Sanierung BJ 63, welche Anforderung

Diskutiere Sanierung BJ 63, welche Anforderung im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo Forum, ich soll in einem Gebäude Wand und Kellerboden dämmen. Gibt es dazu eine Pflicht? Wenn ja nach welcher Anforderung?...

  1. #1 klauswerner, 12.05.2024
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    Hallo Forum,

    ich soll in einem Gebäude Wand und Kellerboden dämmen.
    Gibt es dazu eine Pflicht?
    Wenn ja nach welcher Anforderung? Mindestwärmeschutz?
    Oder nach den GEG Anlage 7 Werten?

    Kann hier jemnad helfen.
    Danke.
     
  2. #2 Tikonteroga, 13.05.2024
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    Hallo,

    nach meinem Verständnis giltt die Anlage 7 GEG. Die Ausnahmeregelungen der Fußnoten dürfen aber nur so angewendet werden, dass der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt wird.

    Ich könnte mir vorstellen, dass du bei so einem alten Gebäude den Kellerboden (gegen Erdreich) aufgrund der möglichen Aufbauhöhe für den Fußbodenaufbau einen U-Wert von 0,5 W/m²K nicht erreichen kannst. Dann müsstest du z. B. einen Dämmstoff mit WLS <= 035 (045 bei nachwachsenden Rohstoffen) verwenden und müsstenst den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 (U = 1,11 W/m²K) erfüllen.
     
  3. Alex88

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    wer sagt das?
     
  4. #4 klauswerner, 13.05.2024
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    Vielen Dank.
    das macht Sinn.
    Gilt das auch, wenn ich unter den 10% Flächenanteil bin? Ist gerade so an der Grenze. 10,04% . bzw. was würde dann gelten?

    Danke.
    Gruß Klaus
     
  5. #5 VollNormal, 13.05.2024
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    Sind bei mir mehr als 10%.

    Die betroffenen Flächen müssen die Werte der Anlage 7 GEG einhalten.
     
  6. #6 klauswerner, 13.05.2024
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    Ok, knapp drüber.
    Ich kann es ev. auf unter 10% hinrechnen. Was gilt dann? Mindeswärmeschutz?
     
  7. BaUT

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    Wer sagt das?
    Bist du der Eigentümer oder der vom Eigentümer beauftragte Handwerker?
     
  8. BaUT

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    Nö!
     
  9. #9 klauswerner, 13.05.2024
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    ich bin als Handwerker beauftragt.
    Mein Kunde will aber möglichst die Minimalanforderungen erfüllen. Und wenn er unter die 10% fällt, weiß ich nicht welche Anforderungen gelten.
    Über 10% ist die GEG Anlage 7. Aber drunteer?
     
  10. BaUT

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    Also das dämmtechnische Leistungssoll sollte der Auftraggeber bestimmen und nicht der Maler!

    Für eine Beratung aus der Ferne wissen wir zu wenig von "deinem" Sanierungsobjekt.
    Eine Dämmung (innen oder außen) muss ordentlich geplant werden.
    Was für eine Raumnutzung ist vorgesehen?
    Was ist der Bestand (woraus sind Wände und Boden)?
    Sind die Wände erdberührte Kellerwände oder Bauteile im EG?
     
  11. SIL

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    Innen aussen ? Kellerboden wird dieser neu gemacht oder die Decke ? Wie kommen hier die % zusammen ?Perimeter ? ... Förderung? Und ......und ...und seit wann ist es Eigentum ?
     
  12. #12 Tikonteroga, 13.05.2024
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    Beziehen sich die 10 % in deinem Fall auf den Putz der Außenwand?

    Wenn du z. B. an einer Außenwand nur bis zu 10 % des Außenputzes erneuern sollst (siehe § 48 Satz 2 GEG in Verbindung mit Anlage 7 Nummer 1 Buchstabe b GEG), in dem du z. B. lose Stellen abschlägst und dann diese Stellen neu verputzt, dann zählt es nach meinem Verständnis als Instandsetzungsmaßnahme und du musst nicht dämmen, sondern einfach nur den Putz ausbessern. Da die 100 % für die Bauteilgruppe gelten, müssten 100 % die Gesamtfläche aller Außenwände (gegen Außenluft) des Gebäudes sein.
     
  13. SIL

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    Kommt keine Antwort,
    Glaskugel - keiner weiß dies hier.
    Nope , nur bedingt, den maßgeblich werden nur die relevanten Flächen angesetzt, und dies bedeutet eben nicht automatisch
    Es können auch durchaus mehr sein.
     
  14. #14 Tikonteroga, 13.05.2024
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