Wer ist zuständig

Diskutiere Wer ist zuständig im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo , an mein Hof gab es ein Beet ca. 10 qm Groß, den ich entfernen ließ da dort Terrassen platten kommen . Dieser Beet grenzt an die Rückwand...

  1. #1 GencAguila, 11.04.2014
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    Hallo , an mein Hof gab es ein Beet ca. 10 qm Groß, den ich entfernen ließ da dort Terrassen platten kommen . Dieser Beet grenzt an die Rückwand des Nachbarhauses. Als wir das Beet entfernt haben haben wir festgestellt dass die Mauer die hinter dem Beet vergraben und versteckt war nicht verputzt ist . Da liegen die Backsteine lose. Das heißt damals wurde diese Wand lediglich bis zum Beet verputzt . Ist jetzt mein Nachbar dafür zuständig die Stelle zu verputzen oder habe ich auch Verpflichtungen . Es handelt sich hier um ein Grenzgebiet . Mein Nachbar meint dass Genau dieser Bereich eine Küchenwand ist und er am Sockel innen Schimmel hat. Weiß nicht ob es was damit zu tun hat .


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  2. Julius

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    Das hat sehr wahrscheinlich mit dem Schimmel zu tun.
    Wenn es sich so verhält, wie geschildert, ist das aber ausschließlich Sache des Nachbarn.

    Du solltest aber mit der Plattenverlegung warten und ihm aber anbieten, daß er vorher aufgraben und eine Abdichtung (vertikal und ggf. auch horizontal) anbringen lassen kann!

    Wurde vorab geklärt, ob dort baurechtlich überhaupt eine Terrasse hin darf?
     
  3. #3 GencAguila, 11.04.2014
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    Es wird lediglich der Bodenbelag geändert , mehr nicht .


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  4. #4 Gast036816, 12.04.2014
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    alles klar, aus dem beet wird eine terrasse und es wird nur der bodenbelag geändert!
     
  5. #5 Svennie, 14.04.2014
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    rolf der war gemein. Mubo ist doch auch ein Bodenbelag.

    Aber ich würde auch dem Nachbarn anbieten das er sich um "Sein"Kram kuemmert. Ordentliche Frist setzen und wenn nicht Pech.
    Nicht das er nachher ankommt und Theater macht. Dann kannste immer sagen Sie haetten ja machen koennen, aber haben ja nicht.
     
  6. PeterB

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    Wo ist der baurechtliche Unterschied, ob die Terrassenmöbel auf Gras, oder auf Betonplatten stehen, außer der nachträglich versiegelten Flächen?
     
  7. #7 Skeptiker, 22.04.2014
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    Der (mögliche) Feuchteeintrag hier ist nicht baurechtlich, sondern bauphysikalisch relevant. Eine Bodenversiegelung verändert das Abflussverhalten des Niederschlagswassers. Dies kann bei ungenügender Abdichtung der Nachbarwand zum Problem werden. Auf das Nachbargrundstück ist dNiederschlagswasser in keinem Falle zu leiten - und da wird's dann aber wieder juristisch. Im Übrigen ist mir die Situation nach der Schilderung des TE nicht recht vorstellbar, abgesehen von der vermutlich mangelhaften Abdichtung im Sockelbereich.
     
  8. #8 GencAguila, 01.05.2014
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    Die Ableitung des niederschlagwassers wird nicht in Richtung Nachbarwand sondern genau in die andere Richtung geleitet. Vorher war das Beet also Erde angegrenzt . Jetzt Terrassenplatten mit schotteruntergrund und entsprechender Gefälle . Ist der bauphysikalische Unterschied groß wenn mit Gefälle das Regenwasser wo anders abgeleitet wird ?


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  9. #9 GencAguila, 01.05.2014
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    Ist jetzt das Risiko des feuchte Schadens bei fehlender Abdichtung durch meine Baumaßnahme größer ?


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