Gartengrundstück+Haus als Sicherheit

Diskutiere Gartengrundstück+Haus als Sicherheit im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich will demnächst mit meiner Frau den Kauf eines EFH angehen und als Sicherheit wollen wir das Gartengrundstück+Haus meiner Eltern...

  1. #1 nexibaby, 21.08.2006
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    Hallo,

    ich will demnächst mit meiner Frau den Kauf eines EFH angehen und als Sicherheit wollen wir das Gartengrundstück+Haus meiner Eltern angeben. Meine Eltern spielen jedoch mit dem Gedanken, das Grundstück+Haus demnächst zu verkaufen. Sind Sie aber dann verpflichtet, dass Haus solange zu halten, wie unser Kredit läuft?

    Vorab vielen Dank
    nexibaby
     
  2. #2 Opel200, 21.08.2006
    Opel200

    Opel200 Gast

    Nein,
    fragt sich nur ob und zu welchem Preis sie das mit der Grundschuld belastete Grundstück noch losbekommen. Wenn Ihr Kredit platzt, dann wird die Gläubigerbank in das Grundstück, welches ehemals Ihren Eltern gehörte, vollstrecken. Das wird den neuen Käufer natürlich abschrecken. Wahrscheinlich wird ein potenzieller Käufer deshalb von Ihren Eltern eine sog. Lastenfreistellung verlangen, d.h. die Grundschuld soll gelöscht werden.
    Dem wird ihre Banke wiederum nur zustimmen, wenn Sie eine andere Sicherheit bieten können oder die Restschuld sofort begleichen.
     
  3. #3 nexibaby, 21.08.2006
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    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.
    Evtl kannst Du oder auch jemand anderes mir weiterhelfen: Ich hatte dieses jahr eine Kreditanfrage für 70.000 gehabt, wäre mir auch bewilligt worden - nur wollte ich noch etwas warten. Nun stocke ich mein EK von 45.000 auf 55.000 auf und will demzufolge auch einen höheren Kredit - maximal 90.000 Euro. Bei einem Verdienst von 1.300 Netto (Angestellter, unbefristet, Berufsstarter) sollte das doch möglich sein, oder?

    Ich will nur mal eure Meinung wissen. Ich weiß, dass das knapp kalkuliert ist. Nur warum weiter warten...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2006
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    Versteht ich nicht. Wenn EK steigt, müsste Kredit doch sinken, oder nicht???
    ****
    Aber egal. Weder für 145.000 € noch für 115.000 € wird sich was brauchbares finden, selbst wenn das Grundstück vorhanden sein sollte.
    MfG
     
  5. #5 nexibaby, 21.08.2006
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    Hallo,

    doch, es sollte. Regionale Anbieter oder beispielsweise T&C bieten bereits für 110.000 Euro Brauchbares an. Mir ging es aber um die Finanzierbarkeit. Kannst Du mir sagen, ob die Banken bei meinen Vorstellungen auch eine Sicherheit haben wollen - mal abgesehen von der zu bauenden Immobilie.

    "Demzufolge" war auch nicht so gemeint. Ich habe jetzt aber einen anderen Finanzierungsbedarf.
     
  6. #6 wiederKaiser, 21.08.2006
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    Normalerweise kann man ein mit einem Kredit belastedes Grundstück nicht verkaufen. Bis auf Ausnahmen muß das Grundstück beim Verkauf Lastenfrei sein.

    Wenn Die Sicherheit wegfällt platzt der Kredit und muß dann auf einen Schlag + Zinsverlustentschädigung zurückgezaht werden.

    Also besser das zu kaufende EFH als Sicherheit angeben.

    Gruß wiederKasier
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Man kann auch ein belastetes Grundstück verkaufen. Dann wird die Belastung abgezogen und entsprechend weniger gezahlt.
     
  8. #8 Alfred Witzgall, 21.08.2006
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    Nicht zu kompliziert machen

    Nein sind Sie nicht. Einfach mit dem Kreditgeber Sachverhalt erörtern, entsprechende Vereinbarungen treffen, mit in den Kreditvertrag aufnehmen, sich daran halten und fertig.
     
  9. #9 nexibaby, 21.08.2006
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    Hallo,

    vielen Dank für die vielen Antworten.
    Ich habe nochmal mit einem potentiellen Kreditvermittler gesprochen. Folgender Wortlaut:

    Sehr geehrter Herr ***,

    für die Berechnung von Konditionen sind neben den Angaben zum Darlehenwunsch und der Person
    auch die zum Beleihungsobjekt notwendig. Jede unserer Partnerbanken hat bzgl. des Objektes
    bestimmte Anforderungen und auch Ausschlußkriterien.

    Die Absicherung des Darlehens erfolgt ausschließlich über das Objekt. Zusatzsicherheiten sind
    nicht notwendig und von den Banken auch nicht gewünscht.

    Ich freue mich wieder von Ihnen zu hören und verbleibe
     
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