Baufirma insolvent - Werkvertrag

Diskutiere Baufirma insolvent - Werkvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Zur Masse: wie wenig muss da denn sein, dass das eingestellt wird?Eingestellt "mangels Masse" wird typischerweise dann, wenn nicht einmal die...

  1. 11ant

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    Eingestellt "mangels Masse" wird typischerweise dann, wenn nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sein würden.

    Der GF kann nichts durch Unerreichbarkeit verzögern, und eingestellt wird wegen seines Burnouts auch nichts. Der leer ausgehende Verwalter wurde noch nicht erfunden.

    Ich kenne Euren Vertrag und Euren Zahlungsplan nicht - ebensowenig vereinbarte Sonderkündigungsrechte. So wie ich es verstanden habe, habt Ihr einen Werkvertrag über ein komplettes Haus, das aber erst roh und außen fertig ist, innen ist noch alles zu machen. Darauf diesen Vertrag zu Ende erfüllen zu dürfen (und alle damit zu verdienenden Gelder zu bekommen), kann der Vertragsnehmer bestehen - frag´ mich nicht nach Details BGB / VOB, ich bin kein Jurist. Tatsächlich wird der Verwalter das nur tun, wenn er sich davon Profit verspricht. Aber Dein bloßer verlorener Glaube an die Fertigstellung löst den Vertrag allein noch nicht. Theoretisch kann der Verwalter versuchen, den Bau von ein paar Straßenmusikanten fertigstellen zu lassen, um den Rest der Vertragssumme zu beanspruchen ;-)

    Wie gesagt, sofern nicht der Vertrag oder eine gesetzliche Regelung Euch die Auflösung erlauben, kann er im schlimmsten Fall den Vertrag formell erfüllen wollen. Realistisch wird er keine Lust haben, sich in den Bauunternehmerjob einzulernen, und eher den Gewinn (nach seiner Rechenweise !) als Forderung gegen Euch verhandeln wollen. Er hat zwei Vorteile: keinen Umzugstermin im Nacken, und noch wichtiger: null Emotionen und persönlich nichts zu verlieren. Und er hat auch kein Interesse an einer Beschleunigung, so lange sein Honorar gedeckt sein wird.

    Euch hingegen wird die Bank auf die Füße treten, den werthaltigen Zustand der finanzierten Immobilie doch bitte zügig herzustellen. Darauf wird er spekulieren, träumt also eher nicht von einem fairen "blauen Auge".
     
  2. #22 Fabian Weber, 11.09.2018
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    Naja er kann ja auch nur entgangenen Gewinn geltend machen falls das bisher Erbrachte noch nicht angemessen vergütet wurde. Da sind wir also wieder bei Schritt 1 nämlich der Bauzustandsfeststellung durch einen Gutachter samt Abgleich mit den bereits getätigten Zahlungen.

    Ansonsten wie gesagt auf Vertragserfüllung weiterhin bestehen und wenn Verzug abzusehen ist, der den Vertragstermin gefährdet dann Verzugsanzeige mit Fristen etc.

    Das wird der Anwalt schon machen.
     
  3. #23 REH_2018, 11.09.2018
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    Was meinst du mit „Interesse an einer Beschleunigung“? Beschleunigung von was? Der Wahlentscheidung? Da gibt es dann doch Regelungen bzgl Fristsetzung, dass er sich entscheidet. Das würde ich dann eh den Anwalt machen lassen.


    Wie wenig ist das denn, was ein IV kostet?

    Bzgl Bautenstand ist ja eben seit Unterschrift nichts mehr passiert. Habe ich auch schriftlich. Und das Haus wie es jetzt steht mit den Raten habe ich bezahlt. Damit kann er jetzt doch gar nix mehr wollen?!

    Bisher gibt es auch noch kein Aktenzeichen und nix online. Ich habe als Beweis für den Antrag also nur seine Email. Ggf hat er gar nicht angemeldet? (Denn auch seine Info wann (Mittwoch oder Donnerstag) und wie (händisch oder per Einschreiben) er den Antrag abgegeben hat unterscheidet sich je nachdem mit wem er spricht...)

    Mal angenommen, er blufft und es gibt gar keinen Antrag: köntte ich jetzt nicht auf Baustart mahnen? Und dann kündigen? Er hat uns auch den Schlüssel (zurück?)gegeben...

    Ich verstehe aber von Euren Antworten: wenn dann geht es um den Gewinn. Da kann er ja erstmal eine Forderung stellen. Dafür hätte ich dann unsren Anwalt, der dagegen geht. Ich treibe gerade die Angebote von den Original Subs ein. Wenn ich da auf bspw 90% der Summe komme, habe ich doch was in der Hand, das zeigt, dass er nicht 50% Gewinn hatte.
     
  4. #24 Fabian Weber, 11.09.2018
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    Das habe ich jetzt aber schon ein paar mal geschrieben, wenn der Fertigstellungstermin in Gefahr ist, dann ja. Das nennt sich Verzugsanzeige.

    Was sagt denn der Zahlungsplan und der Vertrag? Sind die Zahlungsschritte an den Bautenstand gekoppelt und bilden dann auch tatsächlich das Gebaute ab?

    Andere Frage: Es handelt sich nicht zufällig um einen Baufirma im Nordberliner Raum?
     
  5. 11ant

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    So lange der Vertrag nicht gelöst ist, interessiert nicht, ob Leistung und Zahlung gleich viel Wegstrecke geschafft haben. Selbst ein Zahlungsplan an sich bedeutet nicht, daß man nach jedem Meilenstein aussteigen könnte.

    Das verstehe ich nicht:
    Ein von außen fertig aussehendes Haus ist doch kein "Nichts", sondern offenbar ein halb schon erfüllter Werkvertrag ?

    So lange die Masse sein Honorar hergibt, kann es für den Verwalter gerne bis zum Sankt Nimmerleinstag dauern.

    Schau´ selbst in die Tabellen der Gesetze: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichts- und Notarkostengesetz etcetera, streitwertbezogen variabel. Erstmal wenige Hunderter für das Anlegen der Akte und den Schriftverkehr mit den Beteiligten. Und dann von bis ;-)

    Wann er muß, ist gesetzlich geregelt, auch mit Fristen. Ein Fremdantrag läßt aber wenn Insolvenz vorliegt kaum lange auf sich warten, meist von einer Krankenkasse (als Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge). Frage einfach bei Gericht nach: das zuständige Registergericht (sollte auf seinen Briefbögen stehen) führt auch das Insolvenzverfahren durch - egal wo der Antragsteller sitzt.
     
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  6. #26 simon84, 11.09.2018
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    Mit einer Insolvenz hat mir noch keiner geblufft, eher andersrum..... Ewig lang verzögert und verschwiegen, dass es schon Zwangspfändungen usw. gibt.
     
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    Das stimmt so nicht, die Vergütung erfolgt immer, aber ich sehe doch lieber ab einen Disput zu führen der sich wiederholt.
     
  8. #28 Baufuchs123, 20.03.2024
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  9. #29 Baufuchs123, 20.03.2024
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    Hallo,
    wir sind in einer ähnlich Situation allerdings bauen wir auf unserem eigenen Grundstück. Gibt es denn Erfahrungswerte? Unser Anwalt hat auch dazu obwohl möglicher Schadensersatzforderungen alleine weiterzumachen. Mit der kündigung hat er es dabei hat mich so eilig.
     
  10. SIL

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    Vernünftig würde ich sagen , zuerst stellst du den Bautenstand fest mit SV / Gutachter ( hier forderst du deinen AN auch zur Teilnahme auf !) , dann beginnt etwas Wartezeit und zwar bis der vorläufige InsV ( was dieser aber in der Regel nicht macht ) seine Zustimmung gibt zum bauen , der endgültige InsV ist dein Ansprechpartner in allen Belangen wie Regress / Gewährleistung etc gleichzeitig kann dieser auch Forderungen an euch stellen wenn nach seiner Ansicht ( und des AN ) Leistungen nicht abgegolten sind.
    Den Vertrag jetzt kündigen ist eher nicht zu empfehlen, dies überlasse der Gegenseite oder ihr kommt mit dem InsV überein , Zeitrahmen sind je nach Lust des zuständigen AG und Fristen 2-4 Monate.
    Eigentlich sollte euer FA entsprechend schon an den AN oder Rechtsnachfolger entsprechende Schriftstücke versandt haben.
     
  11. #31 Baufuchs123, 20.03.2024
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    Hallo vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Unser bausachverständiger hat den bautenstand dokumentiert, will ihn aber ohne die Rechnungen des Lieferanten zu kennen keine Einschätzung vornehmen. Diese kann uns aber der Rohbauer evrl noch mitteilen ansonsten muss ich anhand des fortführungsangebots des rohbauers schätzen oder aber die Info des Insolvenzverwalters abwarten. Der will bestimmt noch was sehen.Also wäre deiner Erfahrung nach weiterbauen tatsächlich eine Option ? Leider haben wir noch eine bankbürgschaft für die firma. Wenn die eine rechnung einfordert die wir nicht zahlen wird die Bank den Betrag begleichen..nicht so toll.
     
  12. SIL

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    Ja , aber nur bedingt d.h. Leistungen die weder bisher erbracht sind oder die nicht in der Beauftragung waren.Ansonsten heißt es leider warten ,
    Welcher Lieferant?
    Warten , wie sieht es überhaupt mit Verzug aus und Mängeln und wie ist die Insolvenz dir bekannt geworden ?
    Das kann ich nicht einschätzen, inwieweit hier aktuell zum Bautenstand beglichen ist und Verzug etc
    Wenn diese Firma bereits einen entsprechende Ins Nr vom Amtsgericht hat , darf diese grundsätzlich keine Buchungen mehr durchführen ( nur mit Zustimmung des InsV ) was die Bürgschaft betrifft setze die Bank in Kenntnis und hast du keine Bürgschaft?
    Ich empfehle dir dringend einen FA dies klären zu lassen , hier kannst du ohne FA zusätzlich zur späteren Fertigstellung ohne weiteres in Forderungen geraten , was du aber jetzt tun kannst ist dir ein Nachfolge / Ersatzunternehmen zu suchen und eventuell die Folgegewerke und die Angebote einholen.
     
  13. 11ant

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    Daß Du ein Fuchs wärest, sehe ich gänzlich anders: ein Fuchs würde nicht erst Full Quote den Eingangsbeitrag der TE zitieren, und dann in einem Dreizeiler noch nicht einmal eine konkrete Frage stellen. Was es zu Baufirmeninsolvenzen zu sagen gibt, habe ich - allerdings Bauträger betreffend - in den vergangenen vier Wochen alles erledigt (gib im orangen Forum in die Suche "Insolvenz" und meinen - dort denselben - Namen ein, da steht es in drei oder vier Traumhaus / Hildmann Strängen und einem Tecklenburg Strang). Dem habe ich aktuell nichts hinzuzufügen.
     
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  14. #34 Baufuchs123, 20.03.2024
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    Ja da habe ich bereits gemacht. Anwalt rät dazu einfach weiterzubauen aus gründen der Bausbestandsicherung bis eine Entscheidung des Insolvenzverwalters vorliegt. Ich bin unsicher
     
  15. #35 petra345, 20.03.2024
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    Wer in dieser Situation selbst weiterbaut läuft Gefahr, daß der Insolvenzverwalter diese Leistung bezahlt haben will, weil sie angeblich vom insolventen AN erbracht worden sei.
    Das Gegenteil zu beweisen ist schwierig und mit viel Arbeit verbunden.

    Ich will dem Anwalt keine böse Absicht unterstellen. Aber er hat den nächsten Rechtsstreit zu bearbeiten den er vergütet bekommt.
    .
     
  16. #36 Baufuchs123, 21.03.2024
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    Also der baustenstand wurde vom Bauleiter und Sachverständigen dokumentiert. alles was jetzt kommt wäre unsere Leistung.
     
  17. #37 Baufuchs123, 21.03.2024
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    Am ende kann der Insolvenzverwalter ja gerne mit neuer Firma oder alter weiterbauen und für den verlorenen Gewinn (weil nur darum geht es ihm) Schadensersatz fordern, wenn er sich dann irgendwann doch zum Weiterbau entschieden hat. Manchmal wird gesagt, man müsse sogar ggf zurück bauen. Ist das irgendjemand schon mal passiert?? Das würde ja gar keinen Sinn machen. Wer beauftragt denn sowas? Also für mich ist es schon plausibel unter manchen Umständen tatsächlich weiterzubauen um auch den Bau zu sichern aber mich verunsichert die allgemeine rückmeldung. Mich würde mal eine.info von jemanden interessieren der selbst in so einem Fall mal weitergebaut hat.
     
  18. #38 Baufuchs123, 21.03.2024
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    Ich muss auch dazu sagen, wir sitzen auf einem unfertigen Rohbau mit offener Kellerecke in die es rein regnet. Der Gerüstbauer will ab nächster Woche abbauen wenn wir keine Rückmeldung geben.
     
  19. #39 petra345, 22.03.2024
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    In dem Fall, der mir zugetragen wurde, gab es diesen Streit, weil der Insovenzverwalter vom Bauherrn die Eigenleistung des Bauherrn vergütet haben wollte. Der Bautenstand war nicht ausreichend dokumentiert worden.

    Außerdem ist die Frage, ob sich der Verwalter für einen Weiterbau mit ggf. alter oder neuer Firma entscheidet. Das sollte man vorher abklären.
     
  20. #40 Kriminelle, 22.03.2024
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    Schade, dass @REH_2018 sich nicht nochmal gemeldet hat, wie alles verlaufen ist und ob sie jetzt glücklich in ihrem ERH wohnen.
     
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