wie bezahlen?

Diskutiere wie bezahlen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, meine Fenster sind eingebaut, aber ein paar Probleme sind noch vorhanden: verkratzte Rolladenschiene, Macken an Abdeckblech, schließen...

  1. lv2007

    lv2007

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    Hallo,
    meine Fenster sind eingebaut, aber ein paar Probleme sind noch vorhanden:
    verkratzte Rolladenschiene, Macken an Abdeckblech, schließen nicht richtig, Einbau evtl. nicht fachgerecht ( habe hier schon Bilder eingestellt, aber noch keine konkrete Antwort erhalten )....

    Jetzt kam heute die Rechnung, wie soll ich mich jtzt verhalten? Will natürlich mit Skonto bezahlen. Soll ich jetzt warten bis alles i.O. ist und ab dann die 14 Tage für Skontozahlung nutzen oder behalte ich vom Rechnungsbetrag was zurück? Wenn ja, wieviel ist üblich bzw. vertretbar?

    Gruss,
    Alex
     
  2. #2 Baufuchs, 12.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einbehalt

    in Höhe des 2-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
     
  3. lv2007

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    Danke für die schnelle Antwort, nur kann ich als Laie das nicht richtig einschätzten wie hoch die Kosten sein könnten. Was mir noch die größten Sorgen bereitet ist ob der Einbau fachgerecht war:
    Siehe dieser Thread:

    http://bauexpertenforum.de/showthread.php?t=41047

    Gruss,
    Alex
     
  4. #4 Olaf (†), 12.02.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Bis...

    jetzt ist noch nicht mal geklärt, ob Du überhaupt einen abzugswürdigen Anspruch hast.
    Optik? Hat ich Dir erklärt - wenn doch, ist die Beanstandung überhaupt angezeigt und was sagt der Fb dazu?
    Dein Kleber: Der wird immer auf dem Stein sein, hier ists halt ein bisschen mehr. Ob das zu beanstanden ist sagt Dir der Gipser - der müsste nämlich Bedenken anmelden, wenns ein Prob beim Putzen gibt. Das hättest Du auch selbst rauskriegen können - oder mal den Fb fragen!!!!
    Zugegebenrmaßen bin ih da ein bisschen stinkig - mit dem Ausführenden nicht reden, Geld abziehen wollen - bis jetzt sehe ich bloß große Wellen
     
  5. lv2007

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    Hast wohl ein bißchen falsch verstanden....

    Kratzer und Schrammen stören mich und sind beim FB bereits reklamiert. Hinzu kamen jetzt die Rolladen die nicht richtig schließen und auf den Panzer auch Dellen haben. Das ist so n.i.O. und will ich auch nicht akzeptieren. Ich bin nicht der Typ der abziehen will um Kohle zu sparen.
    Ich bin ganz einfach, ich bezahle 100% und erwarte 100%!

    Solange die 100% vom FB nicht erfüllt werden, kann ich auch nicht alles bezahlen. Nur um das ging es bei meiner Frage und deshalb nicht persönlich nehmen! In diesem Thread kam von R. Dühlmeyer das es sich um Baumurks handele und die Lastabtragung so n.i.O. sei, auf diese Aussage kam leider keine Anwort mehr, auch von Dir, die mich weiterbringen würde!

    Aussendienst von R*m* kommt erst in zwei Wochen, deshalb die ganz einfache Frage wie ich mich in Bezug auf die Zahlung verhalten soll....
     
  6. #6 HolzhausWolli, 13.02.2010
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    Abgesehen davon das Olaf´s Anmerkung auch nicht -jedenfalls jetzt noch nicht- von der Hand zu weisen ist würde ich denen mitteilen, dass Du die Skontfrist bis zum Eintreffen des Außendienstes ausetzen wirst.

    Das ist fair und gleichzeitig der Hinweis, dass Du an der Mängelbehebung und nicht an einer Rechnungskürzung interessiert bist.

    Mal schauen ob das dann noch 2 Wochen bis zu einer Klärung dauert.

    Nachfrage: Will der Außendienst sich das nur anschauen und dann eine Entscheidung treffen, oder sollen dort bereits (akzeptierte) Mängel behoben werden ?
     
  7. #7 Baufuchs, 13.02.2010
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    Mit Verlaub Wolli

    der Tipp geht nach hinten los.

    Fair und rechtmäßig ist es auch nicht.

    Dem AN steht der unstrittige Rechnungsbetrag zu.
    Was für unwesentliche Mängel einbehalten werden kann ist im BGB geregelt.

    Nach deinem Vorschlag soll gar nichts gezahlt werden und dass auch noch mit dem Hinweis trotz nicht zeitgerechter Zahlung später unberechtigt Skonto ziehen zu wollen.:mauer

    Richtig wäre es, den unstrittigen Betrag mit Skontoabzug zu zahlen und Mängeleinbehalt vorzunehmen.

    Der Mängeleinbehalt stellt das Druckmittel für den AG dar, dass der AN die Sache zeitnah regelt.
     
  8. #8 susannede, 13.02.2010
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    Ebend, es ist ja ohne weiteres möglich eine Teilzahlung in Höhe von z.B. 80 % (oder sonstiger Prozentzahl) mit Skontoabzug darauf zu zahlen.
     
  9. #9 HolzhausWolli, 13.02.2010
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    Einverstanden, Baufuchs und Susannede....

    Die Höhe des Einbehaltes sollte aber Wirkung zeigen, unter 10% kommt manchmal gar kein Außendienst mehr, weil der geahnte Aufwand zur Mängelbehebung erheblicher scheint.

    Alles schon erlebt, deshalb mein vorgenannter Ratschlag.

    Trotzdem immer wieder ein Ärgerniss, dass Rechnungserstellung vor Mängelbehebung/Kundenzufriedenheit gestellt und damit bereits in Verzug gesetzt wird.
     
  10. sepp

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    mach ich zwar auch so, ist aber nicht rechtens.
    skonto nur bei vollem rechnungsbetrag, egal ob mangelfrei oder nicht.
     
  11. lv2007

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    Kommt nur zum anschauen...ich werde jetzt 13 von 16 TEUR bezahlen und den Rest nachdem alles behoben ist! Habe mir die Rechnung genauer angeschaut und hier steht " Wenn Mängelrügen vorhanden sind oder die Arbeit noch nicht komplett angeschlossen sei, wird um eine angemessene Teilzahlung gebeten"

    Meiner Meinung nach ist die obenstehende Bezahlung angemessen...
     
  12. #12 Baufuchs, 13.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na

    also. Und da der AN eine solche Teilzahlung anbietet, Skonto abziehen.
     
  13. #13 HolzhausWolli, 14.02.2010
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    Das klingt doch vernünftig, 13 von 16 T € sind angemessen und sollten Wirkung zeigen.

    Da hat aber der Lieferant seinen Rechtsanspruch sehr milde und passiv ausgedrückt. Ich nehme an, dass seiner Erfahrung nach bei Mängeln -gleich welcher Größenordnung- oftmals gar nicht gezahlt wird.

    Und was Skonto angeht, so betrachte ich das als Bonbon für die schnelle Zahlung und wird auch bei gerechtfertigter Teilzahlung vorgenommen, egal was rechtens ist, das ist logisch.
     
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