Zahlungsplan Generalunternehmer

Diskutiere Zahlungsplan Generalunternehmer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend! Die ist mein erster Beitrag im Forum, ich lese jedoch schon seit einigen Wochen mit und habe u.a. mit Unterstützung der Infos...

  1. #1 Georg2015, 10.04.2015
    Georg2015

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    Guten Abend!

    Die ist mein erster Beitrag im Forum, ich lese jedoch schon seit einigen Wochen mit und habe
    u.a. mit Unterstützung der Infos hier aus dem Forum die Gespräche mit zwei GU aufgenommen,
    die ein EFH ohne Keller auf meinem bereits gekauften Grundstück bauen könnten.

    Der Zahlungsplan eines Anbieters sieht wie folgt aus:

    - 4% nach Einreichung Bauunterlagen und Erstellung Statik Wärmeschutznachweis
    - 10% nach Fundamentierung
    - 15% nach Herstellung Erdgeschoß
    - 12% nach richten des Dachstuhls
    - 12% nach Dacheindeckung
    - 16% nach Einbau Fenster
    - 16% nach Erstellung Innenputz
    - 10% nach Estrichlegung
    - 5% nach Abnahme des Gebäudes

    Ich hätte gern die Meinung der Fachleute hier gehört, habe so die Befürchtung der Plan muss noch nachverhandelt werden.
    Gruß
    Georg
     
  2. #2 Gast036816, 10.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gurgel mal nach makler- und bauträgerverordnung sowie zahlungsplan und dann vergleichst du!
     
  3. Yilmaz

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    Kann man so machen. Zu der Estrichrate sicherheitshalber pos. Fertigstellung Aussenputz/fassade hinzufügen. So kann der GU 95% verlangen ohne Fassade.
    mfg.
     
  4. #4 jodler2014, 10.04.2015
    jodler2014

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    Gibt es auch ein OG/DG auf welchem der Dachstuhl errichtet wird ?

    Oder ist das OG inklusive Dachstuhl veranschlagt?

    Oder wird es ein Bungalow?

    Prozentrechnungen verstehen i.d.R. oft nur Fachleute .:think
     
  5. #5 Georg2015, 11.04.2015
    Georg2015

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    @jodler2014
    Oh sorry, hätte ich erwähnen können. Soll ein Bungalow werden.

    @rolf aib
    Hab ich ja im Vorfeld gemacht, nur weichen die Formulierugen in den Zahlungsplänen
    meisten von den Mustern ab. Kann als Laie kaum beurteilen was noch alles nach dem Estrich kommt oder bis
    dahin fertig sein sollte.
     
  6. #6 Georg2015, 11.04.2015
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    Danke für den Hinweis!
     
  7. #7 toxicmolotow, 11.04.2015
    toxicmolotow

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    Und Elektroarbeiten, Heizung und Sanitär wird einfach komplett weggelassen.
     
  8. #8 jodler2014, 11.04.2015
    jodler2014

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    Bitte nicht !:yikes

    So naiv und ahnungslos sollte man nicht sein !
    WW und KW sollte schon mitgekauft werden !

    Sach mal....:think
     
  9. #9 toxicmolotow, 11.04.2015
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    Macht für die Rohinstallation beim Bauträger immerhin etwas um die 6% aus und bei den heutigen Preisen ist das ein Kleinwagen.

    Die Kurzfassung meiner Meinung lautet: Mit dem "Restgeld" schafft man es nicht, die noch fehlenden Arbeiten zu erbringen. An keinem Punkt des Planes. Also schlecht bis sehr schlecht, ginge aber noch schlimmer.
     
  10. #10 jodler2014, 11.04.2015
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    Und wie sollte man dann weiter vorgehen ?

    Doch eher positiv und nicht immer auf "billig" rauskommen ?

    Du " Bankkaufmann " solltest Dich mit solchen Dingen auskennen.
    "Die Krawatte steht Dir gut , aber sehr schlecht gebunden "
     
  11. #11 Gast036816, 11.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann solltest du darauf bestehen, dass die ratenzahlung danach vereinbart wird. wenn der gu/gü sich nicht darauf einlässt, solltest du dir einen anderen vertragspartner suchen, der fair mit dir verhandelt.

    was in den einzelnen arbeitsabschnitten enthalten sein muss, verrät dir der eigene sachverstand deines vertrauens!
     
  12. #12 Baufuchs, 11.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Makler/Bauträgerverordnung kannst Du vergessen, Du baust nicht mit Bauträger.

    Zahlungsplan sollte weiter gestaffelt werden, bei schlüsselfertig wären ca. 15 Teilraten angebracht.

    Du hast 85% bereits bezahlt, dann fehlen noch :

    Außenputz/Klinker
    Fussbodenheizung
    Heizungsanlage
    Elektrofeininstallation
    Fensterbänke
    Fliesenarbeiten u. Bodenbeläge
    Sanitärobjekte
    usw.

    Es gibt in Lippstadt und Umgebung genug GU mit vernünftigen Zahlungsplänen.

    Genereller Tipp:

    Wenn der Zahlungsplan schon so kopflastig ist, den gesamten Vertrag prüfen lassen. Da sind noch mehr "Klinken" zu erwarten.
     
  13. #13 Gast036816, 11.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    man muss einen zahlungsplan nach der verordnung nicht anwenden, man kann sich daran orientieren - als faire grundlage für beide vertragsparteien.
     
  14. #14 toxicmolotow, 11.04.2015
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    Rolf und Baufuchs haben die Antwort schon geschrieben.

    Wie sollte man vorgehen? Nicht unterschreiben, Zahlungsvereinbarung ändern und vielleicht den ganzen Vertrag mal von einem SV prüfen lassen.
     
  15. #15 Georg2015, 11.04.2015
    Georg2015

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    Oh oh..dabei wurde der Zahlungsplan schon verbessert, Ihr wollt gar nicht wissen wie der vorher aussah.
    Also unterschrieben wird erstmal nichts, habe zeitlich noch Reserven. Werde den Werkvertrag mal von einem Fachanwalt prüfen lassen.

    Wäre für Vorschläge wie die zehn bestehenden Zahlungspositionen textlich ergänzt werden könnten, damit der Plan ausgeglichener wird dankbar.
    Der GU war da verhältnismäßig unflexibel, wenn da im Anschluß nix mehr geht lassen wir es halt mit Ihm.
     
  16. #16 Baufuchs, 11.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es sind nicht 10, sondern nur 9 Zahlungspositionen.

    Die müssen nicht textlich ergänzt werden, sondern es muss weiter aufgesplittet werden.

    Nutz mal die Suchfunktion hier im Forum, das Thema "Zahlungsplan" gab´s schon oft.
     
  17. #17 Georg2015, 11.04.2015
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    Haste Recht sind 9, wir hatten ursprünglich noch eine weitere Position eingebaut, wollte der GU aber nicht :frust
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 11.04.2015
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    Mir wird immer ganz anders, wenn ich lese, ein Bauvertragsentwurf solle von einem Sachverständigen geprüft werden soll (wobei ich davon ausgehe, dass damit ein Bausachverständiger und nicht etwa ein Jurist gemeint ist).

    Ein SV kann etwas zum Wert der einzelnen Zahlungsraten sagen und auch zu den rein technischen Details einer Leistungsbeschreibung, aber mehr nicht. Er hat bezüglich der juristischen Formulierungen und Fallstricke, die so ein Vertrag enthält, keine (ausreichende) Ahnung und auch keine fundierte Ausbildung dafür.

    Gehst du vielleicht auch zum Frisör, um deine Steuererklärung machen zu lassen? Ein Frisörmeister wird auch der Meisterschule sicher auch mal was vom Steuerrecht gehört haben. Also, wie wär´s?
    :winken


    Nebenbei: mich wundert auch immer wieder, wenn welchem Maß an Selbstüberschätzung manche (gottlob wenige) Sachverständige meinen, in solchen juristischen Bereichen fundierte Ratschläge erteilen zu können und dafür sogar noch Geld nehmen. Wenn ich dies umgekehrt als Baujurist mit technischen Fragestellungen genauso handhaben würde, hätte ich wahrscheinlich schon die Hälfte meiner Mandantschaft mit unausgegorenem DIY-Wissen ins Verderben geführt.

    Wer als SV eine Bauvertragsberatung durchführt, handelt grob fahrlässig. Er befindet sich dann im Bereich der Rechtsberatung und verliert dafür seinen Versicherungsschutz. Seine Berufshaftpflichtversicherung zahlt für Falschberatungen in diesem Bereich nicht. Für Falschberatungen in Anspruch genommen werden kann der SV trotzdem; er muss dann halt einen etwaig entstandenen Schaden selbst bezahlen. Vielleicht gelingt es ihm noch, vor Gericht in einem Schadensersatzprozess einen prozentualen Abzug wegen Mitverschuldens des Bauherren zu erwirken, aber mehr wird nicht gehen.

    @TE:
    Also: den Wert der einzelnen Raten des Zahlungsplans, die Pläne und das LV von einem SV überprüfen lassen und danach für den Rest des Vertrages eine juristische Vertragsprüfung bei einem Fachanwalt für Baurecht in der Nähe deines Wohnortes in Anspruch nehmen.

    Der Zahlungsplan ist ziemlich schlecht. Wie Toxicmolotow in Beitrag #7 schon schrieb, es fehlen wesentliche Teile der zu erbringenden Leistungen. Kopflastig ist der Plan zusätzlich noch.
     
  19. #19 toxicmolotow, 11.04.2015
    toxicmolotow

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    Nein Ralf, ich meine nicht zwingend einen Juristen oder einen Bausachverständigen. Ich meine jemanden, der die Zusammenhänge begreift, das KANN ein Jurist oder ein Sachverständiger sein, vielleicht eine Kombination daraus a la VPB oder ein Architekt oder oder oder... jedenfalls weder ein Friseur, noch ein Steuerberater.

    ;-)
     
  20. #20 Georg2015, 11.04.2015
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    Danke für Ihre fachliche Einschätzung. Werde einen Termin mit einem FA ausmachen und den Zahlungsplan fairer ausgestalten lassen.
    Wenn der GU kein entgegenkommen mehr zeigt, wird er nicht unser GU werden.
     
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