Baugenehmigung mit Abweichungen bei der Stellplatzsituation

Diskutiere Baugenehmigung mit Abweichungen bei der Stellplatzsituation im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, ich hoffe, jemand kann mir bei meinem folgenden Anliegen weiterhelfen: 1. Es geht um eine Abweichung in der...

  1. #1 Younis2005, 08.04.2015
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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich hoffe, jemand kann mir bei meinem folgenden Anliegen weiterhelfen:

    1. Es geht um eine Abweichung in der Baugenehmigung. Die Baubehörde möchte mir nicht die Stellplätze so genehmigen, wie von meinem Architekten eingezeichnet, sondern abweichend.

    es war in etwa so beantragt: Getrennte Stellplätze. einer in der Garage, 2 links

    So nicht genehmigt.JPG


    Genehmigt hat man mir es aber nur anders, in etwa so:

    in etwa so genehmigt.JPG

    2 Stellplätze quer vor die Haustür? Damit ich nur eine Auffahrt und Abfahrt habe.

    Die Baubehörde möchte vermeiden, dass ich mehrere Auffahrten habe. Es läge dann wohl ein höheres Unfallrisiko für Fußgänger vor???? Ich habe argumentiert, dass man es ja bei diversen Nachbarn auch so erlaubt hätte, trotzdem habe ich, um die Baugenehmigung erst einmal zu erhalten und loslegen zu können, davon abgesehen, mich mit der Behörde anzulegen.
    Jetzt wo ich die BG habe, stelle ich mir die Frage, ob ich Widerspruch gegen die BG oder die Nebenbestimmung einlegen soll. Hat jemand Erfahrung damit? Mein Architekt meinte, dass dies nicht nötig sei, man könnte nachher einfach auch noch einen abweichenden Bauantrag stellen, die Behörde könnte dagegen nichts machen. Ich bin mir da aber nicht so sicher, zumal auch die Straße bald ausgebaut werden soll.

    Falls Jemand weiß, wie man sich bei abweichenden BG verhalten sollte, dann bitte ich höflichst um Aufklärung. Ich danke euch.
     
  2. #2 Younis2005, 08.04.2015
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    Erschwerend käme doch, wenn ich jetzt nichts mache, hinzu, dass ich dann später ja wieder einen Bauvorlageberechtigten bräuchte, oder? Ich spiele daher mit dem Gedanken nur den abweichenden Teil, mithin die modifizierte Stellplatzsituation, mit einem Widerspruch anzugreifen. Argument: Artikel 3 I GG. Gleichbehandlung.
     
  3. reezer

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    Bei deiner Version "So nicht genehmigt" würde ich mir als Sachbearbeiter ziemlich verar... vorkommen, für mich ist das durchaus nachvollziehbar daß das nicht genehmigt wurde.
    Da zwickt es ja schon auf der Zeichnung, in Länge und Breite...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.04.2015
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    1) Es geht nicht nur um die Fußgänger, es geht auch um die Vernichtung von öffentlichem Parkraum!
    2) Würde ich mich nicht wundern, wenn es für Deine Stadt/ganz NRW eine Verordnung gibt, die vorschreibt, wie viel Strecke zwischen Stellplatz und Grenze liegen muss. Meist sind das 3 m.
     
  5. #5 Younis2005, 08.04.2015
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    Hallo Reezer,

    verarscht vorkommen? Verstehe ich nicht ganz? Könntest du das bitte ausführen? Dank dir.
     
  6. #6 Younis2005, 08.04.2015
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    Hallo Ralf,

    okay, ich habe mir die zukünftige Straßensituation angesehen. Vor meinem Haus wird es keine Parkinseln oder der Gleichen geben. Natürlich nimmt eine Ausfahrt auch öffentlichen Parkraum weg. Ich verstehe aber nicht so ganz, warum man bei einigen anderen Nachbarn 2 Ausfahrten erlaubt hat und bei mir jetzt anders entscheiden möchte. Ich denke, dass die Behörde ihr Ermessen im Lichte der Gleichbehandlung anders hätte ausüben müssen.
    Ich kenne nur § 51 BAUO NRW. So, wie die Behörde es haben will, sieht es doch bescheuert aus. 2 Stellplätze vor den Eingangstüren, mir gefällt es nicht. Ich weiß nur nicht, ob man jetzt seinen (Teil,-) Widerspruch nur gegen die (Auflage/Nebenbestimmung) erheben soll oder im Nachhinein einen abgeänderten Bauantrag stellen sollte, so wie der Architekt es vorschlägt. Es würde mir ja bereits reichen, wenn ein Stellplatz ganz links verbliebe und der andere VOR der Garage akzeptiert würde. Der in der Garage zählt ja auch. So käme ich auf drei Stellplätze.
     
  7. #7 Baufuchs, 08.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf
    So eine Verordnung gibt es in NRW, aber nur für Garagen, nicht für Stellplätze.
    Aus Sonderbauverordnung NRW:
    @TE
    Bist Du sicher, dass den Nachbarn die Zufahrten tatsächlich so genehmigt wurden?
     
  8. #8 Younis2005, 08.04.2015
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    Hallo Baufuchs,

    ich mache in der Mittagspause mal ein paar Bilder und lade Sie anschließend hoch. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leute 2 Ausfahrten haben. Ob dies so genehmigt wurde, weiß ich nicht. Melde mich später.
     
  9. reezer

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    vielleicht siehst du dir deinen Plan mal an und denkst ein wenig darüber nach wie die beiden Stellplätze genutzt werden können, vielleicht verstehst du dann auch was ich meine
     
  10. pepp86

    pepp86 Gast

    Welches Auto soll denn auf einem 3m langen Parkplatz parken?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.04.2015
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    Naja - von der Hauswand bis zur Grenze (= Fußweg) sind es wohl genau 5 m.
    Ein normaler Passat hat heute eine Länge von 4,90 m, andere Fahrzeuge in dem Fahrzeugsegment sind ähnlich lang. Fast kein Autofahrer fährt bis auf 5 cm auf eine Hauswand auf.
    Kommt noch eine AHK dazu, dann kann man auch auf 3 mm auffahren und trotzdem ragt die AHK in den Fußweg.

    So etwas kann man nicht genehmigen!
     
  12. #12 dilbert, 08.04.2015
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    Ich könnte wetten, dass der TE sofort beim Ortnungsamt anruft, wenn mal jemand die zweite Einfahrt zuparkt. Aber wo soll man als Fremder bitte an dem Grundstück parken? Wenn der TE das schon so haben will, muss er eben auch damit leben, wenn er mal zugeparkt wird und erst am nächsten Tag wegfahren kann.
     
  13. #13 Baufuchs, 08.04.2015
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    Baufuchs Gast

    Deshalb wird das in der Sonderbauverordnung auch nicht Stellplatz, sondern "Zu-/Abfahrt" genannt.
     
  14. #14 Younis2005, 08.04.2015
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    Ah, danke Ralf. Verstanden. Das ist einleuchtend.
     
  15. #15 Younis2005, 08.04.2015
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    Auf der anderen Seite sind Parkbuchten geplant. Im Übrigen: Ja, es sind 5m keine 3m.
     
  16. #16 Baufuchs, 08.04.2015
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    Baufuchs Gast

    zu #11 und #14

    5m Stellplätze werden in NRW genehmigt, denn diese entsprechen dem §122 der Sonderbauverordnung:

     
  17. #17 stockstadt, 08.04.2015
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    Hallo,

    wir haben in Bayern vor unserem Reihenhaus zwei Stellplätze mit 5m Länge ausgewiesen ... allerdings ohne klassischen Gehsteig mit einem ebenerdigen weissen Markierungsstein (ca 30 cm breit)als Straßenbegrenzung.

    Den werde ich mit meinem neuen Auto wohl "mitbenutzen" :mega_lol: ... mein neues Auto ist 5,25m lang

    LG
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 08.04.2015
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    Aber doch nicht unmittelbar an öffentliche Fußwege angrenzend, oder ?
    Ich denke, Dein link gilt für Einstellplätze und deren Zufahrten, wenn beide auf privatem Grund liegen.
    Also z.B Supermarktparkplätze.
     
  19. #19 Baufuchs, 08.04.2015
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    Auch dann, wenn angrenzend an öffentl. Verkehrsflächen.

    B.-Pläne enthalten bei uns i.d.R. die Auflage Garagenabstand --> Strasse min. 5m, damit Fläche vor Garage als Stellplatz angerechnet werden kann.

    Mittlerweile geht man dazu über auch die max. Zufahrtsbreiten je Baugrundstück in den B.-Plänen festzulegen, damit solche Probleme wie beim TE gar nicht erst aufkommen.
     
  20. #20 mastehr, 08.04.2015
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    Dann darfst Du Dich aber nicht wundern, wenn Dein Auto mal abgeschleppt wird.
     
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