Wie hoch darf das Dach angehoben werden?

Diskutiere Wie hoch darf das Dach angehoben werden? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, das Dach ist anzuheben, sodass der Dachfirst so hoch wie der des Nachbarn ist, dessen Gebäude direkt an der Grenze liegt...

  1. #1 bka24141, 06.10.2024
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    Guten Tag,

    das Dach ist anzuheben, sodass der Dachfirst so hoch wie der des Nachbarn ist, dessen Gebäude direkt an der Grenze liegt (Grenzbebauung).
    Aufgrund der unterschiedlichen Dachneigungen (unsere jetzige ist 25 Grad, vom Nachbar 45 Grad), werden unsere Außenmauer höher als die des Nachbarn sein.
    Es ist in der Umgebung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch zu bauen. Mehrere Gebäude in dem Quartier haben sogar noch höhere Dachfirste.

    Seht ihr Schwierigkeiten bei Bauamt?

    Danke
    VG
     
  2. 11ant

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    Selbstverständlich sehe ich da Schwierigkeiten. Bei Gleichstand der Dachfirste und deutlich niedrigerer Dachneigung wirst Du zwangsweise die Traufhöhe des Nachbarn überschreiten. In einem 34er Gebiet wird das ein Balanceakt. Sicherer bautest Du da profilgleich.
     
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  3. #3 hanghaus2000, 07.10.2024
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    Da fragst doch mal beim zuständigen Bauamt nach oder machst eine Bauvoranfrage.

    MMn spricht da nichts dagegen (besonders wenn es vergleichbare Bauwerke in der Umgebung gibt).
     
  4. 11ant

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    Nur die Bauvoranfrage ist als Nachfrage geeignet, (fern)mündliches Blaba ist mit fast egal wievielen Zeugen nichts wert. Wer schreibt, der bleibt.
     
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  5. #5 HannahM, 07.10.2024
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    Das könnte tatsächlich problematisch werden.Die neuen Nachbarn meiner Mutter haben die Höhe ihres Daches nicht richtig eingeplant und konnten deshalb nicht wie vorgesehen bauen. In der Siedlung liegt die Doppelhaushälfte nördlich der benannten Nachbarn aufgrund der Höhenunterschiede weiter unten. Diese Nachbarn haben sich bereits bei den jeweiligen Behörden beschwert, weil eine Erweiterung des Daches der Doppelhaushälfte das Licht bis zum Nachmittag komplett abdecken würde.

    Nach einer Messung wurde den neuen Nachbarn mitgeteilt, dass sie einen Baustopp einlegen müssen und nicht wie geplant das Haus um ein Dach erweitern dürfen. Es ist also sehr spezifisch und hängt stark von der Lage den umliegenden Gebäuden ab. Es wäre ratsam, sich vorher gut beim Bauamt zu informieren und die Situation zu klären, um mögliche Probleme zu vermeiden.
     
  6. #6 Tolentino, 07.10.2024
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    Darf ich fragen was so eine Dachanhebung kostet?
     
  7. #7 Kriminelle, 07.10.2024
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    Ich sehe auch in dem 34er Schwierigkeiten. Schnell wirst Du in die 2-Geschossigkeit landen (bzw ein Geschoss mehr). Und wenn das Gebiet... hat das umgebende Gebiet den Mehrgeschossige Häuser? Also Vollgeschosse?
     
  8. #8 bka24141, 07.10.2024
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    Hallo Zusammen,

    danke für die zahlreichen Antworten.
    Der direkte Nachbar (Grenzbebauung) hat zwei Geschosse und zusätzlich ein Dachgeschoss.
    Andere Nachbargebäude haben auch mindestens zwei vollgeschosse.

    VG
     
  9. #9 Kriminelle, 07.10.2024
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    Deshalb sagte ich „ein Geschoss _mehr_“
    Wenn der Nachbar 2 VG plus ein 45 Grad-Dach hat und Du mit einem 25 Grad-Dach auf seine Firsthöhe kommen willst, dann kannst Du in die 3-Geschossigkeit kommen.
     
  10. #10 bka24141, 07.10.2024
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    Absolut richtig, die "Gefahr" eines weiteren (dritten) Vollgeschosses besteht.
    Es handelt sich allerdings bei dem jetzigen Dachzimmer um ein Staffelgeschoss (HBO §2 Abs. 5). D.h., wenn wir irgendwie hinkriegen, dass mind. 25% der Grundfläche des Dachzimmers eine Höhe weniger als 2,3m haben wird, dann wird das nicht mehr als Vollgeschoss betrachtet...
     
  11. 11ant

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    Gütige Göttin. Welche Welt genau geht denn unter, wenn der Dachgeschoßmaximimus nicht auf die Spitze getrieben wird bis der Arzt kommt ?
    Bedenke, daß die 230er Höhenbeschränkung nicht durch Trickserei eingehalten werden darf.
     
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