Terrasse (Balkon) Bodenbelag selber machen. Bitte um Hilfe

Diskutiere Terrasse (Balkon) Bodenbelag selber machen. Bitte um Hilfe im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Du interpretierst sie, ich gebe sie wieder - das ist der Unterschied. Redest von Obermurks und propagierst einen nicht Regel konformen Aufbau....

  1. #41 Kalle88, 28.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Du interpretierst sie, ich gebe sie wieder - das ist der Unterschied. Redest von Obermurks und propagierst einen nicht Regel konformen Aufbau. Genau deshalb reagiere ich so allergisch, weil es so typisch für Internetforen ist, wobei sich das hier im Forum ja in Grenzen hält. Wenn man schon Arbeiten anderer kritisiert dann mit Nachhaltigkeit und das hat bis jetzt hier nur Eric geschafft - der wichtige und nötige Punkte angesprochen hat. Auch wenn ich seine persönliche Meinung in Bezug auf FSK nicht teile.

    Werde dir mal über den Sinn und Zweck der Anschlusshöhe bewusst - dann brauchen wir auch nicht über Wasser führende Schichten fabulieren. Kannst du hier: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?13935-wasserf%FChrende-schicht Nachlesen. Meines Wissen gab es zwischen 2006 und heute keine Definitionsänderung. Vielleicht glaubst du einem öbuv SV im Dachdeckerhandwerk mehr als mir und wir können diese Diskussion abhaken und du erkennst, dass Du unrecht hast.
     
  2. #42 Kalle88, 28.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
  3. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker

    Deine Interpretation der Flachdachregel ist schlicht und ergreifend falsch
     
  4. #44 wasweissich, 28.06.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eine hausverwaltung , welche hier im namen der WEG den auftrag erteilt hat ist kein "ichbinlaie".

    da ist der DD , meiner meinung nach , nicht in der pflicht einen auftrag zu hinterfragen/korrigieren .

    und die hausgemeischaft wird sich bedanken , wenn wegen der dämmung einer decke das halbe haus abgerissen und wieder aufgebaut werden muss , damit die anschlusshöhen passen und der loggia/balkoninhaber einen einigermassen haltbaren (und völlig widersinnigen ) fliesenbelag bekommt .
     
  5. #45 Kalle88, 28.06.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Ich denke Eric ging es darum, dass die Nutzbarkeit auch nach der Sanierung gegeben sein muss. In der Regel führt eine Dämmung und damit Verlust von Anschlusshöhen zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit. Das hätte der DD entsprechend anmerken müssen und zwar schriftlich - die gute alte Bedenkenanzeige.

    Wenn der DD nicht auf ein LV reagiert sondern sein eigenes erstellt, dann übernimmt er damit die Planleistung und steht dazu eben auch in der Haftung. In sofern ist es halt dumm, dass immer noch die gängige Praxis im Handwerk das kostenlose Angebot/Kostenvoranschlag ist. Wir leisten theoretisch und praktisch mehr als wir am Ende bezahlt bekommen - was ziemlich dämlich ist aber leider auch gängige Praxis. Was das Einführen anderer Modalitäten natürlich nicht unerheblich erschwert.
     
  6. #46 wasweissich, 28.06.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wäre bei einer haus/immobilienverwaltung unklug/unnötig . die sind in einem solchen fall schon noch die profis , und die ich kenne , die haben durchaus ein manchmal ausreichendes halbwissen .
     
  7. #47 Gast036816, 28.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in der rechtssprechung ist immer mehr erkennbar, dass der auftraggeber als laie immer mehr als schützenswert angesehen wird. der handwerker ist der dumme, wenn der auftraggeber als sparbrötchen sich den planer nicht leistet, am ende wird der geiz deswegen auch noch als schützenswert angesehen. ob das gut ist - wird die zeit zeigen. rechtsauffassungen ändern sich von zeit zu zeit.
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Der Verwalter kann ja auch ein Miteigentünmer der WEG sein.
    Ob solch ein Laie dadurch rechtlich automatisch die Schutzbedürftigkeit verliert...?
     
  9. #49 wasweissich, 28.06.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ob es so ist , wwi ... eher nein .

    das ist so eine sache , mit der schutzbedürftigkeit ..... vor der schlussrechnung wissen sie alles , vor allem besser , und danach kriegt man richtig mitleid , wie unbedarft und schutzlos .....:mauer
     
  10. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ich meinte selbstverständlich die rechtliche, nicht die faktische.
     
  11. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Die Verpflichtung, Bedenken nach § 4 Abs.3 VOB/B direkt oder analog ( beim BGB-Vertrag ) anzumelden, hängt nicht davon ab, welche Titel, beruflichen Vorkenntnisse, Tätigkeitsgebiete der AG hat. Sie bemißt sich alleine danach, ob sich aus fachlicher Hinsicht ein Anlaß zu Bedenken ergibt. Demzufolge besteht sie auch gegenüber der Planung eines Architekten und bei einem Architekten dürften mehr Fachkenntnisse zu erwarten sein als bei einer WEG-Verwalterin.

    Es ist ( leider ) so, dass die Bauherren - wie Kalle das richtig ausführt - mitunter die ausführenden Handwerker als Planer mißbrauchen, sei es aus Unkenntnis oder um Geld einzusparen. Läßt sich der Handwerker hierauf nicht ein, bekommt er den Auftrag nicht. Läßt er sich als Planer mißbrauchen, kann er nicht sicher sein, auch den Auftrag zu erhalten. Sein LV wird kopiert und an Konkurrenten versandt.

    Bei schwierigen Aufgaben ( wozu alles gehört, was mit Abdichtungen zu tun hat), sollte vom Handwerker die Planung daher allenfalls dann mitübernommen werden, wenn die Planung vorher bepreist wird und der Bauherr unterschreibt, dass er dem Handwerker die Planungstätigkeit vergütet, wenn diesem der Auftrag nicht erteilt wird. Dann werden zumindest die " Sparfritzen " schon mal ausgeschieden.

    Bei einem " mehrstufigen Aufbau " geht´s häufig schief, wenn der Handwerker sich für die nachfolgenden Gewerke nicht interessiert, d.h. nur sein Gewerk ( " wie mmer " ) sieht und die nachfolgenden Gewerke nicht erfragt und bei seinem ( Vor- ) Gewerk berücksichtigt. So war es wohl auch hier: Der Dachdecker hat die Dämmung und die Abdichtung ausgeführt, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie und mit welchem Belag es danach weitergehen soll. Der TE war nach seinen Angaben mehrere Wochen auf Montage und ist vorher nicht befragt worden, welchen Belag er in Eigenleistung aufbringen will ( weder von dem DDM noch vom Verwalter ). Den Verwalter hat´s offenbar nicht interessiert, weil die Anbringung des Belags lt. Angabe des TE Aufgabe der Wohnungseigentümer ist. Es war also eine Baustelle nach dem Motto: Alles geht und wenn es nicht so sein sollte, dann muß der einzelne Wohnungseigentümer zusehen, wie er klarkommt.

    Der offensichtlich überforderte Verwalter kann von Glück reden, dass die Leistungen des DDM eh erneuert werden müssen.

    Warum der Verwalter nicht darauf gedrungen hat, dass von der WEG ein Planer hinzugezogen wird, bleibt unverständlich.

    Es fehlte der " Gesamtbauleiter ", der die Gewerke Fenster, Dämmung, Abdichtung und Belag aufeinander abgestimmt hat und demzufolge mußte und ist es auch schief gegangen. Alle bisherigen Handwerker haben ohne Rücksicht auf das Ganze vor sich hingewurstelt. Bei den Fenstern, die keine ausreichend hohe Türschwelle haben, dürften der Fensterbauer und der Verwalter ( Übernahmeverschulden ) für den vorhandenen Murks haften, wenn der Bodenaufbau nicht zu optimieren ist. Den Verwalter würde ich auffordern, an die Baustelle zu kommen und sich dazu zu erklären, wie unter Einhaltung der aRdt weitergebaut werden soll. Der TE benötigt dafür einen Fachmann, der dem Verwalter die richtigen Fragen stellt.
     
Thema:

Terrasse (Balkon) Bodenbelag selber machen. Bitte um Hilfe

Die Seite wird geladen...

Terrasse (Balkon) Bodenbelag selber machen. Bitte um Hilfe - Ähnliche Themen

  1. Bewehrung Terrasse / Balkon beschädigt, ausgeplatzt, Frostschäden

    Bewehrung Terrasse / Balkon beschädigt, ausgeplatzt, Frostschäden: Hallo, beim Erneuern des Terrassenbelags ist aufgefallen, dass die darunterliegende Betonplatte beschädigt ist. Vereinzelt gibt es Abplatzungen...
  2. Erfahrung mit Granulatfliesen auf Balkon / Terrasse gemacht?

    Erfahrung mit Granulatfliesen auf Balkon / Terrasse gemacht?: Hallo. Ich lasse mir gerade Angebote für den Ausbau des Balkons (aktuell nur Betonplatte) machen. Unter anderem ist eines von Firma X dabei, die...
  3. Balkon/Terrasse Baukastensystem

    Balkon/Terrasse Baukastensystem: Hallo zusammen, ich bin gerade an der Planung unseres Zugangs vom neuen Anbau in den Garten. Wir möchten ein freitragendes Podest incl. 4...
  4. Dachgeschossausbau mit Balkonen/Terrassen Fußbodenstärke erforderliche Einbauhöhen

    Dachgeschossausbau mit Balkonen/Terrassen Fußbodenstärke erforderliche Einbauhöhen: Reichen 2,75 m Einbauhöhe ab OK Holzbalkendecke bis UK Dachbalken für 1. Fußbodenaufbau (20cm)innen (da ist aber unabhängig von der obigen Frage)...
  5. Balkon (Stahlkonstruktion) wasserdicht bekommen

    Balkon (Stahlkonstruktion) wasserdicht bekommen: Hallo! Wir bekommen einen Balkon, der auf 3 Säulen (Stahlkonstruktion) auf die darunterliegende Terrasse "gestellt" werden soll. Später soll der...