Wegerechte etc. auch ohne Eintragung im Grundbuch wirksam??

Diskutiere Wegerechte etc. auch ohne Eintragung im Grundbuch wirksam?? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gerade hat mir ein Arbeitskollege einen Fall geschildert, der mir nicht koscher vorkam. Er hat ein Haus gekauft, der Grundstück war frei von...

  1. #1 SirSydom, 02.02.2015
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    Gerade hat mir ein Arbeitskollege einen Fall geschildert, der mir nicht koscher vorkam.

    Er hat ein Haus gekauft, der Grundstück war frei von Baulasten, Wegerechten, etc. im Grundbuch.

    Dann war da eine Straßenlaterne auf seinem Grundstück, die war ihm im weg beim Bau seines Tores. Die sollte versetzt werden.

    Er ging zum Bauamt und die haben ein altes Dokument aus dem Keller gekramt, mit dem der Vorbesitzer verpflichtet wurde entsprechende Lasten ins Grundbuch einzutragen. Dies wurde aber NICHT gemacht.

    Ihm wurde gesagt er hat da jetzt Pech gehabt, er können höchstens zivilrechtlich gegen den Vorbesitzer vorgehen. Er hat dann die Versetzung teilweise bezahlt (700€).

    Der Käse ist gegessen, aber es interessiert mich, ob eine vertragliche Regelung mit dem Vorbesitzer auf den neuen übergeht. Eigentlich doch nicht, oder?


    Ich hätte jetzt erstmal gesagt, mein Grundstück, keine Eintragung im Grundbuch:
    Die Laterne gehört dem Grundstückseigentümer, so wie alles andere was "fest mit dem Grundstück verbunden" ist. Den Störer dazu auffordern die Laterne abzubauen. Fertig.
     
  2. R.B.

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    Da es sich um das Grundstück handelt......also ich bin damit baden gegangen. Ähnlicher Fall, auch keine Eintragung im Grundbuch, die Gemeindeverwaltung hat so argumentiert, dass wir ja alle Pläne hätten einsehen können, und dann wäre uns das aufgefallen. Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht meinen Anwalt zu beschäftigen, so wichtig war mir das nun auch wieder nicht, es ging ja nur um ein paar "Rohre" im Boden. Es hätte nur eine Chance bestanden gegenüber dem Vorbesitzer vorzugehen, wenn ich meinen RA damals richtig verstanden habe. Deswegen habe ich es einfach abgehakt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2015
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    Naja - ganz so kann es nicht sein - oder besser zumindest früher nicht gewesen sein.

    Meine Eltern hatten gut sichtbar ;) eine Freileitung XY kV überm Grundstück und baurechtliche Beschränkungen dadurch.
    Irgendwann kam der Netzbetreiber und wurde zu frech (nach Meinung meiner Eltern).
    Als der auf sein Leitungsrecht und die Folgen daraus pochen wollte, musste er feststellen, dass warum auch immer bei meinen Eltern kein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen war. Oups

    Meine Eltern konnten sich zwar nicht gegen die Eintragung wehren bzw haben dann eingelenkt, aber einen nicht ganz kleinen Betrag dafür bekommen und konnten bei den Rechten des Netzbetreibers auch noch gut handeln.

    Ich denke, ähnliches müsste noch immer möglich sein.
     
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