Estrich so fachgerecht verlegt?

Diskutiere Estrich so fachgerecht verlegt? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; In meinem EFH ist seit einer Woche der Estrich eingebracht. Durch einen Bekannten bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, das anscheinend der...

  1. OWLer

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    In meinem EFH ist seit einer Woche der Estrich eingebracht. Durch einen Bekannten bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, das anscheinend der Estrich nicht DIN gerecht eingebracht worden ist. Im Estrich ( Zementestrich) ist einen Warmwasser Fussbodenheizung (17 mm x 2mm) verlegt. Überdeckung ca.33 mm. Welche Nachteile ergeben sich durch diesen Estrich für mich?
     
  2. #2 Jürgen Jung, 07.10.2006
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    schau mal
     
  3. OWLer

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    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müssen die Rohre der Fussbodenheizung min. 45 mm überdeckt sein. Oder? Bei mir sind es ja nur ca. 33 mm. Was für Folgen können eintreten? Wie ist sowas zu sanieren?
     
  4. #4 Jürgen Jung, 07.10.2006
    Jürgen Jung

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    dann ist bei Dir die Bauart A ausgeführt, das kann ich auf dem Foto nicht erkennen
     
  5. Berni

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    Tach OWLer,

    45mm ist die Mindestestrichstärke über Rohr, um die Belastungen im Wohnungsbau aufnehmen zu können. Jedenfalls bei einem CT-F4, und nach mehr sieht Dein Estrich auf keinen Fall aus.

    Die Frage der Sanierung richtet sich nach der Bauhöhe, ob an Anschlüssen noch genügend aufgebracht werden kann.
    Warum hat der Estrichleger so dünn eingebaut?
    Dämmung zu hoch eingebaut?
    War kein verbindlicher Meterstrich in der Etage?
    Wer hat den Estrichaufbau geplant?
    Was war vereinbart?
     
  6. OWLer

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    Erstmal Danke für Eure Antworten. Der Estrich hat den Aufbau von Typ A. Im Anhang ist noch mal ein Bild vom komletten Estrichaufbau incl. Dämmung. Ein Verbindlicher Meterstrich ist soweit mir bekannt nur in der Leibung der Haustür vom Bauleiter angebracht. Der Estrich ist vom GÜ geplant und in Autrag gegeben worden.
     
  7. Berni

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    Ja dann :respekt .

    Nightwatch sein Word-Dokument ausdrucken und Estrich beim GÜ reklamieren.
    Schaun mer mal.:D
     
  8. OWLer

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    Könntest du bitte deine Aussage etwas präziser gestallten? Mein GÜ will das ganze noch nicht so richtig wahr haben und ich brauche mehr Argumente. Wenn alle Stricke reissen werde ich mir wohl einen Sachverständigen ins Boot holen um meine Position weiter zu stärken. Nur das währe dann das letzte Druckmittel.
     
  9. Quelle

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    für den unterschied 35 zu 45 mm einen SV?
     
  10. Berni

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    Du brauchst nicht mehr Argumente.
    Der Estrich entspricht nicht den anerkannten Regen der Technik, seine Gebrauchstauglichkeit ist mehr als in Frage gestellt.
    Wenn er Dir mit einer anderen Festigkeitsklasse kommt, fordere den GÜ auf, den Nachweis auf Tragfähigkeit und Durchbiegung bei keramischen Belägen vorzulegen.
    Da wünsch ich ihm viel Spass bei dem Estrich auf Deinen Fotos.:bounce:
     
  11. OWLer

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    Danke Berni

    Was für Möglichkeiten gibt es denn jetzt zur Sanierung? Kann man zusätzliches Material auftragen? Platz noch oben währe noch da die Türen im Rohmass bei 2,03 m sind. Oder ist es besser den Estrich komplett zu entfernen und neu zu machen?
     
  12. #12 stefanSmi, 07.10.2006
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    mit gefährlichem Halbwissen
    hi,

    nur mal interesshalber: was ist unter diesem Raum ? Bopla, unbeh. Keller ?
    Ich frage nur weil mir (Laie) das nach 9cm Styropor aussieht. Mal abgesehen davon das ich an deiner Stelle mal ne FachmannMeinung bzgl Setzungen einholen würde, könnte es ggf. mal interessant sein in deine Wärmetehnische Berechnung zu schaun wenn unter dem Raum z.B. Bopla ist.

    Gruß Stefan
     
  13. OWLer

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    Unter dem Raum ist der HWR. Durch den Ausschnitt für die Badewanne/ Duschtasse sind die Fotos entstanden.
     
  14. Quelle

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    das ist dachgeschoss, oder?
     
  15. OWLer

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    Da sich mein GÜ sich nicht so richtig dem Problem annehmen will bzw. mit Ergebnissen hinterm Berg bleibt, bin ich heute selber tätig geworden.

    Die mit Styropor gefüllten Dehnungsfügen habe ich vorsichtig mit einem Zollstock geöffnet und bin auf die Suche denn Rohren der Fussbodenheizung gegengen. Die Rohre die ich gefunden habe, liegen alle zwischen 35 mm und 40 mm unter der Oberkante Estrich. Wobei im EG die Rohre eher zu 40mm tendieren und im OG eher zu 35mm. Die DIN Norm sagt ja eindeutig min. 45mm Überdeckung.

    Sind Toleranzen zu akzeptieren und wenn ja wie groß dürfen diese sein?

    Weiter habe ich versucht in den Türlaibungen die Aufbaustärke zu messen. Fast durchgehend bin ich auf einen Aufbau von 120 mm gestossen. Bei einer Isolierung von 80 mm bleiben für den Estrich noch 40 mm incl. Rohre der Fussbodenheizung.
     
  16. Rene'

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    Hi!

    Wenn in der DIN eine Mindesüberdeckung von 45mm angegeben ist dann liegt die Toleranz im + Bereich.

    Bei "Mindest-Überdeckung" wird es dann wohl keine - Toleranz geben. ;)

    Gruß Rene'
     
  17. Berni

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    Tach OWLer,

    die Angaben zu den Mindestdicken in der 18560-2 sind Nenndicken.

    Nenndicken dürfen bei Einzelmessungen um max. 5mm unterschritten werden.
    Aber:
    Bei einer Prüfung der Nenndicke müssen mehrere Messungen vorgenommen werden. Wieviele, liegt im Ermessen des Gutachters, da gibt es nur Richtwerte.
    Aus allen Messungen ist ein Mittelwert zu ermitteln. Dieser muß wieder die Nenndicke ergeben.

    Die 45mm Rohrüberdeckung gelten für einen CT-F4.
     
  18. OWLer

    OWLer

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    So die Schlacht ist gewonnen. Der Estrich kommt raus. Leider kommt dadurch unser Zeitplan um ca. 3-4 Wochen durcheinander.
     
  19. OWLer

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    Die Sache geht weiter. Der Estrichbauer hat heute endlich sein Wunderwerk vollendet. Nur hat er dummerweise vergesse in der Verbindung zwischen Küche und Esszimmer ( Wandscheibe) die Dehnungsfuge einzubauen. Diese war von mir raklamiert worden, weil diese nicht bis auf den Rolljet ausgebildet gewesen ist. Im Badezimmer hat er mir jetzt einen Estrich aufgetragen, der etwas über 8 cm aufgetragen worden ist. Meiner Meinung nach viel zu dick sprich die eh schon träge Fussbodenheizung wird durch noch mehr Masse noch träger.
     
  20. Berni

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    Tach OWLer,

    da hat sich dieser Schelm von Estrichleger wohl gedacht, bevor du die Fuge wieder nicht richtig machst, machste lieber keine.:biggthumpup:
    Ob da nun unbedingt eine Bewegungsfuge ausgebildet werden muß, ist abhängig von der Geometrie der Flächen, der Flächengröße, und Anordnung der Heizkreise.
    Wenn der Bauleiter des GÜ hier eine angeordnet hat, und diese auch konstruktiv erforderlich ist, muß er das fehlen beim Estrichleger bemängeln.

    8cm Estrichstärke bei Fußbodenheizung ist auch nichts ungewöhnliches.
    Es geht dadurch ja keine Energie verloren.
    Wer eine Direktheizung haben will, muß sich von vornherein für ein anderes Heizsystem entscheiden.
    Sicherlich hätte man hier 1cm mehr Dämmung legen müssen, aber davon würde ich keinen Herman machen.
    Es kennt hier auch keiner den Vertrag zwischen Dir und Deinem GÜ, auch nicht den Vertrag zwischen GÜ und Estrichleger. Und hier ist der Heizungsbauer wahrscheinlich auch noch beteidigt.

    Hatte der Bauleiter Urlaub?
     
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