun?
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