Wieviel Minderung kann ich vom Installateur verlangen?

Diskutiere Wieviel Minderung kann ich vom Installateur verlangen? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Kurzfassung: Wieviel Nachlass kann ich für die fehlerhafte Arbeit der Installateure verlangen - eine einwandfreie Ausführung ließe sich nur mit...

  1. Dankbar

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    Kurzfassung: Wieviel Nachlass kann ich für die fehlerhafte Arbeit der Installateure verlangen - eine einwandfreie Ausführung ließe sich nur mit größerem Aufwand und Mitarbeit der Fliesenleger herstellen.

    Aufgrund der körperlichen Schwerbehinderung unseres Sohnes haben wir unser Bad sanieren lassen. Im Vergleich zum ursprünglichen Kostenvoranschlag von ca. 32T€ (Sanitär und Fliesen) sind die tatsächlichen Kosten v.a. aufgrund größeren Aufwands um mindestens 50% höher. So musste z.B. eine Wand komplett entfernt und neu aufgebaut und zur Sicherung eines Haltegriffs z.T. besonders verstärkt werden. Soviel nur zum Hintergrund, die Notwendigkeit und diese Kosten stellen wir gar nicht in Frage.

    Alle 4 Gewerke (inkl. Strom und Maler) mussten z.T. mehrfach nachbessern. Bei den Installateuren lässt sich dies aber ohne großen Aufwand nicht mehr nachträglich realisieren:

    - die Anschlüsse für den Waschtisch wurden 10cm zu weit nach links gesetzt, was erst festgestellt wurde, als die VorWand schon vollständig mehrfach verplankt war, durch eine Verbreiterung der Toilettenvorwand sind es letztlich 7,5 cm, der Versatz ist vom Waschtischunterschrank versteckt - wenn ich mal den Unterschrank tauschen möchte, passt es vielleicht nicht mehr?

    - der Schlauch ist in der Dusche so angebracht, dass er immer mit dem Haltegriff kollidiert, v.a. wenn ich ihn in der Hand halte beim Duschen

    Wieviel Minderung kann ich verlangen? Eine Behebung des Mangels ist wohl zu aufwendig. Der Netto-Stundenlohn beträgt übrigens 65€.

    Für weiterführende Antworten wäre ich sehr dankbar.
     

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  2. nordanney

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  3. simon84

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    Wer hat denn da so schlampig geplant und überwacht dass das erst so spät auffällt ? Wo war der Bauleiter ? Wo war der Architekt ?
     
  4. Dankbar

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    Danke für deine Einschätzung. Worauf beruht sie? Die Summe kommt mir sehr gering vor. Bei einer Nachbesserung hätte der Installateur doch das Vielfache an Kosten.
     
  5. Alex88

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    Wenn du Betrag X erhältst, stört dich das alles nicht mehr?
     
  6. Dankbar

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    Der Fliesenleger hatte die Bauleitung, beim Waschtisch ist es (mir) aufgefallen. Die potenzielle Kollision mit dem Haltegriff wurde anscheinend übersehen. Heißt das, ich habe (auch) einen Anspruch ggü. dem Fliesenleger/Bauleiter? Ich sehe gerade, dass, im Gegensatz zum Angebot, die Bauleitung in der Schlussrechnung des Fliesenlegers gar nicht mehr auftaucht…
     
  7. Dankbar

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    Beim Waschtisch ist es so. Beim Duschschlauch hadere ich noch. Hätte ich denn Anspruch auf Nachbesserung, auch wenn der Mangel eher „gering“ ist?
     
  8. Alex88

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    Der erste Ansprechpartner ist der Installateur, der hat es verbockt.
    Ein Fliesenleger als Bauleiter ist ungewöhnlich, wurde das den vertraglich vereinbart oder habt ihr das nur mündlich vereinbart?
     
  9. simon84

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    Das mit dem Dusch Schlauch ist lösbar

    wenn man die Wand Scheibe selbst nicht drehen kann macht man halt 2x 90 grad Winkel hin und gut ist
     
    Fred Astair gefällt das.
  10. Fred Astair

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    Für etwas, was vielleicht irgendwann stört, ist ein Preis schwer zu beziffern.
    Welche als verbindlich von beiden Seiten vereinbarte Detailzeichnung soll denn den schweren Mangel belegen?
    Kannst Du das mal mit einem Foto (ohne Dich unter der Dusche) belegen, damit man sich den Grad der Beeinträchtigung vorstellen kann?


    Ich glaube, ich muss Dir mal kräftig diesen Zahn ziehen, bzw. Dir die Dollarzeichen aus den Augen wischen.
    Du hast Anspruch auf eine vertragsgemäße Herstellung des Solls. Punkt, mehr nicht. Dieses Soll zu beweisen und die Abweichung davon, ist Deine Sache.
    Von mir würdest Du jedenfalls nichts bekommen. Ich liebe Rabattjäger.
     
  11. nordanney

    nordanney

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    Die Beeinträchtigung auch.
     
  12. VollNormal

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    Gar keinen. Damit gäbest du zu verstehen, es ginge dir nicht um die Beseitigung des Mangels sondern nur um einen finanziellen Vorteil.

    Für einen nachgewiesenen, bezifferten Schaden kannst du Ersatz verlangen.
     
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