Wie vorgehen?

Diskutiere Wie vorgehen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Um-/Anbau ist jetzt fertiggestellt und wir sind eingezogen. Die Abnahmen sind alle gemacht, Rechnungen sind alle bezahlt,...

  1. Feivel

    Feivel

    Dabei seit:
    24.01.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Niddatal
    Hallo,

    unser Um-/Anbau ist jetzt fertiggestellt und wir sind eingezogen. Die Abnahmen sind alle gemacht, Rechnungen sind alle bezahlt, Gewährleistungsbürgschaften liegen vor. - Soweit so gut.

    Leider sind jetzt, einige Monate nach Einzug und Fertigstellung, drei "Probleme" aufgetaucht die bei Abnahme noch nicht vorhanden waren. Die Probleme sind:

    + Im Sockelputz tauchen haarfeine Risse auf und Flecken (sieht aus wie rostige Punkte)
    + An einer Kelleraußenwand erschien nach heftigem Regen ein nasser Fleck
    + An einigen Stellen in unserem Wohnzimmer zieht es, bei den nun aufkommenden Herbststürmen, rein (Sichtholzdecke bis zum Firstbalken)

    Meine Frage: Wie muss ich nun korrekt vorgehen um die Ursache diese Mängel zu finden und diese beseitigt zu bekommen? Von unserem Architekten, der auch schon seine Schlußrechnung bezahlt bekommen hat, kam auf unsere telefonischen Anfrage und E-Mails nur die Reaktion "Ich komme mal vorbei und schau es mir an". Doch das ist auch schon wieder Monate her.

    Gruß
    Feivel
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 21.11.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Hier ist ...

    ... der Kollege noch in der Pflicht.
    Rechtlich, wenn die Leistungsphase 9 im Vertrag mit vereinbart war.
    Moralisch alle Mal :konfusius .

    Nochmal höflich und dringend darauf hinweisen.
     
  3. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Ich würde dazu sagen: Frist + Nachfrist, jeweils angemessen.

    Gruß Lukas
     
  4. Feivel

    Feivel

    Dabei seit:
    24.01.2006
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sekretärin
    Ort:
    Niddatal
    Hallo,

    Danke für die Antworten. Leistungsphase 9 ist leider nicht vereinbart - wobei ich betonen muss, das wir die nicht rausgenommen haben! Unser Architekt hat im Vertrag nur Leistungsphase 1 - 8 aufgeführt. Und "Asche auf unsere Haupt" bei Vertragsabschluß haben wir auch nicht an die Leistungsphase 9 gedacht, vielmehr auch nicht gewußt was sie beinhaltet :o(.

    Ich denke ich werde von den erwähnten "Schwachstellen" mal Fotos machen und mit einem netten Brief an unseren Architetken schicken. Muss ich in dem Brief eine besondere Form einhalten - welche Fristen sind angemessen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Grüße Feivel
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 22.11.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    @Feivel + Lukas ...

    ... wenn die Leistungsphase 9 nicht vereinbart ist, muss sich der Architekt um Mängel, die erst Monate nach der Abnahme aufgetreten sind im Prinzip nicht mehr kümmern (es wäre ein schlechter Architekt, wenn er es nicht doch täte).
    Er kann aber dafür eine Vergütung verlangen!
    Frist und Nachfrist entbehren hier jeglicher Grundlage.

    Hintergrund ist einfach der:
    Wenn die Lph 9 im Gesamtpaket mit vereinbart ist, beginnt die Gewährleistungsfrist des Architekten für das Gesamtwerk erst nach Abschluss dieser Phase. Wenn mit einzelnen Handwerkern Gewährleistungsfristen von 5 Jahren vereinbart sind (durchaus nicht unüblich) also erst 5 Jahre nach Abnahme.

    Feivel Was tun?
    1, Architekt nochmal (formlos) ansprechen mit Hinweis, dass er seinen Aufwand bezahlt bekommt (den Honoraranteil für Lph 9 habt Ihr ja gespart).
    oder
    2. Direkt an die jeweiligen Handwerker schriftliche Mängelrügen mit der Aufforderung, den jeweiligen Mangel im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung zu beseitigen.
    Hier ist Fristsetzung mit eventueller Nachfrist angesagt.
     
Thema:

Wie vorgehen?

Die Seite wird geladen...

Wie vorgehen? - Ähnliche Themen

  1. Gas-Brennwert-Kombitherme überdimensioniert? Rechtlich vorgehen?

    Gas-Brennwert-Kombitherme überdimensioniert? Rechtlich vorgehen?: Guten Tag an alle, leider habe ich von Anfang an Probleme mit meiner Heizung und erwäge nun rechtliche Schritte. Von Anfang an: Es wurde diese...
  2. Wasserschaden und Vorgehen Handwerker

    Wasserschaden und Vorgehen Handwerker: Hallo zusammen, mein Mieter hat mir einen "Wasserschaden" im Bereich der Badewanne angezeigt. Er duscht in der Badewanne und dabei ist "ein paar...
  3. Korrektes Vorgehen bei Vermutung auf versteckten Mangel.

    Korrektes Vorgehen bei Vermutung auf versteckten Mangel.: Hallo, Wir haben 2020 bauen lassen und plagen uns seit dem mit einem unangenehmen Geruch, der sporadisch in der kalten Jahreszeit in einer Ecke...
  4. Alte Klinkerfassade neu verfugen – welcher Mörtel, und wie vorgehen?

    Alte Klinkerfassade neu verfugen – welcher Mörtel, und wie vorgehen?: Wir haben eine Klinkerfassade, die ca. 150 Jahre alt ist. Sie ist rechr ramponiert und wurde mit recht wenig Liebe behandelt. Im laufe der Jahre...
  5. Ratschlag - weiteres Vorgehen bei Silikonfugen in der Dusche

    Ratschlag - weiteres Vorgehen bei Silikonfugen in der Dusche: Hallo zusammen, habe eine neue Mietwohnung bezogen und war von der Dusche gar nicht angetan. Habe durch Chlorreiniger usw. mein bestes versucht -...