Brauche dringend Tipp´s zu unserem Bauvertrag

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  1. #1 laurasmam, 20.08.2015
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    Hallo zusammen!

    Wir bauen schlüsselfertig ein Massivhaus.
    Anfang Mai ging´s los. Aktueller Stand ist die Trocknungszeit des Estrich´s.

    So nun zum Problem ( es geht um die Fliesen, bez. Verlegemehraufwand )....

    In unserem Bauvertrag steht --->

    Im Kalkulationspreis sind Fliesenformate bis zu einer Kantenlänge von 60cm enthalten.
    Ab einer Kantenlänge einschließlich 60cm können Mehrpreise bezüglich des Verlegemehraufwands entstehen.

    Wie soll man das verstehen?? Erst bis, dann einschließlich. Was zählt hier?
    Wir haben nähmlich im guten Glauben Fliesen mit 60cm Kantlänge ausgesucht (30*60). Selbst unser Berater im Fliesenstudio meinte noch wir sind voll in der Größe drinn.

    Das unsere Fliesen mehr kosten als der Kalkulationspreis ist klar, wurde von uns auch mitberechnet.
    Der Verlegemehraufwand für Mosaik in den Bädern ist auch selbstverständlich und haben auch damit gerechnet.
    Aber nun kommt das Angebot und wir sollen allein für den Verlegemehraufwand der !Bodenfliesen! 1137.- berappen. (Der Mehraufwand pro qm wird mit 12.- berechnet)

    Darum jetzt die Frage, was gilt im Vertrag? Bis 60 cm oder Einschließlich 60 cm .... Wenn mans genau nimmt haben unsere Bodenfliesen die genauen Maße von 29.7 *59.6

    Können wir hier guten Gewissens darauf pochen, den Mehraufwand der Bodenfliesen nicht auf unsere Kappe zu nehmen?
     
  2. #2 Gast56083, 20.08.2015
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    hat die ausgesuchte Fliese eine rektifizierte/kalibrierte Kante?
     
  3. artibi

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    Wenn eure Fliesen das Maß x59.6 haben würd ich ganz frech auf den Vertrag verweisen, da 59.6 < 60
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2015
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    59,6 cm sind nun mal nicht 60 cm, von daher ist die Debatte bis/incl schon mal müssig.

    Weiterhin - wenn man denn zwischen bis (also max 59,9) und einschl. (also max. 60,00) einen Widerspruch sehen will und das ganze mal bis zum bitteren Ende (Rechtsstreit) denkt, dann würde der Richter einen SV fragen, wie denn diese Formulierungen "auf dem Bau" zu verstehen wären und da würde sicher nicht nur meine Einschätzung lauten:
    Bis 60 cm beinhaltet Fliesen, die eine Kantenlänge von 60 cm haben, vor allem für Laien. Verstärkt durch das einschl.
     
  5. #5 laurasmam, 20.08.2015
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    Ja das ist irgendwie total irreführend und widerspricht sich gewaltig.
    Auf eine Rumstreiterei mit unserem BT hab wir jetzt auch keinen Nerv, aber er beharrt auf das einschließlich 60cm. Wir beharren wiederum auf das bis 60cm. Noch dazu haben unsere Fliesen 59.6 cm :mauer
    Aber es geht um fast 1200.- Flocken nur Mehraufwand der Bodenfliesen, das kann doch nicht sein. Ich glaub ich werd mal eine genaue Aufstellung verlangen wie die auf den Preis kommen...

    Einigen Aussagen zuvolge soll das übliche * Trickserei * auf´m Bau sein

    Wir sind kurz davor das Angebot zu unterschreiben, mit der Anmerkung :
    Zahlung des Verlegemehraufwands der Bodenfliesen unter Vorbehalt.
    Bei der Schlussrechnung den Verlegemehraufwand von 1137.- abziehen und einbehalten.
    Da Vertrag wiedersprüchig und Unklar scheint.
    Aber wer weiß was dann wieder dabei rauskommt
     
  6. Hansal

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    Welches Format steht auf dem Karton der Fliesen?
    29.7 *59.6?
    Wenn ja, dann würde ich den Mehrpreis nicht zahlen und auf Vertragserfüllung seitens des BT pochen.
     
  7. Rico M

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    Da gibts doch nix zu diskutieren, nimm den Kollegen vom BT bei der Hand- bzw. drück ihm ein Maßband in dieselbige. Dann darf er selber messen.
    59,6 sind unter 60- egal ob die 60 nun inkludiert sind oder nicht
    mit anderen Worten darf er die 1200 Flocken behalten
     
  8. #8 th_viper, 20.08.2015
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    Wenn das genau so drin steht ist es doch klar vereinbart. 60,00 cm Kantenlänge führt zu einem Verlegemehraufwand. Darunter nicht.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Aus meiner Sicht könnt ihr da ganz beruhigt sein. Von wem habt ihr denn das Angebot erhalten? Von der Baufirma oder vom Fliesenleger?

    Schreibt der Baufirma (nur diese ist euer Ansprechpartner) per Einwurfeinschreiben wie folgt:

    ============================================================================
    Den im Angebot vom ….. geltend gemachten Anspruch, nach welchem wir für unsere gesamten Bodenfliesen einen angeblichen Verlegemehraufwand von 12 € pro m² bezahlen sollen, weisen wir zurück.

    Wir haben Bodenfliesen im nominellen Format 60 x 30 ausgesucht, diese sind nach unserem Bauvertrag ohne die Geltendmachung eines Verlegemehraufwands zu verlegen. Tatsächlich beträgt das durchschnittliche Maß dieser Fliesen sowieso nicht 60 x 30, sondern 59,6 x 29,7 cm.

    Die von Ihnen vorgegebene Formulierung im Bauvertrag ist widersprüchlich. Einmal ist von „bis zu 60 cm“ und im nächsten Satz von „ab einer Kantenlänge einschließlich 60 cm“ die Rede.

    Wie wir auf anwaltlichen Rat erfahren haben, unterliegt ihr Bauvertrag gemäß § 310 Absatz 3 BGB dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Danach gilt der Grundsatz, dass gemäß § 305c Absatz 2 BGB i.V.m. § 310 Absatz 3 Ziff. 2 BGB Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders, also zu Ihren Lasten gehen. Dies bedeutet, dass Fliesen bis (einschließlich) zu einer Länge von 60 cm vom vereinbarten Werklohn umfasst sind.

    Selbst, wenn man ihre (falsche) Interpretation als zutreffend unterstellen würde, wäre der verlangte Mehrpreis auch der Höhe nach nicht gerechtfertigt. Dann wäre ein Fliesenformat von z.B. 59,9 cm nämlich noch mehrkostenfrei zu verlegen. Es würde sich dann die Frage stellen, wieso bei einem nur 1 mm größeren Fliesenmaß überhaupt messbare Mehrkosten entstehen und wieso gar in Höhe von 12 €/m²?

    Wir dürfen Sie bitten, schriftlich zu unseren Händen
    binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens
    die Erklärung abzugeben, dass die Kosten der Verlegung der von aus ausgesuchten Bodenfliesen mit dem nominellen Maß von 30 x 60 cm von dem im Bauvertrag vereinbarten Werklohn umfasst sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    ================================================================

    Soweit der Textvorschlag, den ihr natürlich beliebig ändern oder ergänzen könnt.

    Viel Erfolg!
     
  10. Baumal

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    meine fresse, wenn man meint, ein haus
    "schlüsselfertig" erstehen zu können, sollte
    man sich nicht wundern, über abweichungen .
    von 59.6 auf 60.0.sollte man ertragen zu können.

    oder wie immer, anwalt für baurecht beuauftragen.
     
  11. #11 laurasmam, 20.08.2015
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    @ th_viper: Genau das sagt unserer BT auch. Aber bis 60 heißt für mich klar und deutlich bis 60. Wenn man ab 60 schon zahlen soll, dann muss es doch heißen bis 59 oder wenn mans genau nimmt bis 59,9.


    @ Hansal: Wir haben die Fliesen bei Ra.. bemustert. Das Angebot wird dann ja an den Bauträger geschickt. Aber ich wollte für uns selber auch ein "Angebot" da wir bei mehrern Fliesenfirmen waren.
    In diesem Angebot steht Bodenfliese 30*60 und in Klammern (29,7*59.6) was meines Erachtens die tatsächliche Größe der Fliese ist.
     
  12. #12 laurasmam, 20.08.2015
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    Super, Vielen Dank!
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Nicht unterschreiben! Auch nicht unter Vorbehalt. Das muss vorher geklärt werden!
     
  14. #14 laurasmam, 20.08.2015
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    Meine Fresse .... super Laune ha??
     
  15. Baumal

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    vermutlich bessere als du.
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 20.08.2015
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    Das war nicht bös´gemeint. Nur ein kurzer, vorsorglicher Zusatz von mir zu dem, was ich unter Beitrag #9 bereits geschrieben hatte, weil ich diesen Satz von dir in Beitrag #5 erst wahrgenommen hatte, nachdem mein Beitrag #9 schon gepostet war.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2015
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    Ralf, der Beitrag von der Mama bezog sich auf den von Baumal.

    @ Mama - Andreas hat es hart formuliert, aber in der Sache passts scho.
    Für den Auftrag wird alles nicht mal auf Knate genäht, sondern Kante an Kante mit Spucke verklebt und dann wird überall dort, wo es auch nur irgendwie machbar ist, eben die Nahtzugabe hinterher teuer aufgerechnet
     
  18. #18 laurasmam, 20.08.2015
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    @ Ralf Wortmann: Oje ich habe natürlich nicht sie gemeint mit der Aussage!

    Sorry, wenn das so angekommen ist :)
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2015
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  20. #20 th_viper, 20.08.2015
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    Ich muss einfach sagen, ich finde es nicht widersprüchlich durch die Klarstellung im 2. Satz, der das einschließlich 60 cm beinhaltet. Damit ist für mich die Abgrenzung klar.
     
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