VSG bei Terrassentüren?

Diskutiere VSG bei Terrassentüren? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, ich arbeite in einem Planungsbüro und wurde gestern mit folgendem Problem konfrontiert und hoffe, daß mir vielleicht hier jemand...

  1. #1 Eric D., 10.05.2006
    Eric D.

    Eric D. Gast

    Hallo Leute,
    ich arbeite in einem Planungsbüro und wurde gestern mit folgendem Problem konfrontiert und hoffe, daß mir vielleicht hier jemand weiterhelfen kann.

    Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Altenheim mit betreutem Wohnen im Erdgeschoss; wir fertigen die Werkplanung; keine Bauleitungsaufgabe. Die Wohnungen im EG haben eine Terrasse und sind ebenerdig. Natürlich geht es barrierefrei durch eine Terrassentür nach draußen.

    Jetzt ruft mich gestern abend der GU an und meinte irgendjemand (wohl der für den Auftrag vorgesehene Fensterbauer) hätte ihm gesagt, daß die Verglasung der Terrassentüren aus VSG hergestellt werden müssten. Ebenso würde es sich mit den Balkontüren in den beiden Obergeschossen verhalten.

    Wir haben gestern die uns vorliegenden Vorschriften konsultiert, meinem Chef (schon einige dieser Dinger gebaut) und einen befreundeten Fensterbauer konsultiert. Fehlanzeige. Keiner weiß etwas davon.

    Kennt einer von Euch eine entsprechende Vorschrift, Grundlage für eine solche (angebliche) Anforderung?

    Für Auskünfte wäre ich dankbar.

    Gruß Eric
     
  2. #2 Olaf (†), 10.05.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Interessante Auffassung,

    würde ich auf Anhieb nicht mittragen.
    Bevor wir hier alle weiter im Nebel stochern, was gemeint ist, wäre es nicht einfacher, mal nachzufragen, auf welcher Grundlage (DIN, Vorschrift) diese Aussage getroffen wurde? Dürfte schneller gehen, wenn man sich dazu positionieren kann.
     
  3. #3 Eric D., 10.05.2006
    Eric D.

    Eric D. Gast

    Hallo,

    danke schon mal für die eine Antwort.

    Wir haben dem GU unsere Auffassung mitgeilt und haben nicht vor uns tiefer in die Bauleitung und Vergabe reinzumengen als erforderlich, da nicht Vertragsbestandteil.

    Da wir nur mit dem GU (weil unser AG und Vertragspartner) sprechen war hier leider nichts zu erfahren, da ihm ebenfalls hierzu keine Angaben gemacht wurden, er also auch leicht auf dem Schlauch steht.

    Wenn sein Sub also keine Grundlage benennen kann bleiben wir bei unserer Ansicht.

    Gruß Eric
     
  4. #4 Olaf (†), 10.05.2006
    Olaf (†)

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    Weniger ist ...

    manchmal mehr.
    Ich würds ganz einfach machen und dazuschreiben: Entsprechend unseres Gesprächs v. .... und den dabei von Ihnen gemachten Angaben wird bla bla bla ausgeführt.
    Dem Kunden sein Himmelreich - Dat Problem dürfte der GU haben, wenn er sich nicht wehrt, von wegen Angebotspreis.
     
  5. sepp

    sepp

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    da es sich wohl nicht um absturzsicherung handelt, gehts wohl um einbruchsschutz. prüft doch mal welche WK klasse beauftragt wurde.
    ansonsten ist mir solch eine vorschrift für altenheime etc. nicht bekannt.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nix Einbruch...

    nix Absturz.
    Es geht dem Fenschtler wohl um die "Eiszapfen" von Float, falls da mal jemand beim Rolli/Rolator Gas und Bremse verwechselt und in die Scheibe rauscht.
    Ich erinnere dunkel, daß es im KiTa-Bereich irgendeine Vorschrift gab, daß Verglasung, die unterhalb normaler Brüstungshöhe lag, in VSG auszuführen war.
    Das war aber nicht LBO/DIN, sondern stammte aus den GUV-Vorschriften - wenn mich mein schwaches Gedächtnis nicht trügt.
    Das es solche auch im Heim-/Pflegebereich gibt, ist mir nicht geläufig.
    Hier mal den UVV-Träger mal ansprechen.
    Mfg
     
  7. sepp

    sepp

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    DIN EN 12600 regelt die verkehrssicherheit der verglasung. (hab ich nicht)
    GUV gibt vorschriften zur verwendung bei schulen und kindergärten.
    der rest sind empfehlungen.

    habt ihr noch mehr bodentiefe fenster, die frei zugänglich sind?

    http://regelwerk.unfallkassen.de/
     
  8. #8 Eric D., 10.05.2006
    Eric D.

    Eric D. Gast

    Hallo Leute,

    danke für die zahlreichen Antworten und Anregungen.

    Ein paar Antworten zu zwischendrin gestellten Fragen vorab:
    besondere Anforderungen an den Einbruchsschutz haben wir gemäß Baubeschreibung keine. Gesondert vereinbart wurde auch später nichts.

    Wir haben eigentlich haufenweise bodentiefe Fenster, die sind allerdings mit feststehenden Seitenelementen in VSG vorgesehen, und die anderen Verglasungen sind unterhalb einer Brüstungshöhe von 1.00m in VSG geplant.

    Habe nun noch die ASR 10/5 rausgekramt. Hier könnte ich tatsächlich eine derartige Anforderung herauslesen:

    "2.1 Lichtdurchlässige Türflächen - ausgenommen Türfüllungen im oberen 1/3 von Türen und nach Nr.3 abgeschirmte Türfüllungen- müssen bruchsicher sein."
    Das sich zwei Balkontüren in Fluren befinden könnte dieses hier zutreffen.

    Gruß Eric
     
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