Dachüberstand nicht mittig

Diskutiere Dachüberstand nicht mittig im Dach Forum im Bereich Neubau; Nochmals: Ein 100stel Plan ist kein Ausführungsplan. Punkt. Auch wenn hier einige Bautechniker auch nach solchen Plänen bauen sollten. Geht...

  1. #81 Thomas B, 28.04.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nochmals:

    Ein 100stel Plan ist kein Ausführungsplan. Punkt. Auch wenn hier einige Bautechniker auch nach solchen Plänen bauen sollten. Geht oftmals gut, manchmal geht es in die Hose. Daß sich die Architekten die Arbeit sparen wollen richtige Werkpläne zu erstellen mag ich nun wirklich nicht glauben! Wenn sie dafür bezahlt werden, werden sie ja wohl auch solche Planunterlagen liefern. Wie kommst Du (Baufix39) auf dieses schmale Brett??????

    Eine Mitschuld beim BH wiederum kann ich auch nicht so recht erkennen. Der GU/ GÜ liefert ein Stück Haus nebst den dafür erforderlichen Planungen. Hier wäre höchstens zu klären, on der AN das komplette Programm zu stellen hat (also inkl. Planleistungen) oder ob diese vom BH (TE) kommen und dieser aus Kostengründen auf echte Werkpläne verzichtet hat. Kommen sie vom GU (GÜ!), so müßte er sich das m.E. auf seine Fahne schreiben lassen.

    Letztendlich ist der Mangel sicher schnell zu beheben. Schneller als das hier alles in nunmehr 81 Beiträgen aufzudröseln. Was aber wenn der GU den Mangel nicht erkennt/ nicht sieht/ nicht akzeptiert.....
     
  2. #82 eltorito, 28.04.2015
    eltorito

    eltorito

    Dabei seit:
    07.08.2014
    Beiträge:
    574
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Anwendungsentwickler
    Ort:
    Viersen
    Also gerade wenn man hingeht und sagt: "Ich möchte einmal Haus XYZ bestellen in Bunt und Farbe" sollte dem Bauherren doch egal sein was da wo für welche Pläne unterwegs sind, er kann da doch nur nach dem Ergebnis beurteilen. Wenns am Ende anders aussieht als auf dem Plan ist bei der Kommunikation oder der Planung was Schief gelaufen. Deswegen geht er ja hin und kauft "das Paket". Warum sollte er nun Schuld sein wenn es keine Ausführungspläne gibt oder diese falsch kommuniziert wurden?
     
  3. #83 stockstadt, 28.04.2015
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt

    Also mit der Juristerei am Bau hast du es (wie man schon einige Male lesen konnte) nicht so toll.

    Was soll eine vertragliche Mitwirkungspflicht des Bauherrn im Verhältnis des BT/GÜ/GU zu seinen Sub´s sein??

    Wenn für einen Sub die Pläne seines Auftraggebers nicht ausreichen, soll er sie fordern oder den Auftrag ablehnen .... Flocke hat das klasse beschrieben.


    Der Bauherr hat einen Vertrag mit der gezeigten Hausansicht "beauftragt" ... und ein Dauerspruch der Experten ist doch hier: Man bekommt was man bestellt :mega_lol:

    LG
     
  4. #84 saarplaner, 28.04.2015
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Lieber Baufix,

    diese Bemerkung ist schon weit unter der Gürtellinie. Ich hab lediglich festgestellt, dass auf diesem Planausschnitt das Vordach in keinster Weise vermaßt worden war. Deine ursprüngliche Aussage konnte daher nicht unkommentiert bleiben, da sie schlichtweg nicht den Tatsachen entsprochen hat.

    Dank der, von dir eingezeichneten, Linien kann man ganz klar feststellen, dass sich die Vermaßung eindeutig auf die Raummaße und die 11,5er Wände beziehen und nicht auf das Vordach.

    So lange nicht klar ist, ob es sich nun um einen GU oder GÜ handelt, ist es müßig sich über das Vorhandensein oder eben Nicht-Vorhandensein weiterer Werkpläne auszulassen.

    Wenn es sich um einen GU handelt, wäre der BH in der Pflicht gewesen, Pläne zu bringen, in denen eben solche Punkte umfassend geklärt sind.
    Falls es ein GÜ ist, hat sich eben der GÜ drum zu kümmern. Hier wäre es von Vorteil, wenn solche Punkte wie Lage des Vordaches irgenwo fixiert wären, sei es in unterschriebenen Plänen oder in Schriftform.

    Aber es ist wie so oft, nichts genaues weiß man nicht.

    Also nochmal Baufix, bevor du dich zu solchen Aussagen hinreißen lässt, bitte nochmals genau nachschauen und dann erst beißen.
     
  5. #85 tommi01, 28.04.2015
    tommi01

    tommi01

    Dabei seit:
    18.04.2015
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    bei Lübeck
    Es ist weder ein GU noch ein GÜ. So gesehen ist es ein GU der aber auch alle Architekten- und Planungsleistungen erbringt. Oder ein GÜ, der aber nicht die Finanzierungsleistungen erbringt. Ich tendiere eher zum GÜ, denn er lässt alles durch Subunternehmer erledigen. Außer der Finanzierung brauche ich mich um nichts zu kümmern! Von daher ist es nicht mein Problem, wenn die mit Zeichnungen im Maßstab 1:100 arbeiten. Und wie gesagt, es kann ja sein, dass die noch andere Zeichnungen haben als ich sie habe.
     
  6. #86 saarplaner, 28.04.2015
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Also mal wieder das altbekannte Problem. Die genaue Vertragsverhältnisse sind nicht klar.

    Au Backe...

    Schau mal hier: Wer-baut-mit-wem.
     
  7. #87 Gast036816, 28.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stockstadt - bisher war nur von einem gu die rede. der gu hat einen anspruch auf pläne vom bauherrn. bt und gü sind hier außen vor. zum innenverhältnis gu und sub hatte ich nichts geschrieben. dem gu liegen keine ausführungspläne vor, damit wäre der bauherr in der pflicht. es kommt schon auf feine unterschiede an!
     
  8. #88 stockstadt, 28.04.2015
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Hallo,

    Pläne und vor allem genaue Pläne erleichtern das Bauen sehr :mega_lol: .. je mehr, umso besser. Da bin ich vollkommen dabei

    Aber auch hier gilt, dass der GU die Pläne vor Vertragsabschluss auf (seine gewünschte) Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls vom Bauherrn noch was nachfordern kann.
    Aber wenn der Vertrag geschlossen ist, ist der GU in der Pflicht seine Sub´s mit Anweisungen und Plänen zu versorgen.

    Es kann ja nicht sein, dass der GU dem Bauherrn während des Bauablaufs noch Ausführungspläne von der Bewehrung bis zum Fugenplan der Fliesen abfordert.


    Und du hast recht ... achten wir nochmal auf den feinen Unterschied .... alles von beiden Vertragspartnern vor dem Vertragsabschluss prüfen
    Jetzt ist der GU in der Pflicht ein mittiges Vordach zu liefern


    LG
     
  9. #89 tommi01, 28.04.2015
    tommi01

    tommi01

    Dabei seit:
    18.04.2015
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    bei Lübeck
    Saarplaner, das sind doch nur Begrifflichkeiten. Wichtig ist, was in meinem Vertrag steht. Und da steht eben drin, dass die komplette Planung inkl. Zeichnungen und allem was dazu gehört (Statik, Energieausweis usw.) der Auftragnehmer zu erbringen hat.
     
  10. #90 Gast56083, 28.04.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    und wieder die alte GU/GÜ Leier...
    Wieso meinen eigentlich einige Archis hier ständig (und vor allem im vollen Bewußtsein, dass es auch andere Definitionen gibt), dass alle anderen da draussen die gleiche Sichtweise haben müssen was ein GU und was ein GÜ ist wie sie selbst (und wie es hier im Forum definiert ist)?


    Und dann kommt noch einer ums Eck und motzt den TE an, dass die genauen Vertragsverhältnisse nicht klar sind...Au Backe.

    Die Vertragsverhältnisse sind glasklar: es ist ein GÜ der alle Planungsleistungen erbringt und offenbar ALLE Gewerke vergibt. Nach der anderen durchaus verbreiteten Definition, unterscheiden sich GU und GÜ nämlich nicht durch Planung J/N, sondern darüber, ob sie wesentliche Gewerke selbst erbringen oder nicht.
     
  11. #91 Thomas B, 28.04.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Völlig Wurscht wie man es nennet. Entscheidend: "... ein GU der aber auch alle Architekten- und Planungsleistungen erbringt..."

    Nun, alle Architektenleistungen (o. Planungsleistungen) hat er sicher nicht erbracht. So hat er ziemlich sicher die Werkplanung "gespart". Das Ergebnis ist ein unzufriedener BH.

    Der eingestellte Planausschnitt ist sicher so aussagekräftig gewesen, daß man hätte vermuten können, daß der GÜ das Vordach wohl mittig über der Tür hätte haben wollen.

    Ein Werkplan aber sollte nicht dazu da sein Vermutungen/ Mutmaßungen in die ein oder andere Richtung interpretieren zu können, ein Werkplan sollte klipp und klar sagen: (Bsp.) Vordach sitzt mittig von Bauteil XY, Achse eingemaßt, Abstand zum Ortgang eingemaßt. Dann gibt es da nichts zu interpretieren, zu vermuten und...ey...das hätte doch der Architekt erkennen können, sieht man doch...oder wie.
     
  12. #92 tommi01, 28.04.2015
    tommi01

    tommi01

    Dabei seit:
    18.04.2015
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    bei Lübeck
    Die Zeichnung hat einen Maßstab anhand dessen man z.B. durch Anlegen eines Lineals die exakten Maße bestimmen kann. Wozu hat man die Zeichnung wenn jeder baut wie er möchte?
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Du unterliegst da offenbar einem grundlegenden Irrtum:
    Genau das ist bei bemaßten Zeichnungen unzulässig!
    Man darf z.B. eingetragene Maße ändern, ohne die Zeichnung anzupassen.
     
  14. #94 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    24
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Drei Seiten Debatten um des Kaisers Bart.

    Die Superlaien meinen mal wieder, alles und jedes besser zu wissen, der TE spielt Rumpelstielzchen nd alle debattieren um etwas, vom dem sie genau wissen, dass es das nicht gab und geben wird.

    @ TE - sowas kommt von sowas. Der Billig-GUÜ hat seinen Gewinn optimiert, in dem er sich so wichtige Dinge wie einen Sparrenplan gespart hat.
    Der Zimmerer hat nur gewusst - 4 Sparren X cm länger
    Der Bauleiter macht seinen Job, in dem er Nebelkerzen zündet.
    Und der Bauherr macht alles falsch, in dem er über Zeichnungen debattiert, von denen keiner ahnt, wem die alles (nicht) vorlagen!

    Ganz einfach - eine Mangelrüge an den BTGUÜ, in der schriftlich die falsche Ausführung des Vordachs bemängelt und um vertragsgemäße Ausführung gebeten wird.
    Macht der BTGUÜ das nicht, dann muss sich ein Anwalt der Sache annehmen, der u.a. beurteilt, ob die Zeichnung überhaupt Vertragsgrundlage/-bestandteil ist!
     
  15. #95 Halbwissender, 28.04.2015
    Halbwissender

    Halbwissender

    Dabei seit:
    01.07.2011
    Beiträge:
    643
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Bauzeugs
    Ort:
    NRW
    @ rd :28:
     
  16. #96 tommi01, 28.04.2015
    tommi01

    tommi01

    Dabei seit:
    18.04.2015
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    kaufm. Angestellter
    Ort:
    bei Lübeck
    Na siehste, endlich mal ein vernünftiger Kommentar. Ich habe jetzt nochmal alle Zeichnungen durchgesehen. Das Vordach ist nirgends explizit vermaßt. Man kann es nur ableiten.
    Ralf Dühlmeyer, laut Bauleiter ist das Werk dort noch nicht vollendet, von daher muss ich doch mit der Mängelrüge noch warten oder?
     
  17. #97 Halbwissender, 28.04.2015
    Halbwissender

    Halbwissender

    Dabei seit:
    01.07.2011
    Beiträge:
    643
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Bauzeugs
    Ort:
    NRW
    Machs jetzt, du hast doch zum einen die Pflicht der Schadenminimierung und vor allem willst du dir doch nicht den Unmut und noch mehr Diskussionen zuziehen wenn das Ändern noch mehr Aufwand nach sich zieht?
     
  18. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Du soltesat bereits jetzt das Schreiben aufsetzen, dass dort einen mangel erwartest. Immerhin hast Du ihm gegenüber bereits jetzt das Fass aufgemacht. Jetzt nicht schriftlich darauf zu agieren kann dir später negativ ausgelegt werden.
     
  19. #99 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    24
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    tommi - lesen kannst Du??ß

    Warum schrieb ich wohl, dass der Bl Nebelkerzen zündet, hä??

    Weil der gar nicht dran denkt, da was ändern zu lassen!!! Genau wie bei den Rissen!

    Der hat Dir nen Ring durch die Nase gezogen und führt Dich daran im Kreis - solange, bis DU nicht mehr ein noch aus sehen kannst!!!

    Maängelanzeige! Heute! Jetzt! SOFORT!
     
  20. #100 Thomas B, 28.04.2015
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Unsinn!

    Überleg' mal:

    Eine Mauerwerksbegrenzungslinie hat durchaus eine Strichstärke von 0,5mm. Das macht dann in der Realität 5 cm aus. Wie genau willst Du da messen????

    Dafür gibt es die Maßlinien. Aus Plänen wird nicht gemessen. Das kann man höchstens mal machen um etwas zu plausibilisieren/ um zu prüfen ob evtl. an der Vermaßung etwas unstimmig ist.
     
Thema: Dachüberstand nicht mittig
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dachüberstand vordach kosten

    ,
  2. Dach runterziehen Vordach

    ,
  3. dachentwässerung ohne vordach

    ,
  4. sparrenplan dach,
  5. ortgang dachüberstand unterseite,
  6. schräge hakenblattung
Die Seite wird geladen...

Dachüberstand nicht mittig - Ähnliche Themen

  1. Ortgangblechausführung ohne Dachüberstand

    Ortgangblechausführung ohne Dachüberstand: Hallo liebe Community, ich bin neu hier im Forum und möchte euch um fachlichen Rat bitten, ob die Ausführung unseres Ortgangbleches fachgerecht...
  2. Dachüberstand Satteldach mit Sparrenauflager auf Ringanker

    Dachüberstand Satteldach mit Sparrenauflager auf Ringanker: Guten Tag an das Forum, ich suche nach einer möglichst wenig invasiven, sicheren, kreativen Lösung um den vorhandenem Dachüberstand um 20cm zur...
  3. Dachüberstand platzt Farbe ab, Altbau 1937 kernsaniert

    Dachüberstand platzt Farbe ab, Altbau 1937 kernsaniert: Hallo, wir haben 2016 ein Haus mit Walmdach Baujahr 1937 gekauft und kernsaniert. Mit einem Energieberater haben wir gemeinsam beschlossen, auf...
  4. Dachüberstand Sparren verkleiden?

    Dachüberstand Sparren verkleiden?: Hallo, ich bin neu hier . Habe mich angemeldet weil ich ein altes Gebäudeteil saniere. Jetzt ist gerade das Dach erneuert worden. Es ist eine...
  5. Oberflächenschimmel Dachüberstand

    Oberflächenschimmel Dachüberstand: Hallo Unser Haus ist 25 Jahre alt. Die gesamten weiß gestrichenen Dachunterseiten weisen gräulich schwarze Verfärbungen auf. Am ausgeprägtesten...