Wie wird der Bezugspunkt für Traufhöhe ermittelt?

Diskutiere Wie wird der Bezugspunkt für Traufhöhe ermittelt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo an alle! Kann mir bitte jemand erklären wie wird der Bezugspunkt für die Höhenangaben festgelegt. Wir planen ein Haus zu bauen:...

  1. #1 Milla777, 13.03.2010
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    Hallo an alle!
    Kann mir bitte jemand erklären wie wird der Bezugspunkt für die Höhenangaben festgelegt.

    Wir planen ein Haus zu bauen: 11,16mx10m, 2 volle GS, 30 Grad Walmdach. Die Geschosshöhen waren auf EG 3,00m und OG 2,75 festgelegt Zwischendecken aus Beton beide Geschosse und Bodenplatte 0,30m Höhe. Wunderbar, passt, die Traufhöhe ist auf max. 6,50m bestimmt.
    So weit so gut...
    ... nun hat unser Architekt heute (die Planabgabe beim Bauamt war für kommenden Montag gedacht) unser Grundstück vermessen und uns mitgeteilt das wir die maximale Traufhöhe überschreiten würden und die Geschosshöhen um ca.1,0m gesamt verkürz werden müssen. Desweiteren müsste unser Haus (nach seinen Bezugspunktberechnungen) um ca. 1,00m niedriger als die Straße liegen.

    Jetzt werde ich aber ganz nervös :yikes,
    wie wird nun der Bezugspunkt für die Höhenangaben ermittelt?!

    Unsere Version: Bezugspunkt ist die Kanaldecke/Strassenrand
    Version Architekt: Mitte des Grundstückes.

    Die Vorschrift lautet:

    max. Traufhöhe 6,50m - Traufhöhe im Sinne dieser Festsetzung ist die Schnittlinie der Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut.

    OKFD 6,50m - Die Sockelhöhe darf die Oberkante des fertigen EGFußbodens max. 0,60m betragen.

    Bezugspunkt für Höhenangaben - ist die Höhenlage der nächstgelegenen öffentlichen oder privaten Verkehrsfläche an dem Punkt auf der Straßenbegrenzungslinie, der der Mitte der straßenzugewandten Gebäudeseite am nächsten liegt.
    Kommen.: wir haben keine straßenzugewandten Gebäudeseiten, da unser Haus 9,00 Meter nach Norden tiefer liegt und unsere einzige Anschlussmöglichkeit und die einzige Einfahrt ist die Grenze zur privaten Straße 4,00m breit.

    :mauer???
     
  2. #2 Baufuchs, 13.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bemesssungspunkt

    wäre nach der Beschreibung die Höhe der privaten 4m breiten Strasse.

    Die dieser privaten Verkehrsfläche zugewandten Gebäudeseite muss dann die geforderten Grenzwerte einhalten.

    Ziemlich unsauber gestrickter B.-Plan.
     
  3. #3 ManfredH, 13.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Warum ? Ist doch sehr eindeutig definiert - was in anderen B-Plänen oft nicht der Fall ist.
     
  4. #4 Baufuchs, 13.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    finde das unsauber, weil einmal von Verkehrsflächen und dann von Straßen gesprochen wird.

    Eindeutig ist so etwas, wenn identische Bezeichnungen verwendet werden.
     
  5. #5 Milla777, 14.03.2010
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    in unserem Fall ist es eher irrelevant, da wir keine Straßen- oder Verkehrsflächen um das Grundstück haben, wie gesagt nur den einzigen 4m-breitem Straßen/Verkehrsrand der Privatstraße zu unserem Grundstück.
    Um das Grundstück rum stehen 8 Häuser und wir sind in der Mitte mit dieser einzigen Privatstrasseneinfahrt die direkt an der Grenze mit unserem Grundstück endet.
    Zur besseren Vorstellung: Grundstücksgröße 20m Bx35,5m L, grenz nur mit Nachbarnsgrundstücken und die einzige mit der Straße grenzende Fläche sind die ersten 4m von der Längsseite.

    Wir können halt nicht nachvollziehen, wieso nimmt unser Architekt die mitte des Grundstückes als Bezugspunkt und nicht wie alle den Kanaldeckel am Straßenrand? Vermuten halt das er es einfach nicht besser weis...
     
  6. #6 Baufuchs, 14.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    ist da irrelevant?

    Die nächstgelegene private Verkehrsfläche ist nach der o.a. Festlegung der 4m Bereich der privaten Strasseneinfahrt.
     
  7. #7 Milla777, 14.03.2010
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    Meinerseits etwas unsauber geschrieben. Ich meinte irrelevant, was es den Vorschriftsteil mit den straßenzugewendeten Gebäudeseiten betrifft.

    Zu besseren Vorstellung: http://imgbox.de/users/Milla777/HP.jpg

    grün - das Haus, braun- die Garage, der schwarze Punkt - der Kanaldeckel/unser gemeinter Bezugspunkt, der rote Punkt - Bezugspunkt des Architekten.

    Höhenunterschied Grundstück: Ecke links unten abfallend zur Ecke rechts oben 1,15m.
     
  8. #8 Ingo Nielson, 14.03.2010
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    ich lese das so:
    bezugspunkt ist der schwarze kreis.
    die traufhöhe (wandseite, die an die garage grenzt, denn diese ist der verkehrsfläche zugewandt), darf im mittel 6.50m nicht überschreiten.
     
  9. #9 Baufuchs, 14.03.2010
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    Baufuchs Gast

    So

    lese ich das auch.
     
  10. #10 Milla777, 15.03.2010
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    Vielen Dank an alle!

    ... ja wohl, so haben wir uns das ganze auch vorgestellt.

    Ich war heute dann bei unserem Bauamt, und genau das haben die mir auch gesagt. Jetzt passt es und kann los gehen :bau_1:

    Danke!
     
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