Wie ist ein Balkon abstandsrechtlich zu sehen?

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  1. Anbaue

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    Ich möchte in NRW an eine Doppelhaushälfte anbauen. Das Bauamt sagt, man kann gleich wie der Nachbar anbauen ohne Zustimmung des Nachbarn. Ich möchte gerne ohne Zustimmung des Nachbarn anbauen und halte daher 3m Abstand zur gemeinsamen Grundstücksgrenze. Mit einer schrägen Wand würde ich jedoch auf ca 1m Tiefe diesen Abstand um 50cm nicht einhalten können (wg Erschließung). Dieser Bereich befindet sich vollständig unter meinem vorhandenen Balkon. Der Nachbar hat an entsprechender Stelle 1,5m tiefe Balkone bis an die Grenze, die über Kellergeschoss und zwei Etagen auf der Grenze mit einer Seitenmauer zu mir hin geschlossen sind. Gelten diese Balkone mit Seitenwand nun als Bauwerk, aus dem ich die eingeschossige Abstandsunterschreitung ableiten kann?
    Vielen Dank für Hinweise,

    Hubert
     
  2. #2 Baufuchs, 12.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Stell mal eine Lageskizze ein.
     
  3. Anbaue

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    Skizze Lageplan Anbau800.jpg
     
  4. #4 tillfisc, 12.03.2014
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    Gibt es einen Bebauungsplan?
    Da kann so einiges drinstehen, deshalb muss Du den erstmal beibringen.
    Erst dann kann entschieden werden ob der Anbau so zulässig ist.
     
  5. Anbaue

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    Es gibt einen Bebauungsplan. Dieser enthält keine Beschränkungen hinsichtlich des Vorhabens.
    Fraglich ist, ob das Vorhandensein des Nachbarbalkons mit Seitenwand eine Unterschreitung des 3m-Abstandes in Tiefe des Nachbarbalkons unterhalb des eigenen Balkons zuläßt.
     
  6. #6 tillfisc, 12.03.2014
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  7. #7 Der Bauberater, 13.03.2014
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    Planungsrecht: Wenn Baufenster bis an die Grenze geht, musst du mit dem Balkon auf die Grenze (geschlossene Bauweise), Ist das Baufenster "vorher" fertig, also liegt der Balkon "außerhalb" des Baufensters, dann müsstest du theoretisch von der Grenze abrücken. Der Nachbar hält aber auch keine Abstände ein, somit wäre es ein "Vergleichsfall" und du könntest evtl. auch wieder an die Grenze gehen.
    Genaue Angaben -- klare Antworten
     
  8. Anbaue

    Anbaue

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    >Ein Baufenster gibt es nicht, nur eine Baulinie zur anderen Seite.
    Die Frage ist: Der Anbau im KG kann sich auf den nachbarschaftlichen berufen. Aber Kann der EG-Anbau über das Dreieck 1m mal 0,5m sich auf den 1OG Balkon des Nachbarn mit grenzständiger Seitenwand berufen?
     
  9. #9 Baufuchs, 13.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das was Du vorhast widerspricht dem, was das Bauamt sagt.

    "Gleich wie Nachbar" heisst = auch auf der Grenze bauen.

    Nimm Deine Skizze und sprich mit dem Bauamt über dein Vorhaben.
     
Thema: Wie ist ein Balkon abstandsrechtlich zu sehen?
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