Wie wichtig ist die WF in einem Altbau?

Diskutiere Wie wichtig ist die WF in einem Altbau? im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen! Wie wichtig ist die WF bei einem Altbau von 1958 für den Kaufpreis? Wir interessieren uns gerade für ein Objekt und dort...

  1. #1 otto2011, 18.05.2011
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    Hallo zusammen!

    Wie wichtig ist die WF bei einem Altbau von 1958 für den Kaufpreis?

    Wir interessieren uns gerade für ein Objekt und dort wurde die Wohnfläche (wahrscheinlich vom Eigentümer) sehr großzügig und mit Sicherheit falsch berechnet.
    Im Endeffekt sind es anstatt 160 m² wahrscheinlich eher 135 - 140 m².

    Die Grundstücksangabe sollte mit 1.375 m² schon eher korrekt sein.

    Theoretisch liegt der Kaufpreis aber auch schon 20.000 EUR unter dem Bodenrichtwert für das Grundstück.

    Ich will dem Verkäufer (Privat) jetzt keine bösen Absichten unterstellen, aber vielleicht sollte man auf das Thema spätestens bei der Kaufpreisverhandlung noch mal genauer eingehen?
     
  2. #2 ThomasMD, 18.05.2011
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    Da es keine staatlich verordneten Endverbraucherpreise für den Quadratmeter gibt, dürfte die Angabe nur innenarchitektonischen Wert haben.

    Du sagst dem Verkäufer sicher nicht: "Schneiden Sie mir mal 125 m² ab" und er antwortet "Im Stück oder in Scheiben?;)
     
  3. #3 Jessi75, 18.05.2011
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    Naja, du siehst ja wie groß es ist und ob du damit leben kannst und ob du das Geld dafür bezahlen willst. Würdest du mehr zahlen wollen wenn er sich andersrum vertan hätte, das Haus also tatsächlich 180 qm hätte? Wohl kaum, oder? Also, entweder es gefällt und passt oder eben nicht! Als wir unser Haus gekauft haben, wurde die Wohnfläche 15% zu hoch angegeben!
     
  4. #4 githero, 19.05.2011
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    Naja, ganz so einfach ist das nicht. Wenn im Kaufvertrag drin steht: EFH mit 180 qm Wohnfäche, 1300 qm Grundstücksfläche und sich dann rausstellt, dass das Haus nur 140 qm hat, liegt das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zugrunde. Schließlich bemisst sich ja nunmal der Wert einer Sache an deren Eigenschaften. Weicht der tatsächliche Zustand der Sache von den zugesicherten Eigenschaften ab, besteht Handlungspotenzial.
    Der Fall würde aber nur relevant werden, wenn Ihr das Haus zu einem Preis X schon gekauft hättet. Für die Preisverhandlung kann man sowas zwar ansprechen, aber da sollte man vorher ordentlich nachgemessen haben und sich auch überlegen wie gut es bei Verhandlungen ankommt, wenn der Verkäufer als vermeintlicher Lügner dargestellt wird.
     
  5. #5 otto2011, 19.05.2011
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    Ich sehe das im Grunde genau wie ihr.

    Wäre es aber ein Neubau oder ein 3 Jahre altes Haus würde sich die Wohnfläche ja sicherlich deutlich auf den Kaufpreis auswirken (können)? Bei einem Neubau hätte ich den Verkäufer auch schon lange angesprochen.

    Abgesehen davon möchte die Bank sicherlich Unterlagen haben. Und wenn ich denen eine geschätze WF-Berechnung vorlege, wie werden die reagieren?

    Ich nehme an, vor dem Kauf sollte irgend jemand eine vernünftige Berechnung erstellen?
     
  6. #6 Baufuchs, 19.05.2011
    Baufuchs

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    Bei Altimmobilien wird i.d.R. die Wohnfläche im Kaufvertrag gar nicht angegeben. Lediglich die im Grundbuch verzeichnete Größe des Grundstücks.

    Dazu dann die Standardklausel:
    Verkauft ohne Gewähr für Größe/Güte und Beschaffenheit und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
     
  7. bernix

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    ...entspannter, wenn die Unterlagen Hand und Fuss haben.

    Bei uns war es eine Kopie des Hausplanes (1:100) und meine handschriftlichen Berechnungen.

    Wenn das Haus (zwecks Umbau) sowieso nochmal vermessen und gezeichnet wird, wirft das Programm die qm Angaben aus
     
  8. gonso

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    Ich will ja nicht Haarspalten aber kann es sein das die Wohnfläche halt einfach auf unterschiedlichen Definitionen berechnet werden?

    Din, WoFIN, ...
    Ist der Flur, die Terrasse, das WC, eine Dachschräge, Hobbyraum über der Garage, ... Wohnfläche oder nicht.

    Grundfläche, Nutzfläche und Wohnfläche wird ja nicht immer sauber getrennt.
    Wenn nicht angegeben nach was die Wohnfläche berechnet wurde, du das Haus besichtigt hast bzw. Pläne eingesehen hast wirst im Nachhinein bei einem EFH wohl schlechte Karten haben. Vorallem da dir der "Mangel" wie dieser Thread beweißt schon vor Kauf bekannt war.
     
  9. #9 otto2011, 19.05.2011
    otto2011

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    Ich möchte den Mängel ja nicht einklagen oder Ähnliches. Mir ist nur aufgefallen, dass die Berechnung hinten und vorne nicht stimmen kann. Ich denke da wirklich eher an die Bank und natürlich kann ich mir überlegen ob 130 m² genau so interessant für mich sind wie 160 m². Natürlich vor dem Kauf.
     
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