Absturzsicherung an bodentiefem Fenster mit Flachdach davor

Diskutiere Absturzsicherung an bodentiefem Fenster mit Flachdach davor im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; kannst du mal die art dieser beiträge unterlassen Nö, kann ich nicht. Bei mir setzt der gesunde Menschenverstand nämlich noch nicht aus, wenn ich...

  1. #21 feelfree, 04.08.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Nö, kann ich nicht. Bei mir setzt der gesunde Menschenverstand nämlich noch nicht aus, wenn ich ein Gesetz lese.
    Ich habe schon mehr als ein Kind von Fensterbrüstungen "gerettet", die da gemütlich saßen, mit den Füßen ins Freie baumelnd im 2. OG. Ja, die Fensterbrüstung war 90cm hoch und damit LBO konform. Damit hast Du ja dann kein Problem, aber mit einem bodentiefen Fenster mit demontiertem Fenstergriff vor einer Dachterrasse. :mauer :mauer :mauer
     
  2. #22 Gast036816, 04.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann zeig doch einmal, wo das genehmigt wurde - LBO-konform!
     
  3. #23 feelfree, 04.08.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich habe nie behauptet, dass das genehmugungsfähig ist.
    Übrigens gehe ich ab und zu auch bei Rot über die Strasse, ohne dass es vorher genehmigt wurde.
     
  4. #24 Gast036816, 04.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann kannst du auch ruhig deinen kopp weiter gegen die mauer kloppen!

    am besten mit gesundem menschenverstand!
     
  5. #25 feelfree, 04.08.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Aber immer, du lieferst ja genügend Stoff :winken
     
  6. #26 Gast036816, 04.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    den lieferst dir selbst, du merkst es bloß nicht!
     
  7. #27 feelfree, 04.08.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Hauptsache du merkst es noch!
     
  8. #28 Gast036816, 05.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    SirSydom - wenn du das abschrauben der fenstergriffe als einzige absicherung vorhast und kein geländer am fenster anbringst, darf dein bauleiter am ende keine unterschrift gegenüber der bauaufsicht abgeben. er soll etwas unterschreiben, was keinen regeln entspricht und er muss gegenüber der bauaufsicht bestätigen, dass alle auflagen erfüllt und beachtet sind. egal was hier einige an schlauen kommentaren abgeben, du solltest es nicht machen. du wirst deinen bauleiter in schwiergkeiten bringen.

    vielleicht schreibt einer juristen hier, welche rechtliche konsequenzen dahinter stehen.
     
  9. #29 toxicmolotow, 05.08.2015
    toxicmolotow

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    Ich habe den Thread jetzt mehrmals gelesen, insbesondere die Gesetzestexte.

    Ich kann verstehen, dass eine Sicherung (welcher Art auch immer) für Handwerker auf ebendiesem Flachdach sinnvoll ist. Aber ich habe noch nicht eine Garage gesehen, auf der ein Sicherungshaken ist. Aber egal. Sinn und Zweck verstanden.

    Aber eine Absturzsicherung macht nur da Sinn, wo man abstürzen kann. Man kann weder bei geschlossenem Fenster durch die Scheibe, noch bei geöffnetem Fenster irgendwohin abstürzen, wenn man nicht gerade 2 gestreckte Flugrollen vollzieht.

    Der Begriff Absturzsicherung ist daher irgendwie Ad Absurdum geführt.

    Die fachfläche ist nicht zum begehen bestimmt. Das ist doch für 1) und 2) überhaupt erstmal Vorraussetzung.

    Dass eine Sicherung dennoch Sinn macht, steht auch hier Außerfrage. Dass sie dann vernünftig gemacht werden sollte auch (Griff abmontieren, naja).

    Aber die gesetzliche Grundlage aus diesen Paragraphen zu ziehen ist doch sinnfrei. Auf dem Dach hat grundsätzlich niemand was zu suchen, der dort nicht hingehört.
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2015
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    Entweder hat auf dem Dach keiner was zu suchen und ich kann sicherstellen, dass sich alle Nutzer des Hauses immer daran halten. Dann kann aber auch die Olive bleiben.

    Oder aber, ich kann das nicht zu 100 % sicherstellen, dann muss es eine vernünftige Absturzsicherung sein. Wo und wie ist zu planen.
    Aber watt mutt, datt mutt.

    Auf was für Ideen Kinder kommen, das kann man sich immer erst hinterher vorstellen! Ich spreche da aus Erfahrung. Als Kind und Vater.
    Und das Problem sind nicht bekannte Gefahren. Sondern eben die, die nur vermeindlich entschärft sind, weil für die nicht sensibilisiert wird.
     
  11. Baumal

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    das ist ja witzig.
    vielleicht stellt er noch ein schild auf "dach betreten verboten"?
     
  12. #32 toxicmolotow, 05.08.2015
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    Steht an jeder Bürgersteigkante, dass man erst nach links schauen muss, bevor man auf die Straße tritt?

    Bald ist es wohl soweit.... Katze und Mikrowelle und so...

    Also manche Aussagen sind hier in letzter Zeit echt sehr daneben. Die Qualität lässt echt nach Jungs.
     
  13. Baumal

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    ich weiß nicht wo dein problem ist.
    eine angedachte dachterrasse ohne absturzsicherung
    geht schlichtweg nicht.
     
  14. #34 Gast036816, 05.08.2015
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    Gast036816 Gast

    bei manchen beiträgen sträuben sich jedem bauleiter die haare, was hier leichtfertig in die tasten gekloppt wird.
    als 9-jähriger wäre es für mich ein leichtes gewesen, einen vierkant zu besorgen, um einmal auf einer dachfläche mit freunden und einem ball zu kicken. in dem fall kann ein kindischer unfall unangenehme folgen für die eltern und dem bauleiter mit dem staatsanwalt haben. der staatsanwalt wird dem bauleiter einen nicht unerheblichen teil der schuld überhelfen, wenn er am abschrauben der griffe massgeblich und nachweislich beteiligt war. leider ist es so, dass der bauleiter solche möglichkeiten mit bedenken muss.
     
  15. #35 Gast036816, 05.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Toxi - ich hoffe, du weißt was du schreibst!!!
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2015
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    Warum wohl schrieb ich was von bekannten Gefahren, hä?

    Und wenn wir dem Laien mal mehr Verantwortung zusprechen, dann kommen gleich die üblichen Giftspritzer aus ihren Löchern......
     
  17. #37 feelfree, 05.08.2015
    feelfree

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    Architekten und Lebenswirklichkeit - das geht scheinbar nicht zusammen.
     
  18. #38 SirSydom, 05.08.2015
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    Also ich würde sagen es erfordert es weit weniger Kenntnisse und Energie einfach den französischen Balkon oder die gemauerte Brüstung in Höhe von 90cm zu übersteigen (das ist ja wohl eine völlig konforme Variante) als sich erst einen Vierkant zu besorgen!

    Und jetzt? Alle Fenster im OG vergittern oder festverglasen? Nicht nur die aufs FD, sondern auch die wo es 4m runter geht?
    Komischerweise ist dieses Risiko (Überklettern der Brüstung eines Fensters im OG) völlig aktzeptabel, wobei es meiner Einschätzung nach wesentlich größer ist.


    Warum das FD nicht gleich komplett umwehren? Weil das für die vage Wahrscheinlichkeit in x Jahren einfach zu viel Geld kostet! Es geht schließlich um 30m Geländer.
     
  19. #39 dimitri, 05.08.2015
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    Es geht hier auch um die rechtliche Absicherung. Auch wenn beide Absicherungen wirkungsvoll sein mögen, ist wohl nur eine davon rechtlich einwandfrei.
    Was sollte man also auch anders empfehlen?

    Ob man in der Realität drübersteigen oder mit einem Vierkantschlüssel das Fenster öffnen kann interessiert im Prinzip niemanden, solange nix passiert oder niemand nachprüft.
    Wenn dann doch, spielt es eine große Rolle.

    ich würd dieses potentielle Haftungsrisiko, welches bei Personenschäden auch existenzbedrohend sein kann, wegen so einer Lapalie nicht eingehen. Französischer Balkon und fertig. Dann kannst die Tür auch zum Lüften aufmachen.

    PS: Wenn man die Terrasse nicht sofort macht, macht man sie wahrschenlich nie ;)
     
  20. Baumal

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    die 30m werden in x jahren auch nicht auf 10m schrumpfen.
    französcher balkon? der kostet auch geld. der rückbau
    kostet wieder geld.

    mach jetzt in der rohbauphase diese scheiß attika mit einem geländer darauf.
    später wird das nicht preiswerter.
     
Thema: Absturzsicherung an bodentiefem Fenster mit Flachdach davor
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