Risse im Putz in den Fensterlaibungen (Holzständerhaus mit WDVS)

Diskutiere Risse im Putz in den Fensterlaibungen (Holzständerhaus mit WDVS) im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Vielmehr gilt es hier die Ursache zu finden. Wenn die Diagonalarmierung falsch oder gar nicht eingebaut wurde ist dies der Mangel und ich denke...

  1. #21 Cascada, 12.03.2015
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    Da hast du natürlich Recht.

    Wie könnte eine Mängelbeseitigung aussehen, wenn tatsächlich die Armierungen fehlen würden oder falsch eingebaut wären?

    MfG
     
  2. #22 Siddy74, 12.03.2015
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    Achja, wie sehen denn die Fallrohrdurchführungen / Befestigungen aus? Gibt es am Haus auch Innenecken?
     
  3. #23 Siddy74, 12.03.2015
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    Als "leihe" würde ich sagen abklopfen - freilegen und Fensterleibung neu machen... aber das wissen die Malermeister hier besser :-)
     
  4. #24 Siddy74, 12.03.2015
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    und noch eine Frage, wie ist der Sockel und Dachanschluss gemacht worden?
     
  5. #25 Cascada, 12.03.2015
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    Meinst du damit, wie das Haus auf dem Keller steht?
    Hierzu und dem Dachanschluss kann ich dir leider nichts sagen. Aber Risse gibt es sonst nirgends.

    MfG
     
  6. #26 Cascada, 12.03.2015
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    Von den Fallrohrdurchführungen müsste ich Fotos machen. Innenecken gibt es am Haus außen keine (kein Erker).
     
  7. #27 Cascada, 12.03.2015
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    ...dann müsste ja wegen der Farbgleichheit das ganze Haus (zumindest die betreffenden Gebäudeseiten) komplett neu gestrichen werden?
     
  8. #28 Siddy74, 12.03.2015
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    Nee, eher die Frage wie der sensible Sockelbereich überhaupt gemacht wurde? Wenn es einen Keller gibt ist der Übergang Perimeter zum WDVS sehr interessant. Goggle mal etwas nach WDVS und Sockel, da findest du 1000 Detailzeichnungen zu
     
  9. #29 Cascada, 12.03.2015
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    ...der Keller hat auch ein WDVS - aber wie die Perimeterdämmung angebracht wurde - keine Ahnung. Eine Drainage ist jedenfalls vorhanden.
     
  10. #30 Siddy74, 12.03.2015
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    Wenn hat der Keller eine Perimeterdämmung aus XPS oder EPS und hier ist der Anschluss an das Verbundsystem wichtig, also am Sockel. Wenn man schon dabei ist die Mängel auf zu decken würde ich auch mal ein Blick dahin werfen.
     
  11. Eric

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    Sehe ich wie # farbeundausbau.

    Richtige Ausführung siehst Du hier im Regeldetail 3.6.6:

    http://www.caparol.de/uploads/pics/caparol_import/previews/94922/page101.html

    Es wurden falsche Fensterbänke für ein WDVS eingebaut ( = falsche Boardstücke ) und dann wurde der Putz auch noch über die Seitenaufkantung hinweg bis auf die Fensterbretter geführt.

    Bei so viel fachlichen Unverstand ist mit noch mehr Murks zu rechnen.

    Unbedingt einen Fachmann alles prüfen lassen, solange noch Gewährleistungsansprüche gegen den AN bestehen. Denn das bringt auf Dauer Putzabplatzungen mit deftigen Durchfeuchtungsschäden.
     
  12. #32 Cascada, 28.04.2015
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    Hallo zusammen.

    Es gibt Neuigkeiten - und deshalb möchte ich meinen Beitrag natürlich ergänzen. Davon lebt ein Forum ja auch.

    Ich habe einen Bausachverständigen beauftragt, sich die Risse an den Fensterbänken und den Laibungen anzusehen.

    Tenor: wie von euch gesagt: fehlende oder falsche Armierung und falsche Fensterbankanschlüsse. Schadstellen wurden natürlich nicht geöffnet.
    Das Gutachten fordert entsprechende Korrekturen bei den Fensterbankanschlüssen und der Armierung. Weiterhin dürfen sich die ausgebesserten Stellen von der Struktur her nicht abheben und das Haus müsste wegen den dann auftretenden Farbabweichungen komplett neu gestrichen werden.

    Habe daraufhin die Hausfirma mit den festgestellten Mängeln konfrontiert. Diese wollte nämlich ein Serviceteam vorbeischicken, welche die schadhaften Stellen mit einer geeigneten Füllmasse "behandeln". Wurde schon einmal bei den Fensterbänken gemacht - und nun sind aber wieder Risse vorhanden.

    Reaktion der Hausfirma: es handelt sich nicht um einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen - und das Gutachten kann deshalb nicht anerkannt werden.
    War dann wohl mein Fehler - darauf habe ich nicht geachtet. Ich vertrete allerdings die Auffassung, dass ein entsprechender Sachverständiger auch zu keinem anderen Ergebnis kommen würde.

    Ich habe der Hausfirma jetzt eine zweiwöchige Frist gesetzt. Entweder sie beauftragen einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen - oder ich übergebe die Sache meiner Rechtsschutzversicherung. Gleichzeitig machte ich deutlich, dass ich die vorgeschlagene "Behandlung" ablehne, weil diese in der Vergangenheit nicht Abhilfe schaffte.

    Wie würdet ihr vorgehen bzw. was sagt ihr dazu?

    MfG
     
  13. #33 Gast23627, 28.04.2015
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    Gruß und viel Erfolg
     
  14. #34 Cascada, 29.04.2015
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    Vielen Dank Jsch für deine Einschätzung.

    Ich werde jetzt die Zwei-Wochen-Frist erst einmal abwarten. Wenn keine entsprechende Reaktion erfolgt, werde ich selbst einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen beauftragen. Kommt bestimmt auch nicht teurer als ein Rechtsanwalt. Dann habe ich ein von der Hausfirma gewünschtes Gutachten. Sollte es danach weiterhin Querelen geben, kann ich immer noch den juristischen Weg einschlagen. Und hier dürfte die Rechtsschutzversicherung dann greifen.

    MfG
     
  15. #35 stockstadt, 29.04.2015
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    Hallo,

    die Volljuristen werden dir hoffentlich auch noch entsprechend Rat geben.

    Aber dein vorgeschlagener Weg ist wohl falsch.
    Ein weiteres Gutachten wird auch keine rechtliche Auswirkung haben, außer dass du nochmal weisst wo die Fehler liegen.

    Erst zum Bauanwalt .... er wird dich beraten und den Weg der richtigen Beweissicherung vorschlagen/einleiten.

    LG
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2015
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    Das Dümmste, was Du tuen konntest, war deren "Mangelbehebung" zu verweigern!!!

    Der Mangelverursacher hat das Nachbesserungsrecht! Aber keine Verpflichtung, fachgerecht nachzubessern. Bei mangelhafter Nachbesserung gibts halt die nächste Mangelrüge.
    Einzig bei "Verunstaltung" hast DU das Recht der Verweigerung. Wenn also z.B. eine Klinkerfassade mit Fugenausbrüchen durch Überputzen saniert werden sollte. Oder wenn die angekündigte Leistung schwere Schäden verursachen würde.

    So lange "nur" der Mangel nicht behoben wird, darf die Firma fleissig pfuschen!!!

    Grosser Blödsinn!!!
    IN einem Rechtsstreit wäre das Gutachten eines öbuv-SV genauso ein Parteigutachten wie das, das Dir vorliegt.
    Natürlich kann die Firma das als "Bockmist" abtun, was Dein Gutachter schreibt, egal wie richtig es ist!!! Da Ihr Euch vermutlich nach der Abnahme befindet, muss DU den Mangel beweisen.

    Wenn die Firma nur mit diesem SupaDupaSpezialzeugs nachbessert, beantragt Dein BaurechtsRA eben ein selbstständiges Beweisverfahren!!!
    Das Gutachten daraus gilt dann auch in einem ggf. folgenden Prozess!
     
  17. #37 Cascada, 29.04.2015
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    Vielen Dank auch Rolf Dühlmeyer.

    Ich werde deinen Rat befolgen und mir einen Fachanwalt für Baurecht suchen. Gerade meine Unterlagen gecheckt und mit der Versicherung Rücksprache gehalten: wird übernommen.

    MfG
     
  18. #38 Cascada, 01.07.2015
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    Hallo zusammen.

    Hier die aktuelle Entwicklung - ein Forum lebt ja auch davon.

    Auf mein Hinwirken hin (ohne Anwalt) wird nun folgendes veranlasst: die Fensterbankabschlüsse werden alle geändert, vom ganzen Haus wird der alte Putz entfernt, eventuell fehlende Armierungen werden gesetzt,
    das Haus wird neu verputzt und gestrichen.

    Es wäre nett, wenn ihr ein paar Aussagen hierzu machen könntet.

    Noch eine weitere Frage: wir haben ein Hanggrundstück und auf zwei Seiten war beabsichtigt, den Oberflächenbelag (Pflaster) bis knapp unter die Sockelkante zu führen.
    Deshalb wurde uns auf diesen beiden Seiten eine spezielle Dichtungsfolie bzw. Dichtungsbahn verkauft, die das Haus/Holzständerwerk schützen soll.
    Das Haus steht auf einem Keller.
    Nun haben wir einen Abstand von ca. 3 Zentimetern von der Tropfkante des Hauses zum Oberflächenbelag.
    Die Hausfirma zitiert hier die DIN 18195 und meint, dass dieser Abstand mindestens 5 Zentimeter betragen müsse.
    Was genau sagt diese Norm auf meinen speziellen Fall bezogen aus?

    Bei dieser Aussage der Hausfirma handelt es sich nur um einen Annex - die oben beschriebenen Arbeiten werden trotzdem ausgeführt.

    Vielen Dank und einen nicht allzu schweißtreibenden Feierabend...
     
  19. Eric

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    Zusatzfrage ist laienhaft unverständlich.

    Gibt es Bilder von der " Tropfkante des Hauses zum Oberflächenbelag " und zwar vor Anbringung der Bauwerksabdichtung nach DIN 18 195 und im Jetztzustand?

    Gemeint sein dürfte der Feuchteschutz für den Oberputz auf dem WDVS im Sockelbereich. Hierzu die zunächst Suchenfunktion hier im Forum nutzen.

    Der bereits beauftragte Privatgutachter sollte auch die jetzt zugesagte Sanierung begleiten, d.h. regelmäßige Kontrollen durchführen! Kosten de bereits erfolgten Begutachtung und der Kontrollen hat der Unternehmer zu tragen.
     
  20. #40 Cascada, 02.07.2015
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    Vielen Dank für den Hinweis, Eric.

    Hab etwas gesucht. So wie ich herausgelesen habe, dient die DIN 181995 der Bauwerksabdichtung direkt. Dies dürfte dann in diesem Fall diese dicke Folie sein, die im Bauwerk verbaut ist.

    Dann ist doch aber die von der Hausfirma zitierte DIN in diesem Falle gar nicht angebracht, wenn es lediglich um den Feuchteschutz des Oberflächenputzes geht?
    Wie schon gesagt, das Haus steht auf einem Keller. Stehendes Wasser gibt es keines an der Fassade.

    Gibt es im konkreten Fall (siehe Bild) langfristig Probleme aufgrund der geringen Höhe des Pflasters zum Putz des Hauses? Der Abstand beträgt rund 3 Zentimeter.

    Vielen Dank...
     
Thema: Risse im Putz in den Fensterlaibungen (Holzständerhaus mit WDVS)
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