Wie fachgerechte Ausführung Wandanschluss Decke / Wand ?

Diskutiere Wie fachgerechte Ausführung Wandanschluss Decke / Wand ? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Guten Tag im Zuge eines Wasserschadens wo Wasser von Außen ins Mauerwerk und dem Fussboden eingedrungen ist, den die Versicherung zu regulieren...

  1. #1 alterHase, 28.11.2009
    alterHase

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    Guten Tag
    im Zuge eines Wasserschadens wo Wasser von Außen ins Mauerwerk und dem Fussboden eingedrungen ist, den die Versicherung zu regulieren hat, habe ich folgende Frage:
    Das Bad ist raumhoch ringsum gefliest gewesen auf Gipskartonwänden die bis zur Orginaldecke ca 3,10 m hochgehen und hat eine abgehängte Gipskartondecke auf von ca 2,60 m Raumhöhe , die Wände mussten augfrund aufsteigender Fechtigkeit im Mauerwerk und des Fusbodens freigelegt werden so das nur noch die Reste von Ständer sowie die Reste der Gipskartonplatte und Fliesen im Anschlussbereich der Decke sich befinden.
    Der Gutachter ist der Absicht das man einfach nur neue Ständerwände bis unter die angehängte Gipskartondecke ziehen brauch und die alten Ständerreste (die ja auch freihängen da der Fussboden raus ist ) und Reste von Fliesen und Gipsplatten so dahinter lassen könnte.
    Mal abgesehen von einer verringerung der Raumfläche möchte ich Fragen ob so eine Bauart überhaupt den fachlichen Regeln entspricht indem man die Gefliesten Trockenbauwände unter die angehängte Decke stellt.
    Meineserachtens muss die Decke dazu wieder raus vorher um die neuen Ständer bis an die Orginalrohbaudecke führen zu können und dann die Decke wieder abhängen.
    Ich möchte noch dazu sagen das ich nicht der Verursacher dieses Schadens bin und es eigentlich unparteiisch von diesem Gutachter eingeschätzt werden sollte .

    mfg
     
  2. #2 Jürgen Jung, 28.11.2009
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    Das ist der Gutachter der Versicherung, oder?

    Darauf würde ich mich nicht einlassen,

    • es ist fachlich Unsinn, im Nachhinnein die Wand unter eine abgehängte GK zu stellen, zumal ja kaum gewährleistet werden kann, ob die dann auch im Deckenbereich sicher verankert werden kann
    • wer lässt den bitte schön den "Abbruch der alten Wand" hinter einen neuen Wand "hängend" verschwinden? Was ist mit Verunreinigungen (Pilzsporen, Dreck etc?


    Ist es deine Wohnung? Was ist in den Räumen neben dem Bad?
     
  3. Sopa

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    Hallo,
    Der Anschluss an eine Montagedecke, wie er hier vom Gutachter vorgeschlagen wurde ist Zulässig. Jedoch würde er so den Schallschutz verschlechtern. Bei größeren Räumen sollte Die Wand horizontal und diagonal aus gesteift werden, was mit einem öffnen der Decke verbunden wäre.

    Jürgen Jung
    Die Wand würde sich bis zur Decken-UKante entfernen lassen.
     
  4. #4 Jürgen Jung, 29.11.2009
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    Ich hab ja auch nur geschrieben es wäre unsinnig, aus den gleichen Gründen wie von Dir genannt :-)

    Ich habe wenig Muse zu langen Erklärungen, da ganz selten ein "feedback" von dem Fragenden kommt, zumindest bei mir :mad:

    Unabhängig davon ist das was der "Gutachter" dort vorschlägt, eine kostengünstige Variante für die Versicherung und mit Sicherheit die schlechteste Variante für den Bewohner/Nutzer
     
  5. #5 alterHase, 30.11.2009
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    Es handelt sich mittlerweile um einen Gutachter vom Gericht der diese Art der Sanierung vorschlug. Es handelt sich dabei um die beiden Außenwände, wo ich die gefliesten Trockenbauwände, da das Wasser ja vom defekten leitungsnetz auf der Straße kam ca 2 m hoch freigelegt habe , damit ein techn. Trocknungsgerät überhaupt Sinn machte. Im ursprünglichen Gutachten sollte das Trocknungsgerät nur in den Raumhoch gefliesten Bad aufgestellt werden, obwohl man schon auf der Straße die 1,50 m hochgezogene Feuchtigkeit sehen konnte.
    Ich könnte zum Ablauf dieses Streitfalles und in meinem Augen im großen Stil abgezogene "Verarsche" durch dem Schadensverursacher und deren Versicherung noch ne Menge schreiben , fals das mal jemand Interessieren sollte. Im ganzen Keller waren die Ziegelwände allmählich komplett abgesoffen und das ganze natürlich dann auch in die Erdgeschoswohnungen gezogen.
    Eine erste 14 tägige Trocknung der Kellerwände hatte ich schon durchführen lassen, jedoch ohne den gewünschten längerfristigen Erfolg .
    Wenn ich keine Rechtschutzversicherung hätte die die ganzen Kosten bisher übernommen hat, wär ich über die Kosten längst abgestorben.
    Es ist sehr traurig wie man als geschädigter behandelt wird, ich komm mir mitlerweile vor wie ein Bettler der um Almosen betteln muss.
    Nun liegt das Gutachten welches vom Gericht beauftragt vor, aber es macht mir auch nur einen halbfertigen Eindruck, da es darin in erster Linie um die widerherstellung der mir ausgefallenen Mietwohnung geht, aber die langfristigen Einwirkungen dieses schweren Störfalles wurden außeracht gelassen, bzw. beiseite gewischt.

    dies war mal kurz eine Erklärung des Sachverhaltes
     
  6. #6 alterHase, 30.11.2009
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    @ Sopa mal eine techn. Frage zum entfernen der Wände bis zur Decke meineseits
    Es handelt sich ursprünglich um eine Unterkonstruktion aus Holzlattung welche auch schon bis zu einer Höhe von 2 m weggesägt wurde, da ja auch der ganze Fusboden herausgerissen wurde und die Reste Ständer nun praktisch in der Luft hängen
    Sicher müst ich auch die Geflieste Wand unter der Decke mit der Trennscheibe durchtrennen , da ja durch das Zerschlagen auch Schäden an der Decke entstehen würde

    mfg
    gebt mal nen Tipp
     
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