Wohnriester Details

Diskutiere Wohnriester Details im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, Kennt jemand eine Webseite oder sonstige Literatur, die genau erklärt wie Wohnriester funktionert? Also, wie man die...

  1. #1 MForster, 16.02.2011
    MForster

    MForster

    Dabei seit:
    23.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    München
    Hallo liebes Forum,

    Kennt jemand eine Webseite oder sonstige Literatur, die genau erklärt wie Wohnriester funktionert? Also, wie man die Beiträge berechnet, wie die Zuschläge sind, welchen Steuervorteil man geltend machen kann, und wie man im Alter besteuert wird.

    Es gibt hier eine unüberschaubare Flut an Werbematerial, dass alle Details weglässt, und darauf verweist, dass "das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführt". Ich möchte die gerne selber durchführen und die Details verstehen.

    Viele Grüße,
    Mike
     
  2. #2 Bankmensch, 16.02.2011
    Bankmensch

    Bankmensch

    Dabei seit:
    12.01.2010
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Nürnberg
    Benutzertitelzusatz:
    Finanzierungsfachmann
    Es gibt eine sehr gute Lektüre mit dem Titel : Wohn-Riester: Zahlen, Daten, Fakten u.a. bei Amazon oder ähnliche Anbieter.

    Es gibt auch einen einzigen Finanzierungsvermittler der Riester und hyp in seinem Namen hat, wo zahlreiche Infos stehen und u.a Steuerberechnungen erstellt werden und ein gutes Wohn Riester Beispiel aufführt.

    Da man in diesem Forum ja keinen Anbieter direkt nennen darf, daher auf diese Art.

    Mit besten Grüßen
     
  3. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Ein freundliches Hallo in die Experten-Runde :winken

    Mich beschäftigen derzeit die aktuellen Änderungen bei Riester. Leider finde weder im Internet, noch bei meiner Bank (denen war das völlig unbekannt) noch bei einer weiteren großen Bank informationen bzw. konkrete Antworten.

    Nun hoffe ich hier Hilfe zu bekommen!

    Zur Situation...

    Verheiratet - 2 Kinder geboren 2011 - bisher Riestern wir nicht -

    Aktuell zahlen wir ein Annuitätendarlehen für unsere 2013 gekaufte Immobilie ab. Die Zinsbindung sind 25 Jahre, der Zins 3.26%, und die errechnete Laufzeit 28 Jahre.

    Ich würde gerne einen Riester-Banksparplan abschließen um unter gewissen Voraussetzungen Kapital zu entnehmen und dieses in bestimmten Abständen als Sondertilgung einsetzen. Ist dies denn nur bei den Banksparplänen möglich? Das Problem ist das diverse Banken in unserer Gegend keine Banksparpläne anbietet und lediglich auf Bausparen bzw. Fondssparpläne hinweist.

    Bei Fondssparen habe ich zwar ein garantiertes Kapital zum Ende der Laufzeit, aber während der Laufzeit ist nichts garantiert, so dass ich gegebenenfalls nicht zum gewünschten Zeitpunkt Entnahmen tätigen kann.
    Beim Wohnriester der Bausparkassen ist eine Entnahme während der Laufzeit nicht möglich. Erst wenn der Vertrag Zuteilungsreif ist, ist eine komplette Entschuldung bzw. Umschuldung nach der Aussage der beiden Banken möglich, jedoch keine Teilentschuldung durch Sondertilgungen.

    Wo kann ich ansetzten um die Riesterzulagen optimal für das bestehende Darlehen zu nutzen? Ich würde momentan ungern ein Wohnriester abschließen um in, zb. 20 Jahren, den Kredit abzulösen. Ich würde gerne die Sondertilgungen nutzen.

    Verdienst meiner Frau 19.000€
    Eigener Verdienst 31.000€

    Die Kinder würden wir über meine Frau "abwickeln" um möglichst wenig an eigenen Kapital zu investieren um die Zulagen zu erhalten.

    Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben und entschuldige die Rechtschreibung :konfusius

    LG Boja
     
  4. #4 DerMarc, 11.03.2014
    DerMarc

    DerMarc

    Dabei seit:
    12.02.2013
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Werbefuzzi
    Ort:
    Leverkusen
    Du kannst aus JEDEM Riester Sparplan (in welcher Form auch immer) Kapital entnehmen zum Wohnriestern, Bausparkassen wollen dir wahrscheinlich einen Riester Bausparer verkaufen, ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt. Ein Banksparplan hat wirklich den Vorteil von sehr geringen Abschlusskosten, deswegen bieten ihn wenige Banken an, man verdient ja nichts dran. Sowas sollte aber auch ohne Probleme online möglich sein ;) Allerdings stehen den geringen Kosten natürlich auch geringe Zinserträge gegen... nix gibts geschenkt ;)
     
  5. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Der Vorteil seit diesem Jahr ist, dass man die Beiträge regelmäßig entnehmen kann. Meine Bank sagt, dass das wahrschein jährlich funktioniert - diese neue Regelung war aber noch nicht soweit umgesetzt, dass es Merkblätter gab. D.h. nicht nur einmal bei Bau sondern kontinuierlich zur Tilgung.

    Für so ein Konstrukt macht der Banksparplan mit den geringen Fixkosten am meisten Sinn.
     
  6. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Das bedeutet das ich auch aus einem Riester Bausparer auch Entnahmen für eine Sondertilgung tätigen kann? Wenn dem so ist, dann hätte ich zumindest eine Alternative zum Banksparplan (den ich eventuell nur Online bekomme) bzw. zum Fondsparen (Was ich ja nicht will)
    Ja den wollen die mir wirklich verkaufen, erst auf drängen meinerseits kamen wir zum Thema Banksparpläne. Was ja leider nicht angeboten wird. Ich werde mal recherchieren ob ein Abschluss im Internet funktioniert, normal bin ich ja kein Freund davon, da ich lieber meinen Vertragspartner in die Augen schaue ^^

    Deswegen habe ich ja verzweifeld versucht in unserer Region jemand zu finden der diese Variante anbietet.
     
  7. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Es gibt z.B. in den Hausbau-Ausgaben von Finanztest regelmäßig Vergleiche. Nach meiner Erinnerung gibt es ca. 10 bundesweite Anbieter für diese Sparform (Riester-Banksparplan).
     
  8. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Nachtrag:
    Wenn ich regelmäßig für Sondertilgungen entnehme, macht doch BSV oder Fonds überhaupt keinen Sinn, weil die Rendite fast egal ist. Ich entnehme ja nach wenigen Wochen direkt wieder, oder übersehe ich da was?
     
  9. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Regelmäßige entnahmen sind ja schon möglich, jedoch muss man einige Details beachten.
    Mindestentnahme 3000€
    Mindestguthaben nach der Entnahme 3000€

    Vielleicht meldet sich ja noch ein Riester-Experte hier :konfusius
     
  10. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Experte bin ich sicher nicht, zitiere mich dennoch mal selbst:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?78508-Finanzierung-und-Tilgung-mit-Riester&p=844564&viewfull=1#post844564

    Zitat:
    "28. Welche Möglichkeiten der Entnahme bestehen während der Ansparphase?
    Voraussetzung für die Förderung ist die unmittelbare Verwendung für die Anschaffung oder Herstellung einer
    selbstgenutzten Immobilie, d.h. eine förderunschädliche Verwendung zur Entschuldung bestehender
    Immobilienfinanzierungen ist während der Ansparphase nicht möglich.
    Die Entnahme kann entweder vollständig oder teilweise erfolgen, wobei bei einer Teilverfügung max. 75% des Kapitals
    entnommen werden dürfen.
    Ab dem Veranlagungsjahr 2014:
    · Kann das geförderte Kapital entweder vollständig oder teilweise entnommen werden, wobei bei einer
    Teilverfügung das verbleibende geförderte Kapital einen Betrag von 3.000 Euro nicht unterschreiten darf.
    · Muss sowohl bei der teilweisen als auch bei der vollständigen Kapitalentnahme zusätzlich künftig ein
    Mindestbetrag von 3.000 Euro an gefördertem Kapital entnommen werden.
    · Darf das geförderte Kapital –im Rahmen der vorgenannten Betragsgrenzen- bereits während der Ansparphase
    auch zur (teilweisen) Tilgung einer laufenden Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
    förderundschädlich verwendet werden.
    · Kann auch dann eine förderunschädliche Entnahme von gefördertem Kapital während der Ansparphase
    erfolgen, wenn dies zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in oder an der
    Wohnung verwendet werden soll. Dabei gilt grundsätzlich ein Mindestentnahmebetrag von 20.000 Euro."

    D.h. das Kapital darf vollständig entnommen werden (Mindestbetrag ist 3T€).
     
  11. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Wohnriester ist etwas schwammig ausgedrückt, es gibt ja einerseits die Bausparverträge als auch andererseits ein Wohnriester-Baudarlehen.
    Letzteres ist meiner Ansicht nach wesentlich günstiger bzw. "besser" als der Bausparvertrag:

    - zum einen fließen die Sparbeiträge direkt in die Tilgung, sie müssen also nicht entnommen werden.
    - zweitens senken die Beiträge damit direkt die Restschuld und nicht erst nach einer "Liegezeit" auf einem anderen Riesterkonto
    - drittens habe ich die Auskunft erhalten, daß eine Entnahme aus einem Bausparvertrag nicht ohne Kündigung/Teilung möglich ist, es sei denn mit Wahlzuteilung aber auch dann gibt es Mindestvoraussetzungen und man kann es nur einmal machen pro Vertrag
    - die Abschlußgebühren bei einem Bausparer sind immer da, Banksparplan und Baudarlehen mit Riester kosten je nach Anbieter gar keine Abschlußgebühren.
    - der Bausparer muß immer wieder neu abgeschlossen werden, er läuft ja nicht über 20-30 Jahre und damit wird immer wieder die Abschlußgebühr fällig.
    - ganz wichtig: die Mindestsparsumme pro Jahr muß auch erstmal "nebenher" aufgebracht werden. Beim Wohndarlehen mit Riester gilt die normale Tilgung bereits als Sparbeitrag, und diese zahlt man ja ohnehin.
    - die Verzinsung eines Banksparplans liegt deutlich oberhalb der Bausparzinsen (Beispiel Bausparer: da sind wohl derzeit 0,25% üblich, während es den Banksparplan den ich mir ausgesucht habe mit 0,85% gibt).
    - als Ehepaar braucht man ZWEI Riesterverträge und da machen sich die Gebühren gleich doppelt unangenehm bemerkbar.

    Bei einer Zinsbindung von 25 Jahren kommt aber das Baudarlehen mit Riesterförderung für euch nicht in Frage.
    Bleibt der Bausparer oder der Banksparplan.

    Die Nachteile des Bausparers hab ich ja schon soweit mir bekannt aufgelistet. Für den Banksparplan habe ich einen Anbieter gefunden (hatte nämlich kürzlich dasselbe Problem), der keinerlei Gebühren nimmt und habe nun dort einen Riestervertrag abgeschlossen. In 3 Jahren wenn unsere FInanzierung ausläuft werden wir die Anschlußfinanzierung mit Riesterdarlehen machen und das Guthaben der Banksparpläne (Mann braucht auch noch einen) dann gebührenfrei übertragen und die Sparpläne anschließend kündigen.

    Einen alten Bausparer der nach einer Teilung übriggeblieben ist, besparen wir aber trotzdem weiter weil auf Riesterverträge keine Wohnungsbauprämie gezahlt wird und wir diese 90 Euro im Jahr auch noch mitnehmen wollen.
     
  12. #12 Gurkensalat, 12.03.2014
    Gurkensalat

    Gurkensalat

    Dabei seit:
    04.01.2012
    Beiträge:
    298
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sprachwissenschaftler
    Ort:
    Metropolregion Nürnberg
    Ich bin der Meinung, dass dieser Thread die aktuell beste Zusammenfassung zur Frage ist :)
    Eine kleine Ergänzung: Wenn man voll entnimmt, dann kann die Bank den Vertrag kündigen. Das nervt vor allem dann, wenn man eine Bonuszinsstaffel hat. Insofern ist die Überlegung, 3000 € stehen zu lassen, schon sinnvoll.

    @BoJa79: Deinen Plan (Banksparplan mit gelegentlicher Entnahme zur Sondertilgung) halte ich in Deiner Situation für den besten, um die Förderung möglichst günstig mitzunehmen. Ihr könnt ja die Einzahlungen vielleicht so steuern, dass immer abwechselnd in einem Jahr Dein Vertrag und im nächsten Jahr der Deiner Frau wieder soweit ist, dass entnommen werden kann.
     
  13. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    @Shanau
    Alles korrekt - bis auf einen Punkt: Es gibt aktuell nur sehr, sehr wenige Banken, die überhaupt ein Riester-Darlehen anbieten. Und dann müssen die Konditionen und der Zins auch passen. Für uns war es letztes Jahr daher (deutlich) günstiger, das wie in meinem obigen Post beschrieben zu trennen.

    Mag sein, dass das in ein paar Jahren anders aussieht. Deine Argumente ziehen dann natürlich. Genauso ist es aber möglich, dass sich das die Bank auch bezahlen läßt (doppelte Buchführung, Verbuchung der Riesterbeiträge auf dem "Riesterkonto" bei der ZfA in Berlin.

    Und was die Gebühren angeht: Besonders teuer sind die ganzen Bank-Sparpläne nicht. Ich zahle meine ich 10-20€/Jahr. Dafür bekomme ich einen naja einigermaßen guten Zins.
     
  14. #14 DerMarc, 13.03.2014
    DerMarc

    DerMarc

    Dabei seit:
    12.02.2013
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Werbefuzzi
    Ort:
    Leverkusen
    Riester Darlehen mit guten bzw. gleichen Konditionen wie "normale" Darlehen ist überhaupt kein Problem, z.B. D*L Bank.

    Der große Punkt ist halt, sowas musst du VORHER abschließen. Bringt dem Fragesteller nach Abschluss eines normalen Annuitätendarlehen nix mehr.

    Solche Produkte sollten aber auch mit bedacht gewählt werden und mMn. auch nur, wenn die restliche finanzielle Situation passt. Hütte im Rentenalter abbezahlt bringt nix, wenn ich mir nichts mehr zu essen kaufen kann bzw. höhere Steuerlast durch Wohnriestern nicht aufbringen kann. Zusätzlich die Nachteile beim Verkauf bzw. bei Vermietung der Immobilie. Aber alles nicht unlösbar...
     
  15. Einmal

    Einmal

    Dabei seit:
    10.04.2013
    Beiträge:
    784
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schlosser und Dipl.-Ing.
    Ort:
    Mettmann
    Benutzertitelzusatz:
    ... im Leben
    Gute ja, aber nicht die besten. In meinem Fall lag der Unterschied beim Effektivzins bei ca. 0,7%, da machte das überhaupt keinen Sinn. Das ist natürlich individuell. Aber logisch, wenn Du Dir aus vielleicht 10-15 Angeboten (Riester-Darlehen) das Beste rauspickst oder im Vergleich dazu aus 100-150 (Non-Riester). Der Wettbewerb in der zweiten Gruppe ist einfach höher.
     
  16. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Vielen, vielen Dank an den Beteiligten in diesem Thread!! :biggthumpup:

    Riesterdarlehen haben wir nicht gemacht, wegen der, vieleicht unbegründeten, Angst sich im Rentenalter diverse Auflagen zu halten.

    Ich sehe es auch so, dass der Banksparplan zur Nutzung der Risterzulagen in unserer Situation die Beste ist. Leider werde ich wohl auf Banken im Internet, bzw. auf Banken in anderen Bundesländern zurückgreifen müssen um eben diesen Banksparplan zu bekommen.
    Meine Hoffung (weil ich unbedingt in meiner Region einen Vertrag schließen wollte) war einen Riester-Bausparvertrag abzuschließen und dort regelmäßige entnahmen zu tätigen bzw. eine so geringe Bausparsumme zu wählen, dass die Zuteilungsreife alle paar Jahre erreicht wird, eine Sondertilgung erfolgt, das Darlehen nicht beansprucht wird und im Anschluss ein neuer BSV abgeschlossen wird.
    Leider bekomme ich momentan die Aussage das
    A: Bausparsumme min 10.000€ wobei min 7 Jahre gespart werden müssten
    B: nach Zuteilungsreife keine teilweise Entschuldung (per Sondertilgung) möglich ist (nur einen komplete Umschuldung/Entschuldung)
    C: keine Entnahmen bei einem BSV möglich sind

    Ich werde noch einige Monate warten und hoffen das die neuen Regelungen irgendwie noch zu Papier bzw. an den ganzen Riester-Varianten angepasst werden und mich dann im Herbst entscheiden.

    Die Förderung wird nur meine Frau in Anspruch nehmen, da Sie so wenig Verdient, dass wir mit der Eigenleistung von 60 € im Jahr hinkommen und somit glatt 754€ Förderung (2 Kinder+154€) bekommen. Ich hoffe das beide Kinder bei meiner Frau gerechnet werden können.


    LG Boja
     
  17. #17 DerMarc, 13.03.2014
    DerMarc

    DerMarc

    Dabei seit:
    12.02.2013
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Werbefuzzi
    Ort:
    Leverkusen
    naja an die "Auflagen" musst du dich auch halten, wenn du dein Riester Guthaben in deine Bude steckst... kommt doch aufs gleiche raus! Konto wird gebildet und fiktiv verzinst, dann nachher Versteuerung! Allerdings bist du mit getrennten Produkten (welches auch immer es sein soll) wesentlich flexibler.
     
  18. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    Ja das ist soweit klar. Jedoch hält sich die Höhe des Wohnförderkonto´s in Grenzen, da lediglich ca 800€ jährlich draufkommen. Und bevor der Kinderzuschlag wegfällt ist auch die Bude hoffentlich auch abgezahlt und der Banksparplan wird bis zur Zuteilung ruhen :konfusius.
    Sollte ein förderschädlicher Verkauf irgendwann Notwendig werden, ist das Wohnförderkonto noch überschaubar.
     
  19. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Versteh ich nicht, wieso kommen jährlich nur 800 Euro aufs Wohnförderkonto? Die Sparbeiträge zählen auch, nicht nur die Prämie! Und das sind nunmal 4% vom Jahresbrutto.
    Das sind also mindestens mal 2000-3000 Euro pro Jahr.
    Außerdem... wieso die Angst vor der nachgelagerten Besteuerung? Die Besteuerung findet NACHgelagert statt, was bedeutet, daß man bis dahin einen gewaltigen Steuervorteil pro Jahr hat, es ist ja nicht so als ob einem da hinterrücks im Alter die Kohle aus der Tasche gezogen wird. In der Summe bleibt ein Vorteil!
    Außerdem wird im Alter zu dem dann geltenden Steuersatz versteuert und der ist deutlich geringer, da der Normalbürger im Rentenalter weniger Einkommen hat als im Erwerbsleben.

    Den Wohnriester finde ich daher ideal, vor allem wegen des schlagenden Vorteils, daß die Sparbeiträge gleichzeitig die Tilgung sind und man keine ZUSÄTZLICHEN Beträge mehr sparen muß um die maximale Zulage, und wichtiger noch: den maximalen Steuervorteil rauszuschlagen. Letzteres halte ich für ein Muss, weil die Steuerersparnis pro Jahr nochmal locker 600 Euro ausmachen kann (bei 2100 Euro Maximalsparbeitrag der steuerlich begünstigt ist) - pro Person! Diese 600 Euro pro Ehepartner hat man JETZT zur Verfügung im Gegensatz zur Nachbesteuerung in 30 Jahren, wo keiner weiß, wie hoch das Einkommen dann letztlich ausfällt - oder besser gesagt: wie gering.

    Und für den Normalverdiener zumal mit Kindern dürfte es kaum möglich sein, diese 4200 Euro Sparbeitrag pro Jahr einfach mal so nebenher aufzubringen. Wenn es sich dabei aber wie beim Wohnriesterdarlehen um Tilgung handelt.. nunja, die hat man automatisch und auf 4200 Euro zu kommen, dürfte da eigentlich nicht sonderlich schwer sein.

    Der Banksparplan muß nicht regional sein, und nach diesem Kriterium sollte man auch nicht gehen. Lieber einen Anbieter der 600 km weit weg ist (wie bei mir) aber dafür Null Kosten, als bei der Tante-Emma-Volksbank um die Ecke und dort latzen ohne Sinn und Verstand. Ich habe meinen Sparplanvertrag heut per Post erhalten und schick ihn dann wieder zurück, man muß also nicht zwingend in der Filiale aufschlagen.
     
  20. Boja79

    Boja79

    Dabei seit:
    12.11.2012
    Beiträge:
    32
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Speditionskaufmann
    Ort:
    Sachsen Anhalt
    4% vom Jahresbrutto meiner Frau
    = ca 768€

    abzüglich der Zulagen
    Frau: 154€
    Kind1: 300€
    Kind2: 300€

    =754€

    Somit müsste meine Frau noch 14€ Sparbeitrag zahlen. Da aber der Mindestsparbeitrag von 60€ vorgegeben ist, kommen wir auf 814€ / Jahr.

    Den Steuervorteil hätten wir somit nicht.
     
Thema:

Wohnriester Details

Die Seite wird geladen...

Wohnriester Details - Ähnliche Themen

  1. Wohnriester für Küche Einrichtung usw. Verwenden

    Wohnriester für Küche Einrichtung usw. Verwenden: Hallo meine Frage ist,wenn man sich wohnriester auszahlen lassen will, ob man dann genau nachweisen muss das es für den kauf oder Tilgung des...
  2. Alternativen zu Wohnriester über Bausparvertrag/Darlehen

    Alternativen zu Wohnriester über Bausparvertrag/Darlehen: Hallo, ich möchte zusammen mit meiner Lebensgefährtin eine gebrauchte Immobilie erwerben. Dazu werden wir ein Annuitätendarlehen (Kein...
  3. Geld geschickt aus Wohnriester entnehmen

    Geld geschickt aus Wohnriester entnehmen: Hallo Zusammen, wir haben uns vor ca. 4 Jahren jeweils einen 50.000€ Wohnriester- Vertrag abdrehen lassen. In diesen zwei Verträgen stecken jetzt...
  4. Umwandlung Wohnriester Vertrag in Wohnriester Bausparer

    Umwandlung Wohnriester Vertrag in Wohnriester Bausparer: Hallo werte Formusgemeinde, ich stehe vor folgender Fragestellung: Ich bin seit einem knappen Jahr am Umbauen, meine Finanzierung ist...
  5. Wohnriester - Zulagenstelle DRV

    Wohnriester - Zulagenstelle DRV: Hallo, Ich will für einen Neubau sämtliches Geld aus meinem Riestervertrag entnehmen. Dies muss durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)...