Rechtliches zum Trockenbau

Diskutiere Rechtliches zum Trockenbau im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen und kurze Vorstellung: Ich bin Jan und gelernter Metallbauer. Bisher hatte ich weniger mit dem Trockenbau zu tun. Nachdem jüngst...

  1. #1 metallbauer, 02.07.2015
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    Hallo zusammen und kurze Vorstellung:
    Ich bin Jan und gelernter Metallbauer. Bisher hatte ich weniger mit dem Trockenbau zu tun.
    Nachdem jüngst aber die Familie gewachsen ist, habe ich eine Wand (GK) in einem größeren Zimmer eingezogen was auch gut geklappt hat.
    Jetzt fragt der Nachbar ob ich ihm das auch machen kann.
    Wie sieht es da rechtlich aus?
    Kann ich im Eigenheim (auch bei Dritten) beliebig Wände ziehen oder muss ich bestimmte Richtlinien (Brandschutz) beachten?
    Vielen Dank!
     
  2. Baumal

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    von welchem eigenheim redest du?

    ist dein "eigenheim" eine "eigentums"wohnung?

    wenn ja, hilft ein blick auf die verkaufsunterlagen.
    ich denke mal nicht, dass du mit deiner trockenbauwand
    gemeinschaftseigentum verletzt.
     
  3. #3 Kalle88, 02.07.2015
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    Förderung der Schwarzarbeit oder wie? :yikes
     
  4. Baumal

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    natürlich.
    wenns der nachbar nicht selber macht,
    macht es halt metallbauer.
    schwarzarbeit kann ich nicht erkennen.
     
  5. #5 metallbauer, 02.07.2015
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    Es ging um meine Wohnung und jetzt um sein Haus.
    Das mit der Schwarzarbeit kann ich jetzt nicht so sehen. Schließlich baut er ja die Wand und ich geben dann die Tipps ;-)
    Aber im Ernst, fängt da schon Schwarzarbeit an? Dann stelle ich eine Rechnung (mit MwSt), bin ja selbständig.
    Dann habe ich aber die Gewährleistung richtig?
     
  6. #6 Kalle88, 02.07.2015
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    Wenn du dafür eine Vergütung erhältst, dann ist das Schwarzarbeit. Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass Leute einfach so kostenlos arbeiten...
     
  7. Baumal

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    komischer freund, dem du eine rechnung stellst und
    dir gedanken über eine gewährleistung machst.

    da hat @ Kalle88 doch den richtigen riecher gehabt.
     
  8. R.B.

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    Als Selbständiger kannst Du ziemlich schnell in die Bredouille geraten, wenn Geld fließt dann sowieso. Nachbarschaftshilfe ist immer ein heißes Thema. Da gibt es gut, dann eine ganz ganz kleine Grauzone, und schließlich noch böse.

    Richtig ärgerlich wird es, wenn irgendwas schief läuft. So eine Trockenbauwand erscheint auf den ersten Blick eine einfache Sache, wenn man´s aber richtig machen möchte, dann wird es deutlich komplizierter. Das beginnt schon beim Schallschutz, Entkopplung, usw. usw. Richtig interessant wird es, wenn es dann an der Anbindung zu den anderen Wänden, oder Decke, irgendwelche Risse gibt, der Nachbar plötzlich schlechte Laune kriegt, oder sich die Wand im schlimmsten Fall in Einzelteilen auflöst.

    Zum Brandschutz, da solltest Du alles in der LBO finden. Im EFH ist das eine der leichteren Übungen.
     
  9. #9 Kalle88, 02.07.2015
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    Schwarzarbeiter haften im übrigen genauso - das dürfte auch für die Nachbarschaftshilfe gelten. Man kann sich natürlich in die Materie einlesen, es offiziell machen und mit dem "Kunden" die Details schriftlich festhalten.
     
  10. Baumal

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    selbständige schwarzarbeiter können ruckzuck
    in teufels küche kommen.
     
  11. #11 Gast036816, 02.07.2015
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    deswegen heisst es ja schwarzarbeit!
     
  12. #12 metallbauer, 02.07.2015
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    Also zur Ehrenrettung muss ich nun mal sagen, dass ich mit Schwarzarbeit nichts am Hut habe!
    Mir ging es nur um das Fachliche und da danke für die Hinweise!
     
  13. R.B.

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    Du kannst aber schnell in eine Schublade kommen in die Du eigentlich gar nicht wolltest.
     
  14. #14 metallbauer, 02.07.2015
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    habe ich gemerkt :-(
     
  15. #15 Gast943916, 02.07.2015
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    wenn du eine Rechnung stellst ist Finanzamttechnisch alles im grünen Bereich, aber die Gewährleistung hast du
    wenn du es "schwarz" machst hast du keine Gewährleistung, aber evtl. andere Probleme
     
  16. R.B.

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    Vorsicht, als "Handwerker" hängst Du auch bei Schwarzarbeit sehr schnell in der Gewährleistung drin.

    An sich kann man als Handwerker bei so einer Aktion nur verlieren. Hat sich halt nur noch nicht überall rumgesprochen.
     
  17. #17 Kalle88, 02.07.2015
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    Das stimmt nicht Roland. Der Schwarzarbeiter haftet auch für das schwarz erstellte Werk und das nicht nur für den hinterzogenem Anteil am Fiskus.

    Edit: Zwei Schlaue, eine Antwort :D
     
  18. #18 screwing, 02.07.2015
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    Man kann aus allem ein Risiko ziehen. Da kann ich mich gleich in die eigene Bude einnageln. Wenn die Nachbarschaft auch eine Nachbarschaft ist und der Nachbar nicht zum ersten mal gesehen wurde, warum nicht.

    Zum Glück gehts auf dem Dorf bei uns noch anders zu :-)
     
  19. #19 Gast943916, 02.07.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.07.2015
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Jan, das wurde m. W. 2013 vom BGH gekippt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das nun verneint und damit seine Rechtsprechung geändert (Urt. v. 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13).
     
  20. #20 Kalle88, 02.07.2015
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    Ich nehme alles zurück - vor allem das Schlau. Nach Recherche hast du Recht (rt. v. 01.08.2013, Az. VII ZR 6/13). Ob dass die Schwarzarbeit mindert? Ich habe da meine leisen Zweifel...
     
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