Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze

Diskutiere Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an die Wissenden, überrascht von einer Nachbarlichen Baumaßnahme und nicht gleich alle Pferde wild zu machen möchte ich gerne eure...

  1. #1 Weserbergland, 09.04.2024
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    Hallo an die Wissenden,


    überrascht von einer Nachbarlichen Baumaßnahme und nicht gleich alle Pferde wild zu machen möchte ich gerne eure Einschätzung gerne einma lesen wie man am besten die Situation klären kann.
    Niedersachsen, 2 Haüser stehen ca. 130 cm auseinander, unser Haus ist Bj.1905 vom Nachbarn ist das Bj. uns unbekannt.
    Dieser 130 cm breite Zwischenraum war unversiegelte Gartenfläche. Nun wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer hat folgende Baumaßnahme durchgeführt ohne uns vorher darüber zu Infomieren, weder schriftlich noch mündlich.
    Eine Mauer hat von Giebelwand zu Giebelwand bisher diesen Zwischenraum verschloßen, diese wurde weggerissen und wir hatten nun ein Loch in der Isolierten Vorhangfassade. Die unversiegelte Fläche wurde mit Beton verfüllt und ein Steinfliesenbelag aufgebracht. Dieser hat stellenweise ein Gefälle von 0,9 bis 1,1 % zu unserer Hauswand hin. Der Beton ist auch bis an unsere Hauswand verfüllt und hat somit die Untere Fassadenhinterlüftung fast geschlossen, also nichts mehr mit 2-5 cm Querschnitt. Dann wurde ein Fenster umgebaut für eine Hauseingangstür im 1 Stock und Aussentreppe mit insgesamt 13 Stufen und Geländer. Die Treppe hat nun einen Abstand von ca. 20 cm von unserer Fassade.
    Meine Frage daher: Kann ich davon ausgehen das der Nachbar dafür eine Baugenehmigung hat? Oder diese Baumaßnahme Genehmigungsfrei und nur angemeldet werden musste? Das ursprüngliche 1 Familienhaus mit einen Haupteingang für EG und 1 OG hat doch jetzt 2 Haupteingänge und macht den Anschein das ein Umbau von 1 Fam. auf 2 Fam Haus stattfindet. Das Gefälleproblem wird zwingend gelöst werden müssen wir haben Bodenklasse 2 hier, die Aussentreppe und Tür ist hauptsächlich für den Feuerschutz für uns wichtig, auch gegebenenfalle ob diese Baumaßnahme ein Eintrag als Baulast auf unser Grundstück vorraussetzt oder erfolgen muss/kann.
    Man möchte schließlich nur seine Ruhe, Frieden und Rechtssicherheit.

    Vielen Dank vorab für Tips und Ratschläge.
     
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  2. #2 Fred Astair, 09.04.2024
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    Wo genau verläuft die Grundstücksgrenze?

    Unzulässig, wenn nachträglich hergestellt.

    Unzulässig.

    Kannst Du nicht. Nachfragen hilft.
    Inwiefern, wenn da vorher bereits ein Fenster war?
     
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  3. #3 Weserbergland, 09.04.2024
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    Nun da wäre wohl kaum jemand im Brandfall rausgesprungen sondern hätte die Innentreppe genutzt, diese gibt es aber nicht mehr so das im Brandfall die Tür genutzt wird und diese wird ein Flüchtender vor Feuer kaum hinter sich zumachen und dadurch eine erhöhte Brandgefahr entstehen würde. Werde mal schauen ob ich bei unserer FF entsprechende Info bekomme.

    Danke aber schon einmal für die Einschätzung.
     
  4. 11ant

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    Vor dem Hinzurufen des Fachmannes ergänze bitte Deine Beschreibung noch um einen Katasterauszug und ein Luftbild.
     
  5. #5 Weserbergland, 09.04.2024
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    Ich versuche das mal und hoffe ich mache es richtig. Unser Haus ist das Rechts mit der Betonstein Vorhangfassade. katasterauszug muss ich erst raussuchen. 20240404_184907.jpg 20240404_184846.jpg Luftbild.JPG
     
  6. #6 Weserbergland, 09.04.2024
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    Mehr konnte ich momentan nicht finden was die Grundstücksmakierungen zeigt. Rechts unser Haus mit der Nr. 17 2.jpg
     
  7. #7 hanghaus2000, 09.04.2024
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    Meinst Du @Dimeto ?
     
  8. Dimeto

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    So schwer kann das doch nicht sein:
    Liegenschaftskarte.png
    An dieser Stelle befindet sich nur ein Maß, nämlich die Stärke der weggerissenen Mauer. Ansonsten handelt es sich um eine Skizze zur Grenzniederschrift, die, wie Skizzen so sind und oberhalb der Zeichnung auch ausdrücklich notiert ist, unmaßstäblich sind. Daher ist kein Rückschluss auf geometrische Verhältnisse möglich. Die Grenze verläuft sehr nah an Deinem Haus, wie in der Liegenschaftskarte zu sehen ist. Um die genaue Lage zu ermitteln brauchst Du den Vermessungsriss vom Katasteramt oder der Vermessungsstelle, die die Grenzverhandlung geführt hat. Dieser ist zwar auch nicht maßstäblich, aber umfassend vermaßt, was für den Laien aber mitunter schwer nachzuvollziehen ist.
    Wenn eine Klärung mit dem übergriffigen Nachbarn nicht möglich ist, und nach Schilderung des Geschehens ist das sehr wahrscheinlich, solltest Du umgehend mit der Baugenehmigungsbehörde sprechen. Ich tendiere sogar dazu, schon jetzt anwaltliche Hilfe mit ins Boot zu holen. Im Altbestand ist die Rechtslage immer sehr unübersichtlich, da das aktuelle Baurecht nicht angewandt werden kann.
     
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  9. #9 Weserbergland, 10.04.2024
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    Vielen Dank Dimeto, ich habe dem Nachbarn erst einmal schriftlich um eine Kopie der Baugenehmigung gebeten mit Fristsetzung und Ihm somit eine weitere Gelegenheit gegeben sich zu erklären, bevor ich zum Bauamt gehen werde. Somit ist es zumindestens in meinen Augen kein Anschwärzen. Da es eine Umbaumaßnahme ist wo das 1 OG nicht mehr durch die Innentreppe sondern jetzt mit der Aussentreppe nur zu erreichen ist, dadurch ein zweiter Haupteingang entsteht, ist es meines erachtens kein Untergeordnetes Bauteil mehr. Vielen Dank noch einmal auch unser Rechtsanwalt ist im Vorfeld schon Informiert.
     
  10. #10 hanghaus2000, 10.04.2024
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    Mich wundert nur, das man den Nachbar erstmal bauen laesst dann sich drueber Gedanken macht. Da lasse ich doch die Baumassnahme einstellen bis zur Klaerung.
     
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  11. #11 Weserbergland, 10.04.2024
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    Hallo hanghaus2000,

    Lese mal oben bitte was ich geschrieben habe hier nochmal "überrascht von einer Nachbarlichen Baumaßnahme"

    Wenn man das bei Abwesenheit nicht mitbekommt ist das sehr schwer für eine Einstellung der Baumaßnahme, da unsere Videoüberwachung leider an der Stelle nicht montiert sein darf.
    Somit steht man dann vor Vollendeter Tatsache.
     
  12. #12 hanghaus2000, 10.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2024
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    Tut mir leid das Du so schlechten Nachbar hast. Normalerweise redet man mit dem Nachbar so etwas ab. Wie wird denn aktuell Deine Betonsteinwand entwaessert? Die Flaeche ist doch nun versiegelt und das Gefaelle zu Dir. Das gehoert rueckgebaut.

    Das wird das Bauamt wenig interessieren. Das ist Nachbarschaftsrecht. Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

    Die Flaeche ist ja auch auf Deinem Grund mit versiegelt worden. So wie ich das kenne ist es nicht zulaessig Oberflaechenwasser aufs Nachbargrundstueck zu leiten.
     
  13. #13 Weserbergland, 10.04.2024
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    Also die jetzt versiegelte Fläche war vorher unversiegelt mit einer Kiesschicht. Das Haus wechselte in den letzten 14 jahren 2x die Eigentümer. Mit dem ursprünglichen Eigentümer wurde von uns die Wärmedämmung mit Vorhangfassade abgesprochen und erlaubt. Das Bodenniveau war eben so das der Schlagregen, sofern er durch den engen Hausabstand die Fassade erreichte, ausreichend von der unversiegelzen Fläche aufgenommen wurde. Das die Versiegelung von Freiflächen hier in unserer Gemeinde auch entsprechend berechnet wird durch die Niederschlagswassergebühr, umgeht der Nachbar halt dadurch das sein Podest in Richtung des Öffentlichen Fussweges entwässert, dieser auch nur aus verdichteten Schotter, wie ländlich oft üblich, besteht. Das dieses Längsgefälle aber auch ein Neigungsgefälle von bis zu 1,1% zu unserem Haus hat wäre laut dem ausführendem Handwerker nicht schlimm. :mauer Anwalt sagt das ich das Gespräch mit dem Bauamt vorab selbstständig aus Kostengründen machen soll und schauen was die dann unternehmen, bevor er in die Angelegenheit dann einsteigt. Es wird alles Protokolliert wann, wie und was besprochen oder Schriften per Boten überbracht wird.
     
  14. #14 hanghaus2000, 10.04.2024
    Zuletzt bearbeitet: 10.04.2024
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    Wer ist Eigentuemer der entfernten Wand? Gab es darueber eine Einigung? Die stand ja zumindest teilweise auf Deinem Grund. Was war der Zweck der Mauer? Eventuell sollte die wieder errichtet werden und mit einer Tuer versehen werden?

    Die Treppe kann eventuell nachtraeglich vom Bauamt genehmigt werden. Da sehe ich eher wenig Chancen gegen vorzugehen. Ich wuerde aber die Genehmigung das Bauamts als Grundlage fuer einen Kompromis sehen.

    EIn Kompromis ist. an der GS Grenze ein Bord zu setzen und auf Deiner Seite rueckzubauen.

    Es ist zu pruefen ob die Treppe teilweise auf Deinem GS steht.
     
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  15. #15 Weserbergland, 10.04.2024
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    Die Mauer wurde weit vor unserem Kauf errichtet und hatte 2 Aufgaben, 1.) Begehungsschutz des Grundstücks 2.) Hochwasser bei Starkregen von der Strasse abhalten da der Zwischenraum der Häuser sich in einer Senke der Strasse befindet. Ist aber eine andere Geschichte wenn das Wasser der Straße oder der Überlasteten Kanalisation die Grundstücke hier oberirdisch Flutet wie letztmalig 2016
    Da ich die Grenzsteine nicht finde kann ich zum GENAUEN Grenzverlauf auch nichts sagen, leider. Die Skizze ist ja nicht Maßstabsgenau und ob der dort eingezeichnete Grenzverlauf (2/3 zu 1/3) irgendwo sich wiedergibt. In der Katasterzeichnung oder Liegenschaftsplan selbst bei einem Maßstab von 1:500 ist es nicht zu erkennen. Es wäre ja bei 1 mm auf der Zeichnung immerhin dann 50 cm in der Realität. Wenn es so wäre dann würde sogar die Treppe schon bei uns auf dem Grundstück stehen. Alles sehr schwer da kein Bebauungsplan für dieses Gebiet besteht.
    Ob die Aussentreppe in der Abstandsfläche überhaupt so erlaubt ist oder sein könnte weiß ich wirklich nicht. Auch wenn das so wäre mit der Treppe kommt dann eine Baulast in Frage? Ich bekomme langsam Kopfschmerzen.
     
  16. #16 msfox30, 10.04.2024
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    Und wenn. Bei uns wich der Auszug der Liegenschaft auch um 2m von dem ab, was der Vermesser bei der Erstellung des Lageplans für den Hausbau bestimmt hat.
    Und, der gleiche Vermesser hat letztes Jahr das Nachbargrundstück vermessen. Jetzt haben wir ca. 1m neutrale Zone, da die Grenzen sich nicht decken.
    Wie hat er die Liegenschaft wieder gefunden - KI?
     
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  17. #17 Weserbergland, 10.04.2024
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    Deshalb ja die leider vergebliche Suche nach den Grenzsteinen. Warum muß das eigendlich der Nachbar zur Absicherung seiner Baumaßnahme erledigen?
    Davon ab wenn ich das richtig verstehe ist seine Treppe in der Abstandsfläche mehr als zu lang bei 13 Stufen und Eingangspodest kommt er sicherlich auf fast 3,80 m Baulänge bei ca. 10 m Giebelwandbreite.
    § 5 NBauO - Grenzabstände
    1. 2.
      vor die Außenwand tretenden Gebäudeteilen, wie Eingangsüberdachungen, Hauseingangstreppen, Terrassenüberdachungen und Balkonen, sowie Dachgauben, wenn die Gebäudeteile insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, um nicht mehr als 1,50 m, höchstens jedoch um ein Drittel,
     
  18. Dimeto

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    Und da habt Ihr nicht gemeinsam den Grenzverlauf besprochen? Möglicherweise liegt dadurch eine Überbauung vor, die zwar nach §21a NNachbG zu dulden ist, aber Ansprüche auf weitergehende Einschränkungen des Nachbarn nahezu ausschließt. Natürlich darf er dennoch keine bauliche Anlage ohne Abstimmung einreißen, die mit Deinem Gebäude verbunden ist, ebensowenig wie Wasser auf Dein Grundstück leiten oder die Funktionsfähigkeit der Hinterlüftung behindern.
    Klingt vernünftig.
    ... ist völlig irrelevant. Es ist eine Skizze.
    Ja, allerdings beträgt die Kartiergenauigkeit 2/10mm, was dann 10cm entspricht. Es ist ziemlich klar, dass die Grenze sehr nah an Deiner Hauswand verläuft.
    Das halte ich nach bisherigen Erkenntnissen für ausgeschlossen.
    Das ist richtig, aber im benachbarten Bebauungsplan ist Dein Grundstück außerhalb des Geltungsbereichs dargestellt. Auch hier verläuft die Grenze nahezu deckungsgleich mit Deiner Hauswand.
    Die Abstandsflächenvorschriften greifen hier nicht, da die Gebäude nach historischen Bauvorschriften errichtet wurden und wahrscheinlich Bestandsschutz genießen. Dein Nachbar hat mit der Veränderung des Bestandes diesen Schutz zwar verwirkt, unter bestimmten Voraussetzungen könnte die Treppe aber zugelassen werden.
    Nein. Eine Abstandsflächenbaulast ist ausgeschlossen, da Dein Haus ja dort steht. Eine Anbaubaulast kommt nicht in Frage, da die Treppe ja einen Grenzabstand aufweist. Einzige Lösung, die ich sehe, wäre eine Abweichung nach §66 NBauO. Die hätte die Genehmigungsbehörde ohne Deine Beteiligung aber vermutlich nicht erteilt. Ich gehe davon aus, dass der nachbar keine Genehmigung eingeholt hat.

    Ja, das kommt vor. Hier gibt es aber eine Grenzniederschrift, die auch nicht besonders alt zu sein scheint. Ein Kartenfehler oder eine gravierende Kartenungenauigkeit ist daher sehr unwahrscheinlich.
    Das gibt es in Deutschland nicht. Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass die Grenze streitig bleibt und der Grenzverlauf durch Gerichtsurteil festgestellt werden muss.
    Nein, alles NI, Geodatenforensik und Berufserfahrung.
     
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  19. #19 Weserbergland, 10.04.2024
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    Dimeto,

    danke für die wirklich sehr gut verständlichen Antworten. Zu den Grundstücksgrenzen auf der Skizze ist noch zu sagen das die 341/15 und 341/16 zu uns gehören.
     
  20. #20 Weserbergland, 10.04.2024
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    Das war ein sehr guter Nachbar der sich gefreut hat auf eine jetzt schönere Fassade zu sehen als die Alte mit so komischen Verkleidungsplatten uralt und schon Brüchig. Die angesprochene eventuelle Grenzüberschreitung war seiner Meinung noch nicht dadurch gegeben. Nun er war jahrzehnte langer Eigentümer und hatten das Vertrauen auf die Richtigkeit seiner Aussage. Es bleibt also bei der Wichtigen Suche der Grenzsteine.
     
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