Bauamt lügt einen an...

Diskutiere Bauamt lügt einen an... im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hatte hier eine befristete Baugenehmigung für die Nutzung zweier Bauwagen als Wohnraum. Diese ist im Herbst 2014 abgelaufen. Zu...

  1. #1 Eumeltier, 09.07.2015
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    Hallo,

    ich hatte hier eine befristete Baugenehmigung für die Nutzung zweier Bauwagen als Wohnraum.

    Diese ist im Herbst 2014 abgelaufen.
    Zu diesem Zeitpunkt kam ein Mitarbeiter des Bauamtes zu einem Ortstermin und hat ausdrücklich gesagt, daß es nur um die Nutzung gehe, und so lange wir die Bauwagen nicht nutzen würden, dürften sie dort stehen bleiben. Daran hat er keinen Zweifel gelassen.

    Vor einiger Zeit kam dann ein Brief des Bauamtes, die Bauwagen ständen ja immer noch da, Ordnungsgeldandrohung, 10 Tage Zeit mich zu äußern usw usf.

    Ich habe dem Bauamt dann zurück geschrieben, so ja nun nicht, wenn die Bauwagen da weg müssen, dann werde ich mich darum kümmern, aber mir ist unmißverständlich mündlich gesagt worden, daß die stehen bleiben können.

    Klar kann ich auf die mündlichen Aussagen nichts geben. Aber wenn der Mitarbeiter eine fehlerhafte Aussage gemacht hat, dann sollte man bitte dazu stehen.
    Heute bekomme ich einen Brief mit letzter Frist bis zum 31.7. (am 23.6. abgeschickt, Poststreik läßt grüßen) - und man hätte mit dem betreffenden Mitarbeiter gesprochen und dieser hätte mir gegenüber nie so eine Äußerung getätig.

    Ich leide doch nicht an Halluzinationen. Finde ich unmöglich so ein Verhalten...

    Gruß,
    Martin
     
  2. #2 JamesTKirk, 09.07.2015
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    Jemanden der Lüge zu bezichtigen ist ein schwerer Vorwurf ... :konfusius

    Hast Du denn jemanden, der Deine Aussage beweisen kann ? Oder hast Du Nachgang eine Aktennotiz gefertigt, die das belegen kann ?
    Ohne das wird es schwierig sein, das durchzusetzen, da hier wohl Aussage gegen Aussage steht.
     
  3. #3 Eumeltier, 09.07.2015
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    Darum geht es mir ja gar nicht. Ich habe überhaupt keine Lust mich mit dem Bauamt zu streiten, wenn die weg müssen, dann ist es halt so. Beweisen kann ich die Aussage natürlich nicht.
    Der gute Herr war aber sogar zweimal hier und hat beide Male keinen Zweifel daran gelassen, daß die stehen bleiben dürfen.

    Nur wenn das Bauamt einen Arsch in der Hose hätte, würde es mir schreiben, daß der Mitarbeiter leider eine Aussage getroffen hat, die er so nicht hätte treffen dürfen.

    Aber jetzt MICH der Lüge zu bezichtigen, finde ich ziemlich unmöglich...
     
  4. R.B.

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    Das wirst Du nicht erleben. Wer gibt schon freiwillig irgendwelche Fehler zu?

    Am besten abhaken und nicht weiter darüber nachdenken.
     
  5. #5 Eumeltier, 28.07.2015
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    Lustig.

    Bis zum 31.7. hat mir das Bauamt noch Frist gegeben.

    Diese Frist kann und werde ich nicht einhalten, da die Bauwagen nur über das angrenzende Feld entfernbar sind, und dort noch das Getreide steht (dürfte nicht mehr lange dauern, bis es weg ist).

    Die Bauwagen kommen aber definitiv weg, die Sache ist schon angelaufen, aber ich sehe es absolut nicht ein, mir mit dem Bauern Ärger einzuhandeln, weil ich die Bauwagen durch das Feld ziehe.
    In meinen Unterlagen habe ich beide Termine Ende 2014 wiedergefunden, wo der Mitarbeiter vor Ort war und die Aussage getroffen hat, daß die Bauwagen dort stehen bleiben können. Damit wird sich ja wohl nachvollziehen lassen, welcher Mitarbeiter vor Ort war.
    Beim Anwalt war ich auch schon, das Bauamt bekommt jetzt noch ein Einschreiben von mir, daß ich willens bin, die Bauwagen zu entfernen, daß damit sämtliche Zwangsmaßnahmen unsinnig sind und daß die Verzögerungen alleine aufgrund der Aussagen des besagten Mitarbeiters zustande gekommen sind.

    Nun kommt der Witz:
    HEUTE kommt ein Mitarbeiter, um zu gucken, ob die Bauwagen weg sind. Heute! Nicht am 1.8.
    Dafür geben die Geld aus, um einen Mitarbeiter raus zu schicken, der vor Fristablauf nachschaut...
     
  6. #6 Villert, 28.07.2015
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    Was willst du eigentlich erreichen?

    Am Ende kostet dir das schlimmstefalls alles noch Geld. Fängt ja schon beim Einschreiben an: ca halbe Stunde Arbeit + 2,40 € Porto.. dann noch 100 Euro Anwaltberatung
     
  7. #7 dimitri, 28.07.2015
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    1.8. ist ein Samstag. Die Changen stehen gut, dass da auch noch keiner vom Amt kommt :p
     
  8. #8 Thomas B, 28.07.2015
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    Der Poststreik bzw. das verspätete Eintreffen des Briefes könnte sich zudem fristverlängernd auswirken.
     
  9. #9 Eumeltier, 28.07.2015
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    Ich will gar nichts erreichen. Die Bauwagen werden spätestens bis zum 15.9. entfernt.
    Das ist alles schon geklärt und das werde ich dem Bauamt auch so schreiben.

    Nur im Moment ist eine Entfernung nicht möglich, da das Feld noch bestellt ist (der Bauer wird mir was husten, wenn ich da durchfahre) und ich auch noch in Urlaub fahre.

    Von daher will ich erreichen, daß das Bauamt Vernunft walten läßt - daß ich die Bauwagen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Baugenehmigung entfernt habe, lieg einzig allein an den Aussagen des Mitarbeiters, der zwei Mal hier vor Ort war. Mit dem genauen Datum wird sich ja wohl feststellen lassen, wer das war.

    Was mich ärgert: Daß das Bauamt Steuergelder ausgibt, um einen Mitarbeiter raus zu schicken, bevor die vom Bauamt selbst gesetzte Frist abgelaufen ist.

    @Thomas B: Der Brief mit der Frist kam übrigens ohne Einschreiben oder förmliche Zustellung. Man könnte also behaupten, man hätte gar nichts bekommen. Aber das ändert an der Situation ja auch nichts.

    Muß ja auch nicht, ich bin ja willens, die Bauwagen zu entfernen.
    Leider zeigen die Schreiben des Bauamtes, daß meine Briefe entweder gar nicht oder sehr schluderig gelesen werden...
     
  10. R.B.

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    Fehler Nr. 1 bei solchen "Schreiben", die Leute schreiben alles mögliche, kommen aber nicht auf den Punkt. Dann geht in der Masse des Romans schon so mancher Punkt unter. Deswegen mein Rat, fasse Dich kurz und schreibe nur das worauf es ankommt. Das hat mehrere Vorteile. Ein Schreiben wird einfacher lesbar, man bietet weniger Angriffsfläche, es gibt weniger zu spekulieren. Niermand kann sagen, dass er das Schreiben nicht verstanden oder etwas "übersehen" hat.

    Nicht ärgern, sondern einfach ignorieren. Der kann jeden Tag vorbei schauen, das hat Dich nicht zu interessieren.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 28.07.2015
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    Du willst also eine Art Fristverlängerungsantrag stellen. Da der 31.07. schon in wenigen Tagen ist und du nicht weißt, ob das Amt dir die Fristverlängerung gewährt, wäre es vielleicht hilfreich, wenn du die beiden Bauwagen wenigstens bis zum 31.07. fahrbereit machst und auf deinem Grundstück auf zwei völlig anderen Positionen abstellst.

    Es ist nämlich aus meiner Sicht fraglich, ob das Bauordnungsamt von dir verlangen kann, sie unverzüglich von deinem Grundstück zu entfernen, wenn sie lediglich an anderer Stelle, jederzeit ortsveränderlich auf ihren eigenen Rädern stehend in einer Parkposition auf ihren baldigen Abtransport warten.

    Dann noch von den beiden, nun freien Stellen, wo die Wagen vorher standen, am 31.07. zum Beweis Fotos mit einer aktuellen Tageszeitung (vom 31.07.2015) drauf knipsen (und auch von den beiden nun fahrbereiten Bauwagen), und dann hast du relativ gute Argumente, falls sie dir trotzdem mit der Festsetzung eines Bußgeldes kommen.

    Hilfreich wäre es auch noch, wenn du beweisen könntest, dass diese Wagen aktuell zu keinerlei gebäudeähnlichen Zwecken genutzte werden, dass sie völlig leer sind und dass sie weder von Personen betreten, noch zum Unterstellen irgendwelcher Dinge verwendet werden.

    Wenn du sie rechtzeitig bis zum 31.07. fahrbereit auf eine andere Parkposition geschoben hast, lasse die Türen am besten von einem Nachbarn oder Bekannten mit Papier, Unterschrift und Klebeband (durchsichtige, breite Paketklebebänder auf dem Papier nach Unterschrift wären gut) so „versiegeln“, dass die Türen nur unter Zerstörungen des Papiers aufgemacht werden können und gebe dem Nachbarn zusätzlich die Schlüssel der Bauwagentüren in Verwahrung. Später kann der Nachbar sich dann vergewissern und bezeugen, dass die Wagen leer waren, nicht zu irgendwelchen gebäudeähnlichen Zwecken genutzt werden konnte und dass die Siegel bis zum Abtransport am … unversehrt geblieben sind. Wenn er will und weiß, wie es geht, kann er natürlich auch im Türspalt zusätzlich eine Gipsmarke setzen und darauf unterschreiben.

    Damit hast du, soweit möglich, recht gute Weichen gestellt, um gegen eine etwaige Ordnungsgeldverfügung in Widerspruch zu gehen.
     
  12. #12 dimitri, 28.07.2015
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    Hallo,

    bedürfen Bauwagen (oder ähnliche Vehikel) denn einer Genemigung?
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 28.07.2015
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    Wenn sie, wie hier, zu Wohnzwecken genutzt werden und wenn sie wie Gebäude, z.B. wie ein Abstellschuppen ortsunveränderlich (oft auch sogar ohne Räder und aufgebockt) im Außenbereich genutzt werden, ja.
     
  14. #14 Gast036816, 28.07.2015
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    warum regst du dich eigentlich so auf? die frist ist abgelaufen nun bist du in der pflicht entweder neu zu beantragen, eine verlängerung zu beantragen oder nach ablauf der frist die bauwagen wieder in ihren ursprungszustand zu versetzen. das hättest du auf jeden fall veranlassen müssen, egal ob ein mitarbeiter des amts etwas sagt, nichts sagt oder etwas anderes sagt. wenn diese frist im herbst 2014 abgelaufen ist, dann bist du bereits über 9 monate im verzug.

    du bist in der pflicht, nicht der mitarbeiter vom amt!
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2015
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    Ich bin da weniger optimistisch. Klar darfst Du dem Bauern nicht das Korn schreddern. Aber was machst Du, wenn er Dir auch nach der Ernte die Überfahrt verweigert?
    Das, was Du bis Freitag auch noch organisieren könntest.
    Die Bauwagen mit dem Kran nach vorn bringen. Klar, kostet. Na und? Wird zumindest das Amt sagen!

    Datum und Name nützen Dir gar nichts.

    Vielleicht war der Herr ja auch in der Nähe, hat gehofft, Du hättest schon gehandelt und hätte DANN Geld gespart, wenn er am 03.08. nicht extra hätte kommen müssen.
    Aber nein, DAS kann ja nicht sein.
     
  16. #16 Eumeltier, 29.07.2015
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    Moment. Ein Mitarbeiter des Bauamtes ist zwei mal vor Ort und läßt beide Male kein Zweifel daran, daß die Bauwagen da stehen bleiben können, da es nur um die Nutzung geht...
    Ja, sicher, rein rechtlich nutzt es mir nichts, um die Bauwagen jetzt dort stehen zu lassen. Es war eine mündliche Aussage.

    Aber jetzt mal ganz realistisch: Ein Mitarbeiter des Bauamtes kommt extra zum Vor-Ort-Termin. Dieser Mitarbeiter sollte sich auskennen (zumindest ich als Laie gehe davon aus).
    Dieser Mitarbeiter erklärt mir, wie ich den Ablauf der Baugenehmigung zu verstehen habe: Nutzung nicht mehr erlaubt, stehen bleiben dürfen die Bauwagen.

    Jetzt soll ich als Laie die Aussagen des Baukontrolleurs in Zweifel ziehen und selbstverständlich davon ausgehen, daß ich die Bauwagen doch entfernen muß, weil ich die Baugenehmigung anders interpretiere als der Baukontrolleur??

    Wenn ich zu jedem Gespräch mit einem Mitarbeiter des Amtes einen Zeugen mitbringen muß - und am besten noch einen Anwalt, der mir sagen kann, daß das, was der Mitarbeiter sagt, Unsinn ist - dann kann ich nur sagen: armes Deutschland.

    Ich bin mir sicher, daß praktisch jeder Laie sich in dieser Situation - genau so wie ich - auf die Aussagen des Baukontrolleurs verlassen hätte.
     
  17. #17 Eumeltier, 29.07.2015
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    Das wäre ein schlechtes Geschäft für den Bauern, da mir das Land gehört. Dann würde ich nämlich zum Herbst den Pachtvertrag kündigen und mein Pferd dort hinstellen...

    So ein großer Kran, der den 8 Meter Bauwagen heben kann, paßt bei mir nicht durch die Einfahrt.
     
  18. #18 Gast036816, 29.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    warum schiebst du das auf den mitarbeiter des amts? das versäumnis liegt doch eindeutig bei dir. dem mitarbeiter des amts trifft keine schuld, egal was er gesagt hat.
     
  19. Baumal

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    weshalb beschleicht mich das gefühl,
    dass in den bauwagen menschen hausen?
     
  20. #20 Eumeltier, 29.07.2015
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    Keine Ahnung, warum es Dich beschleicht. Davon hat der Baukontrolleur sich selber überzeugt, daß dort niemand drin wohnt.
     
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