Angestellter als Entwurfsverfasser

Diskutiere Angestellter als Entwurfsverfasser im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, ich weiß nicht genau in welche Kategorie mein Thema gepasst hätte, da es sich u.a. um ein rechtliche Frage handelt. Und zwar...

  1. #1 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht genau in welche Kategorie mein Thema gepasst hätte, da es sich u.a. um ein rechtliche Frage handelt.

    Und zwar arbeite ich als Architekt in einem Büro, in dem der Chef selbst kein Architekt ist.
    Ich bin Bauvorlageberechtigt und soll für das Büro die Bauanträge bearbeiten und dementsprechend unterzeichnen.

    Bei meiner Recherche zu diesem Thema bin ich auf folgende Passage einer Veröffentlichung der Architektenkammer Niedersachsen gestoßen:

    „Missachtet der Entwurfsverfasser diese Verpflichtung in mindestens fahrlässiger Weise, droht ihm - hier also den angestellten Architekten persönlich - die Verhängung einer Geldbuße bis zu 500.000,- € (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 9 NBau0). Auch wenn in der Praxis solche Bußgelder eher selten von den Baubehörden verhängt werden, sollte der Architekt sich stets seiner besonderen Verantwortung als Entwurfsverfasser bewusst sein. Derartige Geldbußen werden natürlich nicht von einer Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers getragen.“

    Wie ist diese Aussage einzuordnen?
    Sind hier angestellte Entwurfsverfasser, die mir ihre Erfahrungen mitteilen können?
    Worauf muss achten bzw. Muss ich privat eine zusätzliche Versicherung abschließen?
    Welchem privaten Risiko setze ich mich aus?

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag wünsche ich.
     
  2. #2 hanghaus2000, 12.05.2024
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    Um welche Verpflichtung geht es denn da?
     
  3. #3 simon84, 12.05.2024
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    Na das ist die typische “Stempelaugust” Situation.

    Ich würde eben nichts Stempel / unterschreiben nur weil es der Chef so sagt sondern immer prüfen
     
  4. SIL

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    Na na wohl eher nicht , es gibt unzählige Architekten im Angestelltenverhältnis, sämtliche Versicherungen und Kammerbeiträge trägt dein Arbeitgeber, d.h aber auch je nach Bundesland darfst du max 3 zusätzliche Projekte/Entwürfe welche auch noch in der Bausumme gedeckelt sind per anno ( mitteilen an Kammer musst trotzdem) erbringen privat , ansonsten ist dies ein Angestelltenverhältnis wie viele andere auch oder ist jeder Inhaber CEO im Bausektor Arch TWP Geologe etc wohl kaum.
     
  5. #5 Fabian Weber, 12.05.2024
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    Für grob fahrlässige Fehler bzw. Vorsatz gibt es keine Versicherung.

    Der Entwurfsverfasser haftet für die Richtigkeit der Planung vor allem hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Belange.

    Das geht dem Bauleiter aber genauso.

    Also wenn Du immer alles korrekt nach Gesetzt usw. planst, dann gibt es auch kein Problem.

    Was ist denn das für ein Architekturbüro, wo der Chef nicht vorlageberechtigt ist?!
     
  6. SIL

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    Muss er dies ...meine Chefin ist es auch nicht :e_smiley_brille02:

    Nicht mehr und nicht weniger.
     
  7. #7 Fabian Weber, 12.05.2024
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    Weil der TE von Büro schrieb, bin ich von einem Architekturbüro ausgegangen, klar kann auch BT oder GU oder so sein.
     
  8. #8 Fabian Weber, 12.05.2024
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    Naja zivilrechtlich haftet dann vielleicht noch das Büro, bei Planungsmängeln die aber bauordnungsrechtlich irrelevant sind.
     
  9. #9 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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  10. #10 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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    Es sind schon meine Entwürfe und Bauanträge die ich erstellt habe. Natürlich stempel ich auch nur die Anträge die ich gemacht habe. Aber es geht mir hier um die „Haftbarkeit“ im Falle eines Bauordnungsrechtlichen Fehlers und einem damit verhängtem Bußgeld.
     
  11. #11 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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  12. #12 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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    Entschuldigt meine „leeren“ Antworten.
    Ich bin neu hier und bin mit den Funktionen noch nicht vertraut.
     
  13. #13 simon84, 12.05.2024
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    wenn du unterschreibst, bist du haftbar, egal ob du bei einer Firma angestellt, selbständig, für dich selber oder BV in der Familie oder Freundschaftskreis oder sonstig tätig bist.

    deshalb, immer genau prüfen und schauen was man unterschreibt.
    Ist nicht nur bei Architekten so, Statiker, Brandschutzplaner etc ist doch genau das gleiche

    Im Einzelfall wird das dann in der Regel vor Gericht entschieden und beurteilt
     
  14. #14 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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    Vielleicht verwirrt mich die Tatsache auch eher, dass ich zuvor nur Büros kannte, in denen der Chef Architekt war und alle Anträge unterschrieben hat und somit für sein Büro jegliche Haftungen übernommen hat. Die Situation, dass ich als Angestellter das Risiko trage, obwohl ich eben „nur“ Angestellter mit entsprechenden Angestellten-Gehalt und ohne Beteiligung am Honorar bin ist mir neu.
    dann fragt man sich, warum man nicht direkt auf selbständiger Basis arbeitet dann.
     
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  15. #15 Mmitarchitektur, 12.05.2024
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    Aber wie ich rauslese, ist das grundsätzlich ein Vorgehen, welches öfter praktiziert wird auch wenn es mir neu ist.
     
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  16. #16 Fabian Weber, 12.05.2024
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    Darum kannst Du doch versuchen, bei der nächsten Gelegenheit einen Risikozuschlag zum Gehalt rauszuhandeln.
     
  17. #17 simon84, 12.05.2024
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    Ja, wie @Fabian Weber und @SIL schreiben ist das völlig normal in größeren Firmen und Büros.
    Und muss auch nicht unbedingt mehr risikobehaftet sein als sonst.

    Ja das kannst du dir nur selber beantworten :)

    Aufpassen musst du meiner Meinung nach nur, dass du nicht zum "Stempelaugust" wirst, also sprich du so viele Sachen zu bearbeiten hast, die du gar nicht vollständig oder exakt genug kontrollieren kannst, oder auf Weisung von Vorgesetzten etwas unterschreibst, was deiner Meinung nach in einem zu dunklen Graubereich ist, bzw. gar nicht geht.

    Das ist manchmal bei Firmen so, die aus einer anderen Struktur bestehen, als es @SIL und @Fabian Weber beschrieben haben,
    also z.B. Hausverwaltungen/allgemeine große Immo Firmen, komplett branchenfremde Firmen oder kleinere "GU" Konstrukte, wo es z.B.
    dann einen Elektrikermeister als Chef gibt und 3-4 Angestellte.
    Da musst du halt besonders vorsichtig sein.

    Den Unterschieb zwischen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und den verschiedenen "Vorsatz" Stufen kannst du dir bei Gelegenheit ja mal im Detail im Internet durchlesen, aber üblicherweise bist du, wenn du deine normale zu erwartende Arbeit durchführst auf der sicheren Seite, auch kleinere Detailfehler sind nicht automatisch Fahrlässigkeit, das wird dann wie gesagt im Einzelfall vor Gericht entschieden. Grobe Schnitzer wie Brandschutzanforderung an einem Bauteil komplett übersehen etc. ist natürlich ein anderes Kaliber.

    Einfach nach dem Prinzip handeln, alles anschauen, nix übersehen oder als gegeben ansehen, nix blind und nur deshalb abzeichnen weil der Chef es sagt, wenn man was nicht weiss, nachschlagen oder jemanden fragen/unterbeauftragen der es beantworten kann.
     
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  18. BaUT

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    Mal eine Haftungsfrage an alle Stempelinhaber:
    Wenn ich als freiberuflich tätiger und bauvorlageberechtigter Bauingenieur tätig bin, muss ich lt. Baukammer eine meinem Tätigkeitsfeld gemäße Haftpflichtversicherung abschließen. Tue ich das nicht, hafte ich im Schadensfall mit meinem Privatvermögen.

    Wenn ich als bauvorlageberechtigter Bauingenieur eine Planungs- und Bauleitungs GmbH betreibe zahlt diese meine Kammerbeiträge und meine Haftpflichtversicherung und wenn außerhalb der Haftpflichtversicherung privatrechtlich in Haftung genommen werden, dann übernimmt die GmbH den Schaden. Mein Privatvermögen ist doch dann komplett raus - außer vielleicht bei Haftungsansprüchen aus Verstößen gegen das öffentliche Baurecht...
    Aber wie oft im Leben kommt da was - Bußgeld vom Bauamt?
     
  19. #19 SIL, 13.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 13.05.2024
    SIL

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    In der Regel rechtlich ja , finanziell je nach Inhaber oder Anteilen .
    Nein , nur wenn die Gesellschaft entsprechend versichert ist erweiterte Planungs VS etc
    Nope - hier gibt es leider weitere Aspekte wie Vorsatz / Fahrlässigkeit etc und ganz zu schweigen von Strafrecht , falls du leitende Position hast oder selber CEO etc
    OWI geht schnell , aber hier wird eher gegen BL SiGe etc verhängt , gegen Entwurfsverfasser kommt auch vor , tritt aber eher bei komplexen innerstädtischer Bebauung auf oder Gewerbebau.

    Problem ist hier eher das Angebot der Versicherung, es gibt da ab einer Bausumme xx nur 3 relevante Anbieter wobei 2 dabei auch noch "verhandelt" sind
     
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