Was MUSS der Architekt erledigen

Diskutiere Was MUSS der Architekt erledigen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wieso nicht?????????????????????????? Wenn ich einen Entwurf fertige, dieser verfeinert/ perfektioniert wurde, so mündet das Ganze irgendwann...

  1. #41 th_viper, 27.04.2015
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    Nicht jeder kann Pläne "lesen" und erst Recht nicht, sich alle Details vorstellen, die sich aus einer schlechten Genehmigungsplanung ergeben.
     
  2. #42 Thomas B, 27.04.2015
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    Da magst Du schon recht haben. Und auch wieder nicht.

    Natürlich kann nicht jeder Pläne verstehen/ lesen/ interpretieren.

    Wenn ich die Pläne (hier Bauantragspläne) nicht verstehe, nicht weiß wie das Geplante gebaut aussehen wird, wieso unterschreibt man sie dann?????? Mit der Unterschrift erklärt man gegenüber der Baubehörde, daß man diese Pläne für sein Haus zur Genehmigung vorlegen möchte. Der Einwand man wisse ja nicht was man tue kann nicht gelten. Dann muß man sich halt aufschlauen (sich die Pläne erklären lassen, Skizzen, Perspektiven, was auch immer...gehört aber in die LP 1 - 3).
     
  3. Taipan

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    äh ... und?

    Gibst du ein Auto zurück, wenn du statt den erwartenten viereckigen Rädern runde findst, weil du das auf dem Bild nicht erkennen konntest, dir das wissen fehlte dies zu erkennen und du zu blöd warst, einen Auftrag/Vertrag/Abnahme zu unterschreiben, obwohl dir einiges unklar war?

    Manchmal verstehe ich die Menschheit nicht. Es sagte der letzte sächs. König im Zuge seiner Abdankung: "Macht euern Dreck doch alleene." Auch dies sollte man Bauherren, die so wie Du oder Olli daherkommen auch an den Kopf werfen und sie dann einfach im Regen stehen lassen.
     
  4. #44 th_viper, 27.04.2015
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    Dann beachte doch bitte den Kontext. Der Archi, der die Mängel in die Planunterlagen eingearbeitet hat, dass ist der Ansprechpartner, der einem das alles erklären soll. Oder braucht man jetzt doch wieder einen Fachmann, der die Planung des Architekten kontrolliert?

    Du gehst davon aus, das alles richtig läuft. Tut es aber nicht bei jedem Kollegen. Und genau um die Fälle geht's ja gerade.
     
  5. #45 th_viper, 27.04.2015
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    Wie komme ich denn daher? Und wo stehe ich denn im Regen?
     
  6. #46 Thomas B, 27.04.2015
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    Ich habe jetzt den Strang jetzt nicht nachverfolgt, jedoch ist die Aussage "...Ein genehmigtes Bauprojekt ist alles andere als der Nachweis, dass eine Arbeit, planerisch, den Wünschen des Bauherrn entspricht ..." einfach grundverkehrt. Das soll nun nicht heißen, daß der Planer immer und überall alles richtig macht/ gemacht hat.
    Man muß als Planer davon ausgehen, daß ein BH es kapiert hat, wenn er einen Bauplan unterschreibt und zur Genehmigung vorlegt. hat er es nicht kapiert, so muß er nachfragen und sich für ihn nicht nachvollziehbare Dinge erläutern lassen.

    Natürlich kann es auch dann passieren, daß etwas missverstanden wird und/ oder daß der Planer etwas falsch erklärt. Aber: eine so schwierige Materie ist ein Bauplanbei einem EFH ja nun auch nicht....
     
  7. #47 th_viper, 27.04.2015
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    Du betrachtest es vom Standpunkt eines sauber arbeitenden Architekten aus. Es gibt aber auch welche, die eben nicht so arbeiten.
    Wenn so einer dem BH erzählt, die Lüftungsrohre können in die Betondecke, der dünne Fußbodenaufbau genügt, die gewünschte Raumhöhe wird eingehalten trotz der Beschränkungen im B-Plan, glaubt ihm sicher der BH und unterschreibt den Bauantrag.
     
  8. #48 Laila75, 27.04.2015
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    Sorry, aber ich finde es ist ein Unterschied was man kommuniziert und um was es geht. Beispiel Treppe weiter oben: Höhen kann man sich schlecht vorstellen - finde ich zumindest. Die Treppe in unserem ersten Entwurf hatte eine Durchganghöhe von weniger als 1m. Auch wenn wir das als Bauherren unterschrieben hätten liegt m.E. ein Fehler des Architekten vor. Nur weil der Bauherr irgendetwas unterschrieben hat ist der Architekt nicht komplett aus der Verantwortung. Er - der Architekt - muss dafür sorgen, dass das Objekt dem Bauziel entspricht und benutzt werden kann. Auch die Regeln der Technik wird der Architekt *hoffentlich* besser kennen als der Bauherr. Mit anderen Worten sowas kann der Bauherr überhaupt nicht kontrollieren.

    Und noch was zu den Kosten. Preise sind klar und unmissverständlich vorher abzusprechen. Wenn sich durch Zusatzleistungen oder Änderungen der Bausumme das Honorar ändert ist das dem Bauherren vorher mitzuteilen. Die Grundzüge der HAOI ebenfalls (dauert doch bloß 5 Minuten!) Ich persönlich finde die Haltung zum Kotzen von Laien zu erwarten die Honorarordnung eines kompletten Berufsstandes zu kennen.
     
  9. #49 Laila75, 27.04.2015
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    @thviper: Kann ich nur voll zustimmen! Unser Architekt ist von dieser Sorte. Mit dem Ergebniss das ich jetzt die DIN-Normen lese die er eigentlich im Schlaf beherschen müsste. Ich hatte eigentlich nicht vor ein halbes Architekturstudium zu absolvieren aber sei es drum... Ich behaupte jetzt mal ganz unbescheiden nicht ganz doof zu sein aber was machen Bauherren, die den Kram nicht verstehen?
     
  10. #50 Thomas B, 28.04.2015
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    Ich versuche mir das gerade vorzustellen.....komme aber nicht recht weiter. Wie darf man sich diese Situation vorstellen?

    Zugegeben: DAS sollte einem Planer nicht passieren!!! Treppen sind zwar manchmal kompliziert, aber so kompliziert nun auch wieder nicht....
     
  11. #51 Laila75, 28.04.2015
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    Die Treppe kommt direkt unter einer Dachschräge an der Außenwand raus (ist eher ungünstig ließ sich aber wegen der vorhandenen Bausubsatz nicht anders realisieren). Wenn der Drempel nun aber nur ein paar cm hoch ist...
     
  12. vOlli

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    Ich kann Dir nur auf Grund meiner Erfahrung widersprechen. Offensichtliche Fehler sind einfach zu finden. Manche Fehler finden sich aber versteckt.
    Oder es gibt die Aussage, dass bestimmte Dinge unrelevant für die Baueingabeplanung sind, wie beispielsweise eine fehlende Außendämmung, die die Bebauungsfläche vergrößert. Wenn ein Archi nicht sauber arbeitet - und ich rede ausschließlich von meinen Erfahrungen - dann sind Fehler nicht immer eindeutig.

    Beispiel: Höhe des Fensters. In der Ansicht ist Oberkante Fenster = Oberkante Haustüre. Ist für mich als Bauherr kein ersichtlicher Fehler. Ich prüfe jedoch keine Werkplanung, die der Rohbauer zum Setzen des Fensters hernimmt. Ggf. habe ich die Pläne auf einem DinA1 Blatt gesammelt unterschrieben, kann sich jetzt der Archi darauf berufen? Seine Darstellung der Ansicht stimmt nicht mit der Werkplanung überein - die Korrektheit wurde aber doch vom Bauherrn gegengezeichnet.

    Wie sieht es mit Abstandsflächen aus, die der Bauherr nicht genau überprüfen kann? Was ist mt städtischen Bebauungen, wo die Vorgabe an den Archi lautet: Bau das Haus so groß, wie möglich? Warum konnte der dritte Archi im Vergleich zu seinen Vorgängern nochmal 25 cm Hauslänge herausschlagen?

    Ich bin von Euch Archis hier im Forum überzeugt, dass Ihr gewissenhaft mit Euren Bauherren umgeht und ich schätze Eure Hilfe. Ich bin verärgert, dass ich das Forum nicht vor Baubeginn gefunden habe. Fehler passieren überall, wo etwas geschafft wird.

    Manch einer darf aber doch nicht erwarten, dass der Bauherr alle Unterlagen mit höchster Sachkunde bewerten kann. Das geht nicht. Mal abgesehen die Vergleiche mit dem Autokauf, die völlig daneben und realitätsfremd sind. Ich will einen Archi als Ansprechpartner haben und nicht noch einen, der den Archi kontrolliert. Nach Möglichkeit.
     
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