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Spezialthema: Wind- und Luftdicht Qualitätssicherung durch Blower-Door-Test
Schäden durch Konvektion

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Alt 12.01.2010, 07:57   #1
JZRed
Beruf: Industriekaufmann
 
Registriert seit: 05.2009
Ort: Nackenheim
eigene Artikel: 0
Blower Door OK -- Mängelbeseitigung?

Hallo Experten nur eine Kurze Frage.

Wir haben einen Blower Door Test durchgeführt. Der Endwert betrug 1,2

Es gab allerdings einige große Mängel

1. Fensteranschluss NOK- betrifft alle Fenster

2. Speicherluke - Hier ist die Luftdichtigkeit nicht gegeben - man sieht auch mit blosem Auge, dass hier nur mit Bauschaum ausgepritzt wurde und die Dampfbremse nicht mit dem Aluklebeband angeklebt wurde

3.An zwei Punkten unter dem Kniestock (aus Regibsplatten) sieht es mit Windgeschwindikeiten von bis zu 6m/s während des Blower Door Testes.

Hab ich Anspruch auf Beseitigung der Mängel.

Der GU hat schon durchblicken lassen, dass ich keinen hätte, weil laut ENEV der Richtwert von 1,5 erfüllt wäre und er damit die Anforderungen bestanden hätte.

Ich sehe das etwas anderes. Wir sind vor Abnahme und existierende Mängel müssen natürlich abgearbeitet werden. Ich kaufe ja auch kein Neuwagen mit Beulen oder?

Gruß JZ

DANKE SCHON JETZT FÜR EURE ANTWORTEN
JZRed ist offline  
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Alt 12.01.2010, 08:04   #2
JZRed
Beruf: Industriekaufmann
 
Registriert seit: 05.2009
Ort: Nackenheim
eigene Artikel: 0
Ergänung zu einem Punkt

ein Sachverständiger hat bezüglich folgenden Mangel definiert:

Wind- und Schlagregendichtheit von Außen ist nicht gegeben
=> es zieht, Fensterbänke kalt, Tauwasserbildung an den Fenstern
>>> das Dichtband scheint zu fehlen

Sorry editieren war leider nicht mehr möglich
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Alt 12.01.2010, 09:39   #3
Bauwahn
Beruf: Dipl.-Ing.
 
Registriert seit: 02.2007
Ort: Ulm
eigene Artikel: 0
Zitat:
Ich kaufe ja auch kein Neuwagen mit Beulen oder?
Richtig, selbst wenn er nachgewiesenermaßen 280 km/h fahren sollte.
Es gibt einfach Dinge, die sind Mängel auch wenn der Grenzwert eingehalten wäre.

Sonst könnte man in ein an sich dichtes Haus auch ein 5 cm Loch bohren und würde den BDT vermutlich immer noch bestehen.
Bauwahn ist offline  
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Alt 12.01.2010, 13:15   #4
Herbert
Beruf: Prüfer der Gebäudeluftdichtheit
 
Benutzerbild von Herbert
 
Registriert seit: 05.2002
Ort: Sehnde bei Hannover
eigene Artikel: 0
Dazu möchte ich auf den Fachartikel

Vorsicht mit Grenzwertvergleichen! hinweisen.

Die Dauerhaftigkeit der Luftdichtheit kann vom Differnzdruckverfahren z.B. überhaupt nicht erfasst werden.
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Alt 12.01.2010, 19:24   #5
KPS.EF
Beruf: Mathematiker
 
Registriert seit: 09.2006
Ort: Erfurt
eigene Artikel: 0
Da kann ich Herbert nur zustimmen und fragen:

Was steht zur Luftdichtheit im Bauvertrag?
(Wer schuldet dem Bauherrn was ... welche technischen Normen wurden gegebenenfalls vereinbart?)

Gibt es ein Luftdichtheitskonzept des Planers?

Wurde die Luftdichtheitshülle des Gebäudes (inkl. aller Anschlüsse und Durchdringungen) fachgerecht geplant, ausgeschrieben und den Bauausführenden erläutert?

War die Bauablaufplanung so gestaltet, dass alle Bauausführenden ihr jeweils geschuldete Bausoll auch erfüllen konnten?

Haben die bauausführenden Unternehmen ihre Leistungen gemäß der planerischen Vorgaben fachgerecht ausgeführt und dokumentiert?

Liegen Unternehmererklärungen dazu vor?

Erfolgten die gewerkeübergreifende Koordinierung und die notwendigen Zwischenkontrollen (einschließlich der erforderlichen Dokumentation) in der erforderlichen Weise?

Der Mangelbegriff ist schnell benutzt, hat aber wohl so seine Tücken ...

Siehe dazu auch hier ...

KPS.EF
KPS.EF ist offline  
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Alt 12.01.2010, 20:55   #6
JZRed
Beruf: Industriekaufmann
 
Registriert seit: 05.2009
Ort: Nackenheim
eigene Artikel: 0
hier das Zitat aus dem Bauwerkvertrag zwischen uns und dem Auftragnehmer (GU) und dem Auftraggeber (BHG)

Der Auftragnehmer hat, soweit sie die Planung nicht slebst erstellt hat, die ihm für die Auführungen der Arbeien durch dne Auftraggeer übergebenen Pläne, Zeihcnungn und sonstige Unterlagen auch die der Fach ingeieure, soweit möglich, auf dihre rechnerische Richtigkeit und Vollständikeit zu überprüfen. Bei der Überprüfung eventuell feststellbare Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.

Die Leistungen des Auftragnehmers oder durch diese beauftragete Dritte haben den annerkannten Regeln der Technik und der gewerblichen Vekehrssitte zu entsprechnen. Soweit in der bautechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenne Regeln bestimmte Eigenschaften von Materialien oder Leistung geforderd sind, gelten diese als zugesichert.

Die Auftragnehmerin kann sich in keinem Fall darauf berufen, nicht oder nicht ausreichen überwacht worden zu sein. Ihre Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen oder beschränkt, dass die von ihr vorgelegten Unterlgen zur Durchführung von Leistungen von den Bauherren oder dritter Seite geprüft oder genehmigt sind.

So und mehr steht im Vertag leider nicht zu Ausführung der Leistung

Gruß und Danke auch für die restlichen Antworten....

Schwierig ist für mich vorallem das ENEV kauderwelch, da ich dies nicht wirklich verstehe.. :-( und mich noch einarbeiten muss.

TX

JZ
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Alt 12.01.2010, 21:06   #7
JZRed
Beruf: Industriekaufmann
 
Registriert seit: 05.2009
Ort: Nackenheim
eigene Artikel: 0
Zitat:
Zitat von Herbert Beitrag anzeigen
Dazu möchte ich auf den Fachartikel

Vorsicht mit Grenzwertvergleichen! hinweisen.

Die Dauerhaftigkeit der Luftdichtheit kann vom Differnzdruckverfahren z.B. überhaupt nicht erfasst werden.
Hei Danke, den Artikel hatte ich vorher schon gelesen, aber wir brauchen eine schlüssige Argumentation am besten bestehend aus DIN/ENEV §§ die definiert, dass es trotz bestandenem BDT ein Mangel ist

DANKE

Gruß JZ
JZRed ist offline  
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Alt 13.01.2010, 08:09   #8
KPS.EF
Beruf: Mathematiker
 
Registriert seit: 09.2006
Ort: Erfurt
eigene Artikel: 0
Wurden denn die betreffenden Gewerke (gegebenenfalls im Vorfeld der Bauabnahme) aufgefordert, den Nachweis auf Einhaltung der im Vertrag (als "Rundumschlag") gestellten Anforderungen (möglichst schriftlich) zu erbringen?
KPS.EF ist offline  
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Alt 13.01.2010, 08:24   #9
JZRed
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Registriert seit: 05.2009
Ort: Nackenheim
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Zitat:
Zitat von KPS.EF Beitrag anzeigen
Wurden denn die betreffenden Gewerke (gegebenenfalls im Vorfeld der Bauabnahme) aufgefordert, den Nachweis auf Einhaltung der im Vertrag (als "Rundumschlag") gestellten Anforderungen (möglichst schriftlich) zu erbringen?
Hei Die Frage kann ich so glaub ich nicht wirklich beantworten.

Die einzigen Unterlagen die der GU von uns bekommen hat waren Rohbau und Dachstuhl.

Alle anderen Gewerke wurden vom GU direkt an seine Spezies vergeben und hier liegen uns keine Pläne vor bzw. uns wurden keine Pläne zu Genehmigung vorgelegt.

Gruß JZ
JZRed ist offline  
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Alt 14.01.2010, 10:01   #10
JZRed
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Registriert seit: 05.2009
Ort: Nackenheim
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Oh Mann ich bekomme echt Plag,

hier die Stellungnahme zu den "undichten Fenstern/ Blower Door Test

Fenster:
Die Fenster sind nach RAL eingebaut.

Dabei haben wir ihm sogar noch dazugeschrieben was RAL bedeutet!!!!

Fenster und Türabdichtungen zum Baukörper werden nach den neuesten technischen Erkenntnissen zur Vermeidung von Wärmeverlusten, Tauwasser und Schimmelpilzbildung ausgeführt. Die raumseitige Abdichtung der Fuge muss daher luftdicht (allseitig) erfolgen und auf der Außenseite müssen die Fugen und die Anschlüsse (auch der Schwellenbereich) wind- und schlagregendicht ausgeführt werden.


Blower Door
Wir sind verpflichtet einen Wert X für die DIN zu erfüllen, nicht ein 100% luftdichtes Gebäude zu bauen. Den Wert erfüllen wir, haben also unsere Leistung korrekt erbracht

Hilft hier jetzt nur noch der Anwalt weiter?

Gruß JZ
JZRed ist offline  
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Alt 14.01.2010, 10:27   #11
Olaf
Bauexpertenforum
Beruf: Fensterbauer
 
Benutzerbild von Olaf
 
Registriert seit: 04.2005
Ort: Dresden
eigene Artikel: 0
Die...

Nase wirste alleine nicht überzeugen können - egal mit welchen Argumenten wir Dich füttern, der nimmt Dich nicht ernst.

Und: Höre auf, vordergründig mit dem BDT zu argumentieren - da hätte er formell erst mal recht.

Formulierungsvorschlag: "Im Rahmen des BDT wurde festgestellt, dass die Anschlüsse der Fenster entgegen den aaRdT nicht luftdicht ausgeführt wurden und somit die Leistung Fenstereinbau nicht vertragsgerecht ausgeführt sind. Ich fordere Sie auf, blablabla."
__________________
*Tu was Du kannst, zeig was du drauf hast - aber nimm dich selbst nicht so ernst*
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Alt 14.01.2010, 11:25   #12
JZRed
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Zitat:
Zitat von Olaf Beitrag anzeigen
Nase wirste alleine nicht überzeugen können - egal mit welchen Argumenten wir Dich füttern, der nimmt Dich nicht ernst.

Und: Höre auf, vordergründig mit dem BDT zu argumentieren - da hätte er formell erst mal recht.

Formulierungsvorschlag: "Im Rahmen des BDT wurde festgestellt, dass die Anschlüsse der Fenster entgegen den aaRdT nicht luftdicht ausgeführt wurden und somit die Leistung Fenstereinbau nicht vertragsgerecht ausgeführt sind. Ich fordere Sie auf, blablabla."
du hast vollkommen recht, seine Argumentation baut auf auf dem BDT und meine auf dem Mangel der nach aaRdT ja vorhanden ist.

Es muss doch irgendwo eine OLG Entscheidung oder ähnliches geben.

Bis jetzt ist er wenn ich sowas vorlegen konnte dann immer in die Knie gegangen....

Gruß JZ
JZRed ist offline  
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Alt 14.01.2010, 12:03   #13
BauherrHilflos
Beruf: Angestellter
 
Benutzerbild von BauherrHilflos
 
Registriert seit: 06.2007
Ort: Euskirchen
eigene Artikel: 0
Hier steht unter anderem das:

Zitat:
Der Blower-Door-Messer ist zwar angehalten, solche aufgefundenen Lecks genau zu untersuchen, das garantiert jedoch nicht das Auffinden selbst. Werden also Stellen gefunden, die trotz positiven Blower-Door-Tests die vorgegebenen Normen unterschreiten, so bestehen nach wie vor Mängel im Rechtssinne. Diese sind durch Einzelmessungen zu dokumentieren.

Stefan Harmuth, Rechtsanwalt
Mir, Laie, erscheint das
Zitat:
Windgeschwindikeiten von bis zu 6m/s
doch schon sehr hoch.
Zudem auf der gelinkten Seite auch
Zitat:
Bei Luftgeschwindigkeiten über 2 m/s (bei 50 Pa Unterdruck gemessen) kann es auch bei normalen Nutzungsbedingungen (Wind) zu Zuglufterscheinungen kommen. Zugluft senkt den Wohnkomfort erheblich.
steht.

Gibt es den keine Vorgaben, das Undichtigkeiten nicht über x m/s haben dürfen? Auch bei positivem BD Test?
__________________
Ganz wichtig! Ich bin ein gebrannter Bauherr. Somit absoluter Laie auf dem Bausektor. Die von mir geschriebenen "Erfahrungen" sollten nicht als "Experten-Tip" verstanden werden.
BauherrHilflos ist offline  
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Alt 20.01.2010, 06:41   #14
Herbert
Beruf: Prüfer der Gebäudeluftdichtheit
 
Benutzerbild von Herbert
 
Registriert seit: 05.2002
Ort: Sehnde bei Hannover
eigene Artikel: 0
Zitat:
Zitat von BauherrHilflos Beitrag anzeigen
Hier steht unter anderem das:

Gibt es den keine Vorgaben, das Undichtigkeiten nicht über x m/s haben dürfen? Auch bei positivem BD Test?
Nein, gibt es nicht. Kann es auch kaum geben, weil die Luftgeschwindigkeit nicht viel über die Luftmenge aussagt.
Herbert ist offline  
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