Beweisverfahren da,aber ?????????????????????

Diskutiere Beweisverfahren da,aber ????????????????????? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; @JSch - sicherlich, nur so können dann "Fachleute" jahrelang "tätig sein" und wichtige Schreiben verafssen, damit der Tag nicht so lang wird ...

  1. rodopp

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    @JSch - sicherlich, nur so können dann "Fachleute" jahrelang "tätig sein" und wichtige Schreiben verafssen, damit der Tag nicht so lang wird ...
     
  2. #42 jodler2014, 11.08.2015
    jodler2014

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    Oder noch länger wird ,weil endlich mal einer mitbekommt ,wie lang ein Tag sein kann !

    ..Hier !

    Das ist harte Arbeit ..in der Freizeit !:bef1011:
     
  3. #43 Bitumen Mine, 11.08.2015
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    Wir haben unser Obergeschoss fertig gebaut.
    Unser Erdgeschoss wo ja üblich die Küche ist,ist Rohbau.

    Also haben wir seit fast zwei Jahre keine Küche.
    Der ganze Staub vom EG wird nach oben verschleppt.
    Das man kaum nachkommt mit sauber machen.

    Ist eine Küche ein Grund der Gebrauchstauglichkeit.
     
  4. #44 Bitumen Mine, 12.08.2015
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    Das Landgericht hat nun geantwortet.
    Beide Parteien müssen 750 euro für die Sachverständige einzahlen.
    Na wenigstens etwas positives.
     
  5. #45 Bitumen Mine, 11.01.2016
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    Da die Ergänzungsfragen nun länger auf sich warten lassen,als zuvor das Gutachten,
    Frage ich mich,was den hier so lange dauern kann.

    Da habe ich nun Zeit um mir gedanken zu machen.
    Bin auf folgendes aufmerksam geworden.

    Wenn ich nachweisen könnte,das der Gü bei der Abnahme von den Mängel wusste,sie aber verschwiegen hat,wie wirkt sich das aus bei meiner Situation.

    Mein gedanke ist wie folgt.

    Der Sub vom GŮ auf dem die ganzen Mängel beruhen,
    zu kontaktieren.Ihn zu befragen,auch als Zeuge,ob der GÜ sein Werklohn gekürzt hat oder ganz verweigert hat.
    Wieso ich davon ausgehe.

    Der Sub ist bei meinem Projekt insolvenz gegangen.
    Nun gehe ich davin aus,das der GÜ soger Forderung gegen dem Sub gestellt hat,der GÜ von mir aber die volle Summe abkassiert hat.

    Das wollte ich meinem Rechtsanwalt mal fragen,wenn ich wegen den Ergänzungsfragen bei Ihm bin.

    Ist mein Gedanke hier richtig ?
    Der Sub geht ja nicht umsonst Insolvenz bei meinem Hausbau
     
  6. #46 Siddy74, 12.01.2016
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    ich denke das nachweisen einer "arglistigen Täuschung" wird sejhr sehr sehr schwer und ich denke auch das es in diesem Fall nun auch nicht viel bringen wird außer eine neue kostspielige Baustelle zu eröffnen. Lass es lieber und versuche das Beweisverfahren erst einmal ordentlich zu deinen Gunsten zu beenden ;-)
     
  7. #47 Bitumen Mine, 12.01.2016
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    Natürlich sollte erstmal das Beweisverfahren geklärt sein.
    Dazu muss erstmal die Ergänzungsfragen beantwortet sein.
    Ich glaube unsere Ergänzungsfragen haben der Gutachterin vor Probleme gestellt.

    Obwohl das eigentlich machbar ist.

    Aber dann warten wir halt weiter.Seit September 2015
    Damit die Ergänzungsfragen beantwortet sind.

    Ich kann mal die Fragen mal hier grob auch stellen.
    Natürlich in meine Worte.Der Rechtsanwalt hat das anders formuliert.

    1) Dichtigkeitsprüfung

    Die Dichtigkeitsprüfung wurde mit Druckluft durchgefůhrt.
    4× konnte der Prüfdruck von 100mbar nicht aufgebaut werden.
    Mehr als 10 mbar wurden nicht erreicht.
    Ihre erklärung war,man hätte nach mehrmaligem Versagen auf Wasser umstellen můssen.
    Es könnte Fehler an den Messgeräten liegen können.

    Hat die Sachverständige růcksprache mit Unternehmen gehalten wie oft sowas vorgekommen ist,das Fehler an den Prüfgeräten vorliegt,wieso eine Dichtigkeitsprůfung wie in unserem Beispiel vorliegt.
    Ist die Dichtigkeitsprůfung mit Druckluft nicht zulässig beim Neubau.Rohbau ohne Installation der Sanitäreinrichtung.
    Also nur Abwasserrohre Deckel drauf fertig.

    2) Sie haben die Schweisbahn V60 unter der ersten Steinreihe als Mangel angesehen.
    Hierzu aber keine Lösung genannt wie sie dieses Problem beseitigen wollen.
    Keine Kostenaufstellung hierzu.
    Sind sie der Meinung das die V60 hier verbleiben dürfen

    3) Fehlende Stůtzmauer laut Werkspläne
    Sie sehen die kosten hierfür in Hőhe von 5400 euro als rechtliche vereinbarung zwischen den Parteien.
    Wieso ?

    Wäre das Gebäude nicht tiefer gegrůndet worden(1,60 m)
    wären hier Stützmauer nötig gewesen.
    Oder wurden erst durch die Tiefergründung die Stützmauer nötig.

    4) Durch die Tiefergrůndung ist das Bodengutachten laut Ihnen nicht mehr zu gebrauchen.
    Da es nun nicht den Empfehlungen im Bodengutachten passt.

    Im Bodengutachten ist ein Polster überstand von 50 cm über
    dem vorhandenem Gelände.Hierauf hätte die Bodenplatte stehen můssen.
    Nun liegt das Gebäude 1,60m tiefer im Lehm und tonigen Boden.
    Es wurde auch Schichtwasser in der tiefe laut Bodengutachten angetroffen.

    Nach 2 Stunden Niederschlag sieht man Wasser von unten aufsteigen.
    Bis es so hoch angestiegen ist,das es uber die Bodenplatte liegt und ins Gebäude eindringt.

    Liegt hier nicht mindestens aufstauendes Sickerwasser vor.
    Wenn nicht sogar drückendes Wasser.
    Wieso soll hier noch Din 18195 Teil 4 ausreichen.
    (Abdichtung)

    5) Ihnen wurden die Statische Unterlagen nicht zur verfügung gestellt.
    Sollten sie die haben,ist ihnen eine beurteilung möglich,ob die 16 cm Bodenplatte als kritisch anzusehen ist.
    Festgestellt von öbuv (Privatgutachter) und Fachgebiet Statiker

    Ist das wirklich eine Menge arbeit das zu beantworten.
    Oder kann sie das einfach nicht
     
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