Wer darf Bauantrag einreichen?

Diskutiere Wer darf Bauantrag einreichen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier, hatte mich in einem anderen Thread grad kurz vorgestellt und habe eine Frage, die ich hier hoffentlich in der richtigen...

  1. #1 karthoon, 30.08.2011
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    Hallo, ich bin neu hier, hatte mich in einem anderen Thread grad kurz vorgestellt und habe eine Frage, die ich hier hoffentlich in der richtigen Rubrik vorbringe:

    Für ein kleines Wohnhaus bzw. Wohnhäuschen für mich allein, welches unter Mithilfe von Verwandten und Freunden in weitestgehender Eigenleistung erstellt werden soll, muß ich sicherlich einen Bauantrag einreichen (lassen) und ich kann mich erinnern, daß ich vor längerem mal soetwas wie "Einreichungsberechtigter" gehört habe...

    Meine Frage: wer darf Bauanträge einreichen?
    Muß ich ein Haus vom Architekten "absegnen" lassen oder kann auch ein Statiker oder wer anderes "einreichen"?
    An wen muß ich mich wenden?

    Der Hintergrund: für dieses kleine (0815-Standard)Haus möchte ich keinen Architekten, die Grundrisse etc. plane ich selber - ich brauche nur einen Statiker.
     
  2. #2 Baufuchs, 30.08.2011
    Baufuchs

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    Wo willst du denn einreichen? Chur/Schweiz ?
     
  3. #3 karthoon, 30.08.2011
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    Ja, sorry, das verwirrt ;)

    Ich arbeite zur Zeit in der Schweiz, komme aber aus Deutschland, McPomm.

    Und dort möchte ich auch bauen.
     
  4. #4 bauvorhaben, 30.08.2011
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    Bauvorlageberechtigter

    meines wissens nur bauvorlageberechtigte siehe BauO des Bundeslandes
     
  5. #5 karthoon, 30.08.2011
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    Danke für die Antwort - und wer ist generell bzw. im besonderen bauvorlageberechtigt?
     
  6. #6 Baufuchs, 30.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  7. #7 karthoon, 30.08.2011
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Thema: Wer darf Bauantrag einreichen?
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