Ausführungszeichnungen und Statik

Diskutiere Ausführungszeichnungen und Statik im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Auch wenn es zu spt ist. Beim Architekten hätts die Pläne gegeben :) MfG

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  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2008
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    Auch wenn es zu spt ist.
    Beim Architekten hätts die Pläne gegeben :)

    MfG
     
  2. #22 DerSuchende, 27.10.2008
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    Vermutung?:
    Die "1:50" haben die Handwerker aus "1:100", nur für ihr Gewerk incl. Details für "nachunternehmer", gemacht.:think
    Die Statik ist System-copy.:e_smiley_brille02:
     
  3. #23 Thomas B, 27.10.2008
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    Ich verstehe es -ehrlich gesagt- immer weniger.

    Sie haben die 100stel Pläne. Wenn Ihnen also der Sinn nach dem Verkauf des geistigen Eigentums stünde, hätten Sie ja nun alle Möglichkeiten hierzu.

    Ich vermute auch mal, daß es gar keine vollständigen Ausführungspläne gibt!

    Das die Subbis welche haben (z.B. der Sanilöter) heißt nur, daß hier auszugsweise (Bsp. Saniläter: Badplanung in 1:50 o. 1:20) welche existieren.

    Warum wenden Sie scih nicht mal an den Rohbauer. Der müßte ja komplette Pläne haben. Kann natürlich sein, daß der diese nicht hergibt. Sie könnten ihn aber mal fragen, ob er denn überhaupt welche vom BT erhalten hat!

    Gruß

    Thomas
     
  4. #24 Bauwahn, 27.10.2008
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    Ich würde mal provokant die These aufstellen, dass Statik- und Detailpläne so etwas wie ein Teil der "Bedienungs- und Wartungsanleitung" sind, welche nach EU-Recht bei Verkäufen vorgeschrieben sind. Der Umbau eines Hauses ist ein normaler Anwendungsfall(in der üblichen Lebens- und Gebrauchsdauer des Produkts "Haus") und somit entsprechend in der Dokumentation zu brücksichtigen.
     
  5. Baumal

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    ... sehr provokant.

    eine bedienungs-/wartungsanleitung bei einer immobilie vorschreiben
    zu wollen.
     
  6. #26 Baufuchs, 27.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    nur Grundstücksverkauf, dann Anleitung zur Wartung und Pflege von Rasen und vorhandenem Pflanzenbestand? :)
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2008
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    Ne - genau beim Verbraucherrecht sind wir bei den Konstruktionsplänen des Autos/der Stereoanlage/der WaMa.

    Das ist wie mit dem EnEV-Nachweis -> "....dem Verbraucher zugänglich zu machen...." (oder so ähnlich).
    Auf gut Deutsch -> Verbraucher darf mal die Nase reinstecken, aber nicht ZU tief, sonst klemmt er sie sich beim Zuklappen.
     
  8. #28 Thomas B, 27.10.2008
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    ...womit dennoch einige Frage unbeantwortet bleiben:

    1. warum will der GU denn die Pläne nicht rausrücken (der Hinweis auf Copyright zieht ja nun wirklich nicht....jedes Buch hat ein Copyright, dennoch darf man das Buch mit nach Hause nehmen zum Lesen, obgleich man es natürlich kopieren könnte)?

    2. Gibt es überhaupt Werk- u. Detailpläne? Wahrscheinlich ist es dem GU schlichtweg unangenehm zuzugeben, daß es solche Pläne nicht gibt (Einzelgewerke mögen irgendwelche Regeldetails oder Badplanung bekommen haben).

    Nun, einen Anspruch hat der Käufer wohl nicht.

    Daher, wie Ralf: Beim Architekten häte es die Pläne selbstredend gegeben (der übrigens auch ein nicht unbeträchtliches Interesse am Schutz seines schöpferischen Eigentums hat...vielmehr sicher als jeder Standard-BT). Also: Pech gehabt und dami abfinden.

    Thomas
     
  9. #29 DerSuchende, 27.10.2008
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    Frag deine Leidensgenossen nach ihrer <> Problemlösung !
    (Oder hat nie Einer in 11 Jahren umgebaut?)
     
  10. #30 Lehmboden, 27.10.2008
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    Hinterher...

    ist man halt immer schlauer.

    Der Rohbauer ist übrigens selbst ein Bauunternehmer und wird dem Kollegen vermutlich nicht die Suppe spucken.

    Und was ein vom Architekten geplantes Häuslein angeht - ich glaube, das kost dann aber eben auch ein paar Euro mehr... Naja, die habe ich ja nun gewinnbringend gespart und kann sie dann hinterher in einen Statiker investieren, wenn ich mal was ändern will. Das hat sich so richtig gelohnt. ;-)

    Aber mal ehrlich - langsam wird es mir auch immer wahrscheinlicher, dass gar keine exakte Berechnung stattgefunden hat. Wobei ich nicht wusste, dass sowas überhaupt möglich ist.

    KÖNNEN WIR SO ÜBERHAUPT NOCH RUHIG SCHLAFEN ??? :-)

    Ich jedenfalls bleibe dabei: wenn man ein Haus kauft und einem die Möglichkeit versagt bleibt, dort Änderungen vorzunehmen, ist das für mich ein echtes Unding. Mein Pech / Blödheit / Naivität, dass ich es nicht vorher bemerkt habe.

    Und so lebe ich "glücklich und zufrieden" mit meinen 1:100-Plänen. Aber abfinden - nee, das werde ich mich damit wohl nie...

    Grüße

    L.
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2008
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    1) Architekt vs GÜ bei GLEICHER Bauqualität +- 0
    2) OHNE Berechnung kann ich mir nicht vorstellen. Ich hab schon echt heftige Nummern gesehen - selbst da gabs eine Rumpfststik. Die hat bloß keinen interessiert.
    3) Wenn das Bauamt keine Statik hat, müsste es eine Beschinigung des TWP haben, der damit erklärt, richtig gerechnet zu haben. Vielleicht mal bei dem nachfragen. Fragen kost (fast) nix.

    MfG
     
  12. #32 Baufuchs, 27.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eine Chance auf

    Erhalt der Statik würde dann gegeben sein, wenn das Bauvorhaben nicht im Freistellungsverfahren (§67 BauONW), sondern im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§68 BauONW) beantragt wurde.

    Beim Verfahren nach §68 ist der Bauherr verpflichtet, die Statik spätestens zum Baubeginn dem Bauamt vorzulegen. Ob nach §67 oder §68 verfahren wurde sagt Ihnen das Bauamt.
     
  13. lawyer

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    :mauer
    Noch mal zum Mitschreiben: Wenn Sie konkrete Umbaupläne haben, haben Sie nach dem Urteil des LG München einen Anspruch auf Herausgabe der Pläne.

    Da es hier zudem um die Auslegung des § 242 BGB geht, halte ich es gut für möglich, daß Ihnen ein Anspruch im Einzelfall auch ohne konkrete Umbauabsichten zugesprochen wird. Manchmal hilft ein aufgemotzter Anwaltsbrief. Mal beraten lassen!

    MFG
     
  14. #34 Lehmboden, 27.10.2008
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    Ich frage nach...

    Und was bitte ist ein TWP ??
     
  15. Julius

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    Tragwerkplaner, auch Statiker genannt.
     
  16. Baumal

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    @Lehmboden

    das würde mich nun aber auch sehr interessieren.
    sollte es bei ihnen so weit kommen, bitte auf dem laufenden halten...
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2008
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  18. #38 VolkerKugel (†), 27.10.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Vergesst es, liebe Leute ...

    ... vor nicht allzu langer Zeit wurde im Zuge der Evaluierung der Hessischen Bauordnung vom zuständigen Ministerium ein Zusatz vorgeschlagen, der den (bauordnungsrechtlichen) Bauherrn verpflichtet, bei Veräußerung des Gebäudes diese Unterlagen weiterzugeben.

    :mega_lol: Proteste über Proteste aus der Immobilienwirtschaft.

    Die Idee wurde - nach Konsultierung der Rechtsabteilung - sehr schnell wieder begraben :shades .

    Das kann nur funktionieren, wenn´s vorher vertraglich vereinbart (und vom BT entsprechend einkalkuliert ;) ) wurde.
     
  19. #39 Lehmboden, 28.10.2008
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    Nun stehe ich vor dem "Problem" derzeit keine konkreten Umbauabsichten zu haben, kann mich somit nicht unbedingt aufd as Urteil des LG München stützen. Sicher kann man den Par. 242 BGB anders auslegen, bloss - wer hilft mir bei Umsetzung meiner Interessen ? Freiwillig wird der BT sich darauf sicher nicht einlassen,womit nur dem Weg zum Anwalt bleibt. Und die Kosten, die da möglicherweise auf mich zukommen, werde ich mir nicht leisten können.


    Grüße

    L.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 28.10.2008
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    Was soll denn das ganze eigentlich???
    Struwelpeter-Syndrom: Meine Pläne will ich aber (auf den Boden stampf!).
    Doch die Suche nach dem Mangel?
    Man weiss ja nie (Schwiegeropa hatte auch zwei Waschmaschinen im Keller. Die eine könnt ja...)
    .....

    Wenn Ihnen die Pläne SO wichtig gewesen wären, hätten Sie das doch in den Vertrag schreiben können.

    Die 1/100 haben Sie. So what. Sicher ist es schön, wenn man irgendwann mal....
    Aber lebensnotwendig? Nein!
     
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