Ärger mit Verputzer

Diskutiere Ärger mit Verputzer im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich würde gerne mal Euren Rat zu folgendem Problem hören: habe mir einen Verputzer ins Haus geholt, um einige Wände eben zu machen. Die...

  1. AnneSC

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    Hallo,

    ich würde gerne mal Euren Rat zu folgendem Problem hören: habe mir einen Verputzer ins Haus geholt, um einige Wände eben zu machen. Die Wände hatten Dellen, Wellen, Erhebungen, wenn man eine Latte dran hielt teilweise bis zu 1,5 cm. Der Inhaber der Firma hat sich das angeschaut und meinte es würden Putzschienen gesetzt und mit MP 75 würde das in 6-7 Stunden mit zwei Mann eben gemacht werden. Ich sollte vorher eine Grundierung auftragen, weil Gipsputz auf Gipsputz nicht halten würde. Als der Termin nahte rief ich an und fragte nach der Grundierung, welche ich kaufen sollte, damit auch alles passt. Seitens des Büros hieß es dann, ich müsste gar nichts machen und kaufen, die Arbeiter würden alles mitbringen. Es waren zwei Tage angesetzt und ich vermutete, dass sie an einem Tag die Schienen setzen und am nächsten Tag verputzen würden. Als die Arbeiter dann kamen war jedoch alles anders: sie wollten gleich verputzen und ohne Schienen und nicht mit MP 75 sondern mit Knauf Uniflott, weil sie davon viel weniger brauchen würden. Ich war verwirrt, weil es war ja anders besprochen, aber da ich nicht vom Fach bin konnte ich dazu nichts sagen und ließ sie machen. Nach 6 Stunden waren sie fertig, also eigentlich wie geplant. Nur leider war die Wand nicht eben, sie haben sie lediglich mit einem glatten Überzug versehen! Dies habe ich dann beim Firmeninhaber moniert, der die Arbeiter dann am nächsten Tag noch einmal schickte, sie haben die Wand in 4 Stunden dann so gut es eben ging eben gemacht. So gut es eben ging bedeutet: es ist alles andere als perfekt und nicht 100 % eben, aber besser als vorher und ich könnte mich damit zufrieden geben.

    Nun gibt es aber das Problem, dass die Firma den zweiten Tag auch vergütet haben will. Ich habe die ersten 12 Stunden unterzeichnet, die weiteren 8 Stunden hat leider mein Mann "vorbehaltlich des ursprünglichen Angebots" unterzeichnet, ich hatte ihm eigentlich gesagt er soll nichts unterschreiben, da ich zu dem Zeitpunkt nicht zuhause war . Da Angebot habe ich schriftlich, darauf stehen insgesamt 15 Stunden, er hat also schon einen Puffer aufgeschlagen. Die (erste) Rechnung kam dann auch prompt und lautete auf 15 Stunden. Die Materialkosten waren doppelt so hoch als ursprünglich veranschlagt, da Uniflott viel teurer ist als MP75. Da ich überhaupt keine Lust auf Diskussionen und Ärger hatte, habe ich die Rechnung bezahlt und dachte gut ist damit. Leider war dem nicht so, denn nun -zwei Wochen später- kam noch eine weitere Rechnung in der die restlichen 5 Stunden verrechnet werden. Wie seht ihr diese Situation, ist das denn überhaupt gerechtfertigt? Meiner Meinung nach hat die Firma einen groben Fehler begangen und musste deswegen nachbessern. Auch die Nachbesserung ist nicht perfekt. Ich habe bereits mehr als die für den ersten Durchgang benötigten Stunden bezahlt und hatte doppelt so hohe Materialkosten. Deswegen bin ich absolut nicht einverstanden damit, die restlichen 5 Stunden zu zahlen (immerhin knapp 300 Euro), weiß aber auch nicht so richtig, wie denn meine rechtliche Situation in dieser Angelegenheit eigentlich ist.

    Wie seht ihr das und was würdet ihr tun?

    Danke!
     
  2. #2 Gast036816, 21.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    unterschrieben ist unterschrieben.

    wenn die leistung nicht einwandfrei ist, musst dem auftragnehmer eine mängelanzeige zustellen, bevor du die letzte rechnung bezahlst.
     
  3. AnneSC

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    Mh, aber der ganze zweite Arbeitstag fand doch eigentlich schon nur deswegen statt, weil ich die mangelhafte Ausführung vom ersten Tag bemängelt habe! Und Arbeitsleistungen für Mängelbeseitigungen sollten doch nicht zu Lasten des Kunden gehen?
     
  4. #4 Gast036816, 21.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn ihm die stunden dafür aber anerkannt wurden - schon.

    du kannst das nur noch verhandeln. der zahlungsanspruch wurde mit unterschrift bestätigt.
     
  5. #5 stockstadt, 21.06.2015
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    Hallo,

    deine juristische "Expertenratschlagsquote" war die ganze Zeit schon sehr schlecht ... auch hier wieder.

    Das bloße Abzeichnen der Arbeitszeit von Handwerkern ist keine Anerkennung der folgenden Rechnung.
    Natürlich kann man gegen die Arbeiten und die Rechnung Einwendungen haben.

    Lass da mal lieber die Juristen antworten

    LG
     
  6. Neutal

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    Bei solchen Arbeiten sollten die Qualität der Verarbeitung und die möglichen Toleranzen vorher genau vereinbart sein. Bewegt sich die Arbeitsleistung innerhalb der normalen Ebenheitstoleranzen, so hat man wenig Chancen da gegen an zu gehen. Stundenzettel unterschreibt man nicht einfach ungeprüft. Stockstadtbewegt sich auch auf dünnem Eis. Werden Leistungen derart abweichend vom eigentlichen Angebot durchgeführt, so wird es schwer sich auf das Ursprungsangebot zu berufen. Es wird allenfalls auf einen Vergleich hinauslaufen, da der Unternehmer eben behaupten kann, das eine Abweichende Ausführung mündlich vereinbart und dann auch ausgeführt wurde.
    Es handelt sich jedenfalls um eine blöde Situation. Ich würde noch einmal das Gespräch mit dem Unternehmer suchen und ansonsten rechtlichen Rat einholen.
    Aus Erfahrung kann ich jedenfalls sagen, das bei einem Rechtsstreit meistens der Anwalt als einziger Gewinner nach Hause geht
     
  7. #7 Gast036816, 21.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du beschäftigst dich sicher mehr mit der anerkennung von arbeiten auf nachweis, dass du dich einmischen musst.
     
  8. AnneSC

    AnneSC

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    Danke für Eure Antworten bisher. Es sieht ja leider nicht so toll aus :-( Habe deswegen noch eine längere Diskussion mit meinem Mann gehabt, weil der das ja unterschrieben hat. Er wollte halt die Arbeiter nicht ohne Bestätigung gehen lassen, denn das fand er unfair, letztlich kriegen die noch eines auf den Deckel deswegen. Folgendes weitere Detail könnte vielleicht nützlich sein: unter dem Stundenzettel sind zwei Felder: eines mit "Anerkannt", das andere mit "Auftraggeber" betitelt. Mein Mann hat nur bei "Auftraggeber" unterschrieben, nicht bei "Anerkannt".

    Ja, ich werde auf jeden Fall mal der Firma eine Mail schreiben -erst mal freundlich- und ihnen zu verstehen geben, dass ich nicht zahlen möchte. Gründe dafür habe ich ja einige. Mal sehen, was dann passiert.
     
  9. #9 Gast036816, 22.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wo unterschrieben wird, ist erst einmal egal. wenn ein stundenzettel für arbeiten auf nachweis vorgelegt wird, dann müssen die darin aufgeführten stundenzahlen und verbrauchten materialien deutlich sichtbar gestrichen werden, wenn man nicht einverstanden ist, weil es sich z. b. mängelbeseitigung handelt. wenn du dann noch 'keine anerkennung der .....' dazu schreibst und dann unten rechts unterschreibst, den original-nachweis behältst, kann dir nichts passieren.

    versuch dein glück, in dem du mit dem cheffe verhandelst. vielleicht gibt es einen vertretbaren kompromis. bei dem streitwert lohnt kein anwalt.
     
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