Wozu ist ein Bauvorvertrag gut?

Diskutiere Wozu ist ein Bauvorvertrag gut? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, wir befinden uns in der Planungsendphase für unseren Hausbau. Das Gründstück ist fast sicher im Sack. Nun wollen wir mit unserer...

  1. Klappi

    Klappi

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    Moin,

    wir befinden uns in der Planungsendphase für unseren Hausbau. Das Gründstück ist fast sicher im Sack. Nun wollen wir mit unserer Bauberaterin, die letzten Details für das Haus besprechen und spobald, die Formalitäten mit der Gemeinde abgeschlossen sind, mit dem Bau loslegen lassen.

    Die Dame würde nun gern einen Bauvorvertrag mit uns machen, den wir, falls das mit dem Grundstück doch nicht klappt, problemlos kündigen können. Natürlich wäre da sauch kostenlos. Bei Recherche im netz habe ich nun herausbekommen ,dass diese Vertäge wohl immer/oft mit Kosten für den Bauherrn verbunden sind. Daher sehe ich eigentlich keinen Grund, einen Vorvertrag abzuschliessen. ich sehe nicht mal den Sinn für mich, so einen Vertrag abzuschliessen. Bringt mir ja nicht, oder habe ich dadurch irgendwelche Vorteile?

    Ich finde es auch etwas komisch, dass ein Unternehmen sowas anbietet. Wenn ein Vertrag problemlos ohne Kosten kündbar ist, ist er das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht.

    Gibt es da Erfahrungen zu?
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Wozu ist ein Bauberater gut?
     
  3. Klappi

    Klappi

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    Ich meine die Dame vom Bauträger, die uns was verkaufen will. Wozu die sonst gut ist, weiß ich nicht.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Dann sieh dich mal nach eigen Fachleuten um:

    Eigener Bausachverständiger zur Qualitätssicherung und RA für den Vertrag. Beide sollten den Bauvertrag VOR Unterschrift prüfen.
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 15.08.2015
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    Den Rat kann ich nur unterstreichen.

    Wozu der Bauvorvertrag dient, den dir die Dame von der Hausbaufirma (ein "Bauträger" ist es nicht, weil ihr auf einem eigenen Grundstück baut) unterjubeln will, kann man erst beurteilen, wenn man den kompletten Text des Vorvertrags kennt. Lass dir doch den Vertragstext erstmal als Entwurf geben (aber nicht unterschreiben!), dann kannst du uns näheres dazu mitteilen.

    Wenn es heißt, dass du den Vertrag "jederzeit wieder kündigen" kannst, klingt das eher nach einem kompletten Bauvertrag mit einer Rücktrittklausel, den sie dir verharmlosend mit der Bezeichnung "Vorvertrag" schmackhaft machen will. Sie bekommt dafür dann i.d.R. eine Provision.

    Wenn das so wäre, wäre es aber eine recht unseriöse Vorgehensweise und zumindest bezüglich der Person dieser Dame wäre Vorsicht geboten bei dem, was sie euch mündlich verspricht ...
     
  6. H.PF

    H.PF

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    So ein Vorvertrag ist eher ein bindender Vertrag, der eine Ausstiegsklausel drin hat.
    Z.B. Vorbehaltlich der Finanzierung, vorbehaltlich des Erwerbes des Grundstückes mit der Adresse sowieso, vorbehaltlich das es übermorgen grüne Tomaten bei penny gibt...

    Tritt das ein, ist der Vertrag bindend. Wenn nicht, dann ist der Vertrag hinfällig.
    Ich verstehe den Bauträger gut, ich habe solche Verträge selber auch abgeschlossen mit meinen Kunden.
    Der Kunde ist gebunden, man hat etwas mehr Planungssicherheit und auch mehr Lust, sich um den Kunden zu kümmern weil es keine vergebliche Ausgabe mehr ist sondern man verdient definitiv Geld...
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 15.08.2015
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    Ein Vorvertrag ist ein Vertrag, mit dem sich die Parteien zum späteren Abschluss eines Hauptvertrages verpflichten.

    Einen vollständigen Hausbauvertrag, der lediglich eine Rücktrittsklausel enthält, „Vorvertrag“ zu nennen, wäre eine unzutreffende Bezeichnung.

    Dann sollte die Baufirma das Kind auch beim Namen nennen, Tacheles reden und sagen, „wir bieten Ihnen einen Bauvertrag an, aber wir räumen Ihnen ein kostenlosen Rücktrittsrecht ein.“
     
  8. Julius

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    Kaufst du das Grundstück separat und vorab?
     
  9. #9 Gast036816, 15.08.2015
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    klingt nach franchiser, wer macht den entwurf?
     
  10. Klappi

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    Ich kaufe das Grundstück von der Gemeinde, vorbehaltlich wir werden uns preislich einig.

    Darf man hier Firmennamen nennen? Wir wollen mit einer Firma aus dem Kreis Cloppenburg bauen, schlüsselfertig. Die machen dann auch die Planungen und Architektenleistungen. In der nächsten Woche sprechen wir mit der Dame abschlißend unsere Wünsche durch. Mal sehen, ob sie dann wieder mit einem Vorvertrag anfängt.

    Einen Vertrag, egal ob Vorvertrag oder fester bauvertrag, in der Größenordnung des Festpreises werde ich ohne Rücksprache mit meinen Anwalt eh nicht unterschreiben. Dafür bin ich zu vorsichtig.
     
  11. #11 Pruefhammer, 16.08.2015
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    mal ganz ehrlich: ein Vertrag, der zu nichts verpflichtet ist kein (sinnvoller) Vertrag. Verpflichtet Dich der Vetrag zu was auch immer sollest Du deine Pflichten und Risiken kennen und auch (scheinbare) Vorteile, die Dir der Vetrag bietet. Verpflichtet der Vertrag nur die Gegenseite zu etwas muß man sich ernsthaft fragen warum jemand soetwas anbieten und abschließen will.
    Im Regelfall will das Unternehmen Dich doch bei der Stange halten und dazu wird auch schon der ein oder andere juristische Fallstrick im Vertrag eingebaut sein. Ums kurz zu machen: ich würde den Vertrag nicht unterschreiben, wenn Due bereit bist einen endgültigen Vertrag abzuschließen wirst Du garantiert noch eine Hausbaufirma finden, die Dir einen Vertrag anbietet, der keine schlechteren Konditionen hat als der aktuelle.
     
  12. Julius

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    Sehe ich ebenso.
    Da Du das Grundstück separat erwirbst, hilft Dir ein Bauträger sowieso nicht (der baut keine Häuser auf fremden Grundstücken, sondern nur auf eigenen und verkauft diese dann samt Haus).
    Sei froh ob dieser Deiner Lage (sie gibt Dir eine wesentlich bessere Verhandlungsposition)!

    Ein wie auch immer gearteter Vorvertrag wäre also nicht zu Deinem Vorteil, sondern nur zu dem des Vertragspartners.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2015
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    Mal wieder mangels vernünftiger Auskünfte rate ich mal ganz kräftig:
    Ihr habt ein Grundstück in Aussicht, habt fleissig zu Hause Grundrisse gepinselt, seid mit den Plänen zu der Aussendienstlerin von SupaDupaHaus gegangen, die Dame hat Euren Grundriss sehr gelobt (klar, sie muss nix machen), hat noch drei Miniänderungen vorgenommen "Sonst ist der doch Super", hat eine Zahl in den Raum geworfen, die so klein ist, dass Ihr sie mit der Lupe suchen müsst und jetzt gehts daran, echte Pläne zu machen, die Umsetzbarkeit (z.B. Baurecht) zu prüfen usw.
    Bevor das passiert, sollt Ihr aber mal eben Euren Kaiser Willem und Eure Hermine unter ein Stück Papier setzen.

    OK - einerseits verständlich, denn alles, was Ihr ohne einen Vertrag an Leistungen von denen bekommt, dürft Ihr verwenden, aber müsst ggf. nichts zahlen.
    Das wollen die natürlich zu Recht nicht.
    Andererseits binden die Euch nicht bloß für die Planung, sondern auch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, für den gesamten Bau.
    Ihr unterschreibt also einen Blnakoscheck für Euer Konto.
    Denn wenn Ihr unterschrieben habt, diktiert die Firma die Preise.
    Ups - 30 cm Mutterboden statt 20 wie im Vertrag = + 5.000
    Ups - Wasser im Baugrund = + 5.000 für die Baugrube
    Kniestock nur 30 statt 50 cm = + 2.500 Umplanungskosten
    usw usw

    Am Ende braucht Ihr keine Lupe mehr, um den Preis zu finden, sondern ein Fernglas, um das Ende der Mehrkosten erkennen zu können!
     
  14. #14 RobertBau, 17.08.2015
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    Och Herr Dühlmeyer,

    dass Grundsätzlich jeder nur über einen Architekten bauen, ne Million im Köfferchen mitbringen und dem Architekten komplett freie Hand zur eigenen Entfaltung lassen sollte ist doch bekannt.
    Nur kann das nicht jeder. Es werden jedes Jahr tausende Häuser gebaut, ohne dass es ausschliesslich über nen Architekten geht.


    Nur mal so, die meisten Hausanbieter, egal ob massiv oder fertig, möchten vor abgabe eines angebots einen Bebauungsplan sehen und falls vorhanden ein grobes baugrundgutachten z.b. das die gemeinde erstellt hat.
    Diejenigen HausEr-/Hersteller, die bei mir in der Endrunde waren, kamen anhand meiner entwürfe, beim 2. Gespräch schon mit nem vorläufigen archtitekten enwurf. Da waren dann schon anhand der Daten (bei mir, Bebauungsplan und allgem. bodengutachten des baugebietes der gemeinde vorhanden, eigenes bodengutachten fürs grundstück wird dann bei der richtigen Planung gemacht), benötigte unterzüge, Änderungen an fenstern (vorschläge für bessere, effizientere Belichtung mit drin.
    Die meisten Dinge werden eh vorher schon geklärt z.B. Kniestock. In wie weit, Arbeiten, wie Erdarbeiten, vermessung, gutachten usw. mit drinnen sind, ergibt sich dann zum einen aus der BuL und dem Angebot. Und dass es bei der Bemusterung Aufpreise oder nachlässe gibt, sollte auch klar sein.

    Achja, je konkreter man seine Vorstellungen dem Vertriebler für das Angebot benennen kann, desto genauer wird das Angebot. wenn man natürlich, sich ein Angebot für ein 0815 kataloghaus machen lässt, muss man sich nicht wundern, wenn man nen saftigen Aufpreis zahlen muss, wenn man dann die mega-jaccuzi Badewanne mit design wachtischen, und goldenen Wasserhähnen will...
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Hääää - wo habe ich geschrieben, dass der TE zum Architekten gehen soll???
    War das Wochenende nicht schön oder passte der Arbeitsbeginn heute morgen nicht, dass Sie hier einfach mal rumtrollen müssen???


    :mega_lol: :mega_lol:

    Ja klar, Sie kennen sich ja auch so gut aus auf dem Gebiet!
     
  16. #16 Gast56083, 17.08.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Vorab: wenn man das Grundstück selber besorgt, sehe ich auch keinen Grund, irgendeinen Vorvertrag mit dem GU/GÜ zu machen. Wenn der GU/GÜ Planungsleistungen, die über die übliche Aquise hinausgehen, vergütet haben will (was durchaus verständlich ist), dann kann man ja einen extra Planungsvertrag machen; würde ich aber auch erst machen, nachdem das Grundstück sicher ist.
    Hier kann man z.B. vereinbaren, dass eine genehmigte Eingabeplanung durch den GU/GÜ erstellt wird (nach Kundenwünsche natürlich) für Summe x€. Wird das Bauvorhaben dann auch über den GU/GÜ realisiert, werden diese Kosten auf den Gesamtpreis "angerechnet", wenn nicht sind sie zu bezahlen. Für so einen "Vorvertrag" hätte ich Verständnis, ist hier auch durchaus üblich.

    Zum Thema Nachträge/Gutschrift:
    Auch wenns Ralf evtl. etwas zu schwarz/weiß beschreibt, im Kern stimme ich zu. Es ist durchaus üblich, dass GU/GÜ/BT über "überhöhte" Nachträge das Geschäft machen.
    Die Kunst beim lesen der BLB besteht darin, das zu finden was nicht drin steht. Wenn 2 Steckdosen / Raum drin stehen, weiß man selber dass das nicht reicht und kalkuliert dafür Aufpreise ein bzw. kann die vorher festschreiben. Andere Punkte sind verklausuliert, wieder andere oft gar nicht enthalten bzw. indirekt ausgeschlossen. Das sind die gefährlichen.

    Es gibt aber schon durchaus auch Fälle, wo durch die Bemusterung Nachlässe/Gutschriften entstehen können.
    Klassisches Bsp. sind hier die Fliesenarbeiten in den Bädern. Standard in den BLB ist oft tür/raumhoch gefliest zu xyz€/m² Fliese.
    Entscheidet sich der BH für Fliesen zu 25€ weniger / m² und nicht tür- oder deckenhoch sondern nur im Spritzwasserbereich, entstehen da nach Aufmaß teils erhebliche Gutschriften.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Der war auch nicht schlecht. Ich weiß ja nicht, was in Mingaa so fürs Material in der BLB als max. m²-Preis angegeben wird, aber hier im Norden steht in der Regel da was von 20,00 €/m²
    Da is nix mit 25 €/m² weniger.

    Und für die 5 m² wegen nur 1,20 Fliesenhöhe gibts 200 € Nachlaß, weil der Putzer ja die Differenzfläche besser glätten muss.
    :mega_lol:
     
  18. #18 RobertBau, 17.08.2015
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    tjo schon scheisse in Hannover, was?
    also ich hab schon BLBs gesehen da stehen sogar 40€/qm als fliesen preis drinnen.. da staunste, was? aber mei... wer sind wir schon, wir haben ja alle keine Ahnung vom bauen und von preisen und sowieso von nix ne Ahnung, was mit Häusern zu tun hat. wir sind ja keine Architekten...

    :mega_lol: :respekt:
     
  19. #19 Thomas B, 17.08.2015
    Thomas B

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    Aus meiner Erfahrung bei uns im Middelfranggn: Hier werden idR m2-Preise bei Fliesen zw. 20 und 30 EUR (brutto...also inkl. MwSt.!!!) angesetzt. In seltenen Fällen auch mal 35 EUR. Ich habe es bisher fast noch nicht erlebt, dass es Nachlässe gab. Bei Fliesen schon gar nicht, weil es billigere nur bei Baumärkten á la Opi usw. gibt. Die wollen viele Fliesöre aber wegen mangelnder Maßhaltigkeit nicht verarbeiten bzw. Gewährleistungsausschluss usw. Evtl. geeignet für Technikräume &Co. Ansonsten kommen idR knackige Aufschläge bei den Bemusterungen heraus. Bei den letzten Sanitärbemusterungen zB (ich schwamm da nur im Fahrwasser mit, war also nicht aktiv involviert....) waren die Nachträge um die 100%, weil den Kunden, die vertraglich vereinbarte Körperformbadewanne (70/170cm) oder die vereinbarte Dusche (80/80, Trennwand Acryl), oder der StandardWT (b=60cm) nicht goutierte. Da klimperte es aber gewaltig in der Kasse.....
     
  20. #20 Gast56083, 17.08.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    aktuelles Bsp. aus der Abrechnung eines GU´s:
    BLB: 40€/m€, raumhoch (250cm).
    EG: Gäste WC, OG: Vollbad, DG: Duschbad.
    Ausführung: Duschen 220cm hoch umlaufend, BW&WT 125cm, alle anderen Wand-Flächen ohne Wand-Fliesen. Fliesen zu 19€/m² bemustert.
    Gutschrift in Summe (geringere Fläche nach Aufmaß (-40€/m²) und geringerer Fliesenpreis für ausgeführte Fläche (-21€/m²)): ~1450€
    Dazu: Entfall Fliesenspiegel Küchenzeile: ~140€

    Putz/Malerausführung ohne Mehrpreis, wurde auch nicht entsprechend beschrieben, sondern die Flächen gemäß BLB hergestellt (Q2, weiß gemalert)

    Nachtrag @ Thomas:
    Bemusterung der Fliesen ist durch den GU in "seinem " Fachhandel vorgeschrieben, die einfachen weißen 30/60 Matt kosten aber nur 19€/m² (im Baumarkt gibts die unter 10€/m²)
    Sanitärgegenstände ist ein anderes Thema. Da langen die GU/Üs (eher die Sanis) kräftig hin; da sollte man vorher ganz genau spezifizieren, was man möchte und die Preise nennen lassen. Hier gehts kräftig nach oben, v.a. wenn man die Onlinepreis zum Vergleich heranzieht.
     
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