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Spezialthema: Wind- und Luftdicht Qualitätssicherung durch Blower-Door-Test
Schäden durch Konvektion

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Alt 08.12.2009, 19:56   #1
HausImGruenen
Beruf: Lehrer
 
Registriert seit: 04.2008
Ort: NRW
eigene Artikel: 0
Abkleben Kondensatöffnungen Alu-Fenster

Nach einer kontroversen Diskussion mit Fensterbauer und Architekt frage ich nochmals hier nach:

Ist es beim Blower-Door-Test erlaubt, die außen liegenden Kondensatöffnungen von Holz-Alu-Fenstern abzukleben?

Hintergrund der Frage ist der, dass die größte Leckage unseres Hauses mit Abstand die Fenster darstellen (n50-Wert insgesamt bei 0,6), und dort die Luft insbesondere durch die Kondensatöffnungen entweicht, was beim Überdrucktest sehr gut zu sehen war.

Der Fensterbauer sieht kein Problem, da wir einerseits einen recht ordentlichen n50-Wert von 0,6 erreicht haben und andererseits die Kondensatöffnungen während des Tests ja auch noch abgeklebt werden könnten, um das Ergebnis zu verbessern. Der Architekt meint, dass dieses Abkleben nicht zugelassen sei und dass die Fenster im eingebauten Zustand insgesamt zu undicht seien. Er möchte nun zwei ausgesuchte Fenster genauer testen, um die Einhaltung der zulässigen Werte (nach Prüfzeugnis der Fenster) zu überprüfen. In diesem Fall besteht der Fensterbauer auf dem Abkleben der Kondensatöffnungen.

Wie ist es nun: Abkleben gestattet für einen Blower-Door-Test oder nicht? Gibt es da einen Hinweis in einer Norm oder Ähnliches?
HausImGruenen ist offline  
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Alt 08.12.2009, 21:13   #2
Olaf
Bauexpertenforum
Beruf: Fensterbauer
 
Benutzerbild von Olaf
 
Registriert seit: 04.2005
Ort: Dresden
eigene Artikel: 0
So so,

der Archi meint also.
Prüfzeugnis? Welches Prüfzeugnis?
Grundlage der Dichtheit der Fenster ist die DIN 12208 (http://www.fresand.de/_lib/util/stream.php?fid=60&t=dw) und gefordert ist die Klasse 2 und wenn da nix anderes bestellt und zugesichert ist, ist das nicht üppig.
Ich hoffe Dein Archi weiß was er tut - bei ordentlichen Überdruck kanns sogar mit Klasse 4 pfeifen.
Und nein, da wird nix abgeklebt
__________________
*Tu was Du kannst, zeig was du drauf hast - aber nimm dich selbst nicht so ernst*
Olaf ist offline  
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Alt 09.12.2009, 05:15   #3
KPS.EF
Beruf: Mathematiker
 
Registriert seit: 09.2006
Ort: Erfurt
eigene Artikel: 0
Welcher Mangel wird denn vermutet? Wird die Luftdurchlässigkeit durch die Bauelemente selbst verursacht oder gegebenenfalls durch deren nicht fachgerechte Montage?

Wie soll dann der Prüfaubau für diese Fester-Dichtheitsprüfung erfolgen?

Eine Differenzdruckprüfung nach DIN 13829 allein wird dabei nicht in jedem Fall gesicherten Ergebnisse liefern können.

Der Aufwand für eine Überprüfung nach dem Messprinzip in Anlehnung an die Prüfnorm EN 1026 (Luftdurchlässigkeit Fenster und Türen) erscheint in dem vorliegenden Fall wohl kaum angemessen ...

Dazu müsste auf das zu untersuchende Fenster eine Folie mit Lochblende aufgebracht werden.
Die im Haus eingebaute BlowerDoor könnte genutzt werden, um eine Druckdifferenz zu erzeugen, die sich in den Hohlraum zwischen Fenster und Folie fortsetzt.

Der Volumenstrom, der durch die Fensterfugen eindringt, müsste mit Hilfe der Lochblende (mit definierter Öffnung) und der Druckdifferenz vor und nach der Blende ermittelt werden.

Um die Durchlässigkeit der Fugen beurteilen zu können, wäre zusätzlich die zugehörige Druckdifferenz an dem jeweiligen Fenster zu messen...

Ein solcher Prüfaufbau verursacht Zusatzkosten. Wer trägt die?

Vor einer solchen Aktion sollte zumindest erst einmal abgeklärt sein, welches "Bausoll" der Fensterbauer eigentlich schuldete !
KPS.EF ist offline  
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Alt 09.12.2009, 06:38   #4
HausImGruenen
Beruf: Lehrer
 
Registriert seit: 04.2008
Ort: NRW
eigene Artikel: 0
Danke für die ersten Antworten.

Zugesichert und bestellt waren (vom PHI zertifizierte) Passivhausfenster einer bestimmten Marke und eines bestimmten Typs, Gesamtgebäude muss n50-Wert von 0,6 aufweisen, der auch vorliegt. Fenster haben ein weiteres Prüfzeugnis über Luftdichtheit, das hat der Hersteller zugeschickt, danach haben die Fenster Klasse 4.

Kosten für Prüfaufbau für zwei ausgesuchte Fenster trägt der Fensterbauer. Dabei soll festgestellt werden, ob die uns gelieferten Fenster auch im eingebauten Zustand noch Klasse 4 erfüllen. Das Haus ist nämlich an allen anderen Stellen dicht, die einzige wesentliche Undichtheit sind die Fenster.

Die Frage ist nun, ob bei diesem Test die Kondensatöffnungen abgeklebt werden dürfen, wie der Fensterbauer fordert. Euren Antworten entnehme ich, dass die nicht abgeklebt werden dürfen.
HausImGruenen ist offline  
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Alt 09.12.2009, 07:43   #5
KPS.EF
Beruf: Mathematiker
 
Registriert seit: 09.2006
Ort: Erfurt
eigene Artikel: 0
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Zitat von HausImGruenen Beitrag anzeigen
Euren Antworten entnehme ich, dass die nicht abgeklebt werden dürfen.
korrekt !
KPS.EF ist offline  
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