Weisse Wanne - Rohrdurchführungen nicht wasserdicht?

Diskutiere Weisse Wanne - Rohrdurchführungen nicht wasserdicht? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Also, ich habe eine weisse Wanne, da ich in einem Grundwassergebiet bin (schankt so zw. 10 - 35 cm von der Bodenplatte ab). Dazu könnte auch noch...

  1. #1 Erstbauherrin, 11.03.2010
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    Also, ich habe eine weisse Wanne, da ich in einem Grundwassergebiet bin (schankt so zw. 10 - 35 cm von der Bodenplatte ab). Dazu könnte auch noch von oben es mal zu Überschwemmungen kommen.
    Jetzt habe ich auf Josef Thalhammers Baumurks Homepage einen Artikel zu druckwasserdichten Rohrdurchführungen (Simplex) gesehen. Also, soweit ich meine Rohrdurchführungen im Rohbau gesehen habe, wurden nur normale Rohrdurchführungen verwendet. Im Bauvertrag steht jedoch wasserdichter Keller nach Din 1945 bis in Höhe der Kellerfenster (nun ich habe ja dann wasserdichte Fenster nachträglich nach urspr. Bauvertrag festgelegt).
    Die Rohrdurchführungen sind aber so ca. 1,20 (muss ich mal messen), jedenfalls unterhalb der Fenster. Also habe ich gar keinen wasserdichten Keller? Was kann ich tun? Für die Hausanschlüsse wurde ein Dichtungsring eingebaut.
    Hhm, oh je, je mehr ich hier lese, kann ich immer weniger schlafen............werde dann immer unruhiger.
    Schönen Dank!
    Viele Grüße
    Erstbauherrin:yikes
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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  3. #3 Erstbauherrin, 11.03.2010
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    Erstbauherrin Gast

    okay, hier kann ich Bilder jetzt machen.
    Du hast Recht: es heißt genau "wasserundurchlässiger Keller gegen drückendes Wasser nach EN 206-1 bis Unterkante Kellerfenster"
    Ist das in Ordnung?
    Beste Grüße
    von der Erstbauerin mit viel Interesse:think
     
  4. #4 Thomas B, 11.03.2010
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    ...das heißt dann also, daß die WW genau bis UK Fenster geht (=> keine druckwasserdichten Lichtschächte / wasserdichten Fenster). Das spart natürlich Geld, könnte sich aber im Falle eines erhöten Wasserpegels etwas ungemütlich werden.

    Gerade wenn Überschwemmung nicht ausgeschlossen werden können, sind Lichtschächte natürlich etwas problematisch...speziell wenn an diese keinerlei Anforderungen gestellt werden.

    Was sagt denn das Bodenngutachten über die Wasserverhältnisse aus (Bemessungswasserstand)???

    Thomas
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 11.03.2010
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    Der erste, von mir fett gemachte Teil ist i.O. und der für Dich als Verbraucherin relevante.
    Der zweite Teil (EN...) ist Unfug, weil es eine Betonnorm ist. Eine WW wird aber nicht alleine durch den Beton dicht.
    Wenn schon eine Regelwerk im Vertrag stehen soll, dann bitte die WU-RiLi
    Teil drei (UK F) ist ne Angstformulierung, weil die Kellerfenster (normale) ein Schwachpunkt sind und druckwasserdichte Fenster und/oder Lichtschächte teuer sind.
     
  6. #6 Thomas B, 11.03.2010
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    "Angstformulierung" würde ich nicht unbedingt sagen. Vielmehr: BH denkt: Jippiihh, ich kriege eine WW...alles in Butter. GU weiß: Die kriegt "eine halbe WW", die aber gerade mal 1,2 - 1,50 m hoch ist. Wenn's darüber reinschwappt...mir doch egal...

    Thomas
     
  7. #7 Erstbauherrin, 11.03.2010
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    Das befürchte ich jetzt auch.
    Okay, ich habe noch ca. 2.400 EUR zusätzlich für wasserdichte Kellerfenster gezahlt und für die weisse Wanne zusätzlich exakt 5.980 EUR (Außenmasse des Hauses 9,61 x 7 m; Wanne = 25 cm; ist fremdüberwacht für 10 Jahre Gewährleistung). Habe aber vergessen, den Bauvertrag entsprechend der Höhe der Gewährleistung der Dichtigkeit abzuändern lassen. Bin eben doch nur ein Laie..........und habe enorm viel Vertrauen meinem Bauträger gegenüber gehabt (gute Referenzen).
    Wenn aber nun nicht mal die Rohrdurchführungen druckwasserdicht sind, dann Prost Mahlzeit. Nehme mir eh alles so zu Herzen. Hoffe, dann dass das Grundwasser nie höher steigen wird und von oben auch keine Überschwemmung ansteht.
    Werde mal Bilder machen und diese dann hier reinstellen.
    Vielen Dank an die Poster!
    Beste Grüße
    die Erstbauherrin
     
  8. #8 archi3, 11.03.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.03.2010
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    Solche Formulierungen kenne ich, wenn z.B. xxxxxxx mit involviert ist.

    Evtl. ergeben sich zusätzliche Erkenntnisse, wenn der "Fremdüberwacher" bekannt ist und dieser auch tatsächlich beauftragt wurde.

    Wer war denn der Fremdüberwacher?

    (Kenne einen Fall, in dem der Fremdüberwacher zwar angeboten hatte und die Vorgaben des Fremdüberwachers für die Ausführung an den AG auch weitergegeben wurden, aber der Fremdüberwacher tatsächlich nicht beauftragt wurde und auch dessen Materialien nicht verwendet wurden. Muss hier aber nicht so sein!)
     
  9. #9 JamesTKirk, 12.03.2010
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    JamesTKirk Gast

    In der DIN 1045-2:2008-08, das nationale Anwendungsdokument der DIN EN 206-1, ist unter "Normative Verweisungen" die WU-RILI des DAfStb genannt. Daher muss, juristisch gesehen, die WU-RILI im Vertrag nicht extra vereinbart werden, wenn die DIN 1045-2 vereinbart wurde (ich kennen Stahlbetonbau, in dem die DIN 1045-2 nicht Vertragsbestandteil ist). Sie gilt dann als "mit-vereinbart".
     
  10. mls

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    1045-2 dürfte in den meisten bundesländern eingeführt und damit verbindlich sein.
    wie schafft man es, eine "offizialnorm" auszuschliessen?
     
  11. #11 Erstbauherrin, 12.03.2010
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    Jetzt wird es juristisch interessant........
    Okay, habe nachgesehen, wiedermal blauäugig gewesen, vom Charme des Bauträgers überwältigt:bef1001:, habe ich zwar die Aussage, dass der Keller fremdüberwacht wurde und für 10 Jahre darauf Gewährleistung ist, aber die konkrete Firma weiß ich nicht, konnte ich zumindest aufgrund meiner Bautagebücher nicht finden (hat er mir wahrscheinlich schon mal mündlich gesagt, aber in der Flut der Infos habe ich es nicht richtig aufgenommen). Ich habe soeben ein Mail an den Bauträger geschrieben, dem reichts wahrscheinlich von mir............:yikes
    Er ahnt bestimmt, dass mittlerweile hier bestimmt Kräfte arbeiten, wahrscheinlich würde er jetzt mit mir den Vertrag nicht mehr abschließen. Zu spät, aber auch für mich............mal sehn, was ich noch retten kann.
    Schönen Dank, ist echt interessant
    Erstbauherrin
     
  12. #12 Erstbauherrin, 12.03.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.03.2010
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    Überwachungsfirma

    Also, jetzt weiß ich die Fa., die meine Wann fremd überwacht hat: Fa. xxxxxxxx. aus Kxxxxxx. Nach Aussage von Hr. Sxxxx ist auch alles okay, alle Rohrdurchführungen sind gegen drückendes Wasser ausgeführt und bis Oberkannte Kellerdecke.
    Ich kann wieder beruhigt schlafen.....:bounce:
    Beste Grüße
    Erstbauherrin, die noch viel zu lernen hat:e_smiley_brille02:
     
  13. #13 Manfred Abt, 12.03.2010
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    hol dir ne schriftliche Bestätigung/Aussage
     
  14. #14 Erstbauherrin, 12.03.2010
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    Erstbauherrin Gast

    Danke, ja, mach ich..........
    Beste Grüße nach Köln
    Erstbauherrin
     
  15. #15 Erstbauherrin, 15.03.2010
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    Erstbauherrin Gast

    Leider gibt mir die Überwachungsfirma nicht die Urkunde heraus, weil ja Auftraggeber ihr gegenüber mein Bauträger ist. Also muss ich mich an meinen Bauträger halten.......:(
     
  16. #16 archi3, 15.03.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.03.2010
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    Fa.... Hp leider nicht erreichbar.

    Hätte mich mal interessiert, ob die die Stahlmenge optimieren...
    Hast Du denn eine statische Berechnung und Verlegepläne?

    ... nach Aussage... und schriftlich?

    ... beruhigt schlafen... wirklich?-Glückwunsch!
     
  17. #17 Erstbauherrin, 16.03.2010
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    Erstbauherrin Gast

    Hallo Archi,
    nein, habe ich leider nicht; wurde aber nun eingefordert.
    Am kommenden Dienstag ist die Stunde der Wahrheit: hier habe ich einen Termin mit dem Bauträger.
    Ich hoffe, es wendet sich alles zum Guten, der Bauträger lebt von seinem Ruf, er ist ein Bauträger vor Ort mit Handwerkern vor Ort.
    Danke für Dein Interesse!
    Schöne Grüße
    von einer Erstbauherrin:Brille
     
  18. #18 Klartext, 03.07.2012
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    Hallo zusammen,
    2 Jahre später. Ich habe immer noch keine Bestätigung vom GÜ, aber dafür gibt es an einer Rohrdurchführung für die Hebeanlage ein Rinnsal.
    Rohrdurchführung wurde vom Sanitärunternehmen überprüft. Wenn wieder Probleme, dann wäre es Maurersache.
    Ist nun mein Keller korrekt gegen drückendes Wasser gebaut oder nicht?
    Statische Berechnungen habe ich nur vom Haus selbst, nicht vom Keller und auch keine Verlegepläne. Was kann ich tun?
    Vielen Dank!
    Klartext
     
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