Absturzsicherung an bodentiefem Fenster mit Flachdach davor

Diskutiere Absturzsicherung an bodentiefem Fenster mit Flachdach davor im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Pool mit Kleinkindern finde ich auch ein NO-Go Absolut!!!!! (außer sie können schwimmen, natürlich)

  1. #141 Thomas B, 07.08.2015
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    Absolut!!!!! (außer sie können schwimmen, natürlich)
     
  2. #142 Thomas Traut, 07.08.2015
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    Von den schon aus Haftungsgründen einzuhaltenden Vorschriften für die Absturzsicherung mal abgesehen, habe ich den Eindruck, dass Eltern und Kinder immer übervorsichtiger und/oder dümmer werden, was Gefahren und deren Abschätzung angeht. Ein schönes Beispiel liefert der Woolrec-Tröt.

    Ich bin in einem Dorf im Thüringer Wald aufgewachsen und habe, seit ich 3 Jahre alt war, selbständig das Grundstück verlassen, um mit den anderen Kindern zu spielen, die alle ohne Aufsichtspersonen draußen waren. Da gab es Straßen mit Autos aller Größen, Busse (zugegeben viel weniger als heute), Bäche, einen großen Feuerlöschteich, mehrere Meter hohe ungesicherte Stützmauern (bis heute übrigens!), einen ehemaligen, mit Heu gefüllten Rinderoffenstall, wo wir uns Gänge gegraben haben einschl. einiger Fallschächte zum richtig Spaß haben, usw. Es ist nach meiner Erinnerung keiner ernsthaft zu Schaden gekommen, außer den üblichen Beulen, Abschürfungen, und mal ein angebrochenes Schlüsselbein.

    Ich hatte einen Pool, seit meine Tochter 4 war. Die wusste aber, dass sie da alleine nicht rein darf, weil sie dort ertrinken konnte, und hat sich auch daran gehalten.

    Ich finde nicht, dass ein Pool ein NoGo ist, genausowenig wie ein Klettergerüst, wo man sich auch den Hals brechen kann.
     
  3. Baumal

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    jetzt sind wir schon beim pool angelangt.
    mal zurück zum thema, wenn man den gesunden
    menschenverstand einschalten würde, bräuchte
    es keine landesbauordnung die vom worst case
    ausgeht, dass ein kleinkind, fremde kleinkinder,
    teenager, fremde betrunkene teenager ein flachdach
    ohne absturzsicherung betreten.
     
  4. #144 Der Bauamateur, 07.08.2015
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    Ich finde das Argument mit der eigenen Kindheit selten überzeugend. Nur weil man selbst das Glück hatte, alle Dummheiten und Unvorsichtigkeiten der eigenen Eltern zu überleben, heißt das ja nicht, dass hieraus eine generelle Regel abzuleiten wäre. Meine Mutter hat auch ziemlich gefährliche Haushaltschemikalien in Reichweite ihrer kleinen Kinder aufbewahrt und wir haben alle überlebt. Trotzdem lasse ich das Rohrfrei bei uns nicht in Kinderreichweite rumstehen. Ich bin auch durch die Schornsteinfegerluke auf unser Dach geklettert und habe auf dem Dachfirst "Hausreiten" gespielt. Trotzdem würde ich meinen Kindern das verbieten (mir wurde es dann allerdings auch verboten).
    Kurz und gut, ich habe als Kind und auch als Teenager in der einen oder anderen Situation einfach richtig Glück gehabt, denn wenn etwas passiert wäre, wäre ich an eigener Dummheit oder Unerfahrenheit gestorben oder schwer verletzt worden.

    Das heißt nicht, dass meine Kinder jetzt Zuhause eingesperrt werden (da passiert eh' das Meiste). Natürlich sollen und müssen Kinder auch den Umgang mit gefährlichen Situationen lernen, letztendlich geht es ja auch darum zu erfahren, was man sich selbst zumuten und zutrauen kann. Aber man muss halt auch bedenken, dass Kinder auch Fehler machen und/oder sich selbst noch nicht so gut einschätzen können, deshalb müssen sie es ja lernen. Wenn also eine Gefahrensituation herbeigeführt oder hingenommen wird, in der ein Fehlverhalten z.B. mit Absturz von einer Höhe "belohnt" wird, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Tod oder schwersten Verletzungen führt, wie z.B. beim Balancieren an der ungesicherten Kante der Dachterasse, dann ist dass sicher nicht zu vergleichen mit einer Spielumgebung, wo auch schwere Unfälle passieren können, aber ein bloßes Stolpern oder ein Fehltritt eben in 99% der Fälle nur eine Beule nach sich zieht.
     
  5. #145 Gast56083, 07.08.2015
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    Thomas, ich bin bei allem dabei, wo man "nur" runterfallen kann. Bäume, Mauern, etc...im schlimmsten Fall bricht man sich ein Bein, einen Arm etc...Wasser und kleine Kinder ist aber kein Spaß.

    Als Gegenbeispiel meine Schwiegerleute: leben auf einem Bauernhof, ruhiger Bach, ca. 1,5m tief, fließt direkt durch den Hof (und über viel Grund vom Hof) und vorher durch ein kleines Dorf mit 150 Einwohner. In den letzten 10 Jahren an diesem Bach: 1 Kind ertrunken, 1 schwerst behindert nachdem sie in den Bach gefallen sind.
    Meine Schwiegerleute haben aktuell in Summe 7 Enkelkinder zw. 1 und 8 Jahre. Die beiden großen (je 8) kann man inzw. alleine lassen, sind gute Schwimmer. Bei allen anderen ist allerhöchste Vorsicht geboten...und so einen Bach kann man einfach nicht über hunderte Meter einzäunen etc...

    Du würdest nicht so denken, wenn Du solche Fälle direkt kennen würdest. Ihr hattet in Eurer Kindheit einfach nur Glück...
     
  6. #146 th_viper, 07.08.2015
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    In welchem Stadium bist du denn gerade. Das bodentiefe Fenster ist ohne Griffolive nicht einfach zu öffnen. Das Fenster mit entsprechender Brüstungshöhe ist mit Stuhl oder Tisch recht problemlos zu überklettern.
    Oder hat deiner Meinung nach jedes Flachdach, an dem ein Fenster eine leichte Zugangsmöglichkeit bietet, eine Absturzsicherung zu enthalten? Was ist dann mit den geneigten Dächern? Da können auch Kinder, Teenager etc. mal rausklettern und evt. abschmieren.
     
  7. Villert

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    diese diskussion kann man ja endlos führen: klar entmündigt der staat seine bürger und läßt sich das noch mit steuern und abgaben entlohnen. trotzdessen sucht man in deutschland immer den, der im sinne der verordnung schuld hat und nicht den der am wenigsten mit logischem menscehnverstand gehandelt hat.

    eine griffolive ist keine umwehrung und damit bist du zumindest in der mitverantwortung wenn etwas passiert, egal wie dumm derjenige war der dort abgerüsselt ist.
     
  8. #148 th_viper, 07.08.2015
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    Es ist noch immer nicht schlüssig dargelegt worden, dass in dem Fall tatsächlich eine Umwehrung baurechtlich nötig ist. Die würde ich gerne sehen, egal von wem.
     
  9. #149 th_viper, 07.08.2015
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    Wenn irgendein Planer seinem Bauherrn erzählt eine Flachdachumwehrung wäre erforderlich, und dem ist baurechtlich nicht so, steckt er in der Haftung für die Kosten, die daraus entstehen. Von daher zieht auch nicht das Argument, ich geh einfach auf Nummer sicher.
     
  10. #150 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2015
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    Der TE hat doch gesagt, FESTverglasung

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  11. Villert

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    geht hier doch ums generelle

    genauso meine Frage: Darf man jederzeit später ein Flachdach in eine Dachterrasse umwandeln genehmigungsfrei?
     
  12. Nana55

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    Ob eine solche Umwehrung tatsächlich erforderlich ist, möchte ich bezweifeln, denn in der BayBo ist diesbezüglich nur von "Dächern, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt ist" die Rede und nicht von solchen, auf die theoretisch Menschen steigen können. Es müsste sonst auch jedes Garagendach, das durch ein Fenster zugänglich ist, umwehrt werden.
     
  13. #153 th_viper, 07.08.2015
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    Dagegen wurde ja angeführt, dass durch eine "Terassentür" eben die Bestimmung zum Aufenthalt automatisch als erfüllt gilt.
     
  14. Villert

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    https://openjur.de/u/292553.html
    Muss der Arbeitsunfall entschädigt werden? Richter meint nein, da "Unfalle, die " ... "sich gar an einem Ort ereignen, der, wie hier das Flachdach, auch ohne gut lesbares Notausgangsschild für jeden erkennbar nicht zur Pausengestaltung eingerichtet und bestimmt ist und dessen Benutzung zu privaten Zwecken, insbesondere zum Rauchen, allenfalls stillschweigend geduldet wird"

    Flachdach ohne Umwehrung über offene Notausgangstür zu erreichen.
     
  15. kike

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    Es geht darum, ob Flächen im Allgemeinen als zum Begehen bestimmt sind. Dies sind sie dann, wenn bei verständiger Beurteilung einer Situation begangen werden dürfen oder die aus Unachtsamkeit begangen werden können.

    Also in dem Fall: Bodentiefe Tür, durch die problemlos ausgetreten werden kann, die Fläche kann also aus Unachtsamkeit begangen werden. Umwehrung (der Dachfläche) erforderlich.
     
  16. kike

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    Bei dem Fall geht es darum, ob der Unfall während einer betrieblichen oder einer privaten Tätigkeit (hier Pause) stattgefunden hat.
     
  17. Nana55

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    Fragt sich nur, ob dies auch für den Fall einer abgesperrten Griffolive gilt.
     
  18. kike

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    Da will ich mich nicht reinhängen - es ging aber um die Aussage von toxicmolotow, dass eben selbst dann, wenn der jederzeitige ungehinderte Austritt durch ein bodentiefes Fenster möglich ist es trotzdem erst dann, wenn man selbst sich denkt, dass es eine Dachterrasse ist eine Umwehrungspflicht besteht.

    Ich mach noch Mal ein weiteres Beispiel, warum diese Auffassung "Bullshit" ist (um die Ausdrucksweise von toxicmolotow aufzunehmen). Wenn Du bei Dunkelheit aus dieser Tür heraustrittst, dann wirst Du nicht sehen können, was für ein Bodenmaterial da auf der erwarteten "Dachterrasse" (Dachfläche) aufgebracht ist. Du wirst auch nicht sehen können, ob da eine -ggf. filigrane- Absturzsicherung an der "Dachterrasse" (Dachfläche) angebracht ist. Aber Du wirst es bei verständiger Beurteilung der Situation wohl erwarten können...
     
  19. Baumal

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    so schauts aus @kike.
    das passiert sorgar einem erwachsen,
    hinterher sitzt er im rollstuhl.
     
  20. #160 toxicmolotow, 07.08.2015
    toxicmolotow

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    @Pool-OT: Gegenüber den Kritikern Pool und Kleinkind. Vielleich war der Pool schon da, bevor das Haus gebaut wurde. Ego hin oder her. Ihr würdet den vermutlich stilllegen und zuschütten. Mein Sohn hat mit knapp 2 Jahren nun schon etliche Runden darin gedreht. Natürlich unter Aufsicht, mit Schwimmnudel und Schwimmflügeln und mindestens einer rettenden Hand in Sekundenreichweite.

    @Thema
    Jetzt wirds aber wild... Kinder, jetzt Dunkelheit... nachher wirds der Blinde...

    Da fällt mir ein, dass an jede Autobahnauffahrt eine Schranke, Lautsprecher und ein Licht gebaut wird, damit der unwissende, blinde, 4 jährige Spaziergänger nicht aus Versehen auf der Autobahn landet.

    Die Fragen von Viper, denen ich mich anschließe, wurden noch nicht beantwortet außer mit wilden was wäre wenn Theorien.
     
Thema: Absturzsicherung an bodentiefem Fenster mit Flachdach davor
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