Enev 2009, § 5

Diskutiere Enev 2009, § 5 im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Forumsmitglieder, im neu formulierten § 5 den ENEV 2009 heißt es: Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien...

  1. #1 GutenMorgenMann, 09.12.2009
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    Liebe Forumsmitglieder,

    im neu formulierten § 5 den ENEV 2009 heißt es:
    Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er
    1. im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und
    2. vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist
    wird.
    Es darf höchstens die Strommenge nach Satz 1 angerechnet werden, die dem
    berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht.

    Jetzt stellt sich mir die Frage (bzw. meinem Bauherren), ob eine Photovoltaikanlage, die ins ausschließlich Stromnetz einspeist, diese Forderungen erfüllt (insofern diese ausreichend ausgelegt ist). Der Strom wird zwar auf dem Gebäude erzeugt jedoch nicht DIREKT dort verbraucht. Allerdings "holt" sich der Nutzer im Winter, wenn der Ertrag der Anlage schlechter ist, das Stromdefizit zurück. Bei einer entsprechend ausgelegten PV-Anlage sollte der Jahresstromverbrauch ca. der Stromproduktion entsprechen.
    Damit wären die Forderungen aus meiner Sicht eigentlich erfüllt, oder?

    Wie würden Sie diesen Sachverhalt interpretieren?

    Vielen Dank für Ihre Kommentare
    Holger Schunk
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Das und ist doch eigentlich eindeutig, oder?

    Genau um den nicht möglichen Zeitversatz gehts ja.
    Leider ist eine Stromspeicherung noch nicht sinnvoll und effizient möglich.

    Also holt er sich im Winter eben nicht "seinen" Strom wieder, sondern Kraftwerksstrom, der im Zweifel mit CO² Ausstoß hergestellt wurde. Ergo kein Bonus.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Sehe ich auch so. Nur der selbst erzeugte UND verbrauchte Strom ist anrechenbar. Der in´s Netz eingespeiste Überschuss nicht.

    Ich frage mich aber, warum dann dieser Nachsatz aufgeführt wird.

    :confused:

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2009
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    Ganz einfach.
    Wer sich so eine richtige Monsteranlage aufs Dach setzt, erzeugt ggf mehr Strom als in der EnEV als Hilfsenergie ausgewiesen wird.
    Wäre dies Limit nicht vorgesehen, könnte jemand auf die Idee kommen, mit dem Stromertrag die Dämmung gesund zu rechnen.
    :o
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Leuchtet mir ein.

    Mein Gedankengang war, dass bei Eigenverbrauch sowieso niemals mehr angesetzt werden kann als eben selbst verbraucht wird.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 planfix, 09.12.2009
    planfix

    planfix Gast

    ...ich bin da auch schon drüber gestolpert.

    Ich habe mit Jura- Haus 1 (gerade PV fertig gestellt) den Fall, dass an sich, mit der PV aufm Dach mehr Strom erzeugt, als man im Haus inkl. WP mit Heizung und WW- Bereitung verbrauchen wird.
    Sicherlich wird der Strom hauptsächlich im Sommer erzeugt, aber auch der Winter hat Sonnenstunden und im Sommer gibts die WW Bereitung.
    Gut, das Haus ist hervorragend gedämmt, dann sollten ja rein theoretisch die Kriterien erfüllt sein.

    Mit etwas Finetunig könnte man quasi Dämmung gegen Stromgewinne rechnen und so vllt. auch die Baukosten reduzieren.

    Ich weiß aber ebenfalls nicht, ob dieser Gedankengang so funktioniert.
     
  7. #7 fmw6502, 09.12.2009
    fmw6502

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    hmm, wie soll der EnEV-Ersteller im Vorfeld wissen, wieviel Strom im Haus aus der PV o.ä. selbst verbraucht wird? Da müßte ja mindestens eine Referenzsonneneinstrahlung wg. Vergleichbarkeit her.

    Desweiteren scheint mir der gesamte Eigenverbrauch (bis auf max. Nutzungswert) angerechnet werden zu dürfen. D.h. mit ein paar Plasma-Fernsehern und Klimaanlagen kann ich den Primärernergiekennwert des Ausweises drücken? :confused:

    Gruß
    Frank Martin

    PS: meine Dämmung bleibt dran!
     
  8. salleD

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    Eben nich

    dem BERECHNETEN Strombedarf der JEWEILIGEN Nutzung
    DAS HEISST: Es gibt den ReferenzNUTZER, nur wer berechnet's ??
    :irre:irre:irre:irre:irre:irre:irre:irre
     
  9. Lukas

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    Ach, was freue ich mich auf den Tag, an dem das Land mit CO2neutralhergestellten Photovoltaikenundsonstigensolarwindundsonstwieökoenergiegewinnern zugepflastert ist und die gerade neu genehmigten Kohlekraftwerke nur im Winter und in der Nacht angeworfen werden.:mega_lol:

    Gruß Lukas
     
  10. #10 jturtle, 10.12.2009
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    wenn ich das aus der einen enev2009 schulung richtig mitgenommen habe, bezieht sich dieser strom tatsächlich nur auf den hilfsstrom, für zb heizung, (also auch strombedürftige wärmepumpen) sowie lüftungsanlagen mit wärmerückgewinnung (bei klimaanlagen bin ich mir nicht so sicher)
    (alles andere kann man nicht mit reinnehmen... wenn einer 10 pc´s zuhause hat 5 stereoanlagen, dann ist das sein privatvergnügen... auch 10 toaster werden in dieser bilanz, selbst für ein passivhaus nicht positiv bewertet...;) )

    lasse mich da aber gerne noch belehren...
     
  11. #11 GutenMorgenMann, 10.12.2009
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    Danke für die vielen Antworten.
    Im Konkreten geht es um ein Lager inkl. Büroanbau. Der Bauherr will das EEWärmeG erfüllen, indem er 15 % unter dem PE-Bedarf der ENEV bleibt.
    Die Nutzung einer WP oder einer Wärmerückgewinnungsanlage ist nicht gewünscht.

    So kamen wir auf die Idee, beim Nachweis des Stromverbrauchs für die Beleuchtung den Wert auf 0 KWh zu setzen, da die PV-Anlage diesen Bedarf deckt.
    http://www.energie-portal.info/cms/front_content.php?idcat=119&idart=1788 (3. Absatz).

    Im Winter hole ich mir zwar Strom aus dem Kohlekraftwerk, aber dafür hat ja im Sommer irgendjemand meinen eingespeisten Solarstrom abstelle des "schmutzigen" Stroms verbraucht. Also wäre es doch legitim im Winter sich diesen Strom "zurückzuholen", oder?
     
  12. Julius

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