Abdichtung im Bad immer mind. 10cm hoch ziehen - oder gar nicht nötig ?

Diskutiere Abdichtung im Bad immer mind. 10cm hoch ziehen - oder gar nicht nötig ? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Und was sagt der Status "Moderator" über seine Kenntnisse aus? Würde mal sagen gar nix! "eat your own food" - dass User gesperrt werden weil sie...

  1. artibi

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    Und was sagt der Status "Moderator" über seine Kenntnisse aus? Würde mal sagen gar nix! "eat your own food" - dass User gesperrt werden weil sie keinen Beruf angeben aber Mods gänzliche ohne Berufsangabe unterwegs sind - das mag verstehen wer will. Selbst wenn er in einem Bereich des Handwerks ein Experte ist - woher soll der geneigte User herausfinden in welchem Bereich? Kann sein, dass er ein riesen Experte im Bereich Sanitär ist, trotzdem würd ich dann auf Ratschläge im Bereich Elektronik von Ihm wohl eher wenig geben.
     
  2. #42 Rudolf Rakete, 11.07.2015
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    Die Fakten hat Fliesenfuzzi sogar verlinkt, soll ich jetzt noch mehr Fachbeiträge ergooglen die Eric dann doch nicht akzeptiert?

    Im übrigen in den harten Fakten die Eric verlinkt hat steht nirgends im Klartext, dass eine Wanne nur auf den Estrich gehört, Eric liest das daraus. Andere nehmen diese Normen und Fakten verknüpfen das mit Ihren Erfahrungen und folgern daraus. Außerdem gibt es außer mir zwei weitere Fachleute die meiner Meinung sind. Selbst in der Werbebrochure steht, dass man Beides machen kann, Missel bevorzugt aus kaufmännischen Gründen (die ich durchaus aus deren Sicht nachvollziehen kann) die Version auf den Estrich.
    Außerdem funktioniert die Methode mit Wandschiene und nur zwei Füßen bei Acrylwannen nicht.

    So war das jetzt die sachliche Ebene die Du erwartest?
     
  3. #43 Kalle88, 11.07.2015
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    Und das weißt du als Unternehmer IMMER im voraus? Wie viele Neunmalkluge gibt es, die Kunden irgendein Floh in das Ohr setzen? Was sage ich dann, wenn es zwar funktioniert aber nicht a.R.d.T. entspricht? Soll ich dann vor Gericht sagen "Ja lieber Herr Richter, ich weiß zwar dass der Kunde ein Anrecht auf ein Werk hat das den a.R.d.T entspricht aber meins funktioniert ja auch". Wie führe ich den Beweis dass es funktioniert? So dass es nicht anfechtbar wäre? Ich behaupte mal, dass das nicht geht. Also was sollte ich zur Risikominimierung tun? Mich an das halten was geschrieben steht oder aber eine wasserdichte argumentative Kette in petto haben warum ich etwas ausführte wie ich es ausführte.

    So schwer ist das doch nicht. Eric hat euch darum gebeten den Auszug der Fachregeln/ Merkblätter - die in DE rechtsgültigkeit besitzen - vorzulegen der Gegenteiliges behauptet. ICH habe von dem ganzen Zeug hier keine Ahnung! Ich weiß aber worum es Eric geht. Und sorry aber der Link ist von einem österreichischen SV. Ja in Österreich ist die Thematik eine gleiche, dennoch bleibt das was da geschrieben steht nicht mehr als die Wiedergabe von persönlichen Erfahrungen. DAS ist nun mal nichts gerichtlich verwertbares oder irgendwas was hier in DE Gültigkeit hätte.

    Ich erwarte gar nichts. Weil ich von dem Thema keine Ahnung habe, wohl aber einer fachlichen Diskussion wo es um verwertbares geht.
     
  4. #44 Rudolf Rakete, 11.07.2015
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    Verstehst du nicht, in seinen Merkblättern und Normen steht im Grunde sowohl als auch. Also bleibt es den Planern freigestellt. Und dann kommt die Erfahrung ins Spiel und die sagt RF. So schwer ist das doch nicht.

    Wir haben etliche Wannen verkauft die auf den RF gstellt worden sogar in Wohneinheiten mit erhöhten Schallschutzanforderungen, meinst du die haben sich alle außerhalb der aRdT bewegt.

    Wenn ich eine Wanne auf den RF stelle muss ich mir als Planer eben Gedanken machen wie ich den Schallschutz einhalte, der Brandschutz ist in den seltensten Fällen ein Problem. Die Abdichtungskonzepte sehen ja auch Beides vor. Wenn Eric eine Wanne auf den Estrich stellt verstößt er genau so wenig gegen die aRdT wie jemand der sie auf den RF stellt. Nur in zweiten Fall haben die Auftraggeber nachher weniger Probleme.

    Eric geht es um "ich weiss es besser" uns um einen Auftraggeber der lange mit der Ausführung zufrieden ist.
     
  5. #45 Kalle88, 11.07.2015
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    Das ging 2 Seiten zu vor noch nicht. Da war es noch Murks - im Sinne von nicht richtig. Dann hat Eric es richtig gestellt und diskutiert nun mit euch seit 2 Seiten, dass ihr doch fachlich den Murks begründen sollt. Nun stehen wir hier auf Seite 3 und auf ein Mal zeigt sich, dass die Anmerkung zu vor doch schon richtig war. Die selbe Diskussion hatte ich mit Halbwissender vor geraumer Zeit und ich kam zum Schluss dass meine "Murks-Haltung" am Ende nur persönliches Gusto war. Ist persönliches Gusto der Anspruch an ein sich selbst betitelndes Expertenforum? Nein ist es nicht.

    Wir haben das Internet, wir haben die Kunden die im Internet alles mögliche Lesen - also stellen wir wenigstens hier klar wie es sich wirklich und in echt verhält. Die Diskussion hätte sich schon damit beenden lassen können, dass man einfach ausspricht der persönlichen Auffassung zu sein die Wanne auf den RF zu stellen.

    Ich kann und werde mich fachlich mit dir nicht duellieren, weil ich schlicht davon keine Ahnung habe. Ich kann da vielleicht bei der Abdichtung mit reden. Ich sah mich genötigt zu intervenieren weil das Thema eigentlich so nichtig ist und man sich hier an Kleinigkeiten aufhängt.
     
  6. #46 Rudolf Rakete, 11.07.2015
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    und damit Eric mal was hat: http://www.shk-journal.de/fileadmin/Mediaassets/2010/illbruck/10.11.19_Poresta_Schallschutzflyer.pdf

    Da steht dass es auch Montagesystem für Montage auf den Rohboden gibt die die Schallschutzanforderungen einhalten. (Nur mal schnell ergoogelt)

    Hier noch was : http://bleich.de/Bader_im_Trockenbau_Bleich.pdf

    ich zitiere: "Die Aufstellung von Bade- und Duschwannen kann sowohl auf dem Trockenunterboden, als auf der
    Rohdecke erfolgen, wobei folgende Hinweise zu beachten sind:
    • Die Flächenabdichtung der Wände und des Bodens ist hinter und unter der Wanne fortzuführen.
    • Das Verfliesen der Wände einschließlich Verfugung soll vor der Montage der Wanne erfolgen.
    • Die Wannen sind mit passenden Füßen, Gestellen und erforderlichen zusätzlichen
    Wandhalterungen aufzustellen."


    und ich habe nie behauptet dass es nicht erlaubt ist die Wanne auf den Estrich zu stellen, Eric hat aber behauptet es wäre nicht erlaubt die Wanne auf den RF zu stellen.
     
  7. #47 Kalle88, 11.07.2015
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    Ich möchte mich nicht anfeinden aber selektives Lesen hat noch niemandem geholfen. Du hast geschrieben auf Estrich wäre Murks. Dann hast du den Link von Eric belächelt, kehrst dann aber wieder dazu zurück das beides geht - also doch kein Murks. Nun unterstellst du auch noch falsche Tatsachen. Eric schrieb nicht, dass man Wannen nicht auf den Rohboden stellen darf, sondern er sprach von Schutzzielen die einzuhalten sind.
     
  8. #48 feelfree, 11.07.2015
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    feelfree Gast

    *Wer* liest hier selektiv?
    Unter "Murks" verstehe ich genau das, was es ist. Das heißt nicht, dass es nicht erlaubt wäre. Und Eric schreibt, Wannen auf dem RFB wären außerhalb der aRdT. Was wohl inzwischen widerlegt ist. Und seinen Hintergrund (juristisch oder fachlich?) hat er immer noch nicht verraten. Ganz schwaches Bild, was er da abgibt!
     
  9. Eric

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    Heißt: Ich weiß es nicht und deshalb ist das Schallschutzargument für mich hinfällig. Tolle Logik.

    Warum soll Schallschutz im EFH keine Rolle spielen? Weil in der DIN 4109 im Vorspann steht, dass der Schallschutz im EFH ausdrücklich vereinbart werden müsse ( und anderenfalls keine Schallschutzanforderuingen bestünden )?

    Darf ein DIN-Aussteller auch rechtliche Beurteilungen ( ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ) abgeben? Nö, darf er nach BGH nicht: Der Schallschutz im EFH ist, wenn hierzu nichts ausdrücklich geregelt ist, durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Die Auslegung ist Rechtsanwendung und die erfolgt allein vom Gericht. Die Anwälte haben dem Gericht ihre Anregungen zur richtigen Rechtsanwendung in den Schriftsätzen mitzuteilen. Wo ist da der AG, AN und der Gutachter?

    Will sagen: Hier im Forum wird viel geschrieben. Was häufig fehlt, ist die Lösung der Schnittstelle zwischen handwerklicher Ausführung und Recht.

    Dann hast Du leider nicht verstanden, welche rechtliche Bedeutung DIN´s nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben.

    Kalle hat´s verstanden und ganz gut erklärt. Den Anspruch, dass es jeder versteht, habe ich nicht.
     
  10. #50 Kalle88, 11.07.2015
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    Warum ist es dann noch mal gleich Murks? Wenn es doch funktioniert? Genau DAS ist es doch was einem Fachbetrieb das Leben dank Internet so schwer macht. "Aber ich hab gelesen das....." Genau, ich habe gelesen. Stellt nun einer auf den Estrich und der Kunde kommt um die Ecke muss der Facharbeiter erst mal erklären. Oftmals werden dann die Handwerker vor Ort befragt. Die kennen sich aber nicht mit dem aus was hier gerade in der Detailtiefe besprochen wird. Ausnahmen mag es natürlich geben. Was kommt also bei rum? Misstrauen und Missmut einer Tatsache die eigentlich gar keine ist. Und sag mir jetzt nicht, dass es nicht so ist, weil dann muss ich auf Arbeit geistig nicht anwesend sein.

    WAS ist denn die a.R.d.T? Wenn etwas erprobt bewährt etc. ist. Das liegt genau WANN vor? Richtig, wenn die Mehrheit davon SO ausgeführt wird. WAS hat Eric noch mal genau geschrieben? Nachlesen bitte. Die DIN ist am Ende doch auch nur mehr oder weniger eine Empfehlung. Es gibt hier aber keine Fachregel und auch kein Merkblatt was man zweifelsohne als a.R.d.T. einstufen kann. Also zählt die Masse der Ausführungen und die Durchführbarkeit an der Schnittstellenkoordination. WENN es also genau DA hapert und es zu einem Mangel kommt. WIE will man dann erklären WOLLEN dass das Stellen auf den RF a.R.d.T entspricht wenn im anderen Fall zu erwarten wäre dass es NICHT zu einem Fehler in der Schnittstelle gekommen wäre? Die frage würde dann wohl lauten: Warum haben Sie es so ausgeführt obwohl sie wussten, dass es "riskant" ist? Das dürfte ganz besonders dann der Fall sein, wenn hier ohne PLANUNG gebaut wird - jedes Gewerk für sich.
     
  11. #51 feelfree, 11.07.2015
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    feelfree Gast

    Dann hast DU leider nicht verstanden, dass mir als Häuslebauer die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Schallschutz am Allerwertesten vorbeigeht. NICHT egal ist mir dagegen, wenn ich nach 2 oder 3 Jahren die Silikonfugen erneuern darf, wenn sich die Badewanne gesenkt hast. Deshalb stelle ICH meine Badewanne auf den Rohfußboden.
     
  12. Eric

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    Heißt: Ich weiß es nicht und deshalb ist das Schallschutzargument für mich hinfällig. Tolle Logik.

    Warum soll Schallschutz im EFH keine Rolle spielen? Weil in der DIN 4109 im Vorspann steht, dass der Schallschutz im EFH ausdrücklich vereinbart werden müsse ( und anderenfalls keine Schallschutzanforderuingen bestünden )?

    Darf ein DIN-Aussteller auch rechtliche Beurteilungen ( ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ) abgeben? Nö, darf er nach BGH nicht: Der Schallschutz im EFH ist, wenn hierzu nichts ausdrücklich geregelt ist, durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Die Auslegung ist Rechtsanwendung und die erfolgt allein vom Gericht. Die Anwälte haben dem Gericht ihre Anregungen zur richtigen Rechtsanwendung in den Schriftsätzen mitzuteilen. Wo ist da bei der Rechtsanwendung der AG, AN und der Gutachter? Seine Rechtsmeinung zählt nicht:

    http://www.sibeth.com/fileadmin/med...lschutz_im_privaten_Haus-_und_Wohnungsbau.pdf

    Will sagen: Hier im Forum wird viel geschrieben. Was häufig fehlt, ist die Lösung der Schnittstelle zwischen handwerklicher Ausführung und Recht.

    Dann hast Du leider nicht verstanden, welche rechtliche Bedeutung DIN´s nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben.

    Kalle hat´s verstanden und ganz gut erklärt. Den Anspruch, dass es jeder versteht, habe ich nicht.
     
  13. #53 Kalle88, 11.07.2015
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    Und die nötige Entkopplung um das Schutzziel Schallschutz zu erfüllen sorgt für keine Bewegung? Oder derart geringen Bewegungen dass das Silikon nicht abreißen wird? Wobei das Silikon ja auch keine Abdichtungszweck erfüllt.
     
  14. #54 feelfree, 11.07.2015
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    Da sind wir wieder bei dieser &%$&/%$ Juristerei. Ralf hat sehr schön beschrieben, dass der Estrich sich 5mm senken darf. Rechtlich ist also alles i.O., aber in der Praxis hab' ich trotzdem irgendwann eine fette, nachzuarbeitende Silikonfuge am Badewannenrand. Ich kenne mehr als einen Fall. Für mich ist das Murks, auch wenn er erlaubt ist. Da bewege ich mich lieber außerhalb von irgendwelchen DINs und lasse das technisch sinnvollere ausführen.
     
  15. Eric

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    Wer sagt, dass ich für Dich schreibe, Dir gar meine Meinung aufzwingen will. Kannst von mir aus machen, was Du für richtig hälst.
     
  16. #56 feelfree, 11.07.2015
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    Mir geht es hier um ein EFH. Ob ich bei uns im Gästeklo höre, wenn im Stockwerk drüber oben die Kinder im Wasser plantschen ist mir buchstäblich scheißegal.
     
  17. #57 Rudolf Rakete, 11.07.2015
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    Eric nur kann ich alle Deine Schallschutzanforderungen auch bei einer Montage auf dem RF erfüllen. Also warum dem Kunden so eine Schadensträchtige Ausführung zumuten?

    Beweis mir jetzt doch mal im Klartext, dass ich nach Normen etc. p.p. eine Wanne nicht auf den RF stellen darf. So langsam wird das hier zu einer Farce.
    Du hingegen möchtest Acryl-Wannen auf eine Art montieren die vom Hersteller nicht freigegeben ist, na ja so ist zumindest der Hersteller aus der Sache raus.
     
  18. #58 feelfree, 11.07.2015
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    Deine Meinung wäre aber auch für alle anderen Mitleser besser einzuordnen, wenn man wüsste, ob sie von einem juristischen oder technischen Hintergrund geprägt ist. Ich vermute ersteres.
     
  19. #59 Kalle88, 11.07.2015
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    Dir! Hier geht es um Bauen, um ein Kollektiv an Kunden die alle unterschiedlich sind und andere Meinung haben. Der doofe Handwerker wird nicht an eine Vereinbarung des Schallschutzes denken um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu fühlen. Was das rechtliche angeht steht ja in #52. Der Handwerker hat X Kunden im Jahr X mal das Risiko juristisch voll auf die Nase zu fliegen. Darum geht es hier.
     
  20. R.B.

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    und wenn´s in die Hose geht?
    Bist Du dann auch bereit zu sagen "Pech gehabt, das geht auf meine Kappe", oder wirst Du nach Strohhalmen suchen um die Verantwortung einem anderes auf´s Auge zu drücken? Spätestens wenn es richtig in´s Geld geht wird immer ein Dummer gesucht der die Zeche zahlt. Dann wird plötzlich nach DINs und Gesetzen und Verordnungen gerufen.
     
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